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Bilanz des „Untersuchungsausschuss Labor“

Der Fall Schottdorf hat in den vergangenen zwei Jahren für viele Schlagzeilen gesorgt. Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs stand im Raum. Im Januar 2016 wurde Labor-Chef Bernd Schottdorf vor Gericht wegen anderer Vorwürfe freigesprochen. Nicht geklärt wurde dabei aber die Frage, ob die Justiz bei den Ermittlungen Fehler gemacht hat und inwieweit die Staatsregierung darin verwickelt war. Antworten darauf sollte der Untersuchungsausschuss „Labor“ des Bayerischen Landtags finden, der in der kommenden Woche nach knapp zwei Jahren zu Ende geht.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, Florian Streibl, und der grüne Landtagsabgeordnete und kulturpolitische Sprecher Dr. Sepp Dürr sind Mitglieder im „UA Labor“ – heute zogen sie bei einer Landtagspressekonferenz Bilanz: „Für uns steht fest, dass die Ermittlungen stark beeinflusst wurden – auch wenn es dafür keine schriftlichen Anweisungen gibt“, so Streibl. „Vielmehr spielte nach Zeugenaussagen das ‚Empfinden‘ eine große Rolle. Zum Beispiel dahingehend, dass lieber keine weitere Hausdurchsuchung durchgeführt werden sollte, obwohl das der nächste Schritt gewesen wäre.“

Auch bei der Übertragung der Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft München nach Augsburg sei nicht alles mit rechten Dingen zugegangen, ist Streibl überzeugt. „Bis 2008 sind die Ermittlungen offenbar gut gelaufen, dann gab es allerdings einen regelrechten Bruch. Die ‚Soko Labor‘ wurde sukzessive zurückgefahren, ihre Ermittlungen wurden immer stärker behindert – bis sie dann letztlich komplett eingestellt wurden.“ Für den Rechtsexperten der FREIEN WÄHLER ist dabei gravierend, dass in München ein Arzt angeklagt und verurteilt wurde. In Augsburg dagegen wurden Ermittlungen wegen ähnlicher Sachverhalte in hunderten von Fällen eingestellt. „Recht muss jedoch auf alle Bürger gleichermaßen angewandt werden – es kann nicht sein, dass es nur darauf ankommt, vor welcher Staatsanwaltschaft der Fall landet.“

Sepp Dürr prangert das massive Versagen der bayerischen Regierung an: „Sowohl Justiz-, Finanz- und Gesundheitsministerium haben ihren Job nicht gemacht.“ Es sei höchst problematisch, dass nicht nur in der Spitze des Justizministeriums, sondern auch auf anderen Ebenen Verantwortungsverweigerung vorherrscht. Dies sei für einen Rechtsstaat untragbar. Kritik übt Dürr auch an der Generalstaatsanwaltschaft: „Sie hat den einzigen Staatsanwalt, der dieses Betrugssystem verfolgen wollte, behindert und eingebremst. Dadurch kann dieser Filz rund um dieses Betrugsmodell jetzt ungehindert weiterlaufen.“ Denn: Durch die nach wie vor fehlende konsequente Kontrolle würden weiterhin Ärzte ermuntert, auf die gleiche Weise betrügerisch abzurechnen.

FREIE WÄHLER und GRÜNE haben daher zum Abschluss des „UA Labor“ eine klare Forderung: Aus dem Fall der ‚Soko Labor‘ müssen Konsequenzen gezogen werden. Dazu gehören unter anderem die Unabhängigkeit der Justiz, eine konsequente Strafverfolgung sowie neue Denkansätze im Bereich der Gesundheitspolitik.

Hier finden Sie den Minderheitenbericht von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FREIE WÄHLER.

