5. Sitzung des Untersuchungsausschusses

 Abweisung der Verfassungsbeschwerde Schottdorfs

Das Thema in der 5. Sitzung des Untersuchungsausschusses Labor war natürlich die Abweisung der Verfassungsbeschwerde Schottdorfs durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof.  Der Untersuchungsausschuss kann jetzt seinem Untersuchungsauftrag vollumfänglich nachkommen. Das Justizministerium und das Gesundheitsministerium haben bereits die bei ihnen vorhandenen Akten angeliefert. Die Fraktionen werden versuchen den Aktenberg bis Ende Januar einigermaßen zu bewältigen. Am 27.01.2015 ist eine Sitzung ab 11 Uhr geplant, in der eine vorläufige Zeugenliste vorgestellt wird und entsprechende Beweisanträge beschlossen werden sollen, so dass der Untersuchungsausschuss volle Fahrt aufnehmen kann.
In dieser Sitzung wird voraussichtlich auch ein Sachverständiger angehört werden. Dieser wurde vom Untersuchungsausschuss beauftragt, ein Gutachten zu erstellen, das die Pflichten der Rechtsaufsicht näher beleuchtet und insbesondere klarstellen soll, wer in der Pflicht ist, gesetzliche Änderungen im Gesundheitssystem vorzunehmen, wenn es deutliche Anhaltspunkte für Fehlentwicklungen gibt.

Kaum neue Erkenntnisse

In der heutigen Sitzung gab es wenig Neues. Es waren zwei Zeugen geladen. Eine Vertreterin des Landesamtes für Finanzen, die für den Bereich der Beihilfe zuständig ist, und ein Vertreter der KVB.  Der Vertreter der KVB stellte den Anteil der Laborleistungen an der Gesamtvergütung seit dem Jahr 1986 bei den gesetzlich Versicherten dar. Dieser liegt nun bei ca. 4,4 % der Gesamtleistung. Durch mehrere Reformen und Anpassungen schwankte er zeitweise um 1-2 Prozentpunkte nach oben und unten. Insgesamt steht für Laborleistungen ein Budget von 200 Millionen Euro pro Jahr zu Verfügung.
Im Bereich der privaten Krankenkassen liegt der Anteil der Laborleistungen an der Gesamtvergütung bei ca. 12 %, die Ausgaben für Laboruntersuchungen liegen bei über 800 Millionen Euro. Wie diese Diskrepanz zustande kommt, muss noch geklärt werden.
Kontrolle nicht erwünscht
Die Vertreterin des Landesamtes für Finanzen konnte leider nicht sagen, wie hoch der Anteil an Laborleistungen bei der Gesamtvergütung ist, die die Beihilfe jährlich leistet, oder ob Laborleistungen einen großen Anteil an der Gesamtvergütung im Verhältnis zu anderen Bereichen einnehmen.
Der Grund: Das Landesamt für Finanzen erhebt kaum Daten. Es werden lediglich Statistiken erstellt, wie viele Leistungen im Bereich der ambulanten und der stationären ärztlichen Versorgung anfallen. Der Bereich Laborleistungen wird nicht gesondert ausgewiesen. Arztrechnungen werden nach kurzer Zeit vernichtet, hinterlegt wird nur das Rechnungs- und Behandlungsdatum, sowie der Rechnungsbetrag. Demzufolge hatte das Landesamt für Finanzen auch keine Kenntnis von Schäden, die durch überteuerte Laborleistungen angefallen sind.
Dass so ein jahrelang ausgeübtes Betrugssystem nicht auffallen kann, ist einleuchtend. Es kann keine wirksame Kontrolle geben, wenn niemand kontrollieren will. Damit steht die erste Schlussfolgerung des Untersuchungsausschusses fest, bevor er richtig begonnen hat: Hier müssen schleunigst die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen geändert werden.

Wir bleiben dran

Am 11.12.2014 findet noch eine letzte Sitzung vor der Weihnachtspause mit Zeugeneinvernahme statt. Geladen werden Zeugen der BaFin, des Landesprüfungsamtes für Sozialversicherungen und des Verbands der privaten Krankenkassen. Wir werden noch einmal genauer nachhaken, ob die Abrechnungen tatsächlich so intransparent sind, wie behauptet, und insbesondere wie sich der Anteil der Laborleistungen an der Gesamtvergütung seit 1986 im Bereich der privaten Krankenkassen entwickelt hat, was die Gründe dafür sind und weshalb die Ausgaben für Privatpatienten ca. viermal so hoch sind, wie für gesetzlich Versicherte.
Das Desinteresse an einer wirksamen Kontrolle der Abrechnungen im Laborbereich schädigt Patient und Staat. Langfristig wird auch das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt beeinträchtigt, wenn nicht sogar zerstört.