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Bilanz des „Untersuchungsausschuss Labor“

Der Fall Schottdorf hat in den vergangenen zwei Jahren für viele Schlagzeilen gesorgt. Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs stand im Raum. Im Januar 2016 wurde Labor-Chef Bernd Schottdorf vor Gericht wegen anderer Vorwürfe freigesprochen. Nicht geklärt wurde dabei aber die Frage, ob die Justiz bei den Ermittlungen Fehler gemacht hat und inwieweit die Staatsregierung darin verwickelt war. Antworten darauf sollte der Untersuchungsausschuss „Labor“ des Bayerischen Landtags finden, der in der kommenden Woche nach knapp zwei Jahren zu Ende geht.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, Florian Streibl, und der grüne Landtagsabgeordnete und kulturpolitische Sprecher Dr. Sepp Dürr sind Mitglieder im „UA Labor“ – heute zogen sie bei einer Landtagspressekonferenz Bilanz: „Für uns steht fest, dass die Ermittlungen stark beeinflusst wurden – auch wenn es dafür keine schriftlichen Anweisungen gibt“, so Streibl. „Vielmehr spielte nach Zeugenaussagen das ‚Empfinden‘ eine große Rolle. Zum Beispiel dahingehend, dass lieber keine weitere Hausdurchsuchung durchgeführt werden sollte, obwohl das der nächste Schritt gewesen wäre.“

Auch bei der Übertragung der Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft München nach Augsburg sei nicht alles mit rechten Dingen zugegangen, ist Streibl überzeugt. „Bis 2008 sind die Ermittlungen offenbar gut gelaufen, dann gab es allerdings einen regelrechten Bruch. Die ‚Soko Labor‘ wurde sukzessive zurückgefahren, ihre Ermittlungen wurden immer stärker behindert – bis sie dann letztlich komplett eingestellt wurden.“ Für den Rechtsexperten der FREIEN WÄHLER ist dabei gravierend, dass in München ein Arzt angeklagt und verurteilt wurde. In Augsburg dagegen wurden Ermittlungen wegen ähnlicher Sachverhalte in hunderten von Fällen eingestellt. „Recht muss jedoch auf alle Bürger gleichermaßen angewandt werden – es kann nicht sein, dass es nur darauf ankommt, vor welcher Staatsanwaltschaft der Fall landet.“

Sepp Dürr prangert das massive Versagen der bayerischen Regierung an: „Sowohl Justiz-, Finanz- und Gesundheitsministerium haben ihren Job nicht gemacht.“ Es sei höchst problematisch, dass nicht nur in der Spitze des Justizministeriums, sondern auch auf anderen Ebenen Verantwortungsverweigerung vorherrscht. Dies sei für einen Rechtsstaat untragbar. Kritik übt Dürr auch an der Generalstaatsanwaltschaft: „Sie hat den einzigen Staatsanwalt, der dieses Betrugssystem verfolgen wollte, behindert und eingebremst. Dadurch kann dieser Filz rund um dieses Betrugsmodell jetzt ungehindert weiterlaufen.“ Denn: Durch die nach wie vor fehlende konsequente Kontrolle würden weiterhin Ärzte ermuntert, auf die gleiche Weise betrügerisch abzurechnen.

FREIE WÄHLER und GRÜNE haben daher zum Abschluss des „UA Labor“ eine klare Forderung: Aus dem Fall der ‚Soko Labor‘ müssen Konsequenzen gezogen werden. Dazu gehören unter anderem die Unabhängigkeit der Justiz, eine konsequente Strafverfolgung sowie neue Denkansätze im Bereich der Gesundheitspolitik.

Hier finden Sie den Minderheitenbericht von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FREIE WÄHLER.

Vakuum im Justizministerium – Allgemeinplätze im Gutachten

33. Sitzung des UA „Labor“
Neben dem vom Landtag bestellten Gutachter sagte diesmal vor dem Untersuchungsausschuss ein hochrangiger Vertreter des Justizministeriums aus. Helmut Seitz ist seit 2009 Leiter der Strafrechtsabteilung und hat damit eine Schlüsselposition inne. Die Generalstaatsanwaltschaft erstattete ihre Berichte an Seitz, der daraufhin entschied, ob überhaupt und an welche Stellen er die Berichte weiterleitete.

Vakuum Merk: Was sie nicht weiß, macht sie nicht heiß
Aufgrund der Prominenz der Person Bernd Schottdorf und dem Ausgangspunkt des Verfahrens, die Vorteilsannahme durch einen Augsburger Staatsanwalt, wurde grundsätzlich die Presseabteilung und der Amtschef informiert. In vielen Fällen auch das Ministerbüro. Wusste die ehemalige Justizministerin Beate Merk also über die Vorgänge Bescheid? Seitz glaubt nicht. Der Grund dafür ist bedenklich: Frau Merk bestand offenbar darauf, dass sie möglichst wenig über Einzelfälle informiert wird, damit sie nicht in den Verdacht der Einflussnahme geraten und für Entscheidungen verantwortlich gemacht werden kann. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihres Büros fungierten als eine Art Schleuse, die sie vor der Last der Verantwortung schützen sollte. Wie in den früheren Skandalfällen Mollath und Gurlitt hatte sie möglicherweise auch im Fall Schottdorf aufgrund befohlenen Nichtwissens wunschgemäß keine Ahnung. Eine solche Vogel-Strauß-Politik zeugt nicht grade von Führungsqualitäten, die man als Ministerin haben sollte. Eine weitere Bestätigung unserer schon mehrfach erhobenen Forderung an den Ministerpräsidenten, sie endlich aus dem Kabinett zu schmeißen.

Justizdebakel: „In der Rückschau unbefriedigend“
Wie schon die zwei Zeugen zuvor wies auch Seitz jede Verantwortung von sich. Er finde es zwar „aus heutiger Sicht unbefriedigend“, dass letztlich nur ein Arzt wegen Betruges verurteilt wurde und eine Vielzahl an Fällen verjährt ist. Aber eine Möglichkeit damals anders zu handeln, sieht auch er nicht. Beide konträren Ansicht, sowohl die der Staatsanwaltschaft München I, dass es sich um Betrug handelt, als auch die Meinung der Staatsanwaltschaft Augsburg, dass es eben nicht so ist, wären vertretbar gewesen. Zudem hätte die Suche nach einem Pilotverfahren aus seiner Sicht viel zu lange gedauert. Dieser Umstand habe auch dazu beigetragen, dass letztendlich so viele Verfahren verjährt sind. Er war gar so ungehalten, dass er bei der damaligen Vizepräsidentin des BLKA, Petra Sandles, anrief, denn er wollte „an hoher Stelle deponieren, dass jetzt endlich mal ein Pilotverfahren stattfinden solle“. Er konnte damals nicht ausschließen, dass es an Problemen im Polizeibereich lag. Auch Seitz trug also maßgeblich dazu bei, den Druck auf die „SoKo Labor“ und den sachleitenden Staatsanwalt stetig zu erhöhen.

Zweierlei Zeitmaß
Im Vergleich zu anderen Verfahren, auf die wir im Zusammenhang mit dieser Affäre gestoßen sind, ist die Behauptung, es habe lange, gar zu lange gedauert, allerdings völlig unverständlich. Denn die „SoKo Labor“ und der sachleitende Staatsanwalt Harz mussten aus zunächst 10 000 verdächtigen Ärztinnen und Ärzten ein oder mehrere Pilotverfahren herausfiltern. Dazu wurden u.a. umfangreiche Durchsuchungen durchgeführt und tausende Arztrechnungen ausgewertet. Im Verlauf hat man der SoKo dann auch noch Mitarbeiter entzogen, so dass sich die Arbeit auf den Schultern weniger verteilte. Dennoch schaffte es Harz, knapp eineinhalb Jahre nach Beginn der Ermittlungen, im Januar 2009 dem Landgericht München I eine umfangreiche Anklageschrift vorzulegen, und im Januar 2012, also genau drei Jahre später, hatte bereits der BGH über die Revision entschieden. Dagegen dauerten andere, wesentlich einfachere Verfahren deutlich länger: So brauchte die Staatsanwaltschaft Augsburg über drei Jahre bis zur Zulassung und mehr als fünf Jahre bis zur Eröffnung des sogenannten Konzernverfahrens. Das Verfahren gegen den Journalisten Denk wiederum lief 4 Jahre: das erste Jahr davon wurde überhaupt nicht ermittelt und auch danach gab es kaum Ermittlungstätigkeit. Trotzdem übte hier niemand Druck aus, um die Verfahren zu beschleunigen. Mit solchen merkwürdigen Einlassungen bleibt auch Seitz der allgemeinen Linie treu: Abwiegeln, leugnen, rausreden.

Ein enttäuschend allgemeines Gutachten
In der Sitzung nahm zudem Professor Dr. Gregor Thüsing Stellung zu einem Gutachten, das er für den Untersuchungsausschuss zum Thema „Zuständigkeit für die Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen und Kontrolle der ordnungsgemäßen Abrechnung von Laborleistungen“ erstellt hat. Aus unserer Sicht ist das Gutachten leider sehr allgemein gehalten, insbesondere werden keine Lösungsvorschläge aufgezeigt, wie die Kontrolle der Abrechnung von Speziallaborleistungen im privatärztlichen Bereich verbessert werden kann. Dabei sagte Professor Thüsing, Patientinnen und Patienten seien „allein gelassen“, weil in der Regel nicht in der Lage, sich gegen Falschabrechnungen zur Wehr zu setzen. Das liege einerseits an ihrem Vertrauensverhältnis zum Arzt, andererseits aber auch daran, dass Arztrechnungen für Unkundige schlicht nicht durchschaubar sind. Thüsing wollte deshalb Verbesserungen beim Arzt ansetzen. Dieser könne etwa ab einem gewissen Schwellenwert verpflichtet werden, eine Erklärung abzugeben, dass die Rechnung korrekt gestellt wurde. Allerdings ist so ein Vorschlag wenig hilfreich, denn schon jetzt versichert der Arzt genau dies mit der Rechnungsstellung.

Ohne Kontrolle keine Vertrauensbasis
Der einzig mögliche Weg ist es letztendlich, die Arztrechnungen transparenter und besser überprüfbar zu machen. Insbesondere privaten Versicherungen und Beihilfestellen sind hier gefordert. Im privatärztlichen Bereich besteht zwar zunächst nur ein Rechtsverhältnis zwischen Arzt und Patient, in der Realität werden aber in den meisten Fällen die Rechnungen durch den Patienten an die private Versicherung oder die Beihilfestelle weitergereicht. Insbesondere weil gem. §§ 86, 194 VVG die Ansprüche des Patienten auf den Versicherer übergehen, wenn dieser die Forderung des Arztes begleicht, können Versicherungen und Beihilfestellen auch die Kontrollaufgabe übernehmen, die die Patientinnen und Patienten überfordert. Sie müssen letztlich dazu angehalten werden, nur korrekt gestellte Rechnungen zu bezahlen, also auch zu prüfen, ob der Arzt über die Qualifikation zur Leistungserbringung verfügt: also ob er als Labormediziner oder als entsprechend zertifizierter Facharzt für Endokrinologie, Gynäkologie, Urologie usw. die Speziallaborleistungen erbringen darf. Entsprechende Nachweise werden bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung gefordert, es gibt keinen Grund, das nicht auch im privatärztlichen Bereich zu tun.

Verantwortung der Regierung
Zumindest eines machte das Gutachten deutlich: In den Fällen des mutmaßlichen Abrechungsbetruges durch hunderte bayerische Ärztinnen und Ärzte und dem damit verbundenen Verstoß gegen berufsrechtlichen Regelungen, insbesondere § 4 Abs. 2 GOÄ, hätten die bayerischen Bezirksregierungen berufsgerichtliche Verfahren gegen die betroffenen Ärztinnen und Ärzte nach Art. 77 Abs. 1 HKaG beantragen können. Dazu hätten sie aber informiert werden müssen, so wie es die „SoKo Labor“ ursprünglich tun wollte. Weil die gesetzlichen Möglichkeiten zur Information der Berufsaufsichtsbehörden nicht ausgeschöpft wurden, blieb eine Vielzahl von Verstößen gegen das Berufsrecht ungeahndet.
Sträflich versäumt haben Bayerns Behörden auch, eine neuerliche Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) anzustoßen, obwohl relativ kurz nach der letzten großen Reform von 1995 klar war, dass der damit bezweckte Versuch, Anreize zur Mengenausweitung zu unterbinden, gescheitert war. Denn seitdem wurden insbesondere die Preise für Laborleistungen nicht mehr überarbeitet und der technische Fortschritt demzufolge nicht berücksichtigt. Dies hat letztlich dazu geführt, dass enorme Gewinnspannen möglich sind, weil die Erbringung vieler Laborleistungen wesentlich günstiger geworden ist, im Vergleich zu dem, was nach der GOÄ abgerechnet werden darf. Nur deshalb konnten Labore illegal abrechnenden Ärztinnen und Ärzten Rabatte anbieten. Aktuell wird die GOÄ überarbeitet und hoffentlich dieser Art von Falschabrechnung endlich ein Riegel vorgeschoben.

Ausblick auf das nächste Jahr
Der Untersuchungsausschuss „Labor“ geht jetzt in die Weihnachtspause. Die erste Sitzung im neuen Jahr findet am 26.01.2016 statt. Weitere Zeugen, die das bereits zutage Geförderte präzisieren helfen sollen, sind für den 16. und 23. Februar geladen.
Am 15.03.2016 muss die ehemalige Justizministerin Beate Merk vor den Untersuchungsausschuss. Innenminister Joachim Herrmann und der derzeitige Justizminister Winfried Bausback kommen am 05.04.2016. Soweit die bisherige Planung. Weitere Zeugeneinvernahmen sind nicht ausgeschlossen.
Wir wünschen Ihnen schöne Weihnachten und ein gutes neues Jahr!

Abwiegeln, Leugnen, Rausreden

31./ 32. Sitzung des UA „Labor“
Immer die gleiche ermüdende Leier im Untersuchungsausschuss: Man könne schon verstehen, dass das Verfahren rund um das Labor Schottdorf in der Rückschau bei Rechtsunkundigen Fragen aufwerfe, aber es sei alles mit rechten Dingen zugegangen und der Vorwurf politischer Einflussnahme geradezu absurd. Umso hochrangiger die Zeuginnen und Zeugen, umso nichtssagender die Aussagen.
In den letzten beiden Sitzungen des Untersuchungsausschusses Labor sagten der jetzige und der frühere Generalstaatsanwalt, Manfred Nötzel und Christoph Strötz, aus. Nötzel war in den entscheidenden Jahren 2007 bis 2009 in der Generalstaatsanwaltschaft als Abteilungsleiter verantwortlich für die Betrugsermittlungen der Staatsanwaltschaft München I. Strötz war Generalstaatsanwalt und damit letztverantwortlich.