Bilanz: Ein Jahr Untersuchungsausschuss Schottdorf

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Vorwürfe gegen bayerische Behörden erhärtet
Vor gut einem Jahr haben Grüne und Freie Wähler den Untersuchungsausschuss „Labor“ durchgesetzt. Unser Ziel war und ist, nicht nur die dubiosen Vorgänge bei der Staatsanwaltschaft, sondern auch den gesundheitspolitischen Rahmen unter die Lupe zu nehmen. Dabei wurde schon in den ersten Befragungen deutlich, dass die Ausschussmehrheit aus CSU und SPD kein Interesse an der Aufklärung des gesundheitspolitischen Skandals hat. Aber auch bei der Untersuchung des Justizskandals lief der Ausschuss mehrheitlich Gefahr, sich in Belanglosem zu verlieren bzw. den Wald vor lauter Bäumen nicht zu sehen.
Anfangs gab es immer wieder Ansätze, die Befragungen zu behindern. Einerseits versuchten CSU und SPD z.B. die Zulässigkeit von Fragen zu bestreiten, andererseits haben sie Zeugen unfair behandelt. Insbesondere den ersten Zeugen aus der SoKo, Stefan Sattler haben CSU und SPD versucht einzuschüchtern und sogar mit falschen Behauptungen unter Druck zu setzen.
Der CSUler und Ex-Staatsanwalt Reichhardt hat sich besonders übel hervorgetan. Jüngst hat ihn die Staatsanwaltschaft damit davonkommen lassen, denn er war, scheint’s, nicht fähig, einen Durchsuchungsbeschluss zu lesen. Dummheit schützt da offenbar vor Strafe. Es war ja bereits vorher höchst unwahrscheinlich, dass er als Ex-Kollege der Augsburger Staatsanwälte über deren Handeln unvoreingenommen urteilen kann. Wenn er noch einen Rest Selbstachtung hat, sollte er schleunigst seinen Hut nehmen.

Sackgasse SoKo-interne Streitereien
Nach diesem für CSU und SPD blamablen Exzess hat die CSU die Strategie offenbar geändert: Statt die Befragungen durch beständige Nadelstiche zu zermürben, setzen sie jetzt – wiederum in Einklang mit der SPD – auf Ermüdungstaktik nach dem Motto „Je langweiliger und abseitiger die Fragen, desto zielführender“. Sie haben sich vor allem mit für den Untersuchungsauftrag Nebensächlichem wie Streitereien innerhalb der SoKo oder, besonders skurril, der sogenannten Maulwurfsuche beschäftigt.
Dabei waren sowohl die eifrige „Maulwurf“-Suche wie das Wühlen nach Zerwürfnissen ohne jeden Belang für unseren Untersuchungsauftrag. Denn beides spielte letztlich keine Rolle für die Ermittlungsergebnisse. Die gründliche Arbeit der „SoKo Labor“ wurde durchwegs gelobt, sowohl BLKA intern als auch von der Staatsanwaltschaft. Umso frustrierender war der Ausgang der Verfahren für alle Ermittlerinnen und Ermittler. Ihre ausermittelten Fälle wurden von der Staatsanwaltschaft Augsburg „auf Halde“ gelegt und lösten sich später in Luft auf. Dabei hatten sich diese hunderte von Ärztinnen und Ärzte genauso strafbar gemacht wie der „Pilotarzt“, der zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt wurde.
Sattler und Mahler, die den Skandal hartnäckig an die Öffentlichkeit gebracht haben und dafür bis heute gemaßregelt und diskreditiert werden, wurden in den Befragungen und den Akten als fachlich kompetente und buchstäblich ausgezeichnete Ermittler bezeichnet – selbst von solchen Vorgesetzten, die ihre Unfähigkeit, den Skandal „ad acta zu legen“, missbilligten. Deshalb ist der schäbige Versuch von CSU und SPD, diese vermeintlichen Kronzeugen zu diskreditieren, zum Glück gescheitert. Ein ausgemachter Justizskandal wie dieser wird nicht kleiner, wenn man kritische Beamte schlecht zu machen sucht und ihre Einwände kleinredet. Denn das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Bemühungen bleibt in jedem Fall gleich erbärmlich. Umgekehrt taugten die beiden Polizisten ohnehin nicht zu „Kronzeugen“, weil sie zu weit weg vom politischen Entscheidungszentrum waren.

