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BR kontrovers hat nachgehakt

Das BR Magazin “Kontrovers” hat zum Kampf gegen den Betrug an Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern durch Abrechnungsbetrug im Rahmen der Beihilfe noch einmal nachgehakt.

Nachdem Finanzminister Söder beim Abrechnungsbetrug durch Ärztinnen und Ärzte zu Lasten der Beihilfe über Jahre tatenlos zugesehen hat und wir im Untersuchungsausschuss “Labor” immer wieder diese Missstände aufgezeigt haben, musste das Finanzministerium endlich handeln.

Untersuchungsausschuss zeigt bei Söder Wirkung

Pressemitteilung vom 01.12.2016

„Nachdem Finanzminister Söder beim Abrechnungsbetrug durch Ärzte zu Lasten der Beihilfe über Jahre tatenlos zugesehen hat, handelt er endlich.

Wir Grüne haben im Schottdorf-Untersuchungsausschuss immer wieder diese Missstände aufgezeigt und Herrn Söder so zum Handeln gezwungen“, erklärt Dr. Sepp Dürr, grünes Mitglied im bereits beendeten Untersuchungsausschuss Labor, und verweist auf eine grüne Anfrage. „Der Finanzminister und die Beihilfestellen haben als Kontrollinstanzen versagt – Das kam im Untersuchungsausschuss deutlich heraus: Herr Söder hat bewusst weggesehen, die staatlichen Beihilfestellen waren Betrug hilflos ausgeliefert und die Steuerzahlerinnen und -zahler wurden um Millionenbeträge betrogen.“

Die Landtags-Grünen forderten immer wieder, zuletzt im Minderheitenbericht, eine Digitalisierung der Abrechnungsprüfung, geeignete Prüfsoftware und mehr Personal. Seit Juni 2016 arbeiten laut Finanzministerium nun alle bayerischen staatlichen Beihilfestellen vollständig im neuen digitalen Beihilfebearbeitungsverfahren. Sepp Dürr: „Ein erster Schritt in die richtige Richtung. Der Untersuchungsausschuss Labor zeigt Wirkung – Söder hat dem Druck nachgegeben“

Abschluss des Untersuchungsausschusses „Labor“

Die Bilanz: Versagen auf vielen Ebenen, in allen beteiligten Behörden und Ministerien

Diese Woche wurde im Plenum der Schlussbericht des Untersuchungsausschusses „Labor“ diskutiert. Direkte politische Einflussnahme im Fall Schottdorf konnte durch den Untersuchungsausschuss nicht belegt werden. Das ist in Bayern unter CSU- Herrschaft auch nicht nötig. Denn auch so wusste die Generalstaatsanwaltschaft München, dass es nicht opportun ist, sich ausgerechnet im Wahljahr 2008 mit der mächtigen Ärztelobby anzulegen und tausende Ärztinnen und Ärzte zu „inkriminieren“, solange es keine gesicherte höchstrichterliche Rechtsprechung gab. Es kam letztlich dazu, dass nur ein einziger Arzt wegen einer weit verbreiteten Betrugsvariante verurteilt wurde, die bis heute nicht vollständig abgestellt ist. So zeigte sich, dass sehr wohl politische Erwägungen dahinter stehen, wenn über das Ob und Wie von strafrechtlichen Ermittlungen entschieden wird. Einen besonders schlechten Eindruck hinterließ die ehemalige Justizministerin Merk: Sie war darauf bedacht, keine Verantwortung zu übernehmen, um sich nicht politisch angreifbar zu machen. Der Fall Schottdorf ist zudem ein Beispiel für die Zweiklassenjustiz, wie sie in Bayern ausgeübt wird, denn die Staatsanwaltschaft behandelt nicht alle Verdächtigen gleich, sondern legt an gut Verteidigte andere Maßstäbe an. Wer sich teure Anwältinnen und Anwälte leisten kann, hat nicht nur die bessere Expertise, sondern auch einen direkten Zugang zur Staatsanwaltschaft – in diesem Fall vermittelt vom Generalstaatsanwalt persönlich.
Skandalös ist nach wie vor, dass das Betrugssystem munter weiterläuft: Der Abrechnungsbetrug in Zusammenhang mit Speziallaborleistungen findet nach dem bekannten Modell bis heute statt. Um dies endlich abzustellen, ist es dringend notwendig, solche Taten konsequent strafrechtlich zu verfolgen. Zudem muss sich die bayerische Staatsregierung auf Bundesebene dafür einsetzen, dass mengenausweitenden Anreizen sofort entgegengewirkt und Ungleichgewichte im Gesundheitssystem, etwa die teilweise Unterfinanzierung einzelner medizinischer Leistungen, nachgebessert werden.

