In der 28. Sitzung des Untersuchungsausschusses „Labor“ wurde die Rolle der Augsburger Staatsanwaltschaft in der sogenannten „Laboraffäre Schottdorf“ beleuchtet. Diese hatte von der Staatsanwaltschaft München I bis Dezember 2008 alle Fälle im Zusammenhang mit Abrechnungsbetrug bei Speziallaborleistungen bekommen, bis auf das sogenannte „Pilotverfahren“ und einen kleineren Münchner Fall. Nur kurze Zeit darauf, nämlich Anfang des Jahres 2009, stellte sie alles „mangels Strafbarkeit“ ein. Diese angesichts jahrelanger Ermittlungen radikale Kehrtwende wurde „von oben“ abgesegnet. Deshalb tragen in der Konsequenz die Münchner Generalstaatsanwaltschaft und das Justizministerium die volle Verantwortung dafür, dass das sogenannte „Pilotverfahren“ ins Leere lief, weil der Großteil der Fälle nach dem BGH-Urteil im Januar 2012 verjährt war.
Wie aber kam Augsburg zu dieser fatalen Entscheidung? Wolfgang Natale, derzeit Vorsitzender Richter am Landgericht Augsburg, der als erster der ehemaligen Augsburger Staatsanwälte Rechenschaft ablegen musste, übernahm im März 2008 einen ersten Teil der in München eingeleiteten Ermittlungen, nämlich das sogenannte Konzernverfahren gegen die Firma Schottdorf. Im August 2008 erklärte er sich bei einem Gespräch mit der Generalstaatsanwaltschaft bereit, auch die M III/M IV-Betrugsverfahren von der Staatsanwaltschaft München zu übernehmen. Zur Abgabe auch dieser Fälle nach Augsburg kam es dann im Herbst 2008, als sich Natale praktisch zeitgleich bei der Generalstaatsanwaltschaft bewarb. Denn dort hatte man ihm gute Chancen auf eine Beförderung in Aussicht gestellt.
„Urteil“ schon vor Kenntnis der Akten gefällt
Natale beteuerte mehrfach, dass er sich seine Rechtsmeinung zum Thema M III/M IV-Betrug ganz allein und unbeeinflusst gebildet habe, und zwar erst nach der vollständigen Abgabe der Verfahren im Dezember 2008. Dies kann allerdings nicht überzeugen. Denn zum einen glaubte er aufgrund seiner vorgefassten Meinung, es handle sich nicht um Betrug, auf die Kenntnis der Akten verzichten zu können. Zum anderen geriet durch seine Aussagen wieder die Rolle der Generalstaatsanwaltschaft in ein äußerst dubioses Licht. Sie hat mehrmals in das Verfahren lenkend eingegriffen, als es noch in München geführt wurde. Ganz offensichtlich war man mit der Verfahrensführung durch die Staatsanwaltschaft München I, vor allem mit der des sachleitenden Staatsanwaltes Harz, nicht einverstanden und versuchte die Ermittlungen einzuengen, wo es nur ging. Denn in der Generalstaatsanwaltschaft war man genau der gegenteiligen Rechtsauffassung, nämlich dass die betreffende Abrechnungsmethode nicht strafbar ist. Aus dieser Sicht machte es nur dann Sinn, die Fälle, und zwar auch die, bei denen die Zuständigkeit in München lag, nach Augsburg abzugeben, wenn dort die Rechtsfrage genauso gesehen wurde wie bei der Generalstaatsanwaltschaft.
Auch Natales Nachfolgerin Daniela Lichti- Rödl, die die Verfahren von Natale übernahm und letztendlich auch die Einstellungsverfügung unterschrieb, als dieser im Januar 2009 zur Generalstaatsanwaltschaft wechselte, teilte die Ansicht, dass es sich nicht um strafbaren Betrug handelte. Auch sie will sich ihre Meinung unbeeinflusst gebildet haben. Beide bleiben auch heute noch auf Linie und betonen, dass sie immer noch der Auffassung sind und die Entscheidung des BGH für „abwegig“ halten. Sie wähnen sich dabei in guter Gesellschaft und verweisen beide bis in Details übereinstimmend auf die Literatur. Sie bereuen ihre Entscheidung also in keinster Weise und scheinen sich der Brisanz nach wie vor offensichtlich nicht bewusst zu sein.