Der autoritäre General und die geleugnete Verantwortung
Beider Zeugenaussagen waren von dem Versuch geprägt, sich verbal aus der Verantwortung zu ziehen. Das ging schon los bei der Frage, wie man an den Ärzteskandal heranging. Ganz offensichtlich wollte man sich keinen vermeintlich unnötigen Ärger aufhalsen. Denn wegen der umstrittenen Rechtslage sah man sich nicht gezwungen, Hunderte von Verfahren einzuleiten. Als die Münchner Staatsanwaltschaft trotzdem nicht locker ließ, kam die schrittweise Entdeckung der Augsburger Zuständigkeit im Laufe des Jahres 2008 gerade recht. Im Sommer 2008 als die Entscheidung fiel, alle Verfahren an die Augsburger Staatsanwaltschaft abzugeben, tobte der Wahlkampf und bei den Hausärztinnen und -ärzten war die Stimmung aufgrund eines Honorarstreits und angedrohten „Streiks“ ohnehin aufgeheizt. In dieser Lage und „ohne Not“ zusätzlich
Öl ins Feuer zu gießen, in dem man eine bei vielen Ärztinnen und Ärzten liebgewonnene und lukrative Abrechnungsmöglichkeit „inkriminierte“, wäre politisch unklug gewesen. Schon meine bloße Frage danach, ob man darüber gesprochen habe, wies Strötz vehement als „üble Unterstellung“ zurück. Sachfremde, politisch motivierte Gründe hätten bei seinen Entscheidungen nie eine Rolle gespielt. Doch überzeugende „sachliche“ Gründe für sein Vorgehen konnte er dennoch nicht nennen.
Denn vermutlich bereits seit Oktober 2007, allerspätestens aber seit Oktober 2008, also noch vor Abgabe der streitigen Fälle wusste der Generalstaatsanwalt, dass die Augsburger wie er selber nicht von Abrechnungsbetrug ausgingen. Deshalb würden sie die abgegebenen Fälle völlig anders als die noch bei der Staatsanwaltschaft München I verbliebenen behandeln. Weshalb er da dann seinen Job als Generalstaatsanwalt nicht ernstnahm und keine Vorkehrungen dagegen traf, dass zwei Staatsanwaltschaften in seinem Bezirk in unterschiedliche Richtungen marschierten, konnte Strötz nicht schlüssig erklären. Am Ende wurde ein Arzt zu Gefängnis verurteilt, während hunderte andere ungestraft davonkamen. Sowohl Nötzel, als auch Strötz behaupteten, sie hätten keinem der Staatsanwälte vorschreiben wollen, wie sie zu entscheiden hatten. Das Wesen eines bayerischen Staatsanwaltes ist es – wie von uns Grünen oft genug kritisiert – aber gerade, dass er weisungsgebunden und nicht, wie ein Richter, frei in seinen Entscheidungen ist. Solange die Vorgaben der Vorgesetzten rechtlich „vertretbar“ sind, muss er sie also mittragen – wie es der sachleitende Münchner Staatsanwalt Harz ja leidvoll erfahren musste. Und deshalb trägt die Generalstaatsanwaltschaft – wie überdies das Ministerium – die Verantwortung für alle wichtigen Entscheidungen, die unter ihrer Ägide fallen.
Seine dürftigen Versuche, sich herauszureden und hinter den Entscheidungen seiner Untergebenen zu verstecken, wirken umso auffälliger, als gerade Strötz immer wieder betonte, wie sehr er als General eine „Leitungsfunktion“ habe. ER war geradezu stolz darauf, dass ihn mehrere Zeuginnen und Zeugen im Untersuchungsausschuss als autoritären General beschrieben haben, der sich stetig in Verfahren einmischte.
Als zentrales Argument für die Entscheidung, die Verfahren an die konträr agierende Augsburger Staatsanwaltschaft abzugeben, beruft sich Strötz darauf, dass er für eine gerechte Verteilung der Arbeit sorgen wollte. Die Staatsanwaltschaft München I sei zu diesem Zeitpunkt sehr durch das Verfahren gegen den Siemens-Konzern belastet gewesen und hätte durch die Abgabe nach Augsburg entlastet werden sollen. Dies ist sicherlich ein zu beachtender Aspekt, aber die bürokratische Binnenperspektive, die Verfahren möglichst gleichmäßig zu verteilen und möglichst schnell vom Tisch zu kriegen, kann doch nicht wichtiger sein, als der für uns Bürgerinnen und Bürger so entscheidende Grundsatz „Gleiches Recht für alle“.

Mehr oder weniger subtiler Druck
Laut Zeugenaussagen war Nötzel maßgeblich mitverantwortlich für die Einengung des Verfahrens auf zuletzt nur noch einen „Piloten“, also die Anklage und Verurteilung eines einzigen Arztes. Doch er wies zurück, er habe dem sachleitenden Staatsanwalt Harz der Staatsanwaltschaft München I eine Vielzahl von Weisungen erteilt. Auch keine mündlichen Anweisungen, wie von Harz und anderen vor dem Untersuchungsausschuss behauptet wurde. Nötzel sprach lediglich von Diskussionen, die geführt, Optionen, die aufgezeigt, und Hinweisen, die gegeben wurden. Die Entscheidungshoheit sei immer bei der Staatsanwaltschaft München I geblieben. Wer den hierarchischen Aufbau innerhalb der Justiz kennt, weiß, dass es sich hier um eine mehr als geschönte Darstellung handelt. Strötz räumte dann auch ein, dass er sich schon vorstellen könne, dass Harz die „Hinweise“ von Nötzel als Anweisungen verstanden hat. Aber das sei nun mal auch die Aufgabe der Generalstaatsanwaltschaft: „Letzte Leitentscheidungen haben wir von der GenStA zu treffen“.
Zu Beginn der Ermittlungen musste Harz eine große Menge an Energie darauf verwenden, die Generalstaatsanwaltschaft zu überzeugen, dass es sich bei der in Frage stehenden Abrechnung von Speziallaborleistungen um Betrug handelte. Doch das gelang ihm nicht wirklich. Ihm wurde lediglich zugestanden, geeignete Fälle für „Pilotverfahren“ herauszusuchen. Man habe seitens der Generalstaatsanwaltschaft auch nichts dagegen gehabt, Bernd Schottdorf als Beihelfer mit auf die Anklagebank zu setzen. Weshalb es dazu nicht kam, wissen Strötz und Nötzel angeblich bis heute nicht. Dabei liegt der Grund auf der Hand: Nötzel war, laut eigener Aussage verärgert, dass die Suche nach einem oder mehreren „Pilotärzten“ so lange dauerte. Der zeitliche Druck auf Harz aus hunderten von Fällen geeignete herauszusuchen, wurde in immer kürzeren Zeitabständen so erhöht, dass er letztendlich nur einen einzigen Arzt in der vorgegebenen Zeit vorweisen konnte. Eine Anklage Schottdorfs hätte sich somit nicht mehr gelohnt, weil hinsichtlich der anderen Beihilfetaten Strafklageverbrauch drohte.
Sowohl Nötzel als auch Strötz waren sich nicht zu schade Harz indirekt die Schuld daran zu geben, dass so viele Verfahren nach der Entscheidung des BGH verjährt waren. Hätte Harz schneller eine Anklage vorgelegt, hätte der BGH schneller entschieden, so die perfide Logik. Dabei haben praktisch alle anderen Verfahren, mit denen sich der Untersuchungsausschuss befassen muss, deutlich länger gedauert.

Zweierlei Maß und Ziel
Denn auch in der Frage, wie lange ein Verfahren dauern darf, legte die Generalstaatsanwaltschaft unterschiedliche Maße an. Einerseits wurde Harz massiv unter zeitlichen Druck gesetzt, endlich zu Potte zu kommen. Andererseits erreichte etwa das Verfahren gegen den Journalisten Denk wegen des absurden Vorwurfs der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ein, laut Nötzel, „fast biblisches Alter“. Es wurde von 2010 bis 2014 geführt. Hier wurde es dem zuständigen Staatsanwalt gar zugestanden, die Ermittlungen ein ganzes Jahr lang liegen zu lassen. Auch die Verfahren gegen die LKA-Beamten Sattler und Mahler zogen sich ungewöhnlich lange hin, auch hier gab es wieder lange Zeiträume ohne jede Ermittlungshandlung. Und bis die Anklage durch die Augsburger Staatsanwaltschaft im sogenannten Konzernverfahren endlich zugelassen war, hat ebenfalls deutlich länger gedauert, nämlich von der Abgabe im Januar 2008 bis Januar 2012, wobei die Eröffnung des Hauptverfahrens noch bis März 2014 dauerte.
Die Generalstaatsanwaltschaft handelte nicht nur uneinheitlich, sondern teilweise sogar konträr.
Mit der schnellen Einstellung der Verfahren im Januar 2009 durch die Staatsanwaltschaft Augsburg  nahm man sogar in Kauf, dass die Zulassung der Anklage im Pilotverfahren akut gefährdet wurde. Das Landgericht München I hatte davon gehört und die Staatsanwaltschaft München I musste eine umfangreiche Erklärung abgeben, weshalb die Einstellungsverfügung nicht auf den Pilotfall anwendbar war. Damit ließ die Generalstaatsanwaltschaft zu, dass Staatsanwaltschaften in ihrem Bezirk nicht nur völlig entgegengesetzte Richtungen einschlugen, sondern sogar dass das Vorgehen der einen Staatsanwaltschaft das der anderen torpedierte.

Abgeordnete als Türöffner
Mehrmals versuchte Strötz, den juristischen als ausschließlich gesundheitspolitischen Skandal darzustellen und die Verantwortung auf „den Gesetzgeber“, sprich: die ihn ins Gebet und Verhör nehmenden Abgeordneten abzuwälzen. Der hätte schließlich mitbekommen müssen, dass im Bereich Speziallaborleistungen so einiges schief lief und Handlungsbedarf bestand. Das könne man nicht den Staatsanwaltschaften ankreiden. Er übersah dabei allerdings geflissentlich, dass der Gesetzgeber bereits 1996 für Rechtsklarheit gesorgt hatte, indem er die GOÄ dahingehend änderte, dass künftig nur noch Leistungen abgerechnet werden durften, die man selbst erbracht hatte. Die kriminelle Umgehung dieser Regelung wäre durch Staatsanwaltschaften bzw. Berufsaufsichtsbehörden zu ahnden gewesen. Doch wenn, wie von einigen behauptet, diese sich aufgrund einer vorgeblichen Gesetzeslücke dazu nicht imstande gesehen hätten, wäre es ebenfalls an ihnen gewesen, hier Änderungen zu veranlassen.
Trotz seiner diesbezüglichen Vorwürfe gegenüber dem Gesetzgeber gab sich Strötz Abgeordneten gegenüber sehr zuvorkommend, nicht zuletzt gegenüber solchen, die nicht in politischer, sondern in beruflicher Funktion bei ihm vorsprachen. Schottdorfs Anwalt Gauweiler lieh er, für ihn selbstverständlich, jederzeit Gehör. Er vermittelte ihn sogar direkt an die Augsburger Staatsanwältin Lichti-Rödl weiter und spielte damit Schottdorfs Türöffner. Damit bestätigte Strötz die Aussage von Harz, dass die staatsanwaltschaftlichen Abteilungsleiter Gauweiler stets empfangen hätten, weil sie sonst Druck vom General bekämen. Demnach lohnt es sich in Bayern für jeden, der es sich leisten kann, wie Schottdorf Anwälte mit politischen Verbindungen zu engagieren.
Das Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaft München hinterließ keinen guten, sondern einen unsteten, wenn nicht gar willkürlichen Eindruck. An manchen Stellen wollte sie ihre Leitungsfunktion nicht durchsetzen, an anderer Stelle setzte sie sie dagegen mit aller Macht und ohne Rücksicht auf Verluste durch. Rein sachliche Gründe für das jeweils unterschiedliche Vorgehen waren nicht erkennbar.

Neues zur Zeugenliste
In der letzten Sitzung wurde die Zeugenliste einvernehmlich abgeändert. Einige Zeuginnen und Zeugen wurden wieder gestrichen, darunter „große Namen“, wie Seehofer und Stoiber. Auch die grüne Landtagsfraktion hat dem zugestimmt. Hintergrund ist, dass wir keine Zeuginnen und Zeugen brauchen, die vom eigentlichen Justiz- und gesundheitspolitischen Skandal ablenken und nach Aktenlage nichts zur Aufklärung beitragen können. Wir wollen niemandem lediglich ein Forum geben, sich selbst darzustellen. Der Rechtsanwalt Gauweiler wiederum wird von uns nicht geladen, weil er wegen des Mandatsgeheimnisses gegenüber seinem ehemaligen Mandanten Schottdorf wenig Sinnvolles beitragen könnte. Dafür haben wir neue Zeugen hinzugefügt, bei denen sich in den bisherigen Befragungen herausgestellt hat, dass sie für die Aufklärung wichtig sein können.

„Grenzgänger“ bei der Staatsanwaltschaft Augsburg

Nach den staatsanwaltschaftlichen Sachbearbeitern der Staatsanwaltschaft Augsburg, waren nun der damalige Leiter der Wirtschaftsabteilung Thomas Weith, der ehemalige Augsburger  Behördenleiter Reinhard Nemetz und Renate Wimmer, die damals bei der Generalstaatsanwaltschaft München zuständig war, an der Reihe: Alle versicherten dem Untersuchungsausschuss, dass das Ergebnis der sogenannten Laboraffäre „unvermeidlich” gewesen wäre. In Augsburg sei man halt der Ansicht gewesen, dass die in Frage stehende Abrechungsmethode von Speziallaborleistungen nicht strafbar sei, deshalb konnte und durfte man nichts tun. Aufgrund des sogenannten Legalitätsprinzips darf eine Staatsanwaltschaft nur Taten verfolgen von deren Strafbarkeit sie überzeugt ist. Ist sie dies nicht, muss sie nach § 170 Abs. 2 StPO einstellen. Dann darf sie auch keine verjährungsunterbrechenden Maßnahmen mehr ergreifen. Was auf den ersten Blick durchaus plausibel klingt, hält einer genaueren Überprüfung nicht stand. Denn zum einen richtet sich dann sofort der Blick auf die Generalstaatsanwaltschaft, die in der zweiten Jahreshälfte 2008 die Ermittlungen gegen Schottdorf und die betrügerischen Ärzte bewusst auf das Gleis in Richtung Sackgasse Augsburg gesetzt hat. Und zum anderen haben die Augsburger Staatsanwälte so lange starrsinnig an ihrer Rechtsauffassung festgehalten, bis sie kaum noch einen Fall verfolgen mussten.