 

Bilanz des „Untersuchungsausschuss Labor“

Der Fall Schottdorf hat in den vergangenen zwei Jahren für viele Schlagzeilen gesorgt. Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs stand im Raum. Im Januar 2016 wurde Labor-Chef Bernd Schottdorf vor Gericht wegen anderer Vorwürfe freigesprochen. Nicht geklärt wurde dabei aber die Frage, ob die Justiz bei den Ermittlungen Fehler gemacht hat und inwieweit die Staatsregierung darin verwickelt war. Antworten darauf sollte der Untersuchungsausschuss „Labor“ des Bayerischen Landtags finden, der in der kommenden Woche nach knapp zwei Jahren zu Ende geht.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, Florian Streibl, und der grüne Landtagsabgeordnete und kulturpolitische Sprecher Dr. Sepp Dürr sind Mitglieder im „UA Labor“ – heute zogen sie bei einer Landtagspressekonferenz Bilanz: „Für uns steht fest, dass die Ermittlungen stark beeinflusst wurden – auch wenn es dafür keine schriftlichen Anweisungen gibt“, so Streibl. „Vielmehr spielte nach Zeugenaussagen das ‚Empfinden‘ eine große Rolle. Zum Beispiel dahingehend, dass lieber keine weitere Hausdurchsuchung durchgeführt werden sollte, obwohl das der nächste Schritt gewesen wäre.“

Auch bei der Übertragung der Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft München nach Augsburg sei nicht alles mit rechten Dingen zugegangen, ist Streibl überzeugt. „Bis 2008 sind die Ermittlungen offenbar gut gelaufen, dann gab es allerdings einen regelrechten Bruch. Die ‚Soko Labor‘ wurde sukzessive zurückgefahren, ihre Ermittlungen wurden immer stärker behindert – bis sie dann letztlich komplett eingestellt wurden.“ Für den Rechtsexperten der FREIEN WÄHLER ist dabei gravierend, dass in München ein Arzt angeklagt und verurteilt wurde. In Augsburg dagegen wurden Ermittlungen wegen ähnlicher Sachverhalte in hunderten von Fällen eingestellt. „Recht muss jedoch auf alle Bürger gleichermaßen angewandt werden – es kann nicht sein, dass es nur darauf ankommt, vor welcher Staatsanwaltschaft der Fall landet.“

Sepp Dürr prangert das massive Versagen der bayerischen Regierung an: „Sowohl Justiz-, Finanz- und Gesundheitsministerium haben ihren Job nicht gemacht.“ Es sei höchst problematisch, dass nicht nur in der Spitze des Justizministeriums, sondern auch auf anderen Ebenen Verantwortungsverweigerung vorherrscht. Dies sei für einen Rechtsstaat untragbar. Kritik übt Dürr auch an der Generalstaatsanwaltschaft: „Sie hat den einzigen Staatsanwalt, der dieses Betrugssystem verfolgen wollte, behindert und eingebremst. Dadurch kann dieser Filz rund um dieses Betrugsmodell jetzt ungehindert weiterlaufen.“ Denn: Durch die nach wie vor fehlende konsequente Kontrolle würden weiterhin Ärzte ermuntert, auf die gleiche Weise betrügerisch abzurechnen.

FREIE WÄHLER und GRÜNE haben daher zum Abschluss des „UA Labor“ eine klare Forderung: Aus dem Fall der ‚Soko Labor‘ müssen Konsequenzen gezogen werden. Dazu gehören unter anderem die Unabhängigkeit der Justiz, eine konsequente Strafverfolgung sowie neue Denkansätze im Bereich der Gesundheitspolitik.

Hier finden Sie den Minderheitenbericht von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FREIE WÄHLER.

Labor-Betrugssystem bleibt untrennbar mit dem Namen Schottdorf verbunden

Grüne wehren sich erfolgreich gegen einstweilige Verfügung  
Das beispiellose Betrugssystem mit Speziallaborleistungen, bei dem privaten Krankenkassen und der staatlichen Beihilfe ein mutmaßlicher Schaden in dreistelliger Millionenhöhe entstand, ist und bleibt untrennbar mit dem Namen des Augsburger Laborunternehmens Schottdorf verbunden. Wir sind mit dem Ausgang des Rechtsstreits der Landtags-Grünen mit Bernd Schottdorf hoch zufrieden.
Schottdorfs Anwalts-Armada wollte uns den Terminus „Schottdorf-Betrugssystem“ per einstweiliger Verfügung und unter Androhung eines Ordnungsgelds von 250.000 Euro untersagen. Gegen diesen Einschüchterungsversuch haben wir uns vor dem Landgericht Köln erfolgreich zur Wehr gesetzt. Gegen den Gerichtsentscheid aus dem Februar 2016 war Schottdorf allerdings in Berufung gegangen. Jetzt wurde diese Berufung zurückgezogen. Das Urteil aus dem Februar, wonach der Terminus „Schottdorf-Betrugssystem“ weiterhin verwendet werden darf, hat nun also Rechtskraft erlangt.