Politischer Einfluss? Suche an der falschen Stelle
Sich mit Nebensächlichem abzugeben, fiel manchem vielleicht auch deshalb so leicht, weil sich bei der Einvernahme der SoKo- bzw. LKA-Beamten relativ schnell herausgestellt hat: Die wichtigste Frage des Untersuchungsausschusses, die Frage nach den Gründen für diese skandalösen Entscheidungen und eventueller politischer Einflussnahme, lässt sich auf dieser Ebene überhaupt nicht klären. Wer hier sucht, sucht am falschen Ort.
Je mehr Zeugen wir befragten, desto deutlicher wurde: Alle Leitentscheidungen wurden auf Ebene der Generalstaatsanwaltschaft bzw. dann der Augsburger Staatsanwaltschaft getroffen, unter noch zu klärender Rücksprache mit dem Justizministerium. Selbst über die Anzeigen gegen SoKo-Beamte bzw. den Journalisten Denk durch die Anwälte Schottdorfs, durch Gauweiler und Konsorten, entschied ausschließlich die Staatsanwaltschaft, offenbar immer in Rücksprache mit der Generalstaatsanwaltschaft.
Der frühere Abteilungsleiter Geißdörfer nannte es „ungewöhnlich“, dass der sachleitende Staatsanwalt ständig bei der Generalstaatsanwaltschaft „auflaufen“ und um Erlaubnis für weitere Ermittlungsschritte fragen musste. Der Schwerpunkt der Ermittlungen und die Entscheidungshoheit seien wohl nicht bei der eigentlich zuständigen Dienststelle gelegen. Die Generalstaatsanwaltschaft hat entschieden, die Staatsanwaltschaft München I ein „Pilotverfahren“ durchführen und trotzdem die Augsburger Staatsanwaltschaft sämtliche übrigen Ermittlungen einstellen bzw. verjähren zu lassen.
Dafür findet sich bis heute kein stichhaltiges juristisches Argument. Schon die Behauptung, es sei „strittig“ oder „rechtlich ungeklärt“, ob es sich bei den gesetzwidrigen Falschabrechnungen um Betrug handele, war höchst fragwürdig. Denn faktisch gab es daran keinerlei Zweifel. Im Gegenteil gab es bereits eine Vielzahl von entsprechenden Entscheidungen, aber kein einziges gegenläufiges Urteil. Es gab noch nicht mal einen Widerspruch betrügerischer Ärzte: Sämtliche bekannten Strafbefehle oder Urteile wurden von den erwischten Betrügern sang- und klanglos akzeptiert. Für die Leitentscheidungen kann es also nur sachfremde Gründe geben.

Gesundheitspolitischer Skandal
In den Befragungen sind die Umrisse eines Milliarden-schweren gesundheitspolitischen Skandals sichtbar geworden. Das Abrechnungsbetrugssystem im Zusammenhang mit Speziallaborleistungen wurde von der Selbstorganisation der Ärzte und der Gesundheitspolitik jahrzehntelang geduldet, weil niemand, auch nicht die privaten Krankenkassen, die Berufs- oder die Finanzaufsicht, in dieses Wespennest stechen wollte. Dabei werden Patientinnen und Patienten, Krankenversicherungen und Steuerzahler massiv geschädigt. So zahlen z.B. Privatversicherte im Schnitt bis zu fünfmal so viel für Laborleistungen wie gesetzlich Versicherte. Nach wie vor besteht ein Anreiz zu Mengenausweitungen, also zu unnötigen oder in der Folge gar gesundheitsschädlichen Untersuchungen. Unsere schriftlichen Anfragen haben ergeben, dass es weiterhin zu Abrechnungsbetrügereien kommt, und zwar auch bei Speziallaborleistungen. Offensichtlich fehlt es nach wie vor an einer abschreckenden Wirkung bzw. an geeigneten Prüfverfahren, die Falschabrechnungen zuverlässig zu Tage fördern. Bis heute wird tatenlos hingenommen, dass die Rechnung eines Arztes weder für Patientinnen und Patienten noch für die Beihilfestelle transparent ist.