Fragwürdiger Verzicht auf Aktenstudium
Nicht zuletzt aber hat sich die Staatsanwaltschaft Augsburg zudem eine Reihe von Fehlern zuschulden kommen lassen, die sich nicht damit rechtfertigen lassen, man habe ja nur eine bis heute für richtig befundene Rechtsmeinung umgesetzt. Unterhalb dieser Argumentation, mit der pauschal alle Einwendungen gegen die radikale Einstellung der jahrelangen Ermittlungen weggewischt werden, wird eine Reihe von Ungereimtheiten sichtbar.
So wäre beispielswiese ein intensives Aktenstudium durchaus angebracht gewesen –  auch wenn seitens der Staatsanwaltschaft Augsburg die Meinung vertreten wird, man bräuchte keine Akten zu lesen, um sich eine Rechtsmeinung zu bilden. Denn dann hätten sich auch neue Ermittlungsansätze ergeben, die dazu beigetragen hätten, Falschabrechnungen als Betrug zu qualifizieren. Beispielsweise wurde nie ausermittelt, ob es sich beim Bezug von M-III-Laborleistungen aus Laborgemeinschaften nicht tatsächlich um eine Schlechterleistung handelte, die einen ganz realen Betrugsschaden verursacht hätte. In einer Laborgemeinschaft ist üblicherweise nur medizinisches Fachpersonal anwesend, aber keine Ärztin oder Arzt, die oder der Speziallaborleistungen nach seiner fachlichen Qualifikation erbringen darf. Die Frage ist also, ob eine so erbrachte M-III-Leistung mit der in einem Speziallabor erbrachten gleichzusetzen ist. Hierüber machte man sich in Augsburg allerdings keine Gedanken und warf einfach alles in einen Topf mit dem Abrechnungsbetrug M III/ M IV.
Genauso wenig wurde je geklärt, ob die Firma Schottdorf tatsächlich auch mit dem erhöhten Faktor von 1,15 hätte abrechnen dürfen, der den Patienten von den betrügerischen Ärzten in Rechnung gestellt wurde. Auch zum Betrugsvorsatz sowohl der Ärzte wie des Labors Schottdorf hätten sich in den Akten Hinweise gefunden.

Überstrapazieren des Anklagemonopols
In ihrer Meinungsfindung ist eine Staatsanwaltschaft nicht gänzlich frei. So ist beispielsweise höchstrichterliche Rechtsprechung grundsätzlich zu beachten. Diese lag im Fall „Schottdorf“ nicht vor. Aber es war jederzeit klar, dass andere, mindestens genauso qualifizierte Staatsanwältinnen und Richter sich in ihrem Handeln von der klaren Rechtsauffassung leiten ließen, dass es sich um Betrug handelte. Selbst wenn man davon ausgeht, dass zum Zeitpunkt der Einstellung der Verfahren im Januar 2009, die Rechtsmeinung der Staatsanwaltschaft Augsburg gerade noch so vertretbar war, hätten sie spätestens mit der Entscheidung des Landgerichtes München im Jahr 2010 umdenken müssen. Denn dann lag auch ein inhaltlich fundiertes Urteil vor, das sich mit den aufgeworfenen Rechtsfragen auseinandersetzte. Ab dann konnte es nicht mehr auf die Einzelmeinung einer Staatsanwaltschaft ankommen, denn nach der „Kollegialgerichtsrichtlinie“, die durch ständige Rechtsprechung des BGH gesichert ist, kann von einem Beamten eine bessere Rechtseinsicht als von einem Kollegialgericht nicht erwartet oder verlangt werden. Es ist in diesem Zusammenhang also völlig irrelevant, ob den Augsburgern die Entscheidung „geschmeckt“ hat. Statt nun die Ermittlungen wieder aufzunehmen, wurde aber nur weiter nach Gründen gesucht, Schottdorf und viele andere Ärztinnen und Ärzte nicht wegen Betruges anklagen zu müssen.

Chancen zur Wiedergutmachung verpasst
Auch nach dem BGH-Urteil im Jahr 2012, das die Staatsanwaltschaft Augsburg zur Wiederaufnahme zwang, ließen sie die Chance zu einer ernsthaften Wiedergutmachung ungenutzt verstreichen. So hätte man die bereits auffällig gewordenen Ärztinnen und Ärzte, deren ermittelte Taten bereits verjährt waren, abermals durchsuchen können, um nicht verjährte Abrechnungsdaten abzugreifen. Es gab in den Akten mehrere Hinweise darauf, dass die umstrittene Abrechnungsmethode bis 2012 oder sogar darüber hinaus weiter so betrieben wurde. Auch die Straftaten der noch nicht verjährten Ärztinnen und Ärzte brachte man nicht zur Anklage, sondern stellte sie nach § 153 a StPO gegen Geldauflage ein.
Statt die Ärztinnen und Ärzte jetzt dafür zur  Rechenschaft  zu ziehen, berücksichtigte man die angeblich herrschende Rechtsunsicherheit zu ihren Gunsten. Letztendlich wurde in Richtung eines Verbotsirrtums argumentiert. Dieser kann unter Umständen von der Schuld befreien. Die Ärztinnen und Ärzte, die im Januar 2009 einen Einstellungsbescheid gem. § 170Abs. 2 StPO erhalten hatten, könnten sich darauf berufen, dass ihr Verhalten nicht als strafbar angesehen wurde. Der Verbotsirrtum muss aber unvermeidbar gewesen sein. Dagegen spricht, dass eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO grundsätzlich nur vorläufig ist und das Ermittlungsverfahren jederzeit wiederaufgenommen werden kann, wenn dazu Anlass besteht (Meyer- Goßner/ Kommentar StPO/ § 170/ Rn. 9). Eine umfassende Sicherheit gibt eine solche Einstellung also nicht.
Zudem kann ein Verbotsirrtum zwar relevant sein, wenn die Täterin oder der Täter Kenntnis davon hatte, dass die Rechtsfrage umstritten ist, aber nur dann, wenn sie oder er nicht lediglich hofft, dass das bekannte Strafgesetz für sie oder ihn nicht greift (Fischer/ Kommentar StGB/ § 17/ Rn. 9 c). Im konkreten Fall mussten sich die betroffenen Ärztinnen und Ärzte darüber im Klaren sein, basierend auf Artikeln in diversen Ärztezeitschriften, dass erstens bereits mehrere andere Staatsanwaltschaften und Gerichte die Rechtsfrage anders beurteilt hatten und zweitens, dass in München ein Pilotverfahren lief, das eine Entscheidung des BGH nicht unwahrscheinlich machte. Hier war die Annahme eines Verbotsirrtums aus rechtlicher Sicht offensichtlich nur vorgeschoben. Folgerichtig spielte das viel zitierte „Problem der Subjektivität“ für den BGH in seinem Urteil gegen den „Pilotarzt A.“ überhaupt keine Rolle. Augsburg, Generalstaatsanwaltschaft und Justizministerium aber nutzten dieses „Argument“, um Tausende von Ärzten trotz obergerichtlicher Rechtsprechung laufen zu lassen.

Angst vor Schottdorf
In Augsburg schrillten, nach Angaben der Zeugen Weith und Nemetz, regelmäßig die Alarmglocken, wenn der Name Schottdorf fiel. Bereits mehrmals war man mit Ermittlungen auf die Nase gefallen. Nach einem Freispruch Ende der 90er Jahre konnte Schottdorf sogar eine hohe Entschädigungszahlung gegen den Freistaat Bayern geltend machen. Nemetz bezeichnet Schottdorf als „Gratwanderer“, der aus wirtschaftlichen Gründen stets bemüht sei die rechtlichen Möglichkeiten bis zum Letzten auszunutzen und sich im Falle einer mutmaßlichen „Grenzüberschreitung“  bester Berater bediene, die das Gegenteil beweisen sollen. Es ist also nachvollziehbar, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg sich künftig keine Schwäche mehr bei Anklagen gegen ihn erlauben wollte. Statt aber im sogenannten „Konzernverfahren“ deshalb besonders gründlich zu ermitteln, um das Ganze hieb- und stichfest zu machen, versuchte man bereits in einem frühen Stadium im Sommer 2009 das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Die Ermittlungen hatten bis dahin ergeben, dass die Schottdorfs sich durch die mutmaßliche Einrichtung von nicht selbstständig arbeitenden Außenlaboren um ungefähr 18 Millionen Euro bereichert haben sollen. Die Verteidiger Schottdorfs, unter ihnen auch der ehemalige Vizevorsitzende der CSU Peter Gauweiler, einigten sich mit hochrangigen Mitgliedern der Augsburger Staatsanwaltschaft, inklusive Behördenleiter Nemetz, auf eine Geldauflage in Höhe von 3 Millionen Euro. Diese Summe bezeichnete das Landgericht Augsburg als „lächerlich“ und stimmte deshalb dem Vergleich nicht zu. Nun läuft dieser Prozess endlich in Augsburg.
Ein Umstand der zur besonderen Vorsicht der Staatsanwaltschaft Augsburg beiträgt, ist, dass sich Schottdorfs stets hochrangiger Verteidigerteams bedienen. Sie fahren schwere Geschütze auf, treten stets zu mehreren auf und lassen u.a. Gutachten von renommierten Universitätsprofessoren erstellen, die ihre Verteidigungslinie stützen. Deshalb sah sich der Behördenleiter veranlasst, bei Gesprächen mit den Verteidigern seine Staatsanwältinnen und Staatsanwälte nicht allein zu lassen. Auf unsere Frage, ob eine Normalbürgerin oder ein Normalbürger, der sich ein solches Team nicht leisten kann, genauso behandelt werde, antwortete Nemetz entlarvend: „Die Dummen tun sich immer schwerer in der Gesellschaft.“

Durchsuchungsbeschluss ignoriert
In vorauseilender Vorsicht werden Schottdorf gerne Umstände zugutegehalten, die einer näheren Überprüfung nicht standhalten. Nach dem BGH-Urteil Im Jahr 2012 wurde auch das Verfahren gegen die Schottdorfs wegen Beihilfe zum Betrug im Zusammenhang mit der Abrechnung von Speziallaborleistungen wiederaufgenommen. Doch in Absprache mit dem Justizministerium wurde es im Hinblick auf das „Konzernverfahren“ gleich wieder nach § 154 StPO wegen Geringfügigkeit eingestellt. Man erwartete in diesem Verfahren eine höhere Strafe, so dass der M III/M IV-Betrug nicht beträchtlich ins Gewicht fallen würde. Das war aber nicht der einzige Grund. Denn im Jahr 1998 hatte die Staatsanwaltschaft Augsburg schon einmal gegen Schottdorf ermittelt, und zwar ebenfalls wegen Abrechnungsbetrug im Zusammenhang mit Speziallaborleistungen. Damals ging man seitens der Staatsanwaltschaft Augsburg noch von der Strafbarkeit dieses Verhaltens aus. Es wurde ein Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht Augsburg beantragt, der aber abgelehnt wurde. Das Gericht sah nämlich, ganz wie die Augsburger Staatsanwaltschaft später, keinen Schaden und damit keinen Betrug. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren daraufhin gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Strafbarkeit ein. Damals, als es um die Einstellung ging, reichte der Staatsanwaltschaft Augsburg offensichtlich die Meinung eines Amtsgerichtes, während sie später nicht einmal die Entscheidung eines Landgerichtes zum Handeln veranlassen konnte (s.o.). Dieser Umstand, dass das Verfahren wegen Abrechnungsbetruges 1998 eingestellt wurde, wurde 2012 Schottdorf bei der Einstellung nach § 154 StPO wieder zugutegehalten. Man fürchtete, dass Schottdorf diesen Einstellungsbescheid noch in seinen Unterlagen haben und zu seiner Verteidigung nutzen könnte: Er hätte im Sinne eines Verbotsirrtums (s.o.) argumentieren können, nämlich dass er danach davon ausgehen konnte, sein Handeln sei nicht strafbar.
Diese Akten aus dem Jahr 1998 waren 2012 bereits vernichtet. Nicht gesucht wurde allerdings nach Unterlagen aus einem Verfahren, dass noch nicht so lange zurücklag. Bereits 2004 hatte die Staatsanwaltschaft Augsburg wieder einen Durchsuchungsbeschluss gegen das Labor Schottdorf beantragt, das Amtsgericht Augsburg  hatte diesen diesmal genehmigt. Es ging abermals um die Abrechnung von Speziallaborleistungen. Das Verfahren gegen Schottdorf basierte auf den zahlreichen Verfahren in Limburg an der Lahn. Das Amtsgericht Augsburg war offensichtlich von der Argumentation aus Hessen überzeugt und  änderte seine noch 1998 vertretende Meinung. Doch der später wegen Vorteilsannahme zusammen mit Schottdorf verurteilte Staatsanwalt Huchel führte die Durchsuchung nicht durch, nachdem er sich mit einem Verteidiger Schottdorfs besprochen hatte. Schottdorf war die Meinungsänderung des Gerichts also bekannt. Er hätte sich seit 2004 nicht mehr darauf berufen können, dass ein Gericht 1998 dieses Handeln als nicht strafbar eingestuft hat.

Mobbing durch die Generalstaatsanwaltschaft
Die Zeugenbefragungen dieser Woche erhärteten den Hauptwurf, dass Bayerns Justizministerium die Ermittlungen sehenden Auges ins Leere laufen ließ. Sowohl die Augsburger als auch Wimmer von der Generalstaatsanwaltschaft München beschreiben die Abgabe nach Augsburg als „zwingend“. Sie sehen das Labor Schottdorf im Zentrum der Ermittlungen, da es letztendlich die betreffende Abrechnungsmodalität zur Verfügung stellte. Im Wirtschaftsstrafrecht sei es allgemeiner Konsens, dass in so einem Fall die Staatsanwaltschaft zuständig sei, an deren Ort sich der Firmensitz befinde. Argumente, die sich zunächst gut anhören. Dabei bleibt aber völlig unverständlich, warum man diese Argumente so spät fand, also der extrem späte Zeitpunkt der Abgabe.
Insbesondere bei der Befragung von Wimmer erhärtete sich der Eindruck, dass die Generalstaatsanwaltschaft vor allem ein Problem mit dem „Ermittlungseifer“ des Münchner Staatsanwaltes Harz hatte. Sie bremste und steuerte, wo sie konnte. Als das nicht zum gewünschten Erfolg führte, schreckte man nicht einmal davor zurück, Harz zum „Rapport“ bei der Generalstaatsanwaltschaft einzubestellen – ohne seine Vorgesetzten zu informieren. Ein absolut ungewöhnlicher Vorgang, wie auch Wimmer zugeben musste. Sie stellt es so dar, dass man mal hören wollte, weshalb sich das Verfahren so lange hinzog. Unterstützen, im Sinne von Hilfe zur Verfügung stellen, hätte sie ihn aber nicht können. Das kann nur der Behördenleiter, doch den hatte die Generalstaatsanwaltschaft ja gerade außenvorgehalten. Es ging also nur darum, Druck auf Harz auszuüben, und zwar ohne jede Handlungskompetenz seitens der Generalstaatsanwaltschaft, von oben nach unten. Das nennt man landläufig auch Mobbing.
Die Generalstaatsanwaltschaft übte massiven Druck auf den sachleitenden Münchner Staatsanwalt aus und machte intensiv von ihrem Steuerungs- und Weisungsrecht Gebrauch, wobei sie auf schriftliche Weisungen verzichtete. Bei der Staatsanwaltschaft Augsburg aber wollte man dann nicht mehr eingreifen und für Rechtseinheit im Bezirk sorgen, obwohl dies eine der Kernaufgaben der Generalstaatsanwaltschaft ist. Deshalb trägt die Generalstaatsanwaltschaft die Verantwortung dafür, dass das Pilotverfahren an die Wand fuhr, weil sie in ihrer Zuständigkeit einen Arzt bis zum höchsten Gericht verklagte, aber Tausende, die sich dieselben Verfehlungen hatten zuschulden kommen lassen, laufen ließ. Damit werden wir die Herren Nötzel und Strötz bei den kommenden Befragungen konfrontieren.