Ignoranz und Arroganz der Macht

38. Sitzung des UA „Labor“
Obwohl zwei amtierende bayerische Minister vor dem Untersuchungsausschuss „Labor“ Rede und Antwort stehen mussten, gab es nur eine relativ kurze Sitzung. Beiden gemeinsame Verteidigungslinie: Über den Tisch eines Ministers geht jeden Tag so viel, da könne man sich einfach nicht an Einzelheiten erinnern. Dafür möge sich der Landtag doch an die zuständigen Beamten wenden. Für Innenminister Herrmann waren die Querelen in und um die „SoKo Labor“ wohl auch eher ein alltäglicher, wenig bemerkenswerter Vorgang. Es gehöre eben zum Polizeialltag, dass die Staatsanwaltschaft auch mal Entscheidungen über Ermittlungen treffe, die den Ermittlerinnen und Ermittlern nicht gefallen. Dies ist grundsätzlich richtig. Allerdings kann von einer modernen Führung erwartet werden, dass die Ermittlerinnen und Ermittler rechtzeitig über Angelegenheiten, die sie unmittelbar betreffen, umfassend informiert und einbezogen werden. Und genau dies ist im bayerischen Landeskriminalamt im Fall Schottdorf nicht geschehen.

Herrmann: Aus Schaden nicht klug geworden
Der Innenminister wollte allerdings nichts davon wissen, dass die massiven Verwerfungen in SoKo und LKA auch von einem vormodernen Führungsstil begünstigt wurden. So wurde beispielsweise dem LKA-Ermittler Sattler zunächst noch zugesichert, dass er Leiter der „SoKo Labor“ bleiben werde, um ihn dann kurz darauf ohne Vorwarnung abzusetzen. Vorgänge wie diese führten zu verständlichem Ärger im LKA, der sich zunächst in internen Beschwerden Luft verschaffte. Als die betroffenen Beamten nach Jahren immer noch auf taube Ohren stießen und das Misstrauen weiter wuchs, wandten sie sich letztlich an die Öffentlichkeit. Auf die Frage, ob man im Innenministerium und bei der Polizei daraus gelernt habe, berief sich Herrmann darauf, dass das LKA ja nun einen neuen Präsidenten habe und man sich auch mit der Führungskultur intensiv auseinandergesetzt habe. Offenbar war dies als Distanzierung von dem ehemaligen Präsidenten des LKA, Peter Dathe, gemeint. Letztlich ist das zu wenig. Der Innenminister als oberster Dienstherr hätte frühzeitig und ernsthaft prüfen müssen, was im LKA so massiv schief lief. Diese Verantwortung kann er nicht nachträglich auf andere abwälzen.

Bausback: Keine „aktive“ Erinnerung, keine aktive Kontrolle
Justizminister Bausback stellte von vornherein klar, dass die relevanten Vorgänge rund um die „Affäre Schottdorf“ längst abgeschlossen waren, als er im Herbst 2013 Justizminister wurde. An das meiste, was in diesem Zusammenhang danach hochkochte, habe er leider „keine aktive Erinnerung“ mehr. Er weigerte sich auch, Falschinformationen von Parlament und Öffentlichkeit unter anderem im Verfassungsausschuss des bayerischen Landtages am 22.05.2014 zu kommentieren und korrigieren. Obwohl er sich in dieser Sitzung wegen eines Bundesratstermins lediglich vertreten ließ, wollte er zu den falschen Behauptungen, dass „kein Patient geschädigt“ worden und dem Justizministerium Rückforderungen von Versicherungen nicht bekannt geworden seien, nicht Stellung nehmen. Auch das ein Beispiel für die unschöne Art, Verantwortung für offensichtliche Fehler im Nachhinein auf Untergebene abzuwälzen.

Vermeidung von Verantwortung
Insgesamt verfestigte sich durch die beiden Ministereinvernahmen der Eindruck, dass diese – zwar auf ihre je eigene Art, aber im Ergebnis wie die frühere Justizministerin Merk – vor allem darauf bedacht sind, keine Verantwortung zu übernehmen, weil man sich dadurch angreifbar machen kann. Sie schrecken förmlich vor ihrer Ministerkompetenz, der Pflicht zur Kontrolle und dem Recht, zu führen und im Zweifel korrigierend einzugreifen, zurück und verlassen sich lieber darauf, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon wissen, was sie zu tun haben. Diese gelebte Verantwortungslosigkeit führen die untergeordneten Behörden dann ihrerseits fort. So machte die Generalstaatsanwaltschaft München der Staatsanwaltschaft München I nur „Vorschläge“. Auch sie sprach keine beamtenrechtlich verbindlichen, schriftlichen Weisungen aus. „Vorschläge“ der Generalstaatsanwaltschaft sind aber keine Vorschläge, die man auch hätte ablehnen können. Die untergebenen Beamtinnen und Beamten werden so in die Ecke gedrängt. Dagegen vorgehen können sie allerdings nicht. Hätten sie stattdessen eine schriftliche Weisung bekommen, hätte ihnen die Möglichkeit offen gestanden dagegen zu remonstrieren. Eine übergeordnete Behörde müsste dann prüfen, ob die Weisung rechtmäßig war. Durch den Verzicht auf offizielle Weisungen findet im Prinzip keine Eigenkontrolle statt, es bleibt nur noch die parlamentarische Kontrolle und letztlich der Untersuchungsausschuss. So lange die Landtagsmehrheit am politischen Weisungsrecht festhält, wäre es deshalb transparenter, wenn des Öfteren in strittigen Fällen, in denen Besprechungen und Diskussionen kein einhelliges Ergebnis gebracht haben