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Abschluss des Untersuchungsausschusses „Labor“

Die Bilanz: Versagen auf vielen Ebenen, in allen beteiligten Behörden und Ministerien

Diese Woche wurde im Plenum der Schlussbericht des Untersuchungsausschusses „Labor“ diskutiert. Direkte politische Einflussnahme im Fall Schottdorf konnte durch den Untersuchungsausschuss nicht belegt werden. Das ist in Bayern unter CSU- Herrschaft auch nicht nötig. Denn auch so wusste die Generalstaatsanwaltschaft München, dass es nicht opportun ist, sich ausgerechnet im Wahljahr 2008 mit der mächtigen Ärztelobby anzulegen und tausende Ärztinnen und Ärzte zu „inkriminieren“, solange es keine gesicherte höchstrichterliche Rechtsprechung gab. Es kam letztlich dazu, dass nur ein einziger Arzt wegen einer weit verbreiteten Betrugsvariante verurteilt wurde, die bis heute nicht vollständig abgestellt ist. So zeigte sich, dass sehr wohl politische Erwägungen dahinter stehen, wenn über das Ob und Wie von strafrechtlichen Ermittlungen entschieden wird. Einen besonders schlechten Eindruck hinterließ die ehemalige Justizministerin Merk: Sie war darauf bedacht, keine Verantwortung zu übernehmen, um sich nicht politisch angreifbar zu machen. Der Fall Schottdorf ist zudem ein Beispiel für die Zweiklassenjustiz, wie sie in Bayern ausgeübt wird, denn die Staatsanwaltschaft behandelt nicht alle Verdächtigen gleich, sondern legt an gut Verteidigte andere Maßstäbe an. Wer sich teure Anwältinnen und Anwälte leisten kann, hat nicht nur die bessere Expertise, sondern auch einen direkten Zugang zur Staatsanwaltschaft – in diesem Fall vermittelt vom Generalstaatsanwalt persönlich.
Skandalös ist nach wie vor, dass das Betrugssystem munter weiterläuft: Der Abrechnungsbetrug in Zusammenhang mit Speziallaborleistungen findet nach dem bekannten Modell bis heute statt. Um dies endlich abzustellen, ist es dringend notwendig, solche Taten konsequent strafrechtlich zu verfolgen. Zudem muss sich die bayerische Staatsregierung auf Bundesebene dafür einsetzen, dass mengenausweitenden Anreizen sofort entgegengewirkt und Ungleichgewichte im Gesundheitssystem, etwa die teilweise Unterfinanzierung einzelner medizinischer Leistungen, nachgebessert werden.

 

Bilanz des „Untersuchungsausschuss Labor“

Der Fall Schottdorf hat in den vergangenen zwei Jahren für viele Schlagzeilen gesorgt. Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs stand im Raum. Im Januar 2016 wurde Labor-Chef Bernd Schottdorf vor Gericht wegen anderer Vorwürfe freigesprochen. Nicht geklärt wurde dabei aber die Frage, ob die Justiz bei den Ermittlungen Fehler gemacht hat und inwieweit die Staatsregierung darin verwickelt war. Antworten darauf sollte der Untersuchungsausschuss „Labor“ des Bayerischen Landtags finden, der in der kommenden Woche nach knapp zwei Jahren zu Ende geht.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, Florian Streibl, und der grüne Landtagsabgeordnete und kulturpolitische Sprecher Dr. Sepp Dürr sind Mitglieder im „UA Labor“ – heute zogen sie bei einer Landtagspressekonferenz Bilanz: „Für uns steht fest, dass die Ermittlungen stark beeinflusst wurden – auch wenn es dafür keine schriftlichen Anweisungen gibt“, so Streibl. „Vielmehr spielte nach Zeugenaussagen das ‚Empfinden‘ eine große Rolle. Zum Beispiel dahingehend, dass lieber keine weitere Hausdurchsuchung durchgeführt werden sollte, obwohl das der nächste Schritt gewesen wäre.“

Auch bei der Übertragung der Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft München nach Augsburg sei nicht alles mit rechten Dingen zugegangen, ist Streibl überzeugt. „Bis 2008 sind die Ermittlungen offenbar gut gelaufen, dann gab es allerdings einen regelrechten Bruch. Die ‚Soko Labor‘ wurde sukzessive zurückgefahren, ihre Ermittlungen wurden immer stärker behindert – bis sie dann letztlich komplett eingestellt wurden.“ Für den Rechtsexperten der FREIEN WÄHLER ist dabei gravierend, dass in München ein Arzt angeklagt und verurteilt wurde. In Augsburg dagegen wurden Ermittlungen wegen ähnlicher Sachverhalte in hunderten von Fällen eingestellt. „Recht muss jedoch auf alle Bürger gleichermaßen angewandt werden – es kann nicht sein, dass es nur darauf ankommt, vor welcher Staatsanwaltschaft der Fall landet.“

Sepp Dürr prangert das massive Versagen der bayerischen Regierung an: „Sowohl Justiz-, Finanz- und Gesundheitsministerium haben ihren Job nicht gemacht.“ Es sei höchst problematisch, dass nicht nur in der Spitze des Justizministeriums, sondern auch auf anderen Ebenen Verantwortungsverweigerung vorherrscht. Dies sei für einen Rechtsstaat untragbar. Kritik übt Dürr auch an der Generalstaatsanwaltschaft: „Sie hat den einzigen Staatsanwalt, der dieses Betrugssystem verfolgen wollte, behindert und eingebremst. Dadurch kann dieser Filz rund um dieses Betrugsmodell jetzt ungehindert weiterlaufen.“ Denn: Durch die nach wie vor fehlende konsequente Kontrolle würden weiterhin Ärzte ermuntert, auf die gleiche Weise betrügerisch abzurechnen.

FREIE WÄHLER und GRÜNE haben daher zum Abschluss des „UA Labor“ eine klare Forderung: Aus dem Fall der ‚Soko Labor‘ müssen Konsequenzen gezogen werden. Dazu gehören unter anderem die Unabhängigkeit der Justiz, eine konsequente Strafverfolgung sowie neue Denkansätze im Bereich der Gesundheitspolitik.

Hier finden Sie den Minderheitenbericht von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FREIE WÄHLER.

Labor-Betrugssystem bleibt untrennbar mit dem Namen Schottdorf verbunden

Grüne wehren sich erfolgreich gegen einstweilige Verfügung  
Das beispiellose Betrugssystem mit Speziallaborleistungen, bei dem privaten Krankenkassen und der staatlichen Beihilfe ein mutmaßlicher Schaden in dreistelliger Millionenhöhe entstand, ist und bleibt untrennbar mit dem Namen des Augsburger Laborunternehmens Schottdorf verbunden. Wir sind mit dem Ausgang des Rechtsstreits der Landtags-Grünen mit Bernd Schottdorf hoch zufrieden.
Schottdorfs Anwalts-Armada wollte uns den Terminus „Schottdorf-Betrugssystem“ per einstweiliger Verfügung und unter Androhung eines Ordnungsgelds von 250.000 Euro untersagen. Gegen diesen Einschüchterungsversuch haben wir uns vor dem Landgericht Köln erfolgreich zur Wehr gesetzt. Gegen den Gerichtsentscheid aus dem Februar 2016 war Schottdorf allerdings in Berufung gegangen. Jetzt wurde diese Berufung zurückgezogen. Das Urteil aus dem Februar, wonach der Terminus „Schottdorf-Betrugssystem“ weiterhin verwendet werden darf, hat nun also Rechtskraft erlangt.

Ignoranz und Arroganz der Macht

38. Sitzung des UA „Labor“
Obwohl zwei amtierende bayerische Minister vor dem Untersuchungsausschuss „Labor“ Rede und Antwort stehen mussten, gab es nur eine relativ kurze Sitzung. Beiden gemeinsame Verteidigungslinie: Über den Tisch eines Ministers geht jeden Tag so viel, da könne man sich einfach nicht an Einzelheiten erinnern. Dafür möge sich der Landtag doch an die zuständigen Beamten wenden. Für Innenminister Herrmann waren die Querelen in und um die „SoKo Labor“ wohl auch eher ein alltäglicher, wenig bemerkenswerter Vorgang. Es gehöre eben zum Polizeialltag, dass die Staatsanwaltschaft auch mal Entscheidungen über Ermittlungen treffe, die den Ermittlerinnen und Ermittlern nicht gefallen. Dies ist grundsätzlich richtig. Allerdings kann von einer modernen Führung erwartet werden, dass die Ermittlerinnen und Ermittler rechtzeitig über Angelegenheiten, die sie unmittelbar betreffen, umfassend informiert und einbezogen werden. Und genau dies ist im bayerischen Landeskriminalamt im Fall Schottdorf nicht geschehen.

Herrmann: Aus Schaden nicht klug geworden
Der Innenminister wollte allerdings nichts davon wissen, dass die massiven Verwerfungen in SoKo und LKA auch von einem vormodernen Führungsstil begünstigt wurden. So wurde beispielsweise dem LKA-Ermittler Sattler zunächst noch zugesichert, dass er Leiter der „SoKo Labor“ bleiben werde, um ihn dann kurz darauf ohne Vorwarnung abzusetzen. Vorgänge wie diese führten zu verständlichem Ärger im LKA, der sich zunächst in internen Beschwerden Luft verschaffte. Als die betroffenen Beamten nach Jahren immer noch auf taube Ohren stießen und das Misstrauen weiter wuchs, wandten sie sich letztlich an die Öffentlichkeit. Auf die Frage, ob man im Innenministerium und bei der Polizei daraus gelernt habe, berief sich Herrmann darauf, dass das LKA ja nun einen neuen Präsidenten habe und man sich auch mit der Führungskultur intensiv auseinandergesetzt habe. Offenbar war dies als Distanzierung von dem ehemaligen Präsidenten des LKA, Peter Dathe, gemeint. Letztlich ist das zu wenig. Der Innenminister als oberster Dienstherr hätte frühzeitig und ernsthaft prüfen müssen, was im LKA so massiv schief lief. Diese Verantwortung kann er nicht nachträglich auf andere abwälzen.