Die Augsburger Staatsanwaltschaft als Erfüllungsgehilfin?

In der 28. Sitzung des Untersuchungsausschusses „Labor“ wurde die Rolle der Augsburger Staatsanwaltschaft in der sogenannten „Laboraffäre Schottdorf“ beleuchtet. Diese hatte von der Staatsanwaltschaft München I bis Dezember 2008 alle Fälle im Zusammenhang mit Abrechnungsbetrug bei Speziallaborleistungen bekommen, bis auf das sogenannte „Pilotverfahren“ und einen kleineren Münchner Fall. Nur kurze Zeit darauf, nämlich Anfang des Jahres 2009, stellte sie alles „mangels Strafbarkeit“ ein. Diese angesichts jahrelanger Ermittlungen radikale Kehrtwende wurde „von oben“ abgesegnet. Deshalb tragen in der Konsequenz die Münchner Generalstaatsanwaltschaft und das Justizministerium die volle Verantwortung dafür, dass das sogenannte „Pilotverfahren“ ins Leere lief, weil der Großteil der Fälle nach dem BGH-Urteil im Januar 2012 verjährt war.
Wie aber kam Augsburg zu dieser fatalen Entscheidung? Wolfgang Natale, derzeit Vorsitzender Richter am Landgericht Augsburg, der als erster der ehemaligen Augsburger Staatsanwälte Rechenschaft ablegen musste, übernahm im März 2008 einen ersten Teil der in München eingeleiteten Ermittlungen, nämlich das sogenannte Konzernverfahren gegen die Firma Schottdorf. Im August 2008 erklärte er sich bei einem Gespräch mit der Generalstaatsanwaltschaft bereit, auch die M III/M IV-Betrugsverfahren von der Staatsanwaltschaft München zu übernehmen. Zur Abgabe auch dieser Fälle nach Augsburg kam es dann im Herbst 2008, als sich Natale praktisch zeitgleich bei der Generalstaatsanwaltschaft bewarb. Denn dort hatte man ihm gute Chancen auf eine Beförderung in Aussicht gestellt.

„Urteil“ schon vor Kenntnis der Akten gefällt
Natale beteuerte mehrfach, dass er sich seine Rechtsmeinung zum Thema M III/M IV-Betrug ganz allein und unbeeinflusst gebildet habe, und zwar erst nach der vollständigen Abgabe der Verfahren im Dezember 2008. Dies kann allerdings nicht überzeugen. Denn zum einen glaubte er aufgrund seiner vorgefassten Meinung, es handle sich nicht um Betrug, auf die Kenntnis der Akten verzichten zu können. Zum anderen geriet durch seine Aussagen wieder die Rolle der Generalstaatsanwaltschaft in ein äußerst dubioses Licht. Sie hat mehrmals in das Verfahren lenkend eingegriffen, als es noch in München geführt wurde. Ganz offensichtlich war man mit der Verfahrensführung durch die Staatsanwaltschaft München I, vor allem mit der des sachleitenden Staatsanwaltes Harz, nicht einverstanden und versuchte die Ermittlungen einzuengen, wo es nur ging. Denn in der Generalstaatsanwaltschaft  war man genau der gegenteiligen Rechtsauffassung, nämlich dass die betreffende Abrechnungsmethode nicht strafbar ist. Aus dieser Sicht machte es nur dann Sinn, die Fälle, und zwar auch die, bei denen die Zuständigkeit in München lag, nach Augsburg abzugeben, wenn dort die Rechtsfrage genauso gesehen wurde wie bei der Generalstaatsanwaltschaft.
Auch Natales Nachfolgerin Daniela Lichti- Rödl, die die Verfahren von Natale übernahm und letztendlich auch die Einstellungsverfügung unterschrieb, als dieser im Januar 2009 zur Generalstaatsanwaltschaft wechselte, teilte die Ansicht, dass es sich nicht um strafbaren Betrug handelte. Auch sie will sich ihre Meinung unbeeinflusst gebildet haben. Beide bleiben auch heute noch auf Linie und betonen, dass sie immer noch der Auffassung sind und die Entscheidung des BGH für „abwegig“ halten. Sie wähnen sich dabei in guter Gesellschaft und verweisen beide bis in Details übereinstimmend auf die Literatur. Sie bereuen ihre Entscheidung also in keinster Weise und scheinen sich der Brisanz nach wie vor offensichtlich nicht bewusst zu sein.

Labor Schottdorf als Zentrum der Ermittlungen
Interessant sind die Gründe, die Natale und Lichti- Rödl für die Abgabe der Fälle nach Augsburg finden. Beide sehen das Labor Schottdorf im Zentrum der Ermittlungen, deshalb läge die sachliche Zuständigkeit bei der Staatsanwaltschaft Augsburg. Diese Auffassung ist selbstverständlich gut vertretbar, denn das Labor Schottdorf stellte laut Ermittlungen der SoKo die tatsächlichen Voraussetzungen für die illegale Abrechnungsmethode zur Verfügung. Nur spielte diese Argumentation merkwürdigerweise erst im Herbst 2008 eine Rolle. Im Fokus der tatsächlichen Ermittlungen standen bis dahin als Haupttäter die einsendenden Ärztinnen und Ärzte. Demzufolge wurde die Zuständigkeit seit Beginn der Ermittlungen jahrelang nach deren Wohnort bestimmt. Schottdorfs waren lediglich als Beihelfer eingestuft, die gemeinsam mit einigen Ärztinnen und Ärzten angeklagt werden sollten. Dieser Plan wurde freilich durch die Konzentration auf nur ein Pilotverfahren praktisch unmöglich gemacht.
Als weiteren Grund, weshalb München die Verfahren nicht behalten sollte, wird die Unzufriedenheit der Generalstaatsanwaltschaft München mit dem sachleitenden Staatsanwalt Harz genannt. Weshalb durfte dieser dann aber dennoch das „Pilotverfahren“ machen? Natale und Lichti- Rödl sehen das als „Entgegenkommen“ der Generalstaatsanwaltschaft. Man habe ihm, so vermuten sie, eben nicht alles wegnehmen wollen und er sollte sich selbst „eine blaue Nase beim BGH abholen“. Wie auch immer, die Generalstaatsanwaltschaft wird uns einiges erklären müssen.

Pilotverfahren voll an die Wand gefahren
Die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Augsburg sorgten im Endeffekt dafür, dass das Pilotverfahren mit Einverständnis der Generalstaatsanwaltschaft voll an die Wand gefahren wurde. Die der Einstellung nachfolgende Entscheidung der Staatsanwaltschaft Augsburg, keine verjährungsunterbrechenden Maßnahmen zu ergreifen, ist aus ihrer Sicht als durchaus konsequent anzusehen. Sie ist allerdings höchst widersprüchlich und zweifelhaft auf Ebene der Generalstaatsanwaltschaft.
Am 15.12.2008 verfasste Natale einen Aktenvermerk, in dem er ausführte, weshalb er die in Frage stehende Abrechnungsmethode für nicht strafbar hält. Damit stellte er für alles Weitere die Weichen. Wenn nämlich eine Staatsanwaltschaft etwas für nicht strafbar hält, darf sie keine Ermittlungshandlungen mehr durchführen. Dazu zählen auch die Beantragung von Durchsuchungsbeschlüssen und das Verschicken von Serienbriefen zur Verjährungsunterbrechung, denn beides setzt voraus, dass der zugrundeliegende Sachverhalt als strafbar qualifiziert wird.
Mit diesem Aktenvermerk band er auch seiner Nachfolgerin Lichti- Rödl faktisch die Hände. Sie ist heute auf Natale nicht mehr gut zu sprechen. Denn der hatte sie im Herbst 2008 zunächst gebeten, das Konzernverfahren zu übernehmen, ließ dabei aber vorerst unter den Tisch fallen, dass bald noch hunderte andere Fälle dranhängen würden. Die Diskussionen rund um die Strafbarkeit der Abrechnungsmethode bekam sie zwar mit, ihr war aber bis zuletzt nicht klar, dass Natale die Einstellungsverfügungen nicht mehr selbst fertig machen würde. So traf sie, nach eigener Aussage, beinahe der Schlag, als sie am 16.01.2009, dem Dienstbeginn von Natale bei der Generalstaatsanwaltschaft München, den Aktendeckel aufschlug und sah, dass dieser die Verfahren noch gar nicht abgeschlossen hatte. Dabei hatte die Generalstaatsanwaltschaft bereits am 14.01.2009 ihr Einverständnis mit der Vorgehensweise erklärt. Ihre Verärgerung war so groß, dass sie durchsetzen konnte, dass Natale am 26.01.2009 noch einmal für einen Tag zur Staatsanwaltschaft Augsburg abgeordnet wurde und mit ihr die Einstellungsverfügungen fertigstellte. Diese basierten hauptsächlich auf dem Vermerk Natales vom 15.12.2008. Lichti- Rödl betont aber, dass sie sich auch in rechtlicher Hinsicht mit der Sache auseinandergesetzt habe und hinter der Entscheidung Natales stand. Die Einstellungsverfügungen gingen am 28.01.2009 raus. Damit, das wurde diese Woche endlich auch für die CSU klar erkennbar, hatte „das Pilotverfahren überhaupt keinen Wert“ mehr.

Karrieresprung nach fatalen Entscheidungen
Noch heute steht Natale voll und ganz hinter seinen Entscheidungen. Er findet nichts falsch daran, dass er beispielsweise die Akten nicht gelesen hat. Seine teils überheblichen Antworten bringen selbst die CSU auf die Barrikaden: Ein Abgeordneter lässt sich gar zu den Fragen hinreißen, ob er sich seine Rechtsansicht zwischen zwei Wurstsemmeln gebildet habe und ob die Staatsanwaltschaft nicht eigentlich Anklage- statt Einstellungsbehörde sei. Auch darauf antwortet Natale selbstbewusst: Wenn er zu dem Schluss kommt, dass das zugrundeliegende Verhalten nicht strafbar ist, muss er nicht weiter tätig werden und kann einstellen. Und er brauche schließlich nicht länger als zwei intensive Tage, um sich eine rechtlich fundierte Meinung zu einem Sachverhalt zu bilden. Seine Entscheidung stützte er dabei hauptsächlich auf die Literaturmeinung. Dass andere Gerichte sich bereits mit der Frage auseinandergesetzt hatten und die Strafbarkeit grundsätzlich bejahten, bezog er in seine Überlegungen nicht mit ein.
Natale stellte, mit Wissen und Billigung der Generalstaatsanwaltschaft und Ministerium die Verfahren ein bzw. ließ sie einstellen, und wurde befördert. Dass zeitgleich im selben Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft München, zu der er gerade wechselte, ein „Pilotverfahren“ zur angeblichen Klärung der Rechtslage lief, dem intensive, jahrelange Ermittlungen vorausgingen, hat ihn nach eigenen Aussagen nicht weiter gekümmert. Schließlich sei es in der „Juristerei“ nun mal so, dass Meinungen diametral auseinandergehen. Die Generalstaatsanwaltschaft habe dann die Aufgabe für Rechtsgleichheit in ihrem Bezirk zu sorgen, das könne er nicht beeinflussen.
Mit diesen Aussagen von Natale und Lichti-Rödl erledigt sich ein möglicher Versuch, das ganze Dilemma diesen beiden bzw. der Staatsanwaltschaft Augsburg in die Schuhe zu schieben, um die politische Seite aus dem Schussfeuer zu nehmen. Denn verantwortlich für Gleichheit vor dem Gesetz und die Rechtseinheit in ihrem Bezirk ist tatsächlich die Generalstaatsanwaltschaft München. Sie hat zunächst das Verfahren bis zur Unkenntlichkeit eingeengt und dann nach Augsburg gegeben, im Wissen um und offensichtlich auch zum Zwecke der Einstellung. Das wiederum hat sie nicht ohne Rückendeckung des Justizministeriums gemacht.

Generalstaatsanwaltschaft gängelt, steuert und greift ein

In den zwei vergangenen Sitzungen kam der Untersuchungsausschuss der Wahrheit einen großen Schritt näher. Besonders brisant war die Aussage des derzeitigen Präsidenten des Landgerichtes München II, Christian Schmidt-Sommerfeld. Er war in den Jahren 2003 bis 2009 Behördenleiter der Staatsanwaltschaft München I und damit der oberste Chef des zunächst zuständigen Staatsanwalts Harz. Schmidt- Sommerfeld, 66 Jahre alt, renommierte Persönlichkeit und ausgezeichneter Jurist, war bei seiner Aussage ungewöhnlich offen und benannte klar die Eingriffe der Generalstaatsanwaltschaft im Fall „Schottdorf“.

Keine guten Gründe für Abgabe nach Augsburg
Bis heute ist für ihn besonders schwer nachvollziehbar, warum im Herbst 2008 alle Fälle – bis auf das Pilotverfahren und einen kleineren Fall – zur Staatsanwaltschaft Augsburg gingen. Von Seiten des Justizministeriums und der Generalstaatsanwaltschaft München war bisher immer geäußert worden, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg originär für diese Betrugsfälle zuständig gewesen sei. Dieser Auffassung traten sowohl Harz, seine ehemalige Kollegin und heutige Oberstaatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl und nicht zuletzt auch Schmidt-Sommerfeld entschieden entgegen.
Juristisch gesehen, wird die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften zunächst nach dem Tatort bzw. dem Wohnort der Täterin oder des Täters entschieden. Im Fall der betroffenen Münchner Ärztinnen und Ärzte lag also die Zuständigkeit eindeutig bei der Staatsanwaltschaft München I. Eine Zuweisung aller Fälle zur Münchner Staatsanwaltschaft, um diese zentral bearbeiten zu lassen, wäre möglich gewesen, wurde aber als unnötig verworfen, da sich für alle dort bearbeiteten Fälle eine originäre Zuständigkeit herleiten ließ. Geplant war lange, die einzelnen Fälle, je nach Wohnort der betroffenen Ärztin oder des betroffenen Arztes, an die zuständigen Staatsanwaltschaften im ganzen Bundesgebiet abzugeben. Eine Abgabe aller Fälle nach Augsburg wurde erst im Herbst 2008 zum Thema. In diesem Zusammenhang wurde von den Zeugen immer wieder eine Intervention von Schottdorfs Anwalt Gauweiler als Auslöser genannt. Denn davor war zwar das sogenannte „Konzernverfahren“ nach Augsburg abgegeben worden, allerdings mit dem Hintergrund, dass dabei im Zentrum der Ermittlungen nur das in Augsburg befindliche Labor Schottdorf stand. Überzeugende Gründe für die Abgabe der Münchner Verfahren nach Augsburg hat Schmidt- Sommerfeld, nach eigener Aussage, bis heute nicht gehört.  Zu diesem Zeitpunkt, da diese Fälle so gut wie ausermittelt waren, sei eine Abgabe auch äußerst inneffektiv gewesen bzw., wenn man eine Einstellung für gut befand, so Schmidt-Sommerfeld, „sehr effektiv“.

