Der letzte Leiter der „SoKo Labor“, Heinrich Boxleitner, hatte bereits Mitte Dezember 2008 ein Gespräch mit der Staatsanwaltschaft Augsburg, die zu diesem Zeitpunkt gerade erfahren hatte, dass der größte Teil der ärztlichen Abrechnungsbetrügereien, in Zukunft von ihnen bearbeitet werden würde. Obwohl die Staatsanwaltschaft diese Verfügung gerade erst erhalten hatte, waren sich die Staatsanwälte damals schon sicher, dass das Pilotverfahren in München scheitern würde, dass der sachleitende Staatsanwalt Harz mit seiner „Rechtsmeinung“ völlig daneben läge und sie selbst die übrigen Verfahren – nach Genehmigung durch die Münchner Generalstaatsanwaltschaft – deshalb sofort einstellen würden.
Boxleitner nahm das zwar zur Kenntnis, glaubte aber nicht daran. Denn die Augsburger kannten damals die Akten noch gar nicht, auch die Anklageschrift im Pilotverfahren gegen Dr. A war noch nicht fertiggestellt. Boxleitner ging fest davon aus, dass die Ausführungen von Harz schon zur Überzeugung beitragen würden. Schließlich ermittelte die „SoKo Labor“ bereits seit Jahren in diesem Komplex und Zweifel an der Strafbarkeit der Abrechnungsvariante im Zusammenhang mit Speziallaborleistungen wurden zu Beginn schnell ausgeräumt. Denn Verfahren genau dieser Art waren, wie ein anderer SoKo- Beamter schön zusammenfasste, bereits in ganz Deutschland „rauf und runter“ ohne Probleme abgeurteilt worden. Zudem warnte auch die medizinische Fachpresse seit Jahren vor einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Betruges, wenn Ärztinnen und Ärzte Leistungen abrechneten, die sie nicht selbst erbracht hatten.
Deshalb gab Boxleitner die Äußerungen der Staatsanwaltschaft Augsburg nicht an die „SoKo Labor“ weiter. Und so steht auch noch im 9. Sachstandsbericht von Ende Dezember 2008, dass vor Abschluss des Pilotverfahrens keine Verfahrenseinstellungen erfolgen und verjährungsunterbrechende Maßnahmen getroffen werden sollen. Die SoKo ermittelte fleißig weiter gegen betrügerische Ärztinnen und Ärzte – ohne Vorwarnung, dass ihre Arbeit vergeblich sein könnte.
Einwände weggewischt
Umso perplexer waren die Beamten, als sie Anfang Februar durch Zufall von den Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft Augsburg erfuhren. Sie waren „gelinde gesagt überrascht“. Die Entscheidung war für die meisten nicht nachvollziehbar, auch nicht für den damaligen Leiter Boxleitner. Jahrelange, sachlich äußerst fundierte Ermittlungsarbeit löste sich in Luft auf. Zudem wurden auch andere Betrugsvarianten, trotz anderer Voraussetzungen, in einem Aufwasch mit eingestellt.
Zunächst wurde die Staatsanwaltschaft Augsburg wohl nicht ausdrücklich genug auf den Stand der Ermittlungen hingewiesen. Und mit den Akten, aus denen die Tatbestände hervorgegangen wären, hat man sich dort ja gar nicht erst befasst. Nach heftigen internen Auseinandersetzungen hat die SoKo dann zumindest teilweise nachbessern können. In einem Gespräch mit den Augsburger Staatsanwälten wurde auch noch auf andere Tatvarianten hingewiesen und der Unterschied zu den bereits eingestellten Verfahren erklärt. Aber die Haltung seitens Augsburg war eindeutig: Eingestellt bleibt eingestellt. Weiter- oder Neuermittlung absolut unerwünscht!