Bausback: Keine „aktive“ Erinnerung, keine aktive Kontrolle
Justizminister Bausback stellte von vornherein klar, dass die relevanten Vorgänge rund um die „Affäre Schottdorf“ längst abgeschlossen waren, als er im Herbst 2013 Justizminister wurde. An das meiste, was in diesem Zusammenhang danach hochkochte, habe er leider „keine aktive Erinnerung“ mehr. Er weigerte sich auch, Falschinformationen von Parlament und Öffentlichkeit unter anderem im Verfassungsausschuss des bayerischen Landtages am 22.05.2014 zu kommentieren und korrigieren. Obwohl er sich in dieser Sitzung wegen eines Bundesratstermins lediglich vertreten ließ, wollte er zu den falschen Behauptungen, dass „kein Patient geschädigt“ worden und dem Justizministerium Rückforderungen von Versicherungen nicht bekannt geworden seien, nicht Stellung nehmen. Auch das ein Beispiel für die unschöne Art, Verantwortung für offensichtliche Fehler im Nachhinein auf Untergebene abzuwälzen.

Vermeidung von Verantwortung
Insgesamt verfestigte sich durch die beiden Ministereinvernahmen der Eindruck, dass diese – zwar auf ihre je eigene Art, aber im Ergebnis wie die frühere Justizministerin Merk – vor allem darauf bedacht sind, keine Verantwortung zu übernehmen, weil man sich dadurch angreifbar machen kann. Sie schrecken förmlich vor ihrer Ministerkompetenz, der Pflicht zur Kontrolle und dem Recht, zu führen und im Zweifel korrigierend einzugreifen, zurück und verlassen sich lieber darauf, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon wissen, was sie zu tun haben. Diese gelebte Verantwortungslosigkeit führen die untergeordneten Behörden dann ihrerseits fort. So machte die Generalstaatsanwaltschaft München der Staatsanwaltschaft München I nur „Vorschläge“. Auch sie sprach keine beamtenrechtlich verbindlichen, schriftlichen Weisungen aus. „Vorschläge“ der Generalstaatsanwaltschaft sind aber keine Vorschläge, die man auch hätte ablehnen können. Die untergebenen Beamtinnen und Beamten werden so in die Ecke gedrängt. Dagegen vorgehen können sie allerdings nicht. Hätten sie stattdessen eine schriftliche Weisung bekommen, hätte ihnen die Möglichkeit offen gestanden dagegen zu remonstrieren. Eine übergeordnete Behörde müsste dann prüfen, ob die Weisung rechtmäßig war. Durch den Verzicht auf offizielle Weisungen findet im Prinzip keine Eigenkontrolle statt, es bleibt nur noch die parlamentarische Kontrolle und letztlich der Untersuchungsausschuss. So lange die Landtagsmehrheit am politischen Weisungsrecht festhält, wäre es deshalb transparenter, wenn des Öfteren in strittigen Fällen, in denen Besprechungen und Diskussionen kein einhelliges Ergebnis gebracht haben, vom Weisungsrecht Gebrauch gemacht würde. Damit würde die übergeordnete Instanz, sei es die Generalstaatsanwaltschaft, sei es das Ministerium, einerseits sichtbar Verantwortung übernehmen; andererseits eröffnete das den untergebenen Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit, Angelegenheiten durch eine dritte Instanz prüfen zu lassen. Das würde die jeweilige Verantwortung besser sichtbar werden lassen.

Ausblick
Dies war die letzte Sitzung des Untersuchungsausschusses „Labor“ mit Zeugeneinvernahmen. Die Fraktionen machen sich nun daran, den Schlussbericht vorzubereiten. Der Untersuchungsausschuss soll voraussichtlich noch vor der Sommerpause 2016 vollständig abgeschlossen sein.

Ankündigung der 38. Sitzung des UA Labor

Am Dienstag, den 05.04.2016 findet die letzte Zeugeneinvernahme des Untersuchungsausschusses „Labor“ statt. Geladen sind Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Winfried Bausback. Der Innenminister wird uns als oberster Chef der bayerischen Polizei erklären müssen, welche Konsequenzen aus der Affäre rund um die „SoKo Labor“ gezogen wurden.
Im Verlauf des Untersuchungsausschusses wurde deutlich, dass die rechtlichen Möglichkeiten zur Eindämmung des Betruges bei der Abrechnung von Speziallaborleistungen bisher nicht ausgeschöpft wurden. Wir möchten deshalb von Justizminister Bausback wissen, ob und welche bayerischen Initiativen diesbezüglich geplant sind. Ein weiteres Thema wird die Falschinformation des Parlaments und der Öffentlichkeit durch das Justizministerium im Jahr 2014 sein, unter anderem im Zusammenhang mit dem Fall Denk.
Verfolgen Sie @GrueneLandtagBY und @SeppDuerr auf Twitter, um während der Sitzung auf dem Laufenden zu bleiben.

Untersuchungsausschuss auf Zielgeraden

Ausblick auf die kommenden Befragungen
Der Untersuchungsausschuss „Labor“ geht in den nächsten Monaten in die letzte Befragungsrunde. Wir haben uns dafür noch einiges vorgenommen. In erster Linie wollen wir den in den bisherigen Sitzungen erlangten Hinweisen nachgehen und unsere Erkenntnisse weiter mit Beweisen unterfüttern.
Außerdem hat ja, wie in den Medien zu lesen war, das Amtsgericht Augsburg die Schottdorfs im sogenannten Konzernverfahren freigesprochen. Dieses Verfahren, die darin vorgetragenen Vorwürfe und damit auch das Urteil, betreffen unseren Untersuchungsausschuss nicht. Denn dort steht, anders als im Untersuchungsausschuss, nicht das Vorgehen und Fehlverhalten der staatlichen Behörden im Mittelpunkt. Das Verfahren wurde einvernehmlich Anfang 2008 nach Augsburg abgegeben, weit vor und unabhängig von den Fehlentscheidungen in Sachen Abrechnungsbetrug bei Speziallaborleistungen.

„Konzernverfahren“ betrifft Untersuchungsausschuss nicht
Das Konzernverfahren betrifft ausschließlich den kassenärztlichen Bereich, während wir Laborabrechnungen von Ärzten gegenüber Privatpatienten im Blick haben. Während man Schottdorf im Konzernverfahren eventuell zugutehalten kann, dass hier ein findiger Unternehmer die rechtlichen Möglichkeiten bis aufs Äußerste ausgereizt hat, gab es in unserem Fall nie einen Zweifel daran, dass das in Frage stehende Abrechnungsmodell illegal war – und nach dem Urteil des BGH auch definitiv Klarheit darüber, dass es strafbar war. Ein zentraler Kritikpunkt unserer Untersuchungen ist die vom Konzernverfahren völlig unabhängige Frage, warum die bayerischen Justizbehörden zweierlei Maß angewendet und ein Pilotverfahren zum BGH gebracht, aber gleichzeitig Hunderte vergleichbarer Fälle eingestellt oder verjähren haben lassen, so dass ein Arzt verurteilt, alle anderen aber laufen gelassen wurden.
Ein zweiter Kritikpunkt besteht darin, dass wir der Regierung vorwerfen, im Laborbereich keine Nachbesserungen der Rahmenbedingungen des Gesundheitssystems auf den Weg gebracht zu haben, obwohl sie eine Vielzahl von Hinweisen auf die Notwendigkeit derartiger Nachbesserungen hatte, also darauf dass Ärzte und Laborärzte das Abrechnungssystem dazu genutzt haben, zu Lasten von Patientinnen und Steuerzahlern illegale Gewinne einzustreichen. Dass das Labor Schottdorf jahrelang Einsendeärzten erhebliche Preisnachlässe gewähren konnte und offensichtlich dennoch kostendeckend und gewinnorientiert arbeitete, zeigt, dass Speziallaborleistungen für Privatversicherte deutlich überteuert sind. Unsere gesundheitspolitische Kritik wurde vom Augsburger Gericht geradezu bestätigt, mit Aussage, das Abrechnungssystem sei nicht mal für Experten zu durchschauen. Der dem Freispruch zugrundeliegende Vorwurf des Gerichtes richtet sich auch gegen die Gesundheitspolitik: Sie habe zum einen für Rechtsunsicherheit gesorgt und es zum anderen „gewieften Experten“ wie Schottdorf ermöglicht, mit der Gesundheit von Menschen auf Kosten der Beitrags- und Steuerzahlerinnen und -zahlern viel Geld zu verdienen.

Bei den kommenden Befragungen werden wir uns auf folgende Schwerpunkte konzentrieren:

Rechtsauffassung geändert: Warum?

Das Ministerium und die Staatsanwaltschaft Augsburg waren Ende der 90er Jahre, die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Augsburg wieder 2004 der Rechtsauffassung, dass Falschabrechnungen Betrug sind. Warum ist man davon abgerückt von Straffreiheit ausgegangen?

Blackbox Gesundheitssystem
Das Gesundheitssystem wird von der Gesundheitspolitik mehrheitlich als finanzpolitische Blackbox behandelt, d.h. Hauptsache, das öffentliche Ausgabevolumen wird nicht gesteigert und der Leistungsumfang nicht zu sehr eingeschränkt, alles andere ist vernachlässigbar. Die Honorarverteilung innerhalb der Ärzteschaft ist deshalb kein völlig rechtsfreier, aber rechtsarmer Raum, Maßstab ist a) die Machtverteilung, b) die möglichst flächendeckende Versorgung. Niemand hat offenbar Interesse, Betrug abzustellen, solange er hilft, das System am Laufen zu halten. Warum hat die Regierung daraus keine Konsequenzen gezogen und Änderungen angeregt?