„Ungewöhnliche“ Eingriffe
Als besonders „ungewöhnlich“ empfunden wurde von den Zeugen die äußerst kurzfristige Ansage der Generalstaatsanwaltschaft an die Staatsanwaltschaft München I im Herbst 2008, dass Staatsanwältinnen und Staatsanwälte an einer bereits geplanten und kurz bevorstehenden Durchsuchung nicht teilnehmen dürften. Dies sorgte für Unmut innerhalb der Staatsanwaltschaft. Zu dieser Zeit lief nämlich auch das Siemens- Verfahren, die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte waren mehr als ausgelastet und mussten sich, nach Aussage von Bäumler- Hösl, die Zeit für die Durchsuchung förmlich „aus den Rippen schneiden und den Sachverhalt „reinbimsen“. In ihrer gesamten Zeit als Staatsanwältin hätte sie so einen Eingriff durch die Generalstaatsanwaltschaft noch nicht erlebt. Gerade in der Korruptionsabteilung sei es absolut gängig, dass die Staatsanwaltschaft bei der Durchsuchung mitgehe. Großer Vorteil dieser Vorgehensweise ist, dass sofort an Ort und Stelle Vernehmungen durchgeführt werden können, es also keine Möglichkeit zu Absprache gibt.
Auch Schmidt- Sommerfeld bestätigte, dass die Einmischungen der Generalstaatsanwaltschaft in diesem Fall sehr ungewöhnlich waren. Diese habe das Verfahren praktisch an sich gezogen und dabei ihn als Behördenleiter seit Anfang 2008 systematisch übergangen.

Verjährung bewusst in Kauf genommen
Schmidt- Sommerfeld und die Zeugin Bäumler-Hösl berichteten, übereinstimmend mit Harz, davon, dass es ab einem bestimmtem Zeitpunkt seitens der Generalstaatsanwaltschaft nicht mehr erwünscht war, Durchsuchungsbeschlüsse zu beantragen, Durchsuchungen durchzuführen  oder andere verjährungsunterbrechende Maßnahmen zu treffen.
Beispielsweise wurde Harz durch mündliche Weisung der Generalstaatsanwaltschaft die Versendung von Serienbriefen untersagt. In diesen Briefen wären die Ärztinnen und Ärzte darauf hingewiesen worden, dass gegen sie wegen Betruges ermittelt wird. Eine solche Maßnahme wurde von Seiten der Generalstaatsanwaltschaft im Verfassungsausschuss des Landtages am 22.05.2015 als impraktikabel dargestellt, auch mit dem Hinweis, dass dadurch Beweismittel verloren gehen könnten, wenn die Betroffenen so gewarnt würden und anfingen, Patientenakten zu vernichten. Dieser Argumentation folgte Schmidt-Sommerfeld nicht. Zunächst einmal geht er nicht davon aus, dass Ärztinnen und Ärzte berufsrechtswidrig Patientenakten vernichten. Selbst wenn es der eine oder andere gewagt hätte, hätte man die Rechnungen immer noch von Versicherungen, Beihilfestellen oder den Patientinnen und Patienten selbst anfordern können. Im Übrigen vertritt er die Ansicht, dass es auch nicht hätte schaden können, die Ärztinnen und Ärzte zu warnen, damit sie wenigstens nach Erhalt des Briefes die rechtswidrige Abrechnungsmethode sein lassen. So haben offenbar sehr viele Ärztinnen und Ärzte nicht mitbekommen, dass überhaupt gegen sie ermittelt wurde und es besteht die Gefahr, dass einige bis heute betrügerisch abrechnen. Deshalb kann Schmidt-Sommerfeld auch nicht nachvollziehen, weshalb man nicht die ärztlichen Berufsaufsichtsbehörden informierte. Schließlich melde die Staatsanwaltschaft Verstöße von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gegen deren Berufsordnung immer sehr schnell der Rechtsanwaltskammer. All diese Maßnahmen wurden, nach Aussage von Schmidt-Sommerfeld, von der Generalstaatsanwaltschaft gestoppt. Er hatte den Eindruck, dass sie nicht „erwünscht“ waren. Damit ist klar, dass die Generalstaatsanwaltschaft München wissentlich und mit Einverständnis des Justizministeriums die Verjährung tausender Abrechnungsbetrügereien in Kauf genommen hat.

Generalstaatsanwaltschaft gegen Staatsanwaltschaft München I
Weshalb griff die Generalstaatsanwaltschaft ausgerechnet in diesem Verfahren so massiv ein? Ein Grund war die unterschiedliche Rechtsauffassung von Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft München I. Während sich die Generalstaatsanwaltschaft auf den Standpunkt stellte, es würde sich bei den illegalen Abrechnungen nicht um Betrug handeln, vertrat die gesamte Staatsanwaltschaft München I die gegenteilige Ansicht. Der sachleitende Staatsanwalt Harz stützte diese Rechtsauffassung nicht nur auf ein großes Verfahren aus Frankfurt, einen Strafbefehl aus Hof und ein Urteil des Landgerichtes Regensburg, die alle von der Strafbarkeit ausgegangen waren. Zudem erarbeitete er umfangreiche, juristisch sauber durchgeprüfte detaillierte Vermerke, die sich mit den Bedenken der Generalstaatsanwaltschaft auseinandersetzten, um diese von seiner Ansicht zu überzeugen. Die wich aber nicht von ihrer Meinung ab. Bemerkenswerterweise ging sie dabei aber weder auf die Argumente von Harz ein noch brachte sie neue Gesichtspunkte vor.
Bisher war in Einlassungen von Ministerium und Generalstaatsanwaltschaft immer wieder durchgeklungen, Harz hätte eine abseitige Einzelmeinung gehabt, die gerade noch so „vertretbar“ gewesen wäre. Tatsächlich aber standen alle in der Staatsanwaltschaft München I mit der Sache befassten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bis hinauf zum damaligen Behördenleiter Schmidt-Sommerfeld, geschlossen hinter Harz. Schmidt-Sommerfeld geht davon aus, dass er nach Januar 2008 von der Generalstaatsanwaltschaft deshalb nicht mehr in das Verfahren einbezogen wurde, weil bekannt war, dass er dieselbe Meinung wie Harz vertrat und durchaus „bockig“ sein konnte, wenn es darum ging diese gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft durchzusetzen.

Attacke auf den Staatsanwalt
Harz, ein hervorragender Jurist, der aufgrund seiner beeindruckenden Kenntnis der Rechtsprechung von seinen ehemaligen Kolleginnen und Kollegen sogar als „unser BGH“ bezeichnet wurde, arbeitete sich intensiv in das Verfahren ein. Zunächst ließ man ihn seitens der Generalstaatsanwaltschaft gewähren. Aber als das Ausmaß seiner Ermittlungen klarer wurde, hat sie ihm die Beantragung weiterer Durchsuchungsbeschlüsse untersagt. Es folgte die Abgabe des „Konzernverfahrens“ im Frühjahr 2008 nach Augsburg. Harz ließ aber nicht locker und wollte im Sommer 2008 eine weitere Durchsuchung durchführen, die schließlich im Herbst 2008 abgesagt wurde. Hinzu kam ein etwas unglücklich formulierte Brief der „SoKo Labor“ an den Verband der Privaten Krankenkassen, der eine Schadensersatzdrohung von Schottdorfs Anwalt Gauweiler auslöste. Unmittelbar danach, im Herbst 2008, kam es offenbar zum Stimmungsumschwung bei der Generalstaatsanwaltschaft. Offensichtlich wollte man Harz ab diesem Zeitpunkt von den Verfahren abziehen. Auch Schmidt-Sommerfeld bestätigte explizit den Eindruck, dass die weitere Bearbeitung durch Harz und die Durchsetzung seiner Rechtsmeinung nicht mehr erwünscht war. Deshalb ließ man Harz noch das Pilotverfahren zur Anklage bringen. Aber die anderen Fälle musste er an die Staatsanwaltschaft Augsburg abgeben, die schon im Vorfeld klargestellt hatte, dass sie die Rechtsauffassung von Harz nicht teile und die Verfahren nach Genehmigung durch die Generalstaatsanwaltschaft sofort einstellen würden.
Am Ende lud man Harz zur Besprechung seines Referates bei der Generalstaatsanwaltschaft und setzte ihm unrealistische Fristen zum Abschluss seiner Verfahren und machte deutlich, dass man sehr gerne seine sofortige Bewerbung ans Oberlandesgericht sehen würde.  Dieser enorme persönliche Druck zeigte – wie für seine Chefin auch für seine Kollegin – erkennbar Wirkung: Harz wehrte sich nicht mehr.
Die Ladung von Harz zum „Rapport“ bei der Generalstaatsanwaltschaft ist ein weiterer, höchst ungewöhnlicher Vorgang, den man so bei der Staatsanwaltschaft noch nicht kannte. Dies bestätigten übereinstimmend sowohl Bäumler-Hösl, die als Bürokollegin von Harz dessen Betroffenheit darüber unmittelbar mitbekommen hatte, wie auch Schmidt-Sommerfeld.

Angst vor den Ärzten
Als Hintergrund der Einmischungen der Generalstaatsanwaltschaft im Fall „Schottdorf“ kristallisiert sich immer mehr die Angst vor der mächtigen Ärztelobby heraus. Im Wahljahr 2008 hatte die CSU bereits großen Ärger mit dem Hausärzteverband – bis hin zu Plakataktionen und Streikdrohungen. Ein Verfahren wegen Abrechnungsbetruges gegen bis zu 10 000 Ärztinnen und Ärzten kam da wohl denkbar ungelegen. Man einigte sich also zähneknirschend auf ein einziges Pilotverfahren und verweigerte Harz flächendeckende Maßnahmen, um „die Pferde nicht scheu zu machen“, vermutete Schmidt-Sommerfeld. Dieser glaubt auch, dass bei der Entscheidungsfindung durch die Generalstaatsanwaltschaft mitgeschwungen haben könnte, dass Bernd Schottdorf bereits einmal freigesprochen worden war und im Zuge dessen umfangreiche Schadensersatzansprüche gegen den Freistaat Bayern geltend machte. Als dann im Herbst 2008 der Brief Gauweilers kam, der genau damit wieder drohte, sei wohl Feuer unter dem Dach der Generalstaatsanwaltschaft gewesen.
In der Staatsanwaltschaft München I dagegen war die Angst vor Schottdorf nicht so ausgeprägt. Ganz im Gegenteil wollte man anfangs die Klagefreudigkeit des Herrn Schottdorf sogar nutzen. Als dieser und ein paar andere Ärztinnen und Ärzte Beschwerde gegen die Durchsuchungen eingelegt hatten, erhoffte man sich, dass das Landgericht, das über diese entscheiden musste, auch Stellung zur Frage der Strafbarkeit nehmen würde. Das hätte auch eine Signalwirkung in Richtung der Generalstaatsanwaltschaft haben können. Aber diese Beschwerden wurden „seltsamerweise“, so Schmidt-Sommerfeld, zurückgezogen. „Seltsamerweise“ deshalb, weil Herr Schottdorf, sonst dafür bekannt, keinem Rechtstreit aus dem Weg zu gehen, in diesem Fall von der Möglichkeit keinen Gebrauch machte. Das Landgericht München I konnte also erst mit Zulassung der Anklage im Pilotverfahren im Herbst 2009 Stellung dahingehend nehmen, dass sie die Ansicht der Staatsanwaltschaft München I teilte. Da hatten die Augsburger Staatsanwälte die anderen Verfahren aber längst eingestellt.

Pilotverfahren lässt Abrechnungssystem außen vor
Ursprünglich plante die Staatsanwaltschaft München I zunächst, einige Münchner Ärztinnen und Ärzte als Haupttäter und Bernd Schottdorf als Beihelfer vor dem Landgericht anzuklagen. Denn Ziel der Münchner Staatsanwaltschaft war dabei ausdrücklich, das dahinter stehende „System“ ins Blickfeld zu nehmen. Die Rolle des Labors Schottdorf dabei benennt Schmidt-Sommerfeld klar: Dieses war Kernpunkt der Ermittlungen, hier sei das Abrechnungssystem entwickelt, zur Verfügung gestellt, erläutert und verkauft worden, aufgrund dessen die verdächtigten Ärzte betrügen konnten. Deswegen hätte, so Schmidt-Sommerfeld, Schottdorf mit auf die Anklagebank gehört. Weshalb man sich schließlich für nur ein einziges „Pilotverfahren“ entschied und dabei Schottdorf nicht der Beihilfe anklagte, kann er sich nicht schlüssig erklären.
Die Einstellung aller Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Augsburg, hat ihn verblüfft, wenn nicht gar verstimmt. Schließlich wurde damit auch die intensive, langjährige Arbeit seiner Behörde zunichte gemacht. Er ging stets davon aus, dass Augsburg die Verfahren mit verjährungsunterbrechenden Maßnahmen offen hält und das Pilotverfahren abwartet. Nachdem der BGH letztendlich der Rechtsansicht von Harz im Jahr 2012 Recht gab, dachte er sich leicht schadenfroh: „Typisch, der Harz ist doch ein guter Jurist!“
Doch das Pilotverfahren verpuffte bekanntermaßen ohne irgendeinen Effekt. Der Großteil der Verfahren war verjährt, der in Tausenden Fällen der Beihilfe verdächtige Schottdorf kam straflos davon.

Vier Jahre ergebnislose Ermittlungen gegen Journalist und Polizisten
Wie unterschiedlich und völlig anders Verfahren laufen können, zeigte sich am Fall des Passauer Journalisten Denk. Dieser war, wie er selber öffentlich machte, in Besitz einer Kopie eines Spendenschecks und ein damit zusammenhängendes Schreiben Schottdorfs an den ehemaligen Ministerpräsidenten Stoiber. Deshalb wurde Denk wurde Anfang 2010 von den Anwälten Schottdorfs angezeigt und noch am selben Tag durch die Staatsanwaltschaft München I wegen des abstrusen Vorwurfs verfolgt, er hätte E- Mail- oder Faxverkehr abgehört (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, § 201 StGB). Recht schnell ergab sich aber auch der Verdacht, dass Denk die Unterlagen von ehemaligen Mitgliedern der „SoKo Labor“ bekommen haben könnte. Daraufhin wurde ein Verfahren gegen Unbekannt wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen (§ 353b StGB) eingeleitet. Fokussiert wurden die Ermittlungen aber zunächst nur auf drei Beamte der SoKo: Sattler, Mahler und Schötz. Der Grund: Sie hätten ein Motiv gehabt, weil es bereits Anzeigen „aus verschiedenen Richtungen“ gegen sie gegeben hätte. Eine absurde Logik: denn gegen den Beamten Schötz gab es keine Anzeigen, die Anzeigen gegen Sattler und Mahler kamen aber nur aus einer Richtung: von Schottdorf bzw. seinen Anwälten, unter anderem wegen der Verfolgung Unschuldiger und uneidlicher Falschaussage. Beide Verfahren wurden eingestellt, weil die Vorwürfe nicht aufrechterhalten werden konnten. Dennoch wurde gegen die drei durch das Polizeipräsidium Mittelfranken ermittelt, u.a. durch die Auswertung der Laufwerke ihrer Dienstcomputer. Obwohl nichts gefunden und der Sachverhalt nicht aufgeklärt werden konnte, so bereits ein Ermittlungsbericht aus dem Sommer 2011, wurden die Ermittlungen ausgeweitet. Zwischenzeitlich hat man, so auch die Akten, die dem Untersuchungsausschuss vorliegen, gegen Denk zusätzlich wegen der Anstiftung zum Verrat von Dienstgeheimnissen ermittelt. Die Auswertung von Fragebögen an alle ehemaligen SoKo-Mitglieder im Frühjahr 2012 brachte ebenfalls kein Ergebnis. Dennoch wurden die Verfahren erst Anfang 2014 gegen den Journalisten Denk und gegen Unbekannt eingestellt. Nach sage und schreibe vier Jahren. Druck von der Generalstaatsanwaltschaft München, das Verfahren endlich abzuschließen gab es hier, im Gegensatz zum Pilotverfahren, nicht.

