Keine Konsequenzen nach ORH-Kritik von 2008

Bayerisches Finanzministerium
Letzte Woche haben wir noch einmal nachgehakt und eine Anfrage zum Plenum gestellt. Wir wollten wissen, was die Beihilfestellen des Freistaates Bayern getan haben, nachdem die „SoKo Labor“ sie im Jahr 2008 über ein „Großermittlungsverfahren gegen den Laborkonzern Schottdorf“ informiert hatte.
Die Antwort des bayerischen Finanzministers ist so dürftig wie blamabel. Das Landesamt für Finanzen habe auf den Brief der „SoKo Labor“ geantwortet, dass zu den gestellten Fragen keine Erkenntnisse vorliegen. Akteneinsicht, die einige private Krankenversicherungen einforderten, wurde nicht beantragt. Es folgt noch der Hinweis, dass das Landesamt eine reine Abrechnungsstelle sei und lediglich prüft, ob die gestellte Rechnung den Gebührenordnungen entspricht und nach den Vorgaben des Beihilferechtes erstattungsfähig ist.
Genau das aber ist der springende Punkt: Denn die in Frage stehenden Rechnungen entsprachen genau nicht der Gebührenordnung für Ärzte und waren damit nicht erstattungsfähig. Ein Arzt darf nur selbst erbrachte oder unter seiner fachlichen Weisung erbrachte Leistungen abrechnen. Gegen diese Vorschrift verstießen die sogenannten Einsendeärzte massenhaft, in dem sie von Laborunternehmen erbrachte Leistungen in die eigene Tasche wirtschafteten.
Finanzminister Söder ist uns deshalb noch eine Antwort schuldig, wie seine Behörde dem gesetzlichen Auftrag, die Erstattungsfähigkeit zu prüfen, nachkommt bzw. warum er nicht dafür sorgt, dass die das tun und etwa auch Rückforderungen an die betrügerischen Ärzte gestellt werden. Söder sieht seit Jahren zu, wie Steuergelder in Höhe von Hunderten von Millionen illegal vereinnahmt und somit veruntreut werden. Das ist der eigentliche Skandal!
ORH hat bereits 2008 Abrechnungssystem der staatlichen Beihilfestellen gerügt
Als Grund, warum das Landesamt seinem Prüfauftrag in keinster Weise nachgekommen ist oder nachkommen konnte, wurde bereits im Jahr 2008 vom bayerischen Obersten Rechnungshof (ORH) gerügt: Die Belegerfassung und -prüfung erfolge weitgehend ohne technische Hilfe, zudem fehle es an medizinischem Fachpersonal zur Beurteilung medizinischer Fragestellungen. Damals hat der ORH dringend empfohlen, eine spezielle Software zur Prüfung gebührenrechtlicher Regelwerke und Arzneimittel anzuschaffen und medizinisches Fachpersonal zu beschäftigen. Ansonsten sei es nicht möglich, sicherzustellen, dass nur medizinisch notwendige und angemessene Kosten erstattet werden. Dadurch könnten jährlich 20 bis 50 Millionen Euro eingespart werden.
Das bayerische Finanzministerium teilte zwar grundsätzlich die Auffassung des ORH, passiert ist dennoch wenig bis gar nichts. Das Landesamt für Finanzen ist, nach eigener Auskunft, immer noch nicht in der Lage, falsch gestellte Rechnungen zu erkennen. Offensichtlich wurde nach dem Bericht des ORH weder in eine geeignete Prüfsoftware investiert, noch entsprechendes Fachpersonal angestellt.
Dies ist also kein Versagen einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern ein Versagen des bayerischen Finanzministeriums und damit des Finanzministers. Durch dessen Untätigkeit entstand für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler seit 2008 bis heute ein geschätzter Schaden von bis zu 300 Millionen Euro.
Auch die Augsburger Allgemeine berichtet zu diesem Thema.