Whistleblower einschüchtern
In dieser Affäre zeigt sich immer wieder, dass die bayerischen Behörden sofort zur Stelle sind, wenn es darum geht, Kritiker möglichen Fehlverhaltens mundtot zu machen. Nicht zuletzt geht es ihnen darum, mögliche interne „Lecks“ zu stopfen. So wurde u.a. der Journalist Denk auf der Basis eines völlig absurden Vorwurfs mit einem langjährigen Verfahren überzogen. Das wurde auch dann nicht eingestellt, als Ermittlungen keinerlei Bestätigung erbrachten. Im Gegenteil hat man ihm dann auch noch Anstiftung zum Geheimnisverrat vorgeworfen, wiederum ohne jegliche Belege. Auffällig ist eine Häufung solcher Fälle in Zuständigkeit des jetzigen Generalstaatsanwalts Nötzel. Man denke nur an den Fall Bendixen, auch da wurde lediglich auf Basis einer Räuberpistole ermittelt. Gegenwärtig geht man gegen zwei Zollfahnder vor, denen vorgeworfen wird, die Ermittlungen gegen Gurlitt öffentlich gemacht zu haben. Ziel dabei ist offenbar, die eigenen Leute, also mögliche Presseinformanten einschüchtern.

Außerdem werden wir versuchen, die Hinweise darauf, dass Landtag und Öffentlichkeit von der Regierung und Behördenvertretern angelogen wurden, zu erhärten, und das offenbare Macht- und Kontrollvakuum im Justizministerium unter Frau Merk näher untersuchen. Dazu stellen wir in der morgigen Sitzung auch einen Beweisantrag. Für weitere Spannung ist also gesorgt.

Abwiegeln, Leugnen, Rausreden

31./ 32. Sitzung des UA „Labor“
Immer die gleiche ermüdende Leier im Untersuchungsausschuss: Man könne schon verstehen, dass das Verfahren rund um das Labor Schottdorf in der Rückschau bei Rechtsunkundigen Fragen aufwerfe, aber es sei alles mit rechten Dingen zugegangen und der Vorwurf politischer Einflussnahme geradezu absurd. Umso hochrangiger die Zeuginnen und Zeugen, umso nichtssagender die Aussagen.
In den letzten beiden Sitzungen des Untersuchungsausschusses Labor sagten der jetzige und der frühere Generalstaatsanwalt, Manfred Nötzel und Christoph Strötz, aus. Nötzel war in den entscheidenden Jahren 2007 bis 2009 in der Generalstaatsanwaltschaft als Abteilungsleiter verantwortlich für die Betrugsermittlungen der Staatsanwaltschaft München I. Strötz war Generalstaatsanwalt und damit letztverantwortlich.

Der autoritäre General und die geleugnete Verantwortung
Beider Zeugenaussagen waren von dem Versuch geprägt, sich verbal aus der Verantwortung zu ziehen. Das ging schon los bei der Frage, wie man an den Ärzteskandal heranging. Ganz offensichtlich wollte man sich keinen vermeintlich unnötigen Ärger aufhalsen. Denn wegen der umstrittenen Rechtslage sah man sich nicht gezwungen, Hunderte von Verfahren einzuleiten. Als die Münchner Staatsanwaltschaft trotzdem nicht locker ließ, kam die schrittweise Entdeckung der Augsburger Zuständigkeit im Laufe des Jahres 2008 gerade recht. Im Sommer 2008 als die Entscheidung fiel, alle Verfahren an die Augsburger Staatsanwaltschaft abzugeben, tobte der Wahlkampf und bei den Hausärztinnen und -ärzten war die Stimmung aufgrund eines Honorarstreits und angedrohten „Streiks“ ohnehin aufgeheizt. In dieser Lage und „ohne Not“ zusätzlich
Öl ins Feuer zu gießen, in dem man eine bei vielen Ärztinnen und Ärzten liebgewonnene und lukrative Abrechnungsmöglichkeit „inkriminierte“, wäre politisch unklug gewesen. Schon meine bloße Frage danach, ob man darüber gesprochen habe, wies Strötz vehement als „üble Unterstellung“ zurück. Sachfremde, politisch motivierte Gründe hätten bei seinen Entscheidungen nie eine Rolle gespielt. Doch überzeugende „sachliche“ Gründe für sein Vorgehen konnte er dennoch nicht nennen.
Denn vermutlich bereits seit Oktober 2007, allerspätestens aber seit Oktober 2008, also noch vor Abgabe der streitigen Fälle wusste der Generalstaatsanwalt, dass die Augsburger wie er selber nicht von Abrechnungsbetrug ausgingen. Deshalb würden sie die abgegebenen Fälle völlig anders als die noch bei der Staatsanwaltschaft München I verbliebenen behandeln. Weshalb er da dann seinen Job als Generalstaatsanwalt nicht ernstnahm und keine Vorkehrungen dagegen traf, dass zwei Staatsanwaltschaften in seinem Bezirk in unterschiedliche Richtungen marschierten, konnte Strötz nicht schlüssig erklären. Am Ende wurde ein Arzt zu Gefängnis verurteilt, während hunderte andere ungestraft davonkamen. Sowohl Nötzel, als auch Strötz behaupteten, sie hätten keinem der Staatsanwälte vorschreiben wollen, wie sie zu entscheiden hatten. Das Wesen eines bayerischen Staatsanwaltes ist es – wie von uns Grünen oft genug kritisiert – aber gerade, dass er weisungsgebunden und nicht, wie ein Richter, frei in seinen Entscheidungen ist. Solange die Vorgaben der Vorgesetzten rechtlich „vertretbar“ sind, muss er sie also mittragen – wie es der sachleitende Münchner Staatsanwalt Harz ja leidvoll erfahren musste. Und deshalb trägt die Generalstaatsanwaltschaft – wie überdies das Ministerium – die Verantwortung für alle wichtigen Entscheidungen, die unter ihrer Ägide fallen.
Seine dürftigen Versuche, sich herauszureden und hinter den Entscheidungen seiner Untergebenen zu verstecken, wirken umso auffälliger, als gerade Strötz immer wieder betonte, wie sehr er als General eine „Leitungsfunktion“ habe. ER war geradezu stolz darauf, dass ihn mehrere Zeuginnen und Zeugen im Untersuchungsausschuss als autoritären General beschrieben haben, der sich stetig in Verfahren einmischte.
Als zentrales Argument für die Entscheidung, die Verfahren an die konträr agierende Augsburger Staatsanwaltschaft abzugeben, beruft sich Strötz darauf, dass er für eine gerechte Verteilung der Arbeit sorgen wollte. Die Staatsanwaltschaft München I sei zu diesem Zeitpunkt sehr durch das Verfahren gegen den Siemens-Konzern belastet gewesen und hätte durch die Abgabe nach Augsburg entlastet werden sollen. Dies ist sicherlich ein zu beachtender Aspekt, aber die bürokratische Binnenperspektive, die Verfahren möglichst gleichmäßig zu verteilen und möglichst schnell vom Tisch zu kriegen, kann doch nicht wichtiger sein, als der für uns Bürgerinnen und Bürger so entscheidende Grundsatz „Gleiches Recht für alle“.

Mehr oder weniger subtiler Druck
Laut Zeugenaussagen war Nötzel maßgeblich mitverantwortlich für die Einengung des Verfahrens auf zuletzt nur noch einen „Piloten“, also die Anklage und Verurteilung eines einzigen Arztes. Doch er wies zurück, er habe dem sachleitenden Staatsanwalt Harz der Staatsanwaltschaft München I eine Vielzahl von Weisungen erteilt. Auch keine mündlichen Anweisungen, wie von Harz und anderen vor dem Untersuchungsausschuss behauptet wurde. Nötzel sprach lediglich von Diskussionen, die geführt, Optionen, die aufgezeigt, und Hinweisen, die gegeben wurden. Die Entscheidungshoheit sei immer bei der Staatsanwaltschaft München I geblieben. Wer den hierarchischen Aufbau innerhalb der Justiz kennt, weiß, dass es sich hier um eine mehr als geschönte Darstellung handelt. Strötz räumte dann auch ein, dass er sich schon vorstellen könne, dass Harz die „Hinweise“ von Nötzel als Anweisungen verstanden hat. Aber das sei nun mal auch die Aufgabe der Generalstaatsanwaltschaft: „Letzte Leitentscheidungen haben wir von der GenStA zu treffen“.
Zu Beginn der Ermittlungen musste Harz eine große Menge an Energie darauf verwenden, die Generalstaatsanwaltschaft zu überzeugen, dass es sich bei der in Frage stehenden Abrechnung von Speziallaborleistungen um Betrug handelte. Doch das gelang ihm nicht wirklich. Ihm wurde lediglich zugestanden, geeignete Fälle für „Pilotverfahren“ herauszusuchen. Man habe seitens der Generalstaatsanwaltschaft auch nichts dagegen gehabt, Bernd Schottdorf als Beihelfer mit auf die Anklagebank zu setzen. Weshalb es dazu nicht kam, wissen Strötz und Nötzel angeblich bis heute nicht. Dabei liegt der Grund auf der Hand: Nötzel war, laut eigener Aussage verärgert, dass die Suche nach einem oder mehreren „Pilotärzten“ so lange dauerte. Der zeitliche Druck auf Harz aus hunderten von Fällen geeignete herauszusuchen, wurde in immer kürzeren Zeitabständen so erhöht, dass er letztendlich nur einen einzigen Arzt in der vorgegebenen Zeit vorweisen konnte. Eine Anklage Schottdorfs hätte sich somit nicht mehr gelohnt, weil hinsichtlich der anderen Beihilfetaten Strafklageverbrauch drohte.
Sowohl Nötzel als auch Strötz waren sich nicht zu schade Harz indirekt die Schuld daran zu geben, dass so viele Verfahren nach der Entscheidung des BGH verjährt waren. Hätte Harz schneller eine Anklage vorgelegt, hätte der BGH schneller entschieden, so die perfide Logik. Dabei haben praktisch alle anderen Verfahren, mit denen sich der Untersuchungsausschuss befassen muss, deutlich länger gedauert.