Justizministerium unter Rechtfertigungsdruck
Bayerns Justizministerium gerät immer stärker unter Rechtfertigungsdruck. Nachdem bereits letzte Woche die ehemalige Justizministerin Beate Merk der Lüge gegenüber dem Landtag überführt werden konnte, verdichten sich die Hinweise auf noch andere Unwahrheiten, mit denen der Landtag abgespeist wurde.
Eine besonders zweifelhafte Rolle spielt hierbei der neue Münchner Generalstaatsanwalt Manfred Nötzel. Dieser war zu Zeiten des Falls „Schottdorf“ in der Generalstaatsanwaltschaft Leitender Oberstaatsanwalt und zuständig für dieses Verfahren. Er war es laut Zeugenaussagen, der die verfahrensleitenden Anweisungen an Harz gab und damit mitverantwortlich für dessen Ausgang ist.
Zudem bestritt Nötzel, als damaliger Leiter der Staatsanwaltschaft München I, in einer Sitzung des Verfassungsausschusses des Bayerischen Landtages am 30.01.2014, dass gegen den Journalisten Denk wegen Anstiftung zum Verrat von Dienstgeheimnissen ermittelt wurde, obwohl Akten, als auch Zeugenaussagen inzwischen ein anderes Bild ergeben. Ob er mit dieser Aussage das Parlament belogen hat, muss noch genauer überprüft werden, ggf. durch weitere Zeugenladungen.
Dass Manfred Nötzel ausgerechnet jetzt als Generalstaatsanwalt eingesetzt wird, wirft kein gutes Licht auf den Justizminister.

Mangelnder Aufklärungswille
Weil sie seit den Befragungen der Vorwoche als Lügnerin dasteht, wollten wir die sofortige Ladung der ehemaligen Justizministerin Beate Merk durchsetzen, um sie mit den Aussagen der Münchner Staatsanwältinnen und Staatsanwälte konfrontieren zu können. Aber unser Beweisantrag scheiterte wenig erfreulich, aber erwartungsgemäß an den Stimmen der CSU. Offenbar eilt es weder ihr noch der Ministerin noch dem Ministerpräsidenten mit der Aufklärung dieser brisanten Frage.
In den nächsten Wochen erwarten wir mit Spannung die Aussagen der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aus Augsburg. Wir werden sie mit den Aussagen der Münchner Kolleginnen und Kollegen konfrontieren und versuchen, die Einflussnahme der Generalstaatsanwaltschaft und damit auch des Justizministeriums noch detaillierter nachzuweisen.

Der Schlüsselzeuge: Massive Eingriffe der Generalstaatsanwaltschaft

24./ 25. Sitzung des UA Labor
Massiver Druck, den die Mitglieder der „SoKo Labor“ nur in unterschwelligen Ausläufern zu spüren bekam, wurde auf mindestens eine Person direkt ausgeübt: auf Andreas Harz, damals sachleitender Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I in dem Verfahren rund um das Labor Schottdorf. Harz, ein hervorragender Jurist und inzwischen Vorsitzender Richter am Landgericht München I, schilderte während seiner Zeugenaussage vor dem Untersuchungsausschuss „Labor“ eindrücklich, wie er von der Generalstaatsanwaltschaft München gemobbt, gegängelt und gesteuert wurde.
Damit widerspricht er eklatant der Darstellung von Dr. Christoph Strötz von der Generalstaatsanwaltschaft München vor dem Verfassungsausschuss am 22.05.2014 und der Beantwortung einer Anfrage der Grünen aus dem Jahr 2010 durch die damalige Justizministerin Beate Merk. Beide Male wurde behauptet, dass die Generalstaatsanwaltschaft München keinerlei Weisungen an die sachleitenden Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gegeben habe. Schriftliche Weisungen gab es wohl tatsächlich nicht, aber Harz zählt acht mündliche Anweisungen auf, denen er Folge zu leisten hatte. Selbst in die Absprache im Fall Staatsanwalt H. sei die Generalstaatsanwaltschaft (GenStA) eingebunden gewesen, das stellte Richterin Brigitte Schroeder, die damalige Vorgesetzte von Andreas Harz, bei ihrer Einvernahme am Tag darauf klar.

Der Fall Schottdorf: Abertausende Ärzte als Abrechnungsbetrüger verdächtig
Begonnen hatten die Verfahren rund um das Labor „Schottdorf“ mit einem Bestechungsverdacht gegen einen Augsburger Staatsanwalt. Dieser Fall war so brisant, dass er eine Berichtspflicht an die GenStA auslöste. Auch als dieser Fall abgeschlossen war, musste nicht nur weiterhin stetig an die GenStA berichtet werden, Harz als sachleitender Staatsanwalt musste auch des Öfteren persönlich zu Gesprächen mit der GenStA, um den Fall zu diskutieren. Im Zuge des Verfahrens gegen den Augsburger Staatsanwalt wurden zwei Fälle des Abrechnungsbetruges bei Speziallaborleistungen im Zusammenhang mit dem Labor Schottdorf wieder aufgerollt, die eben dieser Staatsanwalt eingestellt hatte. Es musste geklärt werden, ob die Einstellungen rechtmäßig gewesen waren oder ob sie in direktem Zusammenhang mit einem Darlehen, das Bernd Schottdorf dem Staatsanwalt einige Jahre zuvor gewährt hatte, standen.
Schnell weitete sich der Verdacht des Abrechnungsbetruges bei Speziallaborleistungen gegen etwa 10 000 Ärztinnen und Ärzte bundesweit aus. In Bayern waren es ca. 3000. Deshalb wurde, um die Arbeit halbwegs bewältigen zu können, ein Schwellenwert von 2500 Euro festgelegt, ab dem eine strafrechtliche Verfolgung stattfinden sollte. Außerdem wollte man die außerbayerischen Verfahren über die Generalstaatsanwaltschaften an die örtlich zuständigen Behörden abgeben. Danach blieben noch ungefähr 500 bayerische Fälle, die Harz als sachleitender Staatsanwalt bearbeitete.

Weichenstellung durch die GenStA: Mit Karacho an die Wand
Als erster Schritt sollten einige Münchner Ärztinnen und Ärzte angeklagt, der Rest auf dem „Büroweg“ abgearbeitet werden. Doch dazu kam es nicht mehr. Wegen eklatant auseinander gehenden Rechtsmeinungen zwischen Staatsanwaltschaft München I und Generalstaatsanwaltschaft München, entschied man sich, zunächst nur ein Pilotverfahren durchzuführen. Während Harz und auch seine Vorgesetzte Brigitte Schroeder von der Strafbarkeit wegen Betruges überzeugt waren und sich dabei u.a. auf ein umfangreiches Verfahren aus Limburg an der Lahn und ein Urteil des Landgerichtes Regensburg stützen konnten, war die Generalstaatsanwaltschaft anderer Meinung. Deren juristische Begründung war allerdings eher mager. Größer war sicher die Angst vor der mächtigen Ärztelobby. Denn im Sommer des Wahljahres 2008 gab es in Bayern bereits einen erbitterten Streit mit dem Hausärzteverband, der die CSU ohnehin schon mächtig unter Druck setzte. Verfahren gegen hunderte oder gar tausende Ärzte wären da mehr als ungelegen gekommen.

„Breitseite von Weisungen“
Als für Korruption zuständiger Staatsanwalt war Harz aber nicht bereit, Betrügereien einfach unter den Tisch fallen zu lassen. Daher wurde er von der GenStA immer wieder in fruchtlose Diskussionen verstrickt. Schließlich hat die GenStA das Verfahren zunehmend durch Anweisungen eingeengt und ihm scheibchenweise entzogen.
Ende 2007 hatte man sich geeinigt, zur Klärung der Rechtsfragen zunächst ein Pilotverfahren durchzuführen. Danach wurde Harz angewiesen, keine neuen Durchsuchungen mehr zu machen. Bei den durchsuchten Ärztinnen und Ärzten hätten diese verjährungsunterbrechend gewirkt. Damit die Ärztinnen und Ärzte, die zunächst zurückgestellt wurden, nicht straflos davonkommen würden, wenn das Pilotverfahren erfolgreich wäre, wollte Harz zur Verjährungsunterbrechung  zumindest Serienbriefe verschicken. Auch das wurde ihm von der GenStA untersagt, weil man die Ärztinnen und Ärzte nicht unnötig belasten und möglicherweise Unschuldige nicht grundlos verdächtigen wollte. Völlig unberücksichtigt blieb bei dieser Argumentation, dass die betreffenden Mediziner auf jeden Fall gesetzwidrig abgerechnet und gegen Berufsrecht verstoßen hatten. Dieser Brief wäre wohl auch Warnung genug gewesen, künftig regelkonform abzurechnen.
Im Frühjahr 2008 wurde das sogenannte Konzernverfahren abgespaltet und nach Augsburg abgegeben. Auch diese Entscheidung ging auf die GenStA zurück.
Bei einer fragwürdigen „Laborbesichtigung“ durch die Staatsanwaltschaft München I, zu der die Schottdorfs über ihre Anwälte eingeladen hatten, verplapperte sich Frau Schottdorf: Sie erzählte nebenbei, dass das Labor Schottdorf nuklearmedizinische Laborleistungen bei einem anderen Speziallabor einkauft und dann mutmaßlich als eigene Leistung weiterverkaufen würde. Das wäre eine weitere Betrugsvariante gewesen. Um diesem Verdacht eigenständig nachzugehen, erwirkte Harz im Frühsommer 2008 einen entsprechenden Durchsuchungsbeschluss. Doch das LKA wollte seiner Aufforderung die Durchsuchung endlich durchzuführen, aus Personalnot zunächst nicht nachkommen. Als er sich endlich durchgesetzt hatte, alles bereit und sieben Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für die Durchsuchung eingeplant waren, teilte ihm seine Chefin Brigitte Schroeder mit, dass die GenStA die Teilnahme der Staatsanwaltschaft verboten hatte. Dies wollte Harz nicht akzeptieren; er verlangte eine schriftliche Weisung, um dagegen offiziell remonstrieren zu können. Aber statt ihm eine Weisung zu erteilen, hat ihm die GenStA im Herbst 2008 alle noch verbliebenen Fälle – bis auf das Pilotverfahren und den schon fast abgeschlossenen Fall einer Münchner Ärztin – entzogen und nach Augsburg abgegeben. Auch die bereits weit ausermittelten Münchner Fälle gingen nach Augsburg, obwohl hier die originäre Zuständigkeit bei der Staatsanwaltschaft München I lag.
Harz beschreibt die Einmischungen der GenStA „als Breitseite von Weisungen“, die er so noch nicht erlebt habe. Im Laufe des Verfahrens sei deshalb sein Gefühl gewachsen, dass die weitere Bearbeitung durch ihn von der Generalstaatsanwaltschaft nicht mehr gewünscht sei. Schließlich wurde ihm im November 2008 seitens der Generalstaatsanwaltschaft sogar nahegelegt, sich am Oberlandesgericht zu bewerben. Dieser spürbare  Vertrauensverlust führte dazu, dass Harz der Aufforderung freiwillig nachkam, obwohl er sich selbst erst ein halbes Jahr später hätte bewerben wollen. Das Verfahren rund um das Labor Schottdorf empfindet Harz im Rückblick als gescheitert: „Wir sind als Tiger gestartet und als Bettvorleger geendet.“ Letztendlich wurde nur ein Arzt verurteilt, 11 Fälle wurden gegen Geldauflage eingestellt und ca. 9990 sind davongekommen.

Der Tritt ins Knie
Während seiner Zeugenaussage versuchte Harz immer wieder gute Gründe für die einzelnen Entscheidungen der GenStA zu finden und betonte, dass er sie größtenteils für „vertretbar“ hielt. Auch wenn er jeweils anders gehandelt hätte – und letztendlich Recht behielt.
Entsetzt dagegen war Harz von der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Augsburg, alle Verfahren einfach in einem Aufwasch einzustellen. Damit hatte er nicht gerechnet, denn er hatte auch dem Gerücht, dass alles eingestellt wird, wenn das Verfahren nach Augsburg geht, nie Glauben geschenkt. Insbesondere die Einstellung der Tatvariante „M III in LG“, die Erbringung von Speziallaborleistungen in Laborgemeinschaften, bezeichnet er als „rechtswidrig“ und „unvertretbar“.
Dieses Vorgehen der Staatsanwaltschaft Augsburg damals sei auch ein unfreundlicher Akt („ein Tritt ins Knie“) gegenüber ihm und der Staatsanwaltschaft München I gewesen. Schließlich hatten sie gerade die Anklageschrift gegen den „Pilotarzt“ A. bei Gericht eingereicht, in der ausgeführt wurde, weshalb die Abrechnungsmethode im Zusammenhang mit Speziallaborleistungen rechtswidrig war. Ausgerechnet in dem Moment stellte eine Staatsanwaltschaft aus demselben Bezirk ca. 150 nahezu identische Verfahren mangels Strafbarkeit ein. Auch dafür muss die Generalstaatsanwaltschaft München die Hauptverantwortung tragen. Denn ihre Aufgabe wäre es gewesen, in ihrem Bezirk für gleichwertige Rechtsverhältnisse zu sorgen. Stattdessen drängt sich der Eindruck auf, dass sie die Verfahren tatsächlich mit dem Ziel nach Augsburg gegeben hat, um sie dort einstellen zu lassen.

