Spürbare Ausläufer eines Erdbebens – Wie die Kehrtwende der Staatsanwaltschaft auf die SoKo wirkte

21./ 22. Sitzung des Untersuchungsausschusses „Labor“
Die Vizepräsidentin des Landeskriminalamtes, Petra Sandles, hatte schon ca. Ende 2007 ein Gespräch mit dem Leiter der Strafrechtsabteilung des Justizministeriums Dr. Seitz, der ihr von Streitigkeiten zwischen der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft München I berichtete. Außerdem erklärte sie, dass, wenn umfangreiche Ermittlungen im Bereich der „Gesundheitskriminalität“ politisch gewollt wären, die Personaldecke des BLKA besser ausgestattet sein müsste. Genau da liegt der Knackpunkt: Wie intensiv betrügerische Machenschaften von Ärzten verfolgt werden, das war und ist eine politische Entscheidung.
Auch die skandalösen Entscheidungen in den Schottdorf-Verfahren sind nicht auf der Ebene des BLKA gefallen, sondern wesentlich höher: im Bereich des bayerischen Justizministeriums und der Generalstaatsanwaltschaft München.  Dort wurde das ursprünglich entschlossene Vorgehen praktisch auf den Kopf gestellt. Von dieser Art „Erdbeben“ bekamen die Ermittlerinnen und Ermittler der „SoKo Labor“ immer nur die Ausläufer bzw. die Folgen zu spüren. Die „SoKo Labor“ hatte ja zunächst engen Kontakt zum sachleitenden Staatsanwalt Harz der Staatsanwaltschaft München I, der eine klare Linie vertrat und keinen Zweifel an der Strafbarkeit des Betrugssystems im Zusammenhang mit Speziallaborleistungen ließ. Kontakt mit der Generalstaatsanwaltschaft München oder dem Justizministerium bestand naturgemäß nicht. So kamen tiefgreifende Entscheidungen, wie beispielsweise die Reduzierung der SoKo, jedes Mal überraschend, manches, wie die Einstellung der Verfahren durch Augsburg, gar schockartig. Das ließ viel Raum für Spekulationen und es blieb ein ungutes Gefühl zurück.