Untätigkeit im Hause Söder
Die staatlichen Beihilfestellen und der Finanzminister interessieren sich bis heute nicht für diese Betrügereien. Dabei hat der ORH bereits 2008 das Abrechnungssystem der staatlichen Beihilfestellen gerügt und u.a. dringend empfohlen, eine spezielle Software zur Prüfung gebührenrechtlicher Regelwerke anzuschaffen. So könnten jährlich 20 bis 50 Millionen Euro eingespart werden. Das bayerische Finanzministerium teilte zwar grundsätzlich die Auffassung des ORH, passiert ist dennoch wenig bis gar nichts.
Das Landesamt für Finanzen ist, nach eigener Auskunft, immer noch nicht in der Lage, falsch gestellte Rechnungen zu erkennen. Die Beihilfesachbearbeitung wird erst seit Juli 2014 schrittweise digitalisiert. Lustigerweise rühmt sich das bayerische Landesamt für Finanzen als „einer der federführenden IT-Dienstleister innerhalb der staatlichen Verwaltung in Bayern“. Doch derzeit werden noch nicht einmal die eingehenden Schriftstücke digital aufbereitet. Erst danach könnte ja mit einer computergestützten Rechnungsprüfung begonnen werden.

LKA: Gute Arbeit, schlechter Stil
Das Bild, das die SoKo bzw. das LKA abgegeben haben, ist zwiespältig: Man hat zwar sehr gute Ermittlungsarbeit geleistet, aber andererseits sind wir auf Anzeichen einer miserablen Führungskultur gestoßen. Außerdem hätte man – trotz oder gerade wegen des Ausfalls der Staatsanwaltschaft – im Rahmen polizeilicher Präventionsmaßnahmen die Berufsaufsicht über die systematischen und andauernden Betrugsfälle informieren müssen.
Sicher ist: An der Polizei lag es nicht, dass ein ganzes Betrugssystem unter den Teppich gekehrt wurde und tausende Betrügerinnen und Betrüger straffrei davonkamen. Selbst die damaligen Dezernatsleiter Egger und Sachgebietsleiter Boxleiter wurden von der Einstellung der Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Augsburg im Januar 2009 „gelinde gesagt überrascht“. Denn die Augsburger kannten damals die Akten noch gar nicht, auch die Anklageschrift im Pilotverfahren gegen Dr. A war nicht fertig. Umso perplexer waren die Beamten, als sie durch Umwege von den Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft Augsburg erfuhren. Jahrelange fundierte und äußerst umfangreiche Ermittlungsarbeit löste sich mit einem Schlag in Luft auf. Zudem wurden, trotz verschiedener Voraussetzungen, auch andere Betrugsvarianten in einem Aufwasch mit eingestellt.
Aber trotz aller Beteuerungen des BLKA, eine moderne Führungskultur zu leben, drängt sich der gegenteilige Eindruck auf. Vizepräsidentin Petra Sandles sprach beispielsweise davon, dass Sattler vom Posten des SoKo- Leiters „befreit“ werden musste, um ihn zu entlasten, allerdings ohne dass vorher mit ihm darüber gesprochen wird. Es fallen Äußerungen wie: Manche Beamte seien Diamanten, die noch geschliffen werden müssen und das Schleifen tue eben manchmal weh. Vorwürfe werden schlampig geprüft, immer wieder rückt man nur mit Halbwahrheiten heraus.
Einzelne Chefs in der alten wie in der derzeitigen Führung haben durchaus gezeigt, wie moderne Personalpolitik aussieht: Sie haben auch bei schwierigen oder umstrittenen Entscheidungen frühzeitig das Gespräch mit den Betroffenen bzw. Beteiligten gesucht und konnten so Vertrauen aufbauen. Aber sie sind leider die Ausnahme geblieben.
Eine wenig demokratische, wenig kooperative und intransparente Führungskultur im BLKA trug maßgeblich dazu bei, die ohnehin kritischen Ermittler in ihren Erfahrungen zu bestärken, dass im Fall Schottdorf etwas nicht mit rechten Dingen zuging – und in dem falschen Eindruck, dass ihre Führung darin verwickelt war.