Auf der Suche nach der „politischen Einflussnahme“
Man liest es immer wieder: Zeuginnen und Zeugen sagen im Untersuchungsausschuss aus, dass auf sie persönlich kein politischer Einfluss ausgeübt wurde. Gab es also keinen? Selbstverständlich gab es ihn. Aber auf anderen, wesentlich höheren Ebenen – und auf wesentlich subtilere Art, als sich das viele vorstellen.
Die Generalstaatsanwaltschaft München hat, das ist nach den jüngsten Befragungen klar, im Fall Schottdorf massiven politischen, weil insistierenden, nicht sachgerechten und die Eigenständigkeit der zuständigen Staatsanwaltschaft aushebelnden Druck ausgeübt. Das hat dazu geführt, dass die gut begründeten Vorhaben der zunächst zuständigen Staatsanwaltschaft in ihr Gegenteil verkehrt wurden. Die GenStA ist als politisch besetzte Einrichtung das Zwischenglied zwischen Justizministerium und Staatsanwaltschaft und kann auch als verlängerter Arm des Ministeriums bezeichnet werden. Deshalb muss die Suche nach der politischen Einflussnahme nun eine Stufe weiter oben ansetzen.
Ungewöhnlich für normal Sterbliche ist auf jeden Fall: Der Verteidiger der Schottdorfs, der Ex-Minister und führende CSU-Politiker Gauweiler, fand stets ein offenes Ohr bei Staatsanwälten und Generalstaatsanwaltschaft. Das ist offenbar ein Privileg, das man kaufen kann. Voraussetzung ist, dass man sich als Beschuldigter Ex-Minister leisten kann. Wenn Gauweiler einmal nicht empfangen wurde, habe sich sofort das Justizministerium als Türöffner eingeschaltet.
Nachdem die „SoKo Labor“ im Sommer 2008 einen Brief an den Verband der privaten Krankenversicherungen herausgeschickt hatte, der über den Abrechnungsbetrug im Zusammenhang mit Speziallaborleistungen informierte, drohte Schottdorf durch seinen Anwalt Gauweiler mit Schadensersatzforderungen gegen den bayerischen Staat. Harz hatte in nachfolgenden Gesprächen mit der GenStA das Gefühl, dass die Intervention Gauweilers für großen Wirbel sorgte. Diese Intervention, vermutet Harz, sei der maßgebliche Grund gewesen für die danach geänderte Verfahrensführung, insbesondere für die Absage der geplanten Durchsuchungen und die Abgabe der Verfahren nach Augsburg. Alle bisherigen Erkenntnisse stützen seine Vermutung.
Politischen Einfluss zu beweisen, ist äußerst schwierig. Denn er setzt ja gerade darauf, nicht ertappt zu werden und sich hinter „vertretbaren“ Entscheidungen zu verstecken. Und schriftlich wird natürlich ohnehin nichts festgehalten. Mündliche Weisungen zu offenbaren, braucht es für die Angewiesenen Mut und Selbstvertrauen – wie zu unser aller Glück eben der ehemalige Korruptionsstaatsanwalt Harz wieder gezeigt hat. Insbesondere in Bayern gibt es, nicht zuletzt aufgrund der seit Jahrzehnten fehlenden Regierungswechsel, zusätzlich noch das Problem des „vorausstolpernden Gehorsams“, wie es der ehemalige bayerische Minister Sinner einmal nannte. Man weiß „unten“ schon, was „die Oberen“ wünschen und vor allem, was sie auf keinen Fall wünschen – und handelt entsprechend.

Ankündigung 24. & 25. Sitzung des UA Labor

Am Montag, den 28.09.2015, ab 14 Uhr und am Dienstag, den 29.09.2015 ab 9 Uhr sagen die ehemaligen Staatsanwälte Andreas Harz und Brigitte Schroeder der Staatsanwaltschaft München I vor dem Untersuchungsausschuss aus. Hr. Harz war zu Zeiten der “SoKo Labor” sachleitender Staatsanwalt des Abrechnungsbetrugsverfahrens im Zusammenhang mit Speziallaborleistungen. Fr. Schroeder war als Leiterin der Abteilung Korruption und Wirtschaftsstrafsachen seine Vorgesetzte. Uns interessiert besonders, wie es zu der Entscheidung, ein Pilotverfahren durchzuführen, kam und welche Rolle die Generalstaatsanwaltschaft dabei spielte.
Verfolgen Sie @GrueneLandtagBY und @SeppDuerr auf Twitter, um während der Sitzung auf dem Laufenden zu bleiben.

Bilanz: Ein Jahr Untersuchungsausschuss Schottdorf

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Vorwürfe gegen bayerische Behörden erhärtet
Vor gut einem Jahr haben Grüne und Freie Wähler den Untersuchungsausschuss „Labor“ durchgesetzt. Unser Ziel war und ist, nicht nur die dubiosen Vorgänge bei der Staatsanwaltschaft, sondern auch den gesundheitspolitischen Rahmen unter die Lupe zu nehmen. Dabei wurde schon in den ersten Befragungen deutlich, dass die Ausschussmehrheit aus CSU und SPD kein Interesse an der Aufklärung des gesundheitspolitischen Skandals hat. Aber auch bei der Untersuchung des Justizskandals lief der Ausschuss mehrheitlich Gefahr, sich in Belanglosem zu verlieren bzw. den Wald vor lauter Bäumen nicht zu sehen.
Anfangs gab es immer wieder Ansätze, die Befragungen zu behindern. Einerseits versuchten CSU und SPD z.B. die Zulässigkeit von Fragen zu bestreiten, andererseits haben sie Zeugen unfair behandelt. Insbesondere den ersten Zeugen aus der SoKo, Stefan Sattler haben CSU und SPD versucht einzuschüchtern und sogar mit falschen Behauptungen unter Druck zu setzen.
Der CSUler und Ex-Staatsanwalt Reichhardt hat sich besonders übel hervorgetan. Jüngst hat ihn die Staatsanwaltschaft damit davonkommen lassen, denn er war, scheint’s, nicht fähig, einen Durchsuchungsbeschluss zu lesen. Dummheit schützt da offenbar vor Strafe. Es war ja bereits vorher höchst unwahrscheinlich, dass er als Ex-Kollege der Augsburger Staatsanwälte über deren Handeln unvoreingenommen urteilen kann. Wenn er noch einen Rest Selbstachtung hat, sollte er schleunigst seinen Hut nehmen.

Sackgasse SoKo-interne Streitereien
Nach diesem für CSU und SPD blamablen Exzess hat die CSU die Strategie offenbar geändert: Statt die Befragungen durch beständige Nadelstiche zu zermürben, setzen sie jetzt – wiederum in Einklang mit der SPD – auf Ermüdungstaktik nach dem Motto „Je langweiliger und abseitiger die Fragen, desto zielführender“. Sie haben sich vor allem mit für den Untersuchungsauftrag Nebensächlichem wie Streitereien innerhalb der SoKo oder, besonders skurril, der sogenannten Maulwurfsuche beschäftigt.
Dabei waren sowohl die eifrige „Maulwurf“-Suche wie das Wühlen nach Zerwürfnissen ohne jeden Belang für unseren Untersuchungsauftrag. Denn beides spielte letztlich keine Rolle für die Ermittlungsergebnisse. Die gründliche Arbeit der „SoKo Labor“ wurde durchwegs gelobt, sowohl BLKA intern als auch von der Staatsanwaltschaft. Umso frustrierender war der Ausgang der Verfahren für alle Ermittlerinnen und Ermittler. Ihre ausermittelten Fälle wurden von der Staatsanwaltschaft Augsburg „auf Halde“ gelegt und lösten sich später in Luft auf. Dabei hatten sich diese hunderte von Ärztinnen und Ärzte genauso strafbar gemacht wie der „Pilotarzt“, der zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt wurde.
Sattler und Mahler, die den Skandal hartnäckig an die Öffentlichkeit gebracht haben und dafür bis heute gemaßregelt und diskreditiert werden, wurden in den Befragungen und den Akten als fachlich kompetente und buchstäblich ausgezeichnete Ermittler bezeichnet – selbst von solchen Vorgesetzten, die ihre Unfähigkeit, den Skandal „ad acta zu legen“, missbilligten. Deshalb ist der schäbige Versuch von CSU und SPD, diese vermeintlichen Kronzeugen zu diskreditieren, zum Glück gescheitert. Ein ausgemachter Justizskandal wie dieser wird nicht kleiner, wenn man kritische Beamte schlecht zu machen sucht und ihre Einwände kleinredet. Denn das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Bemühungen bleibt in jedem Fall gleich erbärmlich. Umgekehrt taugten die beiden Polizisten ohnehin nicht zu „Kronzeugen“, weil sie zu weit weg vom politischen Entscheidungszentrum waren.

Politischer Einfluss? Suche an der falschen Stelle
Sich mit Nebensächlichem abzugeben, fiel manchem vielleicht auch deshalb so leicht, weil sich bei der Einvernahme der SoKo- bzw. LKA-Beamten relativ schnell herausgestellt hat: Die wichtigste Frage des Untersuchungsausschusses, die Frage nach den Gründen für diese skandalösen Entscheidungen und eventueller politischer Einflussnahme, lässt sich auf dieser Ebene überhaupt nicht klären. Wer hier sucht, sucht am falschen Ort.
Je mehr Zeugen wir befragten, desto deutlicher wurde: Alle Leitentscheidungen wurden auf Ebene der Generalstaatsanwaltschaft bzw. dann der Augsburger Staatsanwaltschaft getroffen, unter noch zu klärender Rücksprache mit dem Justizministerium. Selbst über die Anzeigen gegen SoKo-Beamte bzw. den Journalisten Denk durch die Anwälte Schottdorfs, durch Gauweiler und Konsorten, entschied ausschließlich die Staatsanwaltschaft, offenbar immer in Rücksprache mit der Generalstaatsanwaltschaft.
Der frühere Abteilungsleiter Geißdörfer nannte es „ungewöhnlich“, dass der sachleitende Staatsanwalt ständig bei der Generalstaatsanwaltschaft „auflaufen“ und um Erlaubnis für weitere Ermittlungsschritte fragen musste. Der Schwerpunkt der Ermittlungen und die Entscheidungshoheit seien wohl nicht bei der eigentlich zuständigen Dienststelle gelegen. Die Generalstaatsanwaltschaft hat entschieden, die Staatsanwaltschaft München I ein „Pilotverfahren“ durchführen und trotzdem die Augsburger Staatsanwaltschaft sämtliche übrigen Ermittlungen einstellen bzw. verjähren zu lassen.
Dafür findet sich bis heute kein stichhaltiges juristisches Argument. Schon die Behauptung, es sei „strittig“ oder „rechtlich ungeklärt“, ob es sich bei den gesetzwidrigen Falschabrechnungen um Betrug handele, war höchst fragwürdig. Denn faktisch gab es daran keinerlei Zweifel. Im Gegenteil gab es bereits eine Vielzahl von entsprechenden Entscheidungen, aber kein einziges gegenläufiges Urteil. Es gab noch nicht mal einen Widerspruch betrügerischer Ärzte: Sämtliche bekannten Strafbefehle oder Urteile wurden von den erwischten Betrügern sang- und klanglos akzeptiert. Für die Leitentscheidungen kann es also nur sachfremde Gründe geben.

Gesundheitspolitischer Skandal
In den Befragungen sind die Umrisse eines Milliarden-schweren gesundheitspolitischen Skandals sichtbar geworden. Das Abrechnungsbetrugssystem im Zusammenhang mit Speziallaborleistungen wurde von der Selbstorganisation der Ärzte und der Gesundheitspolitik jahrzehntelang geduldet, weil niemand, auch nicht die privaten Krankenkassen, die Berufs- oder die Finanzaufsicht, in dieses Wespennest stechen wollte. Dabei werden Patientinnen und Patienten, Krankenversicherungen und Steuerzahler massiv geschädigt. So zahlen z.B. Privatversicherte im Schnitt bis zu fünfmal so viel für Laborleistungen wie gesetzlich Versicherte. Nach wie vor besteht ein Anreiz zu Mengenausweitungen, also zu unnötigen oder in der Folge gar gesundheitsschädlichen Untersuchungen. Unsere schriftlichen Anfragen haben ergeben, dass es weiterhin zu Abrechnungsbetrügereien kommt, und zwar auch bei Speziallaborleistungen. Offensichtlich fehlt es nach wie vor an einer abschreckenden Wirkung bzw. an geeigneten Prüfverfahren, die Falschabrechnungen zuverlässig zu Tage fördern. Bis heute wird tatenlos hingenommen, dass die Rechnung eines Arztes weder für Patientinnen und Patienten noch für die Beihilfestelle transparent ist.

Untätigkeit im Hause Söder
Die staatlichen Beihilfestellen und der Finanzminister interessieren sich bis heute nicht für diese Betrügereien. Dabei hat der ORH bereits 2008 das Abrechnungssystem der staatlichen Beihilfestellen gerügt und u.a. dringend empfohlen, eine spezielle Software zur Prüfung gebührenrechtlicher Regelwerke anzuschaffen. So könnten jährlich 20 bis 50 Millionen Euro eingespart werden. Das bayerische Finanzministerium teilte zwar grundsätzlich die Auffassung des ORH, passiert ist dennoch wenig bis gar nichts.
Das Landesamt für Finanzen ist, nach eigener Auskunft, immer noch nicht in der Lage, falsch gestellte Rechnungen zu erkennen. Die Beihilfesachbearbeitung wird erst seit Juli 2014 schrittweise digitalisiert. Lustigerweise rühmt sich das bayerische Landesamt für Finanzen als „einer der federführenden IT-Dienstleister innerhalb der staatlichen Verwaltung in Bayern“. Doch derzeit werden noch nicht einmal die eingehenden Schriftstücke digital aufbereitet. Erst danach könnte ja mit einer computergestützten Rechnungsprüfung begonnen werden.

LKA: Gute Arbeit, schlechter Stil
Das Bild, das die SoKo bzw. das LKA abgegeben haben, ist zwiespältig: Man hat zwar sehr gute Ermittlungsarbeit geleistet, aber andererseits sind wir auf Anzeichen einer miserablen Führungskultur gestoßen. Außerdem hätte man – trotz oder gerade wegen des Ausfalls der Staatsanwaltschaft – im Rahmen polizeilicher Präventionsmaßnahmen die Berufsaufsicht über die systematischen und andauernden Betrugsfälle informieren müssen.
Sicher ist: An der Polizei lag es nicht, dass ein ganzes Betrugssystem unter den Teppich gekehrt wurde und tausende Betrügerinnen und Betrüger straffrei davonkamen. Selbst die damaligen Dezernatsleiter Egger und Sachgebietsleiter Boxleiter wurden von der Einstellung der Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Augsburg im Januar 2009 „gelinde gesagt überrascht“. Denn die Augsburger kannten damals die Akten noch gar nicht, auch die Anklageschrift im Pilotverfahren gegen Dr. A war nicht fertig. Umso perplexer waren die Beamten, als sie durch Umwege von den Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft Augsburg erfuhren. Jahrelange fundierte und äußerst umfangreiche Ermittlungsarbeit löste sich mit einem Schlag in Luft auf. Zudem wurden, trotz verschiedener Voraussetzungen, auch andere Betrugsvarianten in einem Aufwasch mit eingestellt.
Aber trotz aller Beteuerungen des BLKA, eine moderne Führungskultur zu leben, drängt sich der gegenteilige Eindruck auf. Vizepräsidentin Petra Sandles sprach beispielsweise davon, dass Sattler vom Posten des SoKo- Leiters „befreit“ werden musste, um ihn zu entlasten, allerdings ohne dass vorher mit ihm darüber gesprochen wird. Es fallen Äußerungen wie: Manche Beamte seien Diamanten, die noch geschliffen werden müssen und das Schleifen tue eben manchmal weh. Vorwürfe werden schlampig geprüft, immer wieder rückt man nur mit Halbwahrheiten heraus.
Einzelne Chefs in der alten wie in der derzeitigen Führung haben durchaus gezeigt, wie moderne Personalpolitik aussieht: Sie haben auch bei schwierigen oder umstrittenen Entscheidungen frühzeitig das Gespräch mit den Betroffenen bzw. Beteiligten gesucht und konnten so Vertrauen aufbauen. Aber sie sind leider die Ausnahme geblieben.
Eine wenig demokratische, wenig kooperative und intransparente Führungskultur im BLKA trug maßgeblich dazu bei, die ohnehin kritischen Ermittler in ihren Erfahrungen zu bestärken, dass im Fall Schottdorf etwas nicht mit rechten Dingen zuging – und in dem falschen Eindruck, dass ihre Führung darin verwickelt war.