Personalführung ohne Problembewusstsein
Erschwerend kam hinzu, dass Entscheidungen im Verfahren, aber eben auch Personalentscheidungen nicht nur oft verspätet oder unabänderlich mitgeteilt wurden, sondern immer wieder auch mit Halbwahrheiten oder vorgeschobenen Argumenten begründet wurden. So wurde beispielsweise die Ablösung von Sattler als SoKo-Leiter im Sommer 2008 nicht im Vorfeld besprochen, sondern er und die gesamte SoKo wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. Was als „Entlastung“ für Sattler dargestellt wurde, der weiter Hauptsachbearbeiter innerhalb der SoKo blieb, aber nicht mehr mit organisatorischen Fragen befasst war, war für ihn und die Kollegen eine Degradierung.
Auch die nachgeschobene Begründung trug nicht zur Klarheit bei: Im Ausschuss wurde – auch von der Vizepräsidentin – mehrfach an der Legende gestrickt, Sattler sei ja ursprünglich nicht als SoKo-Leiter vorgesehen gewesen, denn grundsätzlich würde der Sachgebietsleiter auch der SoKo-Leiter werden. Nur deshalb habe man damals darauf verzichtet, weil der Sachgebietsleiter kurz vor der Pensionierung stand. Als der neue Sachgebietsleiter dann kam, habe sich die „Entlastung“ Sattlers angeboten. Diese Darstellung ist, das haben wir in der Sitzung nachgewiesen, nachweislich falsch. Denn der damalige Abteilungsleiter Geißdörfer hielt, wie er auf Nachfrage erklärt hatte, sehr viel von Sattlers polizeilichen Qualitäten und setzte ihn bewusst und als seine „erste Wahl“ als SoKo-Leiter ein. Überdies war, sagte Geißdörfer, der damalige Sachgebietsleiter mit anderen großen Verfahren ausgelastet. Und schließlich sei es in seiner Zeit üblich gewesen, den Sachgebietsleiter möglichst nicht mit zusätzlichen Aufgaben wie die einer SoKo-Führung zu belasten.
Wer solche fadenscheinigen Begründungen liefert und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich vor vollendete Tatsachen stellt, trägt kaum zur Vertrauensbildung bei. Für solche Merkwürdigkeiten gibt es leider zahlreiche Beispiele. So wurde auch der Vorwurf von Mahler und Sattler, dass bei einer Durchsuchung die Beschlagnahmung von Zufallsfunden verboten wurde, bei einer internen Überprüfung vorschnell und offenbar ohne wenigstens den Durchsuchungsbeschluss anzuschauen, damit abgetan, es habe sich um eine Ergreifungsdurchsuchung gehandelt; damit sei die Suche nach anderen Dingen als der zu ergreifenden Person wie beispielsweise Dokumenten verboten gewesen. Tatsächlich handelte es sich aber gerade nicht um eine reine Ergreifungsdurchsuchung, sondern es sollte auch nach bestimmten belastenden Dokumenten gesucht werden.
Auch bei der Abordnung Sattlers ans Polizeipräsidium München im Herbst 2009 lief einiges schief. Es gab zwar zunächst tatsächlich eine Personalanforderung wegen des MAN- Verfahrens, aber die Ursache, dass man überhaupt auf die Idee kam, Sattler dorthin zu schicken, waren natürlich die von ihm eingelegten strafrechtlich relevanten Beschwerden gegen zahlreiche Beamtinnen und Beamte innerhalb seiner Abteilung. Verständlicherweise musste bis zur Klärung der Vorwürfe eine personelle Veränderung stattfinden, da eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Betroffenen sehr schwierig gewesen wäre. Aber genau dieser Grund wurde Sattler offenkundig nicht ausreichend dargelegt. Seiner Wahrnehmung nach erfuhr er erst im Urlaub und auch noch durch einen Kollegen, sozusagen zufällig, von seiner Abordnung. Sein Abteilungsleiter Busch habe ihm das offiziell erst nach dem Urlaub mitgeteilt. Einzige Begründung: die Personalanforderung wegen des MAN-Verfahrens. Als er dort ankam, gab es für ihn aber kaum etwas zu tun und er hatte ständig dienstfrei. Kein Wunder, dass ihm der Grund für die Abordnung vorgeschoben vorkam und ihn in seiner Ansicht bestätigte, dass hier etwas grundsätzlich nicht mit rechten Dingen zuging.
Der damalige Leiter der Rechtsabteilung des BLKA wiederum sagte in der Befragung zur Abordnung Sattlers zum Polizeipräsidium München, dass er damals sogar der Meinung war, er tue ihm damit einen Gefallen, weil dieser ja von dort zum BLKA gewechselt und das sozusagen sein „Heimatverein“ gewesen sei. Er gab aber zu, dass sein „Problembewusstsein“ damals nicht besonders ausgeprägt war, denn die Abordnung einer Polizistin oder eines Polizisten zu einer anderen Behörde sei eine einschneidende Maßnahme, die meist als Bestrafung aufgefasst werde. Die Versetzung innerhalb der eigenen Behörde sei dagegen kein „Beinbruch“. Bezeichnend für die Personalführung des BLKA aber ist, dass mit dem Betroffenen weder besprochen wurde, ob er die Ablösung von der SoKo-Leitung  – wie Sandles gar formulierte – als „Befreiung“ noch ob er die Abordnung als „Gefallen“ sehen würde. Man hat einen erfahrenen, enorm engagierten Ermittler sozusagen „zwangsbefreit“.

Missglückte Schlusspunktsetzung
Vizepräsidentin Sandles versuchte im Untersuchungsausschuss immer wieder, Kritik an der Führungskultur des BLKA entgegenzutreten. Sie betonte, dass sachliche und gerechtfertigte Kritik im BLKA sehr wohl akzeptiert, ja sogar gewünscht sei. Dies gehöre zur Fehlerkultur des BLKA. Dennoch wurden umfangreiche Überlegungen zu Disziplinarverfahren gegen Sattler und Maler angestellt, erkennbar vorgeschobene Vorwürfe der Anwälte Schottdorfs an die Staatsanwaltschaft übergeben und schließlich ein Disziplinarverfahren gegen Mahler eingeleitet. Aber alle Versuche, Disziplinarmaßnahmen durchzusetzen, liefen genau wie die strafrechtlichen Verfahren gegen Sattler und Mahler ins Leere. Kein Vorwurf hielt einer rechtlichen Überprüfung stand. Am Ende aller Verfahren sprach man eine Missbilligung gegen Mahler aus – und selbst die musste noch nach Hinweis des Verwaltungsgerichtes München zurückgenommen werden.
Den Verantwortlichen im BLKA muss man hier zugutehalten, dass sie lange mit sich gerungen haben, bis das Disziplinarverfahren eingeleitet wurde. Sattler und Mahler wurde sehr wohl zugestanden, Beschwerden vorzubringen, die auch durch die Staatsanwaltschaft München II überprüft wurden. Es wurde gesehen, dass ihr Motiv die Sorge um das „Verfahren Schottdorf“ war. Nicht gut kam dagegen des Öfteren der Ton oder die Art und Weise der Äußerungen an. Aber selbst an Beleidigung grenzende Aussagen wurden zunächst nicht disziplinarrechtlich verfolgt, weil die Beamten so von ihrer Meinung, dass das Verfahren manipuliert wurde, überzeugt waren, dass man ihnen zubilligte, ihre Kritik auch schärfer zu formulieren. Dennoch ist offensichtlich, dass der Aufwand, den man Disziplinierungsversuchen widmete, weder in einem angemessenen Verhältnis zur grundsätzlichen Kritik am Ausgang der Schottdorf-Verfahren noch in einem solchen zu den Resultaten der Versuche selber steht. Vertrauensbildende Maßnahmen sehen anders aus. Damit steht auch das BLKA in seiner „Führungskultur“ vor einem Scherbenhaufen.