Labor Schottdorf als Zentrum der Ermittlungen
Interessant sind die Gründe, die Natale und Lichti- Rödl für die Abgabe der Fälle nach Augsburg finden. Beide sehen das Labor Schottdorf im Zentrum der Ermittlungen, deshalb läge die sachliche Zuständigkeit bei der Staatsanwaltschaft Augsburg. Diese Auffassung ist selbstverständlich gut vertretbar, denn das Labor Schottdorf stellte laut Ermittlungen der SoKo die tatsächlichen Voraussetzungen für die illegale Abrechnungsmethode zur Verfügung. Nur spielte diese Argumentation merkwürdigerweise erst im Herbst 2008 eine Rolle. Im Fokus der tatsächlichen Ermittlungen standen bis dahin als Haupttäter die einsendenden Ärztinnen und Ärzte. Demzufolge wurde die Zuständigkeit seit Beginn der Ermittlungen jahrelang nach deren Wohnort bestimmt. Schottdorfs waren lediglich als Beihelfer eingestuft, die gemeinsam mit einigen Ärztinnen und Ärzten angeklagt werden sollten. Dieser Plan wurde freilich durch die Konzentration auf nur ein Pilotverfahren praktisch unmöglich gemacht.
Als weiteren Grund, weshalb München die Verfahren nicht behalten sollte, wird die Unzufriedenheit der Generalstaatsanwaltschaft München mit dem sachleitenden Staatsanwalt Harz genannt. Weshalb durfte dieser dann aber dennoch das „Pilotverfahren“ machen? Natale und Lichti- Rödl sehen das als „Entgegenkommen“ der Generalstaatsanwaltschaft. Man habe ihm, so vermuten sie, eben nicht alles wegnehmen wollen und er sollte sich selbst „eine blaue Nase beim BGH abholen“. Wie auch immer, die Generalstaatsanwaltschaft wird uns einiges erklären müssen.
Pilotverfahren voll an die Wand gefahren
Die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Augsburg sorgten im Endeffekt dafür, dass das Pilotverfahren mit Einverständnis der Generalstaatsanwaltschaft voll an die Wand gefahren wurde. Die der Einstellung nachfolgende Entscheidung der Staatsanwaltschaft Augsburg, keine verjährungsunterbrechenden Maßnahmen zu ergreifen, ist aus ihrer Sicht als durchaus konsequent anzusehen. Sie ist allerdings höchst widersprüchlich und zweifelhaft auf Ebene der Generalstaatsanwaltschaft.
Am 15.12.2008 verfasste Natale einen Aktenvermerk, in dem er ausführte, weshalb er die in Frage stehende Abrechnungsmethode für nicht strafbar hält. Damit stellte er für alles Weitere die Weichen. Wenn nämlich eine Staatsanwaltschaft etwas für nicht strafbar hält, darf sie keine Ermittlungshandlungen mehr durchführen. Dazu zählen auch die Beantragung von Durchsuchungsbeschlüssen und das Verschicken von Serienbriefen zur Verjährungsunterbrechung, denn beides setzt voraus, dass der zugrundeliegende Sachverhalt als strafbar qualifiziert wird.