Zweierlei Maß und Ziel
Denn auch in der Frage, wie lange ein Verfahren dauern darf, legte die Generalstaatsanwaltschaft unterschiedliche Maße an. Einerseits wurde Harz massiv unter zeitlichen Druck gesetzt, endlich zu Potte zu kommen. Andererseits erreichte etwa das Verfahren gegen den Journalisten Denk wegen des absurden Vorwurfs der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ein, laut Nötzel, „fast biblisches Alter“. Es wurde von 2010 bis 2014 geführt. Hier wurde es dem zuständigen Staatsanwalt gar zugestanden, die Ermittlungen ein ganzes Jahr lang liegen zu lassen. Auch die Verfahren gegen die LKA-Beamten Sattler und Mahler zogen sich ungewöhnlich lange hin, auch hier gab es wieder lange Zeiträume ohne jede Ermittlungshandlung. Und bis die Anklage durch die Augsburger Staatsanwaltschaft im sogenannten Konzernverfahren endlich zugelassen war, hat ebenfalls deutlich länger gedauert, nämlich von der Abgabe im Januar 2008 bis Januar 2012, wobei die Eröffnung des Hauptverfahrens noch bis März 2014 dauerte.
Die Generalstaatsanwaltschaft handelte nicht nur uneinheitlich, sondern teilweise sogar konträr.
Mit der schnellen Einstellung der Verfahren im Januar 2009 durch die Staatsanwaltschaft Augsburg  nahm man sogar in Kauf, dass die Zulassung der Anklage im Pilotverfahren akut gefährdet wurde. Das Landgericht München I hatte davon gehört und die Staatsanwaltschaft München I musste eine umfangreiche Erklärung abgeben, weshalb die Einstellungsverfügung nicht auf den Pilotfall anwendbar war. Damit ließ die Generalstaatsanwaltschaft zu, dass Staatsanwaltschaften in ihrem Bezirk nicht nur völlig entgegengesetzte Richtungen einschlugen, sondern sogar dass das Vorgehen der einen Staatsanwaltschaft das der anderen torpedierte.

Abgeordnete als Türöffner
Mehrmals versuchte Strötz, den juristischen als ausschließlich gesundheitspolitischen Skandal darzustellen und die Verantwortung auf „den Gesetzgeber“, sprich: die ihn ins Gebet und Verhör nehmenden Abgeordneten abzuwälzen. Der hätte schließlich mitbekommen müssen, dass im Bereich Speziallaborleistungen so einiges schief lief und Handlungsbedarf bestand. Das könne man nicht den Staatsanwaltschaften ankreiden. Er übersah dabei allerdings geflissentlich, dass der Gesetzgeber bereits 1996 für Rechtsklarheit gesorgt hatte, indem er die GOÄ dahingehend änderte, dass künftig nur noch Leistungen abgerechnet werden durften, die man selbst erbracht hatte. Die kriminelle Umgehung dieser Regelung wäre durch Staatsanwaltschaften bzw. Berufsaufsichtsbehörden zu ahnden gewesen. Doch wenn, wie von einigen behauptet, diese sich aufgrund einer vorgeblichen Gesetzeslücke dazu nicht imstande gesehen hätten, wäre es ebenfalls an ihnen gewesen, hier Änderungen zu veranlassen.
Trotz seiner diesbezüglichen Vorwürfe gegenüber dem Gesetzgeber gab sich Strötz Abgeordneten gegenüber sehr zuvorkommend, nicht zuletzt gegenüber solchen, die nicht in politischer, sondern in beruflicher Funktion bei ihm vorsprachen. Schottdorfs Anwalt Gauweiler lieh er, für ihn selbstverständlich, jederzeit Gehör. Er vermittelte ihn sogar direkt an die Augsburger Staatsanwältin Lichti-Rödl weiter und spielte damit Schottdorfs Türöffner. Damit bestätigte Strötz die Aussage von Harz, dass die staatsanwaltschaftlichen Abteilungsleiter Gauweiler stets empfangen hätten, weil sie sonst Druck vom General bekämen. Demnach lohnt es sich in Bayern für jeden, der es sich leisten kann, wie Schottdorf Anwälte mit politischen Verbindungen zu engagieren.
Das Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaft München hinterließ keinen guten, sondern einen unsteten, wenn nicht gar willkürlichen Eindruck. An manchen Stellen wollte sie ihre Leitungsfunktion nicht durchsetzen, an anderer Stelle setzte sie sie dagegen mit aller Macht und ohne Rücksicht auf Verluste durch. Rein sachliche Gründe für das jeweils unterschiedliche Vorgehen waren nicht erkennbar.

Neues zur Zeugenliste
In der letzten Sitzung wurde die Zeugenliste einvernehmlich abgeändert. Einige Zeuginnen und Zeugen wurden wieder gestrichen, darunter „große Namen“, wie Seehofer und Stoiber. Auch die grüne Landtagsfraktion hat dem zugestimmt. Hintergrund ist, dass wir keine Zeuginnen und Zeugen brauchen, die vom eigentlichen Justiz- und gesundheitspolitischen Skandal ablenken und nach Aktenlage nichts zur Aufklärung beitragen können. Wir wollen niemandem lediglich ein Forum geben, sich selbst darzustellen. Der Rechtsanwalt Gauweiler wiederum wird von uns nicht geladen, weil er wegen des Mandatsgeheimnisses gegenüber seinem ehemaligen Mandanten Schottdorf wenig Sinnvolles beitragen könnte. Dafür haben wir neue Zeugen hinzugefügt, bei denen sich in den bisherigen Befragungen herausgestellt hat, dass sie für die Aufklärung wichtig sein können.

„Grenzgänger“ bei der Staatsanwaltschaft Augsburg

Nach den staatsanwaltschaftlichen Sachbearbeitern der Staatsanwaltschaft Augsburg, waren nun der damalige Leiter der Wirtschaftsabteilung Thomas Weith, der ehemalige Augsburger  Behördenleiter Reinhard Nemetz und Renate Wimmer, die damals bei der Generalstaatsanwaltschaft München zuständig war, an der Reihe: Alle versicherten dem Untersuchungsausschuss, dass das Ergebnis der sogenannten Laboraffäre „unvermeidlich” gewesen wäre. In Augsburg sei man halt der Ansicht gewesen, dass die in Frage stehende Abrechungsmethode von Speziallaborleistungen nicht strafbar sei, deshalb konnte und durfte man nichts tun. Aufgrund des sogenannten Legalitätsprinzips darf eine Staatsanwaltschaft nur Taten verfolgen von deren Strafbarkeit sie überzeugt ist. Ist sie dies nicht, muss sie nach § 170 Abs. 2 StPO einstellen. Dann darf sie auch keine verjährungsunterbrechenden Maßnahmen mehr ergreifen. Was auf den ersten Blick durchaus plausibel klingt, hält einer genaueren Überprüfung nicht stand. Denn zum einen richtet sich dann sofort der Blick auf die Generalstaatsanwaltschaft, die in der zweiten Jahreshälfte 2008 die Ermittlungen gegen Schottdorf und die betrügerischen Ärzte bewusst auf das Gleis in Richtung Sackgasse Augsburg gesetzt hat. Und zum anderen haben die Augsburger Staatsanwälte so lange starrsinnig an ihrer Rechtsauffassung festgehalten, bis sie kaum noch einen Fall verfolgen mussten.

Fragwürdiger Verzicht auf Aktenstudium
Nicht zuletzt aber hat sich die Staatsanwaltschaft Augsburg zudem eine Reihe von Fehlern zuschulden kommen lassen, die sich nicht damit rechtfertigen lassen, man habe ja nur eine bis heute für richtig befundene Rechtsmeinung umgesetzt. Unterhalb dieser Argumentation, mit der pauschal alle Einwendungen gegen die radikale Einstellung der jahrelangen Ermittlungen weggewischt werden, wird eine Reihe von Ungereimtheiten sichtbar.
So wäre beispielswiese ein intensives Aktenstudium durchaus angebracht gewesen –  auch wenn seitens der Staatsanwaltschaft Augsburg die Meinung vertreten wird, man bräuchte keine Akten zu lesen, um sich eine Rechtsmeinung zu bilden. Denn dann hätten sich auch neue Ermittlungsansätze ergeben, die dazu beigetragen hätten, Falschabrechnungen als Betrug zu qualifizieren. Beispielsweise wurde nie ausermittelt, ob es sich beim Bezug von M-III-Laborleistungen aus Laborgemeinschaften nicht tatsächlich um eine Schlechterleistung handelte, die einen ganz realen Betrugsschaden verursacht hätte. In einer Laborgemeinschaft ist üblicherweise nur medizinisches Fachpersonal anwesend, aber keine Ärztin oder Arzt, die oder der Speziallaborleistungen nach seiner fachlichen Qualifikation erbringen darf. Die Frage ist also, ob eine so erbrachte M-III-Leistung mit der in einem Speziallabor erbrachten gleichzusetzen ist. Hierüber machte man sich in Augsburg allerdings keine Gedanken und warf einfach alles in einen Topf mit dem Abrechnungsbetrug M III/ M IV.
Genauso wenig wurde je geklärt, ob die Firma Schottdorf tatsächlich auch mit dem erhöhten Faktor von 1,15 hätte abrechnen dürfen, der den Patienten von den betrügerischen Ärzten in Rechnung gestellt wurde. Auch zum Betrugsvorsatz sowohl der Ärzte wie des Labors Schottdorf hätten sich in den Akten Hinweise gefunden.