Keine präventiven Maßnahmen wegen „Unschuldsvermutung“
Der damalige Leiter der Rechtsabteilung im BLKA wollte nicht, dass die „SoKo Labor“ die berufsrechtlichen Verstöße einzelner Ärzte mit Angabe von persönlichen Daten an die Berufsaufsichtsbehörden melden, weil schließlich die Unschuldsvermutung gelte und es sei eine Unterstellung, dass genau die Ärzte weiter betrügen, die schon mal erwischt wurden. Dass die SoKo konkrete Anhaltspunkte für diesen Vorwurf hatte, war ihm nicht bekannt. Die Möglichkeit nur den „modus operandi“ ohne konkrete Datenübermittlung weiterzugeben, sah er nicht als erforderlich an. Fest steht, dass dies sehr wohl erforderlich war und dass das BLKA dazu auch berechtigt gewesen wäre.
Insgesamt kein gutes Bild, das die Führung LKA im Untersuchungsausschuss abgegeben hat. Umso gespannter sind wir in der nächsten und letzten Sitzung vor der Sommerpause auf den Präsidenten Dathe.

5 thoughts on “Spürbare Ausläufer eines Erdbebens – Wie die Kehrtwende der Staatsanwaltschaft auf die SoKo wirkte

  1. Franz Schindler (SPD) – der Stallbursche des umgekehrten Herakles!

    Der Eindruck, dass der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses Labor, Leica-Mann Alexander König (CSU), von seiner Partei den Auftrag erhalten habe, die Rolle eines umgekehrten Herakles zu erfüllen, wird von seinem Stallburschen Franz Schindler (SPD), dem stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, jetzt klar bestätigt:

    Es geht nicht darum, die Ställe des Augias auszumisten, sondern es geht darum, die Stalltore geschlossen zu halten! Diese Ställe wurden in 30 Jahren nie gereinigt und waren nur in tief gebeugter Haltung zu betreten, weil der Mist so hoch war, dass der Kopf sonst an die Decke stieß.

    Im Gasthaus Drei Kronen in Burglengenfeld erläuterte MdL Franz Schindler anlässlich einer Juso-Veranstaltung am 10.07.2015 die „Hidden Agenda“ der CSU:

    Der Untersuchungsausschuss Labor sei für den Vorsitzenden König (Verwandtenaffäre, Leica-Affäre) ein “Resozialisierungsprojekt” und dem CSU-Abgeordneten komme die Aufgabe zu, den Verlauf des Ausschusses nach Möglichkeit so langweilig zu gestalten, dass die Presse zu diesen Sitzungen nicht mehr erscheint. Ein Augenzeugenbericht über die Veranstaltung liegt vor.

    Lange vor der Einvernahme der mit den Ermittlungen befassten Staatsanwälte und weiterer wichtiger Zeugen im Untersuchungsausschuss riskierte Schindler – völlig verfrüht – die Feststellung, die Polizeibeamten des Landeskriminalamts (Sattler und Mahler) hätten sich mit ihrem Vorwurf der politischen Einflussnahme “verrannt”.

    Schindler nahm sodann die Staatsanwaltschaft bezüglich der Verfahrenseinstellungen in Augsburg und der unterlassenen Maßnahmen zur Verjährungsunterbrechung in Schutz und kommentierte in diesem Zusammenhang den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25.01.2012 (AZ 1StR 45/11): Dieser Beschluss, der das Falschabrechnungssystem von
    M III/ MIV Laborleistungen eindeutig als Betrug wertete, sei von 99 % der „Fachwelt“ nicht erwartet worden und die Begründung des BGH sei “sehr bemüht”.

    Dabei hatte der BGH doch lediglich die schon bisher geltende Rechtsprechung bezüglich der Abrechnung von M III/MIV-Laborleistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vollumfänglich bestätigt (Anm. d. Verfassers).

    Als Schlussfolgerung seiner Ausführungen stellte Schindler fest, der Untersuchungsausschuss müsse weitergeführt werden, auch wenn am Untersuchungsgegenstand „nichts dran“ sei.