Ahndung berufsrechtlicher Verstöße verhindert
Nachdem die SoKo mit ihrem Anliegen bei der Staatsanwaltschaft Augsburg auf taube Ohren stieß, wollte sie zumindest die Berufsaufsichtsbehörden vor den illegalen Abrechnungspraktiken warnen. Dass der Einkauf von Laborleistungen bei Speziallaboren und der Weiterverkauf an die Patientinnen und Patienten ganz klar ein Verstoß gegen ärztliche Vorschriften ist, war nämlich immer unbestritten. Doch die Rechtsabteilung des BLKA sah dafür keine Notwendigkeit. Die betreffenden Stellen hätten das doch in der Zeitung lesen können. Sie sollten selbst auf das BLKA zukommen und Akteneinsicht beantragen. Eine absurde Einstellung. Das betreffende Abrechnungsmodell war bundesweit verbreitet und für alle Beteiligten äußerst lukrativ. Auch nach Beginn der Ermittlungen – z.T. bis heute – wird es weiterbetrieben. Dieser Tragweite hätte man sich im BLKA bewusst sein müssen und alles dafür tun, dass dieses Betrugssystem abgestellt wird. Eine ausdrückliche Warnung an die Berufsaufsichtsbehörden wäre hierzu unerlässlich gewesen.
Personal abgebaut, Ermittlungen abgewürgt
Das Personal der „SoKo Labor“ war im Laufe der Ermittlungen stetig reduziert worden, obwohl eine Vielzahl von Asservaten noch nicht ausgewertet war und dann auch nicht mehr bearbeitet werden konnte. Dass das Personal nicht ausreichte, gaben auch der damalige SoKo- und Sachgebietsleiter sowie sein stellvertretender Sachgebietsleiter unumwunden zu. Die Spitze des BLKA gab vor, dass man sich auf das Pilotverfahren konzentrieren solle. Als die Verfahren Ende Januar von der Staatsanwaltschaft Augsburg eingestellt wurden und die SoKo-Mitarbeiter sich darüber beschwerten, sollten sie plötzlich umfassende Beweisketten in anderen Fällen vorlegen, die bislang zurückgestellt werden mussten und lediglich anermittelt waren. Dies war aber schlicht nicht möglich, denn es gab niemanden der noch Kapazitäten frei gehabt hätte. Auf dieses Dilemma wiesen die Beamten aber bereits mit Beginn der Reduzierung Ende 2007 und dann im Verlauf stetig hin. Lösen hätte es nur die Amtsleitung können, diese unternahm aber nichts.
Absurde Personalpolitik
Stattdessen hat sie den SoKo-Leiter Stephan Sattler mitten in den laufenden Ermittlungen abgelöst und durch den neuen Leiter des Sachgebietes „Organisierte Kriminalität“, Heinrich Boxleitner, ersetzt. Angeblich war das zu Beginn der SoKo so geplant. Normalerweise wäre schon damals der Sachgebietsleiter auch SoKo- Leiter geworden. Dieser stand aber kurz vor der Pensionierung und man wollte einen „Wissensverlust“ vermeiden und für Personalkontinuität sorgen, weshalb Sattler zum Soko-Leiter ernannt wurde. Als der Sachgebietsleiter in Pension ging, kam es trotzdem zum Führungswechsel.
Die Arbeit der SoKo auch unter Sattlers Leitung wurde von den beiden Führungsbeamten des BLKA gestern mehrmals gelobt. Sie sei von sehr hoher Qualität gewesen. Boxleitner ist überzeugt, dass er vor allem zur Entlastung Sattlers als SoKo-Leitung eingesetzt wurde, damit hätte dieser sich nicht mehr mit Dingen wie Personalführung oder Einsatzplanung beschäftigen müssen und auf die Ermittlungen konzentrieren können. Aber damit hat das BLKA sozusagen mitten im Rennen die Pferde gewechselt. Denn selbst wenn das Fachwissen Sattlers erhalten blieb, da er nicht aus der SoKo ausschied, kam es doch zu erheblichen Reibungsverlusten – wegen des Kompetenzverlustes an der Spitze der SoKo.
Die „lustige“ Maulwurfsuche
Dass die Mehrheit im Untersuchungsausschuss immer noch auf den Zerwürfnissen der „SoKo Labor“ herumreitet und sich lieber auf „Maulwurf“-Suche begibt, nimmt hin und wieder absurde Züge an. Denn der Streit war für die eigentlichen Fragen völlig unerheblich: So ist in den jüngsten Befragungen deutlich geworden, dass auch die neue Leitung der SoKo keinen Täter davon kommen lassen wollte. Der Eindruck, die neue Führung wolle die Arbeit behindern und abwürgen, entstand offenbar durch schlechte interne Kommunikation, vor allem aber aus dem Druck der Generalstaatsanwaltschaft, einem Druck, den sich die Spitze des BLKA, etwa in Gestalt von Personalreduzierung, eins zu eins zu Eigen machte.