Mit diesem Aktenvermerk band er auch seiner Nachfolgerin Lichti- Rödl faktisch die Hände. Sie ist heute auf Natale nicht mehr gut zu sprechen. Denn der hatte sie im Herbst 2008 zunächst gebeten, das Konzernverfahren zu übernehmen, ließ dabei aber vorerst unter den Tisch fallen, dass bald noch hunderte andere Fälle dranhängen würden. Die Diskussionen rund um die Strafbarkeit der Abrechnungsmethode bekam sie zwar mit, ihr war aber bis zuletzt nicht klar, dass Natale die Einstellungsverfügungen nicht mehr selbst fertig machen würde. So traf sie, nach eigener Aussage, beinahe der Schlag, als sie am 16.01.2009, dem Dienstbeginn von Natale bei der Generalstaatsanwaltschaft München, den Aktendeckel aufschlug und sah, dass dieser die Verfahren noch gar nicht abgeschlossen hatte. Dabei hatte die Generalstaatsanwaltschaft bereits am 14.01.2009 ihr Einverständnis mit der Vorgehensweise erklärt. Ihre Verärgerung war so groß, dass sie durchsetzen konnte, dass Natale am 26.01.2009 noch einmal für einen Tag zur Staatsanwaltschaft Augsburg abgeordnet wurde und mit ihr die Einstellungsverfügungen fertigstellte. Diese basierten hauptsächlich auf dem Vermerk Natales vom 15.12.2008. Lichti- Rödl betont aber, dass sie sich auch in rechtlicher Hinsicht mit der Sache auseinandergesetzt habe und hinter der Entscheidung Natales stand. Die Einstellungsverfügungen gingen am 28.01.2009 raus. Damit, das wurde diese Woche endlich auch für die CSU klar erkennbar, hatte „das Pilotverfahren überhaupt keinen Wert“ mehr.
Karrieresprung nach fatalen Entscheidungen
Noch heute steht Natale voll und ganz hinter seinen Entscheidungen. Er findet nichts falsch daran, dass er beispielsweise die Akten nicht gelesen hat. Seine teils überheblichen Antworten bringen selbst die CSU auf die Barrikaden: Ein Abgeordneter lässt sich gar zu den Fragen hinreißen, ob er sich seine Rechtsansicht zwischen zwei Wurstsemmeln gebildet habe und ob die Staatsanwaltschaft nicht eigentlich Anklage- statt Einstellungsbehörde sei. Auch darauf antwortet Natale selbstbewusst: Wenn er zu dem Schluss kommt, dass das zugrundeliegende Verhalten nicht strafbar ist, muss er nicht weiter tätig werden und kann einstellen. Und er brauche schließlich nicht länger als zwei intensive Tage, um sich eine rechtlich fundierte Meinung zu einem Sachverhalt zu bilden. Seine Entscheidung stützte er dabei hauptsächlich auf die Literaturmeinung. Dass andere Gerichte sich bereits mit der Frage auseinandergesetzt hatten und die Strafbarkeit grundsätzlich bejahten, bezog er in seine Überlegungen nicht mit ein.
Natale stellte, mit Wissen und Billigung der Generalstaatsanwaltschaft und Ministerium die Verfahren ein bzw. ließ sie einstellen, und wurde befördert. Dass zeitgleich im selben Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft München, zu der er gerade wechselte, ein „Pilotverfahren“ zur angeblichen Klärung der Rechtslage lief, dem intensive, jahrelange Ermittlungen vorausgingen, hat ihn nach eigenen Aussagen nicht weiter gekümmert. Schließlich sei es in der „Juristerei“ nun mal so, dass Meinungen diametral auseinandergehen. Die Generalstaatsanwaltschaft habe dann die Aufgabe für Rechtsgleichheit in ihrem Bezirk zu sorgen, das könne er nicht beeinflussen.
Mit diesen Aussagen von Natale und Lichti-Rödl erledigt sich ein möglicher Versuch, das ganze Dilemma diesen beiden bzw. der Staatsanwaltschaft Augsburg in die Schuhe zu schieben, um die politische Seite aus dem Schussfeuer zu nehmen. Denn verantwortlich für Gleichheit vor dem Gesetz und die Rechtseinheit in ihrem Bezirk ist tatsächlich die Generalstaatsanwaltschaft München. Sie hat zunächst das Verfahren bis zur Unkenntlichkeit eingeengt und dann nach Augsburg gegeben, im Wissen um und offensichtlich auch zum Zwecke der Einstellung. Das wiederum hat sie nicht ohne Rückendeckung des Justizministeriums gemacht.