    Doch damit nicht genug: Eine Zuhörerin der Veranstaltung am 10.7.2015 brachte die Sprache auf den pensionierten Ministerialrat Dr. jur. Wilhelm Schlötterer, Autor der Bücher „Macht und Missbrauch“ sowie „Wahn und Willkür“. Dr. Schlötterer, seinerzeit oberster Steuerfahnder im Bayerischen Finanzministerium (Abendzeitung 1995: „Schrecken der Amigos.“) wurde von der Strauß-Clique über Jahre disziplinarisch verfolgt und schikaniert.

    Die bayerische SPD hatte 1995 über ihn geäußert: Die Kujonierung Schlötterers wegen der Aufdeckung der steuerlichen Bevorzugung von Amigos sei „einmalig in der bayerischen Nachkriegsgeschichte“ und verdiene „eine eigene Seite in den Sozialkundebüchern“.

    Das Vorstandsmitglied der bayerischen SPD, MdL Franz Schindler fand am 10.7.2015 ganz andere Worte für Schlötterer: Er klassifizierte ihn als “Kollegenschwein” und als “Denunzianten” und bemühte hierzu sogar Hoffmann von Fallersleben: „Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant“.

    Der französische Moralist Joseph Joubert hätte Herrn Schindler nach solchen Äußerungen wohl vorgehalten: „Üble Nachrede ist die Erleichterung der Bösartigkeit.“

    Insgesamt zeigt die Veranstaltung vom 10.7.2015 in Burglengenfeld erneut ganz deutlich, dass die Mehrheit eines Untersuchungsausschusses des Bayerischen Landtags kein Interesse an der Aufklärung einer Affäre hat, in deren Zentrum ein der CSU überaus zugeneigter Unternehmer steht. Die Steigbügelhalterfunktion zumindest eines SPD-Abgeordneten wird aber seit diesem Abend immer deutlicher. Herr Schindler sollte dringend von seinen Ämtern zurück-, aus der SPD aus- und in die CSU eintreten!

    Dr. Pötsch

    1. Chapeau….

      Wer öffentlich äußert es gäbe “keine Justizopfer” – der (Zitat Offener Brief an bayerischen Justizminister in der Causa Josef Mehl von Christoph Klein) …. geht wohl von einer Fehlerfreiheit des Justizsystems aus und somit wären Richter und Staatsanwälte unfehlbar und vergleichbar mit Göttern, was schon der Rechtsanwalt Rolf Bossi in seinem Buch „Halbgötter in Schwarz“ nach unserer Meinung vollkommen berechtigt anprangerte, ebenso wie derzeit ganz aktuell das Buch „Einspruch, wider die Willkür an deutschen Gerichten“ von Dr. Norbert Blüm und vieler weiterer Bücher, die unser Justizsystem zum Inhalt haben bzw. kritisch unter die Lupe nehmen.

      Vielmehr können die Aussagen von Herrn Schindler und Frau Guttenberger als Verhöhnung von Menschen und deren Familien und Freunden empfunden werden, bei denen z. B. nachweislich Fehlurteile gesprochen wurden. Wer eine derartige Aussage trifft, müsste sich eigentlich hierfür gegenüber allen bekannten Justizopfern öffentlich entschuldigen.

      Quelle: http://justizalltag-justizskandale.info/?cat=70

      und dieses mal waren es auch keine “Banker”, sondern 10.000 Ärzte die straffrei ausgingen.

      Im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Oktoberfestattentat vor 34 Jahren wird sogar der bayerische Polizeipräsident Prof. Dr. Wilhelm Schmidbauer “ermahnt” (Zitat) “hier nicht auf den Generalbundesanwalt zu warten: “Ein Anfangsverdacht reicht aus, für solche Ermittlungen. Und sie sind Sache der bayerischen Sicherheitsbehörden. Ich erwarte, dass unverzüglich mit der Sammlung von Beweisen begonnen wird.”

      Quelle: http://bayernspd-landtag.de/presse/pressemitteilungen/?id=241646

      oder wie sich der Abgeordnete Schindler gegenüber dem Zeugen KHK Mahler auszudrücken pflegte bzw. ihn “belehrte:

      …dass die Mitglieder des Ausschusses bestimmen, was Untersuchungsgegenstand ist, nicht die Zeugen

      quelle: http://www.br.de/nachrichten/schottdorf-untersuchungsausschuss-100.html

      ..oder um es auch in einer der Aphrismen des Autos Joseph Schoubert auszudrücken:

      Nicht mit Wahrem und Falschem sollen wir uns vor allem beschäftigen, sondern mit dem Bösen und Guten, denn man muß den Irrtum weniger fürchten als das Böse.

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