8. Sitzung des Untersuchungsausschusses „Labor“
Die gestrige Botschaft an alle betrügerisch abrechnenden Ärzte: Macht einfach weiter so, euch kann niemand auf die Schliche kommen – zumindest niemand von den Beihilfestellen des Landesamtes für Finanzen (LfF). Nach wie vor haben die staatlichen Beihilfestellen nichts unternommen, um diese Abrechnungsbetrugsmethode zu bekämpfen und sie haben es auch in Zukunft nicht vor. Steuergelder werden munter weiter verschwendet.
Die Sachbearbeiter des LfF können an den Rechnungen nicht erkennen, wenn ein Arzt die Leistung nicht selbst erbracht hat. Allerdings gäbe es verschiedene bewährte Möglichkeiten, zu erkennen, ob ein Arzt die Leistung überhaupt erbringen konnte. So prüft die KVB sehr wohl nach, ob ein Arzt überhaupt die entsprechende Qualifikation hat, Laborleistungen zu erbringen und abzurechnen.
Wegschauen mit System
Im Fall des wegen Abrechnungsbetrugs verurteilten Arztes aus dem sogenannten „Pilotverfahren“ wurde das LfF tatsächlich auch selber tätig. In die Abrechnungssoftware wurde eine Warnung eingebaut, dass man in diesem Falle genauer nachprüfen müsse. Dennoch sind die Beihilfestellen nach Erhalt des Briefes der „SoKo Labor“ im Jahr 2008 nicht auf die Idee gekommen, Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft München I einzufordern. Danach hätten sie zumindest diejenigen Ärzte herausfiltern können, bei denen das LKA schon ausermittelt hatte, dass sie sich der betrügerischen Abrechungsmethode bedienten. Wenigstens in diesen Fällen hätte die Beihilfe einen Nachweis fordern können, dass die abrechnenden Ärzte eine entsprechende Weiterbildung oder die nötigen Räumlichkeiten und Geräte haben, um Speziallaborleistungen zu erbringen.
Derartige Ärzteregister gibt es bei der staatlichen Beihilfe bis heute nicht. Als einzige „Konsequenz“ will sie künftig die Arztrechnungen länger aufbewahren. Leider bringt das auch nichts, denn aus ihnen ist ja, nach eigener Aussage des LfF, kein Betrug erkennbar.
CSU will’s nicht wissen
Nach Meinung der CSU- Fraktion ist der Beihilfeberechtigte selbst schuld. Er müsse schließlich die Rechnung überprüfen, bevor er sie an die Beihilfestelle weiterleitet und steht dann für deren Richtigkeit gerade. Dass allerdings der Patient derzeit selber nicht erkennen kann, wenn der Arzt Leistungen in Rechnung stellt, die er nicht erbracht hat, hat der Untersuchungsausschuss längst hinreichend geklärt, müsste also auch den CSU-Abgeordneten klar sein. Offenbar will auch die CSU weiter wegsehen, wenn Staat und Beamtenschaft durch Abrechnungsbetrug geschädigt werden.
Absurdester Vorschlag in der Sitzung, vom Präsident des Landesamtes für Finanzen, Klaus Herzog, selbst: Die GOÄ-Änderung von 1996 abschaffen, dann würden sich alle Probleme wie von selbst lösen. Ärzte könnten wieder von „Subunternehmern“ erbrachte Leistungen selbst abrechnen. Schließlich hätten die Beihilfestellen genau so viel gezahlt, wenn die Rechnung nicht vom Einsendearzt, sondern vom Labor gestellt worden wäre.
Realer Schaden für Patienten
Genau das aber stellt bereits die damalige amtliche Begründung zur Änderung der GOÄ (Bundesrat, Drucksache 211/94) in Zweifel: „Sämtliche übrige Leistungen (Speziallabor) können künftig nur noch von dem mit der Durchführung beauftragten Arzt abgerechnet werden. Damit entfällt in einem weiten Bereich ein Vergütungsanreiz für die sogenannte Selbstzuweisung von Laborleistungen, durch die eine Mengenausweitung begünstigt wurde.“ (S. 91). Eine neue Regelung war damals dringend notwendig, denn insbesondere wegen der sonst ungebremsten Mengenausweitung rechnete der Gesetzgeber damals mit einem Anstieg der Ausgaben im Gesundheitsbereich um 5 bis 10 % jährlich.
Dies geht und ging zu Lasten der Patienten, die sich nicht sicher sein können, ob ihnen Blut abgezapft wird, weil der Arzt vermutet, dass sie ernstlich erkrankt sind oder wirtschaftliche Interessen dahinter stehen. Durch das Unterlaufen dieser GOÄ-Regelung durch eine Vielzahl von Ärzten und das Nichthandeln der privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen müssen wir davon ausgehen, dass es weiterhin zu medizinisch ungerechtfertigten Mengenausweitungen kommt und damit zu einem realen Schaden.