Ausblick auf die kommenden Befragungen
Der Untersuchungsausschuss „Labor“ geht in den nächsten Monaten in die letzte Befragungsrunde. Wir haben uns dafür noch einiges vorgenommen. In erster Linie wollen wir den in den bisherigen Sitzungen erlangten Hinweisen nachgehen und unsere Erkenntnisse weiter mit Beweisen unterfüttern.
Außerdem hat ja, wie in den Medien zu lesen war, das Amtsgericht Augsburg die Schottdorfs im sogenannten Konzernverfahren freigesprochen. Dieses Verfahren, die darin vorgetragenen Vorwürfe und damit auch das Urteil, betreffen unseren Untersuchungsausschuss nicht. Denn dort steht, anders als im Untersuchungsausschuss, nicht das Vorgehen und Fehlverhalten der staatlichen Behörden im Mittelpunkt. Das Verfahren wurde einvernehmlich Anfang 2008 nach Augsburg abgegeben, weit vor und unabhängig von den Fehlentscheidungen in Sachen Abrechnungsbetrug bei Speziallaborleistungen.
„Konzernverfahren“ betrifft Untersuchungsausschuss nicht
Das Konzernverfahren betrifft ausschließlich den kassenärztlichen Bereich, während wir Laborabrechnungen von Ärzten gegenüber Privatpatienten im Blick haben. Während man Schottdorf im Konzernverfahren eventuell zugutehalten kann, dass hier ein findiger Unternehmer die rechtlichen Möglichkeiten bis aufs Äußerste ausgereizt hat, gab es in unserem Fall nie einen Zweifel daran, dass das in Frage stehende Abrechnungsmodell illegal war – und nach dem Urteil des BGH auch definitiv Klarheit darüber, dass es strafbar war. Ein zentraler Kritikpunkt unserer Untersuchungen ist die vom Konzernverfahren völlig unabhängige Frage, warum die bayerischen Justizbehörden zweierlei Maß angewendet und ein Pilotverfahren zum BGH gebracht, aber gleichzeitig Hunderte vergleichbarer Fälle eingestellt oder verjähren haben lassen, so dass ein Arzt verurteilt, alle anderen aber laufen gelassen wurden.
Ein zweiter Kritikpunkt besteht darin, dass wir der Regierung vorwerfen, im Laborbereich keine Nachbesserungen der Rahmenbedingungen des Gesundheitssystems auf den Weg gebracht zu haben, obwohl sie eine Vielzahl von Hinweisen auf die Notwendigkeit derartiger Nachbesserungen hatte, also darauf dass Ärzte und Laborärzte das Abrechnungssystem dazu genutzt haben, zu Lasten von Patientinnen und Steuerzahlern illegale Gewinne einzustreichen. Dass das Labor Schottdorf jahrelang Einsendeärzten erhebliche Preisnachlässe gewähren konnte und offensichtlich dennoch kostendeckend und gewinnorientiert arbeitete, zeigt, dass Speziallaborleistungen für Privatversicherte deutlich überteuert sind. Unsere gesundheitspolitische Kritik wurde vom Augsburger Gericht geradezu bestätigt, mit Aussage, das Abrechnungssystem sei nicht mal für Experten zu durchschauen. Der dem Freispruch zugrundeliegende Vorwurf des Gerichtes richtet sich auch gegen die Gesundheitspolitik: Sie habe zum einen für Rechtsunsicherheit gesorgt und es zum anderen „gewieften Experten“ wie Schottdorf ermöglicht, mit der Gesundheit von Menschen auf Kosten der Beitrags- und Steuerzahlerinnen und -zahlern viel Geld zu verdienen.
Bei den kommenden Befragungen werden wir uns auf folgende Schwerpunkte konzentrieren:
Rechtsauffassung geändert: Warum?
Das Ministerium und die Staatsanwaltschaft Augsburg waren Ende der 90er Jahre, die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Augsburg wieder 2004 der Rechtsauffassung, dass Falschabrechnungen Betrug sind. Warum ist man davon abgerückt von Straffreiheit ausgegangen?
Blackbox Gesundheitssystem
Das Gesundheitssystem wird von der Gesundheitspolitik mehrheitlich als finanzpolitische Blackbox behandelt, d.h. Hauptsache, das öffentliche Ausgabevolumen wird nicht gesteigert und der Leistungsumfang nicht zu sehr eingeschränkt, alles andere ist vernachlässigbar. Die Honorarverteilung innerhalb der Ärzteschaft ist deshalb kein völlig rechtsfreier, aber rechtsarmer Raum, Maßstab ist a) die Machtverteilung, b) die möglichst flächendeckende Versorgung. Niemand hat offenbar Interesse, Betrug abzustellen, solange er hilft, das System am Laufen zu halten. Warum hat die Regierung daraus keine Konsequenzen gezogen und Änderungen angeregt?
Whistleblower einschüchtern
In dieser Affäre zeigt sich immer wieder, dass die bayerischen Behörden sofort zur Stelle sind, wenn es darum geht, Kritiker möglichen Fehlverhaltens mundtot zu machen. Nicht zuletzt geht es ihnen darum, mögliche interne „Lecks“ zu stopfen. So wurde u.a. der Journalist Denk auf der Basis eines völlig absurden Vorwurfs mit einem langjährigen Verfahren überzogen. Das wurde auch dann nicht eingestellt, als Ermittlungen keinerlei Bestätigung erbrachten. Im Gegenteil hat man ihm dann auch noch Anstiftung zum Geheimnisverrat vorgeworfen, wiederum ohne jegliche Belege. Auffällig ist eine Häufung solcher Fälle in Zuständigkeit des jetzigen Generalstaatsanwalts Nötzel. Man denke nur an den Fall Bendixen, auch da wurde lediglich auf Basis einer Räuberpistole ermittelt. Gegenwärtig geht man gegen zwei Zollfahnder vor, denen vorgeworfen wird, die Ermittlungen gegen Gurlitt öffentlich gemacht zu haben. Ziel dabei ist offenbar, die eigenen Leute, also mögliche Presseinformanten einschüchtern.
Außerdem werden wir versuchen, die Hinweise darauf, dass Landtag und Öffentlichkeit von der Regierung und Behördenvertretern angelogen wurden, zu erhärten, und das offenbare Macht- und Kontrollvakuum im Justizministerium unter Frau Merk näher untersuchen. Dazu stellen wir in der morgigen Sitzung auch einen Beweisantrag. Für weitere Spannung ist also gesorgt.