Überstrapazieren des Anklagemonopols
In ihrer Meinungsfindung ist eine Staatsanwaltschaft nicht gänzlich frei. So ist beispielsweise höchstrichterliche Rechtsprechung grundsätzlich zu beachten. Diese lag im Fall „Schottdorf“ nicht vor. Aber es war jederzeit klar, dass andere, mindestens genauso qualifizierte Staatsanwältinnen und Richter sich in ihrem Handeln von der klaren Rechtsauffassung leiten ließen, dass es sich um Betrug handelte. Selbst wenn man davon ausgeht, dass zum Zeitpunkt der Einstellung der Verfahren im Januar 2009, die Rechtsmeinung der Staatsanwaltschaft Augsburg gerade noch so vertretbar war, hätten sie spätestens mit der Entscheidung des Landgerichtes München im Jahr 2010 umdenken müssen. Denn dann lag auch ein inhaltlich fundiertes Urteil vor, das sich mit den aufgeworfenen Rechtsfragen auseinandersetzte. Ab dann konnte es nicht mehr auf die Einzelmeinung einer Staatsanwaltschaft ankommen, denn nach der „Kollegialgerichtsrichtlinie“, die durch ständige Rechtsprechung des BGH gesichert ist, kann von einem Beamten eine bessere Rechtseinsicht als von einem Kollegialgericht nicht erwartet oder verlangt werden. Es ist in diesem Zusammenhang also völlig irrelevant, ob den Augsburgern die Entscheidung „geschmeckt“ hat. Statt nun die Ermittlungen wieder aufzunehmen, wurde aber nur weiter nach Gründen gesucht, Schottdorf und viele andere Ärztinnen und Ärzte nicht wegen Betruges anklagen zu müssen.

Chancen zur Wiedergutmachung verpasst
Auch nach dem BGH-Urteil im Jahr 2012, das die Staatsanwaltschaft Augsburg zur Wiederaufnahme zwang, ließen sie die Chance zu einer ernsthaften Wiedergutmachung ungenutzt verstreichen. So hätte man die bereits auffällig gewordenen Ärztinnen und Ärzte, deren ermittelte Taten bereits verjährt waren, abermals durchsuchen können, um nicht verjährte Abrechnungsdaten abzugreifen. Es gab in den Akten mehrere Hinweise darauf, dass die umstrittene Abrechnungsmethode bis 2012 oder sogar darüber hinaus weiter so betrieben wurde. Auch die Straftaten der noch nicht verjährten Ärztinnen und Ärzte brachte man nicht zur Anklage, sondern stellte sie nach § 153 a StPO gegen Geldauflage ein.
Statt die Ärztinnen und Ärzte jetzt dafür zur  Rechenschaft  zu ziehen, berücksichtigte man die angeblich herrschende Rechtsunsicherheit zu ihren Gunsten. Letztendlich wurde in Richtung eines Verbotsirrtums argumentiert. Dieser kann unter Umständen von der Schuld befreien. Die Ärztinnen und Ärzte, die im Januar 2009 einen Einstellungsbescheid gem. § 170Abs. 2 StPO erhalten hatten, könnten sich darauf berufen, dass ihr Verhalten nicht als strafbar angesehen wurde. Der Verbotsirrtum muss aber unvermeidbar gewesen sein. Dagegen spricht, dass eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO grundsätzlich nur vorläufig ist und das Ermittlungsverfahren jederzeit wiederaufgenommen werden kann, wenn dazu Anlass besteht (Meyer- Goßner/ Kommentar StPO/ § 170/ Rn. 9). Eine umfassende Sicherheit gibt eine solche Einstellung also nicht.
Zudem kann ein Verbotsirrtum zwar relevant sein, wenn die Täterin oder der Täter Kenntnis davon hatte, dass die Rechtsfrage umstritten ist, aber nur dann, wenn sie oder er nicht lediglich hofft, dass das bekannte Strafgesetz für sie oder ihn nicht greift (Fischer/ Kommentar StGB/ § 17/ Rn. 9 c). Im konkreten Fall mussten sich die betroffenen Ärztinnen und Ärzte darüber im Klaren sein, basierend auf Artikeln in diversen Ärztezeitschriften, dass erstens bereits mehrere andere Staatsanwaltschaften und Gerichte die Rechtsfrage anders beurteilt hatten und zweitens, dass in München ein Pilotverfahren lief, das eine Entscheidung des BGH nicht unwahrscheinlich machte. Hier war die Annahme eines Verbotsirrtums aus rechtlicher Sicht offensichtlich nur vorgeschoben. Folgerichtig spielte das viel zitierte „Problem der Subjektivität“ für den BGH in seinem Urteil gegen den „Pilotarzt A.“ überhaupt keine Rolle. Augsburg, Generalstaatsanwaltschaft und Justizministerium aber nutzten dieses „Argument“, um Tausende von Ärzten trotz obergerichtlicher Rechtsprechung laufen zu lassen.

Angst vor Schottdorf
In Augsburg schrillten, nach Angaben der Zeugen Weith und Nemetz, regelmäßig die Alarmglocken, wenn der Name Schottdorf fiel. Bereits mehrmals war man mit Ermittlungen auf die Nase gefallen. Nach einem Freispruch Ende der 90er Jahre konnte Schottdorf sogar eine hohe Entschädigungszahlung gegen den Freistaat Bayern geltend machen. Nemetz bezeichnet Schottdorf als „Gratwanderer“, der aus wirtschaftlichen Gründen stets bemüht sei die rechtlichen Möglichkeiten bis zum Letzten auszunutzen und sich im Falle einer mutmaßlichen „Grenzüberschreitung“  bester Berater bediene, die das Gegenteil beweisen sollen. Es ist also nachvollziehbar, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg sich künftig keine Schwäche mehr bei Anklagen gegen ihn erlauben wollte. Statt aber im sogenannten „Konzernverfahren“ deshalb besonders gründlich zu ermitteln, um das Ganze hieb- und stichfest zu machen, versuchte man bereits in einem frühen Stadium im Sommer 2009 das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Die Ermittlungen hatten bis dahin ergeben, dass die Schottdorfs sich durch die mutmaßliche Einrichtung von nicht selbstständig arbeitenden Außenlaboren um ungefähr 18 Millionen Euro bereichert haben sollen. Die Verteidiger Schottdorfs, unter ihnen auch der ehemalige Vizevorsitzende der CSU Peter Gauweiler, einigten sich mit hochrangigen Mitgliedern der Augsburger Staatsanwaltschaft, inklusive Behördenleiter Nemetz, auf eine Geldauflage in Höhe von 3 Millionen Euro. Diese Summe bezeichnete das Landgericht Augsburg als „lächerlich“ und stimmte deshalb dem Vergleich nicht zu. Nun läuft dieser Prozess endlich in Augsburg.
Ein Umstand der zur besonderen Vorsicht der Staatsanwaltschaft Augsburg beiträgt, ist, dass sich Schottdorfs stets hochrangiger Verteidigerteams bedienen. Sie fahren schwere Geschütze auf, treten stets zu mehreren auf und lassen u.a. Gutachten von renommierten Universitätsprofessoren erstellen, die ihre Verteidigungslinie stützen. Deshalb sah sich der Behördenleiter veranlasst, bei Gesprächen mit den Verteidigern seine Staatsanwältinnen und Staatsanwälte nicht allein zu lassen. Auf unsere Frage, ob eine Normalbürgerin oder ein Normalbürger, der sich ein solches Team nicht leisten kann, genauso behandelt werde, antwortete Nemetz entlarvend: „Die Dummen tun sich immer schwerer in der Gesellschaft.“

Durchsuchungsbeschluss ignoriert
In vorauseilender Vorsicht werden Schottdorf gerne Umstände zugutegehalten, die einer näheren Überprüfung nicht standhalten. Nach dem BGH-Urteil Im Jahr 2012 wurde auch das Verfahren gegen die Schottdorfs wegen Beihilfe zum Betrug im Zusammenhang mit der Abrechnung von Speziallaborleistungen wiederaufgenommen. Doch in Absprache mit dem Justizministerium wurde es im Hinblick auf das „Konzernverfahren“ gleich wieder nach § 154 StPO wegen Geringfügigkeit eingestellt. Man erwartete in diesem Verfahren eine höhere Strafe, so dass der M III/M IV-Betrug nicht beträchtlich ins Gewicht fallen würde. Das war aber nicht der einzige Grund. Denn im Jahr 1998 hatte die Staatsanwaltschaft Augsburg schon einmal gegen Schottdorf ermittelt, und zwar ebenfalls wegen Abrechnungsbetrug im Zusammenhang mit Speziallaborleistungen. Damals ging man seitens der Staatsanwaltschaft Augsburg noch von der Strafbarkeit dieses Verhaltens aus. Es wurde ein Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht Augsburg beantragt, der aber abgelehnt wurde. Das Gericht sah nämlich, ganz wie die Augsburger Staatsanwaltschaft später, keinen Schaden und damit keinen Betrug. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren daraufhin gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Strafbarkeit ein. Damals, als es um die Einstellung ging, reichte der Staatsanwaltschaft Augsburg offensichtlich die Meinung eines Amtsgerichtes, während sie später nicht einmal die Entscheidung eines Landgerichtes zum Handeln veranlassen konnte (s.o.). Dieser Umstand, dass das Verfahren wegen Abrechnungsbetruges 1998 eingestellt wurde, wurde 2012 Schottdorf bei der Einstellung nach § 154 StPO wieder zugutegehalten. Man fürchtete, dass Schottdorf diesen Einstellungsbescheid noch in seinen Unterlagen haben und zu seiner Verteidigung nutzen könnte: Er hätte im Sinne eines Verbotsirrtums (s.o.) argumentieren können, nämlich dass er danach davon ausgehen konnte, sein Handeln sei nicht strafbar.
Diese Akten aus dem Jahr 1998 waren 2012 bereits vernichtet. Nicht gesucht wurde allerdings nach Unterlagen aus einem Verfahren, dass noch nicht so lange zurücklag. Bereits 2004 hatte die Staatsanwaltschaft Augsburg wieder einen Durchsuchungsbeschluss gegen das Labor Schottdorf beantragt, das Amtsgericht Augsburg  hatte diesen diesmal genehmigt. Es ging abermals um die Abrechnung von Speziallaborleistungen. Das Verfahren gegen Schottdorf basierte auf den zahlreichen Verfahren in Limburg an der Lahn. Das Amtsgericht Augsburg war offensichtlich von der Argumentation aus Hessen überzeugt und  änderte seine noch 1998 vertretende Meinung. Doch der später wegen Vorteilsannahme zusammen mit Schottdorf verurteilte Staatsanwalt Huchel führte die Durchsuchung nicht durch, nachdem er sich mit einem Verteidiger Schottdorfs besprochen hatte. Schottdorf war die Meinungsänderung des Gerichts also bekannt. Er hätte sich seit 2004 nicht mehr darauf berufen können, dass ein Gericht 1998 dieses Handeln als nicht strafbar eingestuft hat.