Offene Fragen
Die wichtigsten Fragen sind noch offen, weil sie auf Ebene abhängiger Ermittlungsbehörden auch nicht zu klären waren:
–    Warum haben die Justizbehörden so lange an ihrer überholten Rechtsauffassung festgehalten, es sei kein materieller Schaden entstanden und deshalb niemand betrogen worden?
–    Warum haben sie keine Vorkehrungen für den Fall eines erfolgreichen Ausgangs des „Pilotverfahrens“ getroffen und Tausende betrügerischer Ärzte ungeahndet davonkommen lassen?

–    Wie waren die Generalstaatsanwaltschaft und die Justizministerin jeweils in diese Entscheidungen eingebunden?
Nach der Sommerpause beginnen wir mit der Befragung der Staatsanwälte.

Erste Konsequenzen ziehen!
Ohne den Bericht des Untersuchungsausschusses an den Landtag vorwegzunehmen, lässt sich auflisten, was die Verantwortlichen in ihrer eigenen Zuständigkeit sofort umsetzen können:

1.    Söder muss die Defizite bei der Beihilfe korrigieren:
Der Finanzminister muss die staatlichen Beihilfestellen in die Lage versetzen, dass sie routinemäßig prüfen können, ob ein Arzt die Rechnung entsprechend seiner Qualifikation überhaupt stellen durfte. Die KVB prüft seit 1984, ob ein Arzt über die entsprechenden Zeugnisse oder Zertifikate über Weiterbildungsmaßnahmen verfügt, speichert dies in einem Arztregister und führt sogar eine Gegenprüfung durch. Nichts hindert die Beihilfestellen daran, mit entsprechender Software sofort ein eigenes Register anzulegen. In Sonderfällen, wie bei Fachärztinnen und -ärzten mit Zusatzqualifikationen für M-III-Spezialleistungen in ihrem Fachbereich, könnten sie dem Beispiel einer Beihilfestelle in Nordrhein-Westfalen folgen und nachfragen, ob die Leistung selbst in eigener Praxis erbracht wurde.

2.    Staatsregierung muss auf Bundesebene gesundheitspolitische Konsequenzen fordern:
Die Staatsregierung muss sich bei der anstehenden Gesundheitsreform dafür einsetzen, dass bestehende Ungleichgewichte im Gesundheitssystem, also etwa teilweise Unterfinanzierungen einzelner medizinischer Leistungen nachgebessert werden. Denn dadurch wird eine Art „Quersubventionierung“, sprich: Abrechnungsbetrug begünstigt und zum Teil gar stillschweigend geduldet.
Arztrechnungen müssen transparent sein, d.h. an die Patientinnen und Patienten gestellt und zwar so, dass diese sie verstehen und nachprüfen können. Für die Behandelten wie für die Kostenträger muss auf Anhieb erkennbar sein, ob eine Arztrechnung den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entspricht.

3.    Regierung muss Voraussetzungen konsequenter strafrechtlicher Verfolgung schaffen:
Es braucht keine gesetzliche Änderung in der GOÄ, um Abrechnungsbetrug bei Laborleistungen besser in den Griff zu bekommen. Seit 1996 ist klar geregelt, dass nur Leistungen abgerechnet werden dürfen, die man selbst erbracht hat oder die unter der eigenen fachlichen Weisung erbracht wurden. Staatsanwaltschaften und Polizei müssen entsprechend eingewiesen und personell ausreichend dafür ausgestattet werden.

4.    Das Gesundheitsministerium muss konsequente berufsrechtliche Verfolgung fordern:
Einem Verdacht auf Abrechnungsbetrug muss von den Privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen konsequent nachgegangen, Rückforderungen müssen konsequent gestellt und auch eingetrieben werden. Die Berufsaufsichtsbehörden sind aufzufordern, konsequent von ihren disziplinarrechtlichen Möglichkeiten Gebrauch zu machen.