Offene Fragen
Die wichtigsten Fragen sind noch offen, weil sie auf Ebene abhängiger Ermittlungsbehörden auch nicht zu klären waren:
–    Warum haben die Justizbehörden so lange an ihrer überholten Rechtsauffassung festgehalten, es sei kein materieller Schaden entstanden und deshalb niemand betrogen worden?
–    Warum haben sie keine Vorkehrungen für den Fall eines erfolgreichen Ausgangs des „Pilotverfahrens“ getroffen und Tausende betrügerischer Ärzte ungeahndet davonkommen lassen?

–    Wie waren die Generalstaatsanwaltschaft und die Justizministerin jeweils in diese Entscheidungen eingebunden?
Nach der Sommerpause beginnen wir mit der Befragung der Staatsanwälte.

Erste Konsequenzen ziehen!
Ohne den Bericht des Untersuchungsausschusses an den Landtag vorwegzunehmen, lässt sich auflisten, was die Verantwortlichen in ihrer eigenen Zuständigkeit sofort umsetzen können:

1.    Söder muss die Defizite bei der Beihilfe korrigieren:
Der Finanzminister muss die staatlichen Beihilfestellen in die Lage versetzen, dass sie routinemäßig prüfen können, ob ein Arzt die Rechnung entsprechend seiner Qualifikation überhaupt stellen durfte. Die KVB prüft seit 1984, ob ein Arzt über die entsprechenden Zeugnisse oder Zertifikate über Weiterbildungsmaßnahmen verfügt, speichert dies in einem Arztregister und führt sogar eine Gegenprüfung durch. Nichts hindert die Beihilfestellen daran, mit entsprechender Software sofort ein eigenes Register anzulegen. In Sonderfällen, wie bei Fachärztinnen und -ärzten mit Zusatzqualifikationen für M-III-Spezialleistungen in ihrem Fachbereich, könnten sie dem Beispiel einer Beihilfestelle in Nordrhein-Westfalen folgen und nachfragen, ob die Leistung selbst in eigener Praxis erbracht wurde.

2.    Staatsregierung muss auf Bundesebene gesundheitspolitische Konsequenzen fordern:
Die Staatsregierung muss sich bei der anstehenden Gesundheitsreform dafür einsetzen, dass bestehende Ungleichgewichte im Gesundheitssystem, also etwa teilweise Unterfinanzierungen einzelner medizinischer Leistungen nachgebessert werden. Denn dadurch wird eine Art „Quersubventionierung“, sprich: Abrechnungsbetrug begünstigt und zum Teil gar stillschweigend geduldet.
Arztrechnungen müssen transparent sein, d.h. an die Patientinnen und Patienten gestellt und zwar so, dass diese sie verstehen und nachprüfen können. Für die Behandelten wie für die Kostenträger muss auf Anhieb erkennbar sein, ob eine Arztrechnung den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entspricht.

3.    Regierung muss Voraussetzungen konsequenter strafrechtlicher Verfolgung schaffen:
Es braucht keine gesetzliche Änderung in der GOÄ, um Abrechnungsbetrug bei Laborleistungen besser in den Griff zu bekommen. Seit 1996 ist klar geregelt, dass nur Leistungen abgerechnet werden dürfen, die man selbst erbracht hat oder die unter der eigenen fachlichen Weisung erbracht wurden. Staatsanwaltschaften und Polizei müssen entsprechend eingewiesen und personell ausreichend dafür ausgestattet werden.

4.    Das Gesundheitsministerium muss konsequente berufsrechtliche Verfolgung fordern:
Einem Verdacht auf Abrechnungsbetrug muss von den Privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen konsequent nachgegangen, Rückforderungen müssen konsequent gestellt und auch eingetrieben werden. Die Berufsaufsichtsbehörden sind aufzufordern, konsequent von ihren disziplinarrechtlichen Möglichkeiten Gebrauch zu machen.

Spürbare Ausläufer eines Erdbebens – Wie die Kehrtwende der Staatsanwaltschaft auf die SoKo wirkte

21./ 22. Sitzung des Untersuchungsausschusses „Labor“
Die Vizepräsidentin des Landeskriminalamtes, Petra Sandles, hatte schon ca. Ende 2007 ein Gespräch mit dem Leiter der Strafrechtsabteilung des Justizministeriums Dr. Seitz, der ihr von Streitigkeiten zwischen der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft München I berichtete. Außerdem erklärte sie, dass, wenn umfangreiche Ermittlungen im Bereich der „Gesundheitskriminalität“ politisch gewollt wären, die Personaldecke des BLKA besser ausgestattet sein müsste. Genau da liegt der Knackpunkt: Wie intensiv betrügerische Machenschaften von Ärzten verfolgt werden, das war und ist eine politische Entscheidung.
Auch die skandalösen Entscheidungen in den Schottdorf-Verfahren sind nicht auf der Ebene des BLKA gefallen, sondern wesentlich höher: im Bereich des bayerischen Justizministeriums und der Generalstaatsanwaltschaft München.  Dort wurde das ursprünglich entschlossene Vorgehen praktisch auf den Kopf gestellt. Von dieser Art „Erdbeben“ bekamen die Ermittlerinnen und Ermittler der „SoKo Labor“ immer nur die Ausläufer bzw. die Folgen zu spüren. Die „SoKo Labor“ hatte ja zunächst engen Kontakt zum sachleitenden Staatsanwalt Harz der Staatsanwaltschaft München I, der eine klare Linie vertrat und keinen Zweifel an der Strafbarkeit des Betrugssystems im Zusammenhang mit Speziallaborleistungen ließ. Kontakt mit der Generalstaatsanwaltschaft München oder dem Justizministerium bestand naturgemäß nicht. So kamen tiefgreifende Entscheidungen, wie beispielsweise die Reduzierung der SoKo, jedes Mal überraschend, manches, wie die Einstellung der Verfahren durch Augsburg, gar schockartig. Das ließ viel Raum für Spekulationen und es blieb ein ungutes Gefühl zurück.

Personalführung ohne Problembewusstsein
Erschwerend kam hinzu, dass Entscheidungen im Verfahren, aber eben auch Personalentscheidungen nicht nur oft verspätet oder unabänderlich mitgeteilt wurden, sondern immer wieder auch mit Halbwahrheiten oder vorgeschobenen Argumenten begründet wurden. So wurde beispielsweise die Ablösung von Sattler als SoKo-Leiter im Sommer 2008 nicht im Vorfeld besprochen, sondern er und die gesamte SoKo wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. Was als „Entlastung“ für Sattler dargestellt wurde, der weiter Hauptsachbearbeiter innerhalb der SoKo blieb, aber nicht mehr mit organisatorischen Fragen befasst war, war für ihn und die Kollegen eine Degradierung.
Auch die nachgeschobene Begründung trug nicht zur Klarheit bei: Im Ausschuss wurde – auch von der Vizepräsidentin – mehrfach an der Legende gestrickt, Sattler sei ja ursprünglich nicht als SoKo-Leiter vorgesehen gewesen, denn grundsätzlich würde der Sachgebietsleiter auch der SoKo-Leiter werden. Nur deshalb habe man damals darauf verzichtet, weil der Sachgebietsleiter kurz vor der Pensionierung stand. Als der neue Sachgebietsleiter dann kam, habe sich die „Entlastung“ Sattlers angeboten. Diese Darstellung ist, das haben wir in der Sitzung nachgewiesen, nachweislich falsch. Denn der damalige Abteilungsleiter Geißdörfer hielt, wie er auf Nachfrage erklärt hatte, sehr viel von Sattlers polizeilichen Qualitäten und setzte ihn bewusst und als seine „erste Wahl“ als SoKo-Leiter ein. Überdies war, sagte Geißdörfer, der damalige Sachgebietsleiter mit anderen großen Verfahren ausgelastet. Und schließlich sei es in seiner Zeit üblich gewesen, den Sachgebietsleiter möglichst nicht mit zusätzlichen Aufgaben wie die einer SoKo-Führung zu belasten.
Wer solche fadenscheinigen Begründungen liefert und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich vor vollendete Tatsachen stellt, trägt kaum zur Vertrauensbildung bei. Für solche Merkwürdigkeiten gibt es leider zahlreiche Beispiele. So wurde auch der Vorwurf von Mahler und Sattler, dass bei einer Durchsuchung die Beschlagnahmung von Zufallsfunden verboten wurde, bei einer internen Überprüfung vorschnell und offenbar ohne wenigstens den Durchsuchungsbeschluss anzuschauen, damit abgetan, es habe sich um eine Ergreifungsdurchsuchung gehandelt; damit sei die Suche nach anderen Dingen als der zu ergreifenden Person wie beispielsweise Dokumenten verboten gewesen. Tatsächlich handelte es sich aber gerade nicht um eine reine Ergreifungsdurchsuchung, sondern es sollte auch nach bestimmten belastenden Dokumenten gesucht werden.
Auch bei der Abordnung Sattlers ans Polizeipräsidium München im Herbst 2009 lief einiges schief. Es gab zwar zunächst tatsächlich eine Personalanforderung wegen des MAN- Verfahrens, aber die Ursache, dass man überhaupt auf die Idee kam, Sattler dorthin zu schicken, waren natürlich die von ihm eingelegten strafrechtlich relevanten Beschwerden gegen zahlreiche Beamtinnen und Beamte innerhalb seiner Abteilung. Verständlicherweise musste bis zur Klärung der Vorwürfe eine personelle Veränderung stattfinden, da eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Betroffenen sehr schwierig gewesen wäre. Aber genau dieser Grund wurde Sattler offenkundig nicht ausreichend dargelegt. Seiner Wahrnehmung nach erfuhr er erst im Urlaub und auch noch durch einen Kollegen, sozusagen zufällig, von seiner Abordnung. Sein Abteilungsleiter Busch habe ihm das offiziell erst nach dem Urlaub mitgeteilt. Einzige Begründung: die Personalanforderung wegen des MAN-Verfahrens. Als er dort ankam, gab es für ihn aber kaum etwas zu tun und er hatte ständig dienstfrei. Kein Wunder, dass ihm der Grund für die Abordnung vorgeschoben vorkam und ihn in seiner Ansicht bestätigte, dass hier etwas grundsätzlich nicht mit rechten Dingen zuging.
Der damalige Leiter der Rechtsabteilung des BLKA wiederum sagte in der Befragung zur Abordnung Sattlers zum Polizeipräsidium München, dass er damals sogar der Meinung war, er tue ihm damit einen Gefallen, weil dieser ja von dort zum BLKA gewechselt und das sozusagen sein „Heimatverein“ gewesen sei. Er gab aber zu, dass sein „Problembewusstsein“ damals nicht besonders ausgeprägt war, denn die Abordnung einer Polizistin oder eines Polizisten zu einer anderen Behörde sei eine einschneidende Maßnahme, die meist als Bestrafung aufgefasst werde. Die Versetzung innerhalb der eigenen Behörde sei dagegen kein „Beinbruch“. Bezeichnend für die Personalführung des BLKA aber ist, dass mit dem Betroffenen weder besprochen wurde, ob er die Ablösung von der SoKo-Leitung  – wie Sandles gar formulierte – als „Befreiung“ noch ob er die Abordnung als „Gefallen“ sehen würde. Man hat einen erfahrenen, enorm engagierten Ermittler sozusagen „zwangsbefreit“.

Missglückte Schlusspunktsetzung
Vizepräsidentin Sandles versuchte im Untersuchungsausschuss immer wieder, Kritik an der Führungskultur des BLKA entgegenzutreten. Sie betonte, dass sachliche und gerechtfertigte Kritik im BLKA sehr wohl akzeptiert, ja sogar gewünscht sei. Dies gehöre zur Fehlerkultur des BLKA. Dennoch wurden umfangreiche Überlegungen zu Disziplinarverfahren gegen Sattler und Maler angestellt, erkennbar vorgeschobene Vorwürfe der Anwälte Schottdorfs an die Staatsanwaltschaft übergeben und schließlich ein Disziplinarverfahren gegen Mahler eingeleitet. Aber alle Versuche, Disziplinarmaßnahmen durchzusetzen, liefen genau wie die strafrechtlichen Verfahren gegen Sattler und Mahler ins Leere. Kein Vorwurf hielt einer rechtlichen Überprüfung stand. Am Ende aller Verfahren sprach man eine Missbilligung gegen Mahler aus – und selbst die musste noch nach Hinweis des Verwaltungsgerichtes München zurückgenommen werden.
Den Verantwortlichen im BLKA muss man hier zugutehalten, dass sie lange mit sich gerungen haben, bis das Disziplinarverfahren eingeleitet wurde. Sattler und Mahler wurde sehr wohl zugestanden, Beschwerden vorzubringen, die auch durch die Staatsanwaltschaft München II überprüft wurden. Es wurde gesehen, dass ihr Motiv die Sorge um das „Verfahren Schottdorf“ war. Nicht gut kam dagegen des Öfteren der Ton oder die Art und Weise der Äußerungen an. Aber selbst an Beleidigung grenzende Aussagen wurden zunächst nicht disziplinarrechtlich verfolgt, weil die Beamten so von ihrer Meinung, dass das Verfahren manipuliert wurde, überzeugt waren, dass man ihnen zubilligte, ihre Kritik auch schärfer zu formulieren. Dennoch ist offensichtlich, dass der Aufwand, den man Disziplinierungsversuchen widmete, weder in einem angemessenen Verhältnis zur grundsätzlichen Kritik am Ausgang der Schottdorf-Verfahren noch in einem solchen zu den Resultaten der Versuche selber steht. Vertrauensbildende Maßnahmen sehen anders aus. Damit steht auch das BLKA in seiner „Führungskultur“ vor einem Scherbenhaufen.

Keine präventiven Maßnahmen wegen „Unschuldsvermutung“
Der damalige Leiter der Rechtsabteilung im BLKA wollte nicht, dass die „SoKo Labor“ die berufsrechtlichen Verstöße einzelner Ärzte mit Angabe von persönlichen Daten an die Berufsaufsichtsbehörden melden, weil schließlich die Unschuldsvermutung gelte und es sei eine Unterstellung, dass genau die Ärzte weiter betrügen, die schon mal erwischt wurden. Dass die SoKo konkrete Anhaltspunkte für diesen Vorwurf hatte, war ihm nicht bekannt. Die Möglichkeit nur den „modus operandi“ ohne konkrete Datenübermittlung weiterzugeben, sah er nicht als erforderlich an. Fest steht, dass dies sehr wohl erforderlich war und dass das BLKA dazu auch berechtigt gewesen wäre.
Insgesamt kein gutes Bild, das die Führung LKA im Untersuchungsausschuss abgegeben hat. Umso gespannter sind wir in der nächsten und letzten Sitzung vor der Sommerpause auf den Präsidenten Dathe.