Mobbing durch die Generalstaatsanwaltschaft
Die Zeugenbefragungen dieser Woche erhärteten den Hauptwurf, dass Bayerns Justizministerium die Ermittlungen sehenden Auges ins Leere laufen ließ. Sowohl die Augsburger als auch Wimmer von der Generalstaatsanwaltschaft München beschreiben die Abgabe nach Augsburg als „zwingend“. Sie sehen das Labor Schottdorf im Zentrum der Ermittlungen, da es letztendlich die betreffende Abrechnungsmodalität zur Verfügung stellte. Im Wirtschaftsstrafrecht sei es allgemeiner Konsens, dass in so einem Fall die Staatsanwaltschaft zuständig sei, an deren Ort sich der Firmensitz befinde. Argumente, die sich zunächst gut anhören. Dabei bleibt aber völlig unverständlich, warum man diese Argumente so spät fand, also der extrem späte Zeitpunkt der Abgabe.
Insbesondere bei der Befragung von Wimmer erhärtete sich der Eindruck, dass die Generalstaatsanwaltschaft vor allem ein Problem mit dem „Ermittlungseifer“ des Münchner Staatsanwaltes Harz hatte. Sie bremste und steuerte, wo sie konnte. Als das nicht zum gewünschten Erfolg führte, schreckte man nicht einmal davor zurück, Harz zum „Rapport“ bei der Generalstaatsanwaltschaft einzubestellen – ohne seine Vorgesetzten zu informieren. Ein absolut ungewöhnlicher Vorgang, wie auch Wimmer zugeben musste. Sie stellt es so dar, dass man mal hören wollte, weshalb sich das Verfahren so lange hinzog. Unterstützen, im Sinne von Hilfe zur Verfügung stellen, hätte sie ihn aber nicht können. Das kann nur der Behördenleiter, doch den hatte die Generalstaatsanwaltschaft ja gerade außenvorgehalten. Es ging also nur darum, Druck auf Harz auszuüben, und zwar ohne jede Handlungskompetenz seitens der Generalstaatsanwaltschaft, von oben nach unten. Das nennt man landläufig auch Mobbing.
Die Generalstaatsanwaltschaft übte massiven Druck auf den sachleitenden Münchner Staatsanwalt aus und machte intensiv von ihrem Steuerungs- und Weisungsrecht Gebrauch, wobei sie auf schriftliche Weisungen verzichtete. Bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aber wollte man dann nicht mehr eingreifen und für Rechtseinheit im Bezirk sorgen, obwohl dies eine der Kernaufgaben der Generalstaatsanwaltschaft ist. Deshalb trägt die Generalstaatsanwaltschaft die Verantwortung dafür, dass das Pilotverfahren an die Wand fuhr, weil sie in ihrer Zuständigkeit einen Arzt bis zum höchsten Gericht verklagte, aber Tausende, die sich dieselben Verfehlungen hatten zuschulden kommen lassen, laufen ließ. Damit werden wir die Herren Nötzel und Strötz bei den kommenden Befragungen konfrontieren.

Die Augsburger Staatsanwaltschaft als Erfüllungsgehilfin?

In der 28. Sitzung des Untersuchungsausschusses „Labor“ wurde die Rolle der Augsburger Staatsanwaltschaft in der sogenannten „Laboraffäre Schottdorf“ beleuchtet. Diese hatte von der Staatsanwaltschaft München I bis Dezember 2008 alle Fälle im Zusammenhang mit Abrechnungsbetrug bei Speziallaborleistungen bekommen, bis auf das sogenannte „Pilotverfahren“ und einen kleineren Münchner Fall. Nur kurze Zeit darauf, nämlich Anfang des Jahres 2009, stellte sie alles „mangels Strafbarkeit“ ein. Diese angesichts jahrelanger Ermittlungen radikale Kehrtwende wurde „von oben“ abgesegnet. Deshalb tragen in der Konsequenz die Münchner Generalstaatsanwaltschaft und das Justizministerium die volle Verantwortung dafür, dass das sogenannte „Pilotverfahren“ ins Leere lief, weil der Großteil der Fälle nach dem BGH-Urteil im Januar 2012 verjährt war.
Wie aber kam Augsburg zu dieser fatalen Entscheidung? Wolfgang Natale, derzeit Vorsitzender Richter am Landgericht Augsburg, der als erster der ehemaligen Augsburger Staatsanwälte Rechenschaft ablegen musste, übernahm im März 2008 einen ersten Teil der in München eingeleiteten Ermittlungen, nämlich das sogenannte Konzernverfahren gegen die Firma Schottdorf. Im August 2008 erklärte er sich bei einem Gespräch mit der Generalstaatsanwaltschaft bereit, auch die M III/M IV-Betrugsverfahren von der Staatsanwaltschaft München zu übernehmen. Zur Abgabe auch dieser Fälle nach Augsburg kam es dann im Herbst 2008, als sich Natale praktisch zeitgleich bei der Generalstaatsanwaltschaft bewarb. Denn dort hatte man ihm gute Chancen auf eine Beförderung in Aussicht gestellt.

„Urteil“ schon vor Kenntnis der Akten gefällt
Natale beteuerte mehrfach, dass er sich seine Rechtsmeinung zum Thema M III/M IV-Betrug ganz allein und unbeeinflusst gebildet habe, und zwar erst nach der vollständigen Abgabe der Verfahren im Dezember 2008. Dies kann allerdings nicht überzeugen. Denn zum einen glaubte er aufgrund seiner vorgefassten Meinung, es handle sich nicht um Betrug, auf die Kenntnis der Akten verzichten zu können. Zum anderen geriet durch seine Aussagen wieder die Rolle der Generalstaatsanwaltschaft in ein äußerst dubioses Licht. Sie hat mehrmals in das Verfahren lenkend eingegriffen, als es noch in München geführt wurde. Ganz offensichtlich war man mit der Verfahrensführung durch die Staatsanwaltschaft München I, vor allem mit der des sachleitenden Staatsanwaltes Harz, nicht einverstanden und versuchte die Ermittlungen einzuengen, wo es nur ging. Denn in der Generalstaatsanwaltschaft  war man genau der gegenteiligen Rechtsauffassung, nämlich dass die betreffende Abrechnungsmethode nicht strafbar ist. Aus dieser Sicht machte es nur dann Sinn, die Fälle, und zwar auch die, bei denen die Zuständigkeit in München lag, nach Augsburg abzugeben, wenn dort die Rechtsfrage genauso gesehen wurde wie bei der Generalstaatsanwaltschaft.
Auch Natales Nachfolgerin Daniela Lichti- Rödl, die die Verfahren von Natale übernahm und letztendlich auch die Einstellungsverfügung unterschrieb, als dieser im Januar 2009 zur Generalstaatsanwaltschaft wechselte, teilte die Ansicht, dass es sich nicht um strafbaren Betrug handelte. Auch sie will sich ihre Meinung unbeeinflusst gebildet haben. Beide bleiben auch heute noch auf Linie und betonen, dass sie immer noch der Auffassung sind und die Entscheidung des BGH für „abwegig“ halten. Sie wähnen sich dabei in guter Gesellschaft und verweisen beide bis in Details übereinstimmend auf die Literatur. Sie bereuen ihre Entscheidung also in keinster Weise und scheinen sich der Brisanz nach wie vor offensichtlich nicht bewusst zu sein.

Labor Schottdorf als Zentrum der Ermittlungen
Interessant sind die Gründe, die Natale und Lichti- Rödl für die Abgabe der Fälle nach Augsburg finden. Beide sehen das Labor Schottdorf im Zentrum der Ermittlungen, deshalb läge die sachliche Zuständigkeit bei der Staatsanwaltschaft Augsburg. Diese Auffassung ist selbstverständlich gut vertretbar, denn das Labor Schottdorf stellte laut Ermittlungen der SoKo die tatsächlichen Voraussetzungen für die illegale Abrechnungsmethode zur Verfügung. Nur spielte diese Argumentation merkwürdigerweise erst im Herbst 2008 eine Rolle. Im Fokus der tatsächlichen Ermittlungen standen bis dahin als Haupttäter die einsendenden Ärztinnen und Ärzte. Demzufolge wurde die Zuständigkeit seit Beginn der Ermittlungen jahrelang nach deren Wohnort bestimmt. Schottdorfs waren lediglich als Beihelfer eingestuft, die gemeinsam mit einigen Ärztinnen und Ärzten angeklagt werden sollten. Dieser Plan wurde freilich durch die Konzentration auf nur ein Pilotverfahren praktisch unmöglich gemacht.
Als weiteren Grund, weshalb München die Verfahren nicht behalten sollte, wird die Unzufriedenheit der Generalstaatsanwaltschaft München mit dem sachleitenden Staatsanwalt Harz genannt. Weshalb durfte dieser dann aber dennoch das „Pilotverfahren“ machen? Natale und Lichti- Rödl sehen das als „Entgegenkommen“ der Generalstaatsanwaltschaft. Man habe ihm, so vermuten sie, eben nicht alles wegnehmen wollen und er sollte sich selbst „eine blaue Nase beim BGH abholen“. Wie auch immer, die Generalstaatsanwaltschaft wird uns einiges erklären müssen.

Pilotverfahren voll an die Wand gefahren
Die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Augsburg sorgten im Endeffekt dafür, dass das Pilotverfahren mit Einverständnis der Generalstaatsanwaltschaft voll an die Wand gefahren wurde. Die der Einstellung nachfolgende Entscheidung der Staatsanwaltschaft Augsburg, keine verjährungsunterbrechenden Maßnahmen zu ergreifen, ist aus ihrer Sicht als durchaus konsequent anzusehen. Sie ist allerdings höchst widersprüchlich und zweifelhaft auf Ebene der Generalstaatsanwaltschaft.
Am 15.12.2008 verfasste Natale einen Aktenvermerk, in dem er ausführte, weshalb er die in Frage stehende Abrechnungsmethode für nicht strafbar hält. Damit stellte er für alles Weitere die Weichen. Wenn nämlich eine Staatsanwaltschaft etwas für nicht strafbar hält, darf sie keine Ermittlungshandlungen mehr durchführen. Dazu zählen auch die Beantragung von Durchsuchungsbeschlüssen und das Verschicken von Serienbriefen zur Verjährungsunterbrechung, denn beides setzt voraus, dass der zugrundeliegende Sachverhalt als strafbar qualifiziert wird.
Mit diesem Aktenvermerk band er auch seiner Nachfolgerin Lichti- Rödl faktisch die Hände. Sie ist heute auf Natale nicht mehr gut zu sprechen. Denn der hatte sie im Herbst 2008 zunächst gebeten, das Konzernverfahren zu übernehmen, ließ dabei aber vorerst unter den Tisch fallen, dass bald noch hunderte andere Fälle dranhängen würden. Die Diskussionen rund um die Strafbarkeit der Abrechnungsmethode bekam sie zwar mit, ihr war aber bis zuletzt nicht klar, dass Natale die Einstellungsverfügungen nicht mehr selbst fertig machen würde. So traf sie, nach eigener Aussage, beinahe der Schlag, als sie am 16.01.2009, dem Dienstbeginn von Natale bei der Generalstaatsanwaltschaft München, den Aktendeckel aufschlug und sah, dass dieser die Verfahren noch gar nicht abgeschlossen hatte. Dabei hatte die Generalstaatsanwaltschaft bereits am 14.01.2009 ihr Einverständnis mit der Vorgehensweise erklärt. Ihre Verärgerung war so groß, dass sie durchsetzen konnte, dass Natale am 26.01.2009 noch einmal für einen Tag zur Staatsanwaltschaft Augsburg abgeordnet wurde und mit ihr die Einstellungsverfügungen fertigstellte. Diese basierten hauptsächlich auf dem Vermerk Natales vom 15.12.2008. Lichti- Rödl betont aber, dass sie sich auch in rechtlicher Hinsicht mit der Sache auseinandergesetzt habe und hinter der Entscheidung Natales stand. Die Einstellungsverfügungen gingen am 28.01.2009 raus. Damit, das wurde diese Woche endlich auch für die CSU klar erkennbar, hatte „das Pilotverfahren überhaupt keinen Wert“ mehr.

Karrieresprung nach fatalen Entscheidungen
Noch heute steht Natale voll und ganz hinter seinen Entscheidungen. Er findet nichts falsch daran, dass er beispielsweise die Akten nicht gelesen hat. Seine teils überheblichen Antworten bringen selbst die CSU auf die Barrikaden: Ein Abgeordneter lässt sich gar zu den Fragen hinreißen, ob er sich seine Rechtsansicht zwischen zwei Wurstsemmeln gebildet habe und ob die Staatsanwaltschaft nicht eigentlich Anklage- statt Einstellungsbehörde sei. Auch darauf antwortet Natale selbstbewusst: Wenn er zu dem Schluss kommt, dass das zugrundeliegende Verhalten nicht strafbar ist, muss er nicht weiter tätig werden und kann einstellen. Und er brauche schließlich nicht länger als zwei intensive Tage, um sich eine rechtlich fundierte Meinung zu einem Sachverhalt zu bilden. Seine Entscheidung stützte er dabei hauptsächlich auf die Literaturmeinung. Dass andere Gerichte sich bereits mit der Frage auseinandergesetzt hatten und die Strafbarkeit grundsätzlich bejahten, bezog er in seine Überlegungen nicht mit ein.
Natale stellte, mit Wissen und Billigung der Generalstaatsanwaltschaft und Ministerium die Verfahren ein bzw. ließ sie einstellen, und wurde befördert. Dass zeitgleich im selben Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft München, zu der er gerade wechselte, ein „Pilotverfahren“ zur angeblichen Klärung der Rechtslage lief, dem intensive, jahrelange Ermittlungen vorausgingen, hat ihn nach eigenen Aussagen nicht weiter gekümmert. Schließlich sei es in der „Juristerei“ nun mal so, dass Meinungen diametral auseinandergehen. Die Generalstaatsanwaltschaft habe dann die Aufgabe für Rechtsgleichheit in ihrem Bezirk zu sorgen, das könne er nicht beeinflussen.
Mit diesen Aussagen von Natale und Lichti-Rödl erledigt sich ein möglicher Versuch, das ganze Dilemma diesen beiden bzw. der Staatsanwaltschaft Augsburg in die Schuhe zu schieben, um die politische Seite aus dem Schussfeuer zu nehmen. Denn verantwortlich für Gleichheit vor dem Gesetz und die Rechtseinheit in ihrem Bezirk ist tatsächlich die Generalstaatsanwaltschaft München. Sie hat zunächst das Verfahren bis zur Unkenntlichkeit eingeengt und dann nach Augsburg gegeben, im Wissen um und offensichtlich auch zum Zwecke der Einstellung. Das wiederum hat sie nicht ohne Rückendeckung des Justizministeriums gemacht.

Der Schlüsselzeuge: Massive Eingriffe der Generalstaatsanwaltschaft

24./ 25. Sitzung des UA Labor
Massiver Druck, den die Mitglieder der „SoKo Labor“ nur in unterschwelligen Ausläufern zu spüren bekam, wurde auf mindestens eine Person direkt ausgeübt: auf Andreas Harz, damals sachleitender Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I in dem Verfahren rund um das Labor Schottdorf. Harz, ein hervorragender Jurist und inzwischen Vorsitzender Richter am Landgericht München I, schilderte während seiner Zeugenaussage vor dem Untersuchungsausschuss „Labor“ eindrücklich, wie er von der Generalstaatsanwaltschaft München gemobbt, gegängelt und gesteuert wurde.
Damit widerspricht er eklatant der Darstellung von Dr. Christoph Strötz von der Generalstaatsanwaltschaft München vor dem Verfassungsausschuss am 22.05.2014 und der Beantwortung einer Anfrage der Grünen aus dem Jahr 2010 durch die damalige Justizministerin Beate Merk. Beide Male wurde behauptet, dass die Generalstaatsanwaltschaft München keinerlei Weisungen an die sachleitenden Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gegeben habe. Schriftliche Weisungen gab es wohl tatsächlich nicht, aber Harz zählt acht mündliche Anweisungen auf, denen er Folge zu leisten hatte. Selbst in die Absprache im Fall Staatsanwalt H. sei die Generalstaatsanwaltschaft (GenStA) eingebunden gewesen, das stellte Richterin Brigitte Schroeder, die damalige Vorgesetzte von Andreas Harz, bei ihrer Einvernahme am Tag darauf klar.

Der Fall Schottdorf: Abertausende Ärzte als Abrechnungsbetrüger verdächtig
Begonnen hatten die Verfahren rund um das Labor „Schottdorf“ mit einem Bestechungsverdacht gegen einen Augsburger Staatsanwalt. Dieser Fall war so brisant, dass er eine Berichtspflicht an die GenStA auslöste. Auch als dieser Fall abgeschlossen war, musste nicht nur weiterhin stetig an die GenStA berichtet werden, Harz als sachleitender Staatsanwalt musste auch des Öfteren persönlich zu Gesprächen mit der GenStA, um den Fall zu diskutieren. Im Zuge des Verfahrens gegen den Augsburger Staatsanwalt wurden zwei Fälle des Abrechnungsbetruges bei Speziallaborleistungen im Zusammenhang mit dem Labor Schottdorf wieder aufgerollt, die eben dieser Staatsanwalt eingestellt hatte. Es musste geklärt werden, ob die Einstellungen rechtmäßig gewesen waren oder ob sie in direktem Zusammenhang mit einem Darlehen, das Bernd Schottdorf dem Staatsanwalt einige Jahre zuvor gewährt hatte, standen.
Schnell weitete sich der Verdacht des Abrechnungsbetruges bei Speziallaborleistungen gegen etwa 10 000 Ärztinnen und Ärzte bundesweit aus. In Bayern waren es ca. 3000. Deshalb wurde, um die Arbeit halbwegs bewältigen zu können, ein Schwellenwert von 2500 Euro festgelegt, ab dem eine strafrechtliche Verfolgung stattfinden sollte. Außerdem wollte man die außerbayerischen Verfahren über die Generalstaatsanwaltschaften an die örtlich zuständigen Behörden abgeben. Danach blieben noch ungefähr 500 bayerische Fälle, die Harz als sachleitender Staatsanwalt bearbeitete.

Weichenstellung durch die GenStA: Mit Karacho an die Wand
Als erster Schritt sollten einige Münchner Ärztinnen und Ärzte angeklagt, der Rest auf dem „Büroweg“ abgearbeitet werden. Doch dazu kam es nicht mehr. Wegen eklatant auseinander gehenden Rechtsmeinungen zwischen Staatsanwaltschaft München I und Generalstaatsanwaltschaft München, entschied man sich, zunächst nur ein Pilotverfahren durchzuführen. Während Harz und auch seine Vorgesetzte Brigitte Schroeder von der Strafbarkeit wegen Betruges überzeugt waren und sich dabei u.a. auf ein umfangreiches Verfahren aus Limburg an der Lahn und ein Urteil des Landgerichtes Regensburg stützen konnten, war die Generalstaatsanwaltschaft anderer Meinung. Deren juristische Begründung war allerdings eher mager. Größer war sicher die Angst vor der mächtigen Ärztelobby. Denn im Sommer des Wahljahres 2008 gab es in Bayern bereits einen erbitterten Streit mit dem Hausärzteverband, der die CSU ohnehin schon mächtig unter Druck setzte. Verfahren gegen hunderte oder gar tausende Ärzte wären da mehr als ungelegen gekommen.

„Breitseite von Weisungen“
Als für Korruption zuständiger Staatsanwalt war Harz aber nicht bereit, Betrügereien einfach unter den Tisch fallen zu lassen. Daher wurde er von der GenStA immer wieder in fruchtlose Diskussionen verstrickt. Schließlich hat die GenStA das Verfahren zunehmend durch Anweisungen eingeengt und ihm scheibchenweise entzogen.
Ende 2007 hatte man sich geeinigt, zur Klärung der Rechtsfragen zunächst ein Pilotverfahren durchzuführen. Danach wurde Harz angewiesen, keine neuen Durchsuchungen mehr zu machen. Bei den durchsuchten Ärztinnen und Ärzten hätten diese verjährungsunterbrechend gewirkt. Damit die Ärztinnen und Ärzte, die zunächst zurückgestellt wurden, nicht straflos davonkommen würden, wenn das Pilotverfahren erfolgreich wäre, wollte Harz zur Verjährungsunterbrechung  zumindest Serienbriefe verschicken. Auch das wurde ihm von der GenStA untersagt, weil man die Ärztinnen und Ärzte nicht unnötig belasten und möglicherweise Unschuldige nicht grundlos verdächtigen wollte. Völlig unberücksichtigt blieb bei dieser Argumentation, dass die betreffenden Mediziner auf jeden Fall gesetzwidrig abgerechnet und gegen Berufsrecht verstoßen hatten. Dieser Brief wäre wohl auch Warnung genug gewesen, künftig regelkonform abzurechnen.
Im Frühjahr 2008 wurde das sogenannte Konzernverfahren abgespaltet und nach Augsburg abgegeben. Auch diese Entscheidung ging auf die GenStA zurück.
Bei einer fragwürdigen „Laborbesichtigung“ durch die Staatsanwaltschaft München I, zu der die Schottdorfs über ihre Anwälte eingeladen hatten, verplapperte sich Frau Schottdorf: Sie erzählte nebenbei, dass das Labor Schottdorf nuklearmedizinische Laborleistungen bei einem anderen Speziallabor einkauft und dann mutmaßlich als eigene Leistung weiterverkaufen würde. Das wäre eine weitere Betrugsvariante gewesen. Um diesem Verdacht eigenständig nachzugehen, erwirkte Harz im Frühsommer 2008 einen entsprechenden Durchsuchungsbeschluss. Doch das LKA wollte seiner Aufforderung die Durchsuchung endlich durchzuführen, aus Personalnot zunächst nicht nachkommen. Als er sich endlich durchgesetzt hatte, alles bereit und sieben Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für die Durchsuchung eingeplant waren, teilte ihm seine Chefin Brigitte Schroeder mit, dass die GenStA die Teilnahme der Staatsanwaltschaft verboten hatte. Dies wollte Harz nicht akzeptieren; er verlangte eine schriftliche Weisung, um dagegen offiziell remonstrieren zu können. Aber statt ihm eine Weisung zu erteilen, hat ihm die GenStA im Herbst 2008 alle noch verbliebenen Fälle – bis auf das Pilotverfahren und den schon fast abgeschlossenen Fall einer Münchner Ärztin – entzogen und nach Augsburg abgegeben. Auch die bereits weit ausermittelten Münchner Fälle gingen nach Augsburg, obwohl hier die originäre Zuständigkeit bei der Staatsanwaltschaft München I lag.
Harz beschreibt die Einmischungen der GenStA „als Breitseite von Weisungen“, die er so noch nicht erlebt habe. Im Laufe des Verfahrens sei deshalb sein Gefühl gewachsen, dass die weitere Bearbeitung durch ihn von der Generalstaatsanwaltschaft nicht mehr gewünscht sei. Schließlich wurde ihm im November 2008 seitens der Generalstaatsanwaltschaft sogar nahegelegt, sich am Oberlandesgericht zu bewerben. Dieser spürbare  Vertrauensverlust führte dazu, dass Harz der Aufforderung freiwillig nachkam, obwohl er sich selbst erst ein halbes Jahr später hätte bewerben wollen. Das Verfahren rund um das Labor Schottdorf empfindet Harz im Rückblick als gescheitert: „Wir sind als Tiger gestartet und als Bettvorleger geendet.“ Letztendlich wurde nur ein Arzt verurteilt, 11 Fälle wurden gegen Geldauflage eingestellt und ca. 9990 sind davongekommen.

Der Tritt ins Knie
Während seiner Zeugenaussage versuchte Harz immer wieder gute Gründe für die einzelnen Entscheidungen der GenStA zu finden und betonte, dass er sie größtenteils für „vertretbar“ hielt. Auch wenn er jeweils anders gehandelt hätte – und letztendlich Recht behielt.
Entsetzt dagegen war Harz von der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Augsburg, alle Verfahren einfach in einem Aufwasch einzustellen. Damit hatte er nicht gerechnet, denn er hatte auch dem Gerücht, dass alles eingestellt wird, wenn das Verfahren nach Augsburg geht, nie Glauben geschenkt. Insbesondere die Einstellung der Tatvariante „M III in LG“, die Erbringung von Speziallaborleistungen in Laborgemeinschaften, bezeichnet er als „rechtswidrig“ und „unvertretbar“.
Dieses Vorgehen der Staatsanwaltschaft Augsburg damals sei auch ein unfreundlicher Akt („ein Tritt ins Knie“) gegenüber ihm und der Staatsanwaltschaft München I gewesen. Schließlich hatten sie gerade die Anklageschrift gegen den „Pilotarzt“ A. bei Gericht eingereicht, in der ausgeführt wurde, weshalb die Abrechnungsmethode im Zusammenhang mit Speziallaborleistungen rechtswidrig war. Ausgerechnet in dem Moment stellte eine Staatsanwaltschaft aus demselben Bezirk ca. 150 nahezu identische Verfahren mangels Strafbarkeit ein. Auch dafür muss die Generalstaatsanwaltschaft München die Hauptverantwortung tragen. Denn ihre Aufgabe wäre es gewesen, in ihrem Bezirk für gleichwertige Rechtsverhältnisse zu sorgen. Stattdessen drängt sich der Eindruck auf, dass sie die Verfahren tatsächlich mit dem Ziel nach Augsburg gegeben hat, um sie dort einstellen zu lassen.

Auf der Suche nach der „politischen Einflussnahme“
Man liest es immer wieder: Zeuginnen und Zeugen sagen im Untersuchungsausschuss aus, dass auf sie persönlich kein politischer Einfluss ausgeübt wurde. Gab es also keinen? Selbstverständlich gab es ihn. Aber auf anderen, wesentlich höheren Ebenen – und auf wesentlich subtilere Art, als sich das viele vorstellen.
Die Generalstaatsanwaltschaft München hat, das ist nach den jüngsten Befragungen klar, im Fall Schottdorf massiven politischen, weil insistierenden, nicht sachgerechten und die Eigenständigkeit der zuständigen Staatsanwaltschaft aushebelnden Druck ausgeübt. Das hat dazu geführt, dass die gut begründeten Vorhaben der zunächst zuständigen Staatsanwaltschaft in ihr Gegenteil verkehrt wurden. Die GenStA ist als politisch besetzte Einrichtung das Zwischenglied zwischen Justizministerium und Staatsanwaltschaft und kann auch als verlängerter Arm des Ministeriums bezeichnet werden. Deshalb muss die Suche nach der politischen Einflussnahme nun eine Stufe weiter oben ansetzen.
Ungewöhnlich für normal Sterbliche ist auf jeden Fall: Der Verteidiger der Schottdorfs, der Ex-Minister und führende CSU-Politiker Gauweiler, fand stets ein offenes Ohr bei Staatsanwälten und Generalstaatsanwaltschaft. Das ist offenbar ein Privileg, das man kaufen kann. Voraussetzung ist, dass man sich als Beschuldigter Ex-Minister leisten kann. Wenn Gauweiler einmal nicht empfangen wurde, habe sich sofort das Justizministerium als Türöffner eingeschaltet.
Nachdem die „SoKo Labor“ im Sommer 2008 einen Brief an den Verband der privaten Krankenversicherungen herausgeschickt hatte, der über den Abrechnungsbetrug im Zusammenhang mit Speziallaborleistungen informierte, drohte Schottdorf durch seinen Anwalt Gauweiler mit Schadensersatzforderungen gegen den bayerischen Staat. Harz hatte in nachfolgenden Gesprächen mit der GenStA das Gefühl, dass die Intervention Gauweilers für großen Wirbel sorgte. Diese Intervention, vermutet Harz, sei der maßgebliche Grund gewesen für die danach geänderte Verfahrensführung, insbesondere für die Absage der geplanten Durchsuchungen und die Abgabe der Verfahren nach Augsburg. Alle bisherigen Erkenntnisse stützen seine Vermutung.
Politischen Einfluss zu beweisen, ist äußerst schwierig. Denn er setzt ja gerade darauf, nicht ertappt zu werden und sich hinter „vertretbaren“ Entscheidungen zu verstecken. Und schriftlich wird natürlich ohnehin nichts festgehalten. Mündliche Weisungen zu offenbaren, braucht es für die Angewiesenen Mut und Selbstvertrauen – wie zu unser aller Glück eben der ehemalige Korruptionsstaatsanwalt Harz wieder gezeigt hat. Insbesondere in Bayern gibt es, nicht zuletzt aufgrund der seit Jahrzehnten fehlenden Regierungswechsel, zusätzlich noch das Problem des „vorausstolpernden Gehorsams“, wie es der ehemalige bayerische Minister Sinner einmal nannte. Man weiß „unten“ schon, was „die Oberen“ wünschen und vor allem, was sie auf keinen Fall wünschen – und handelt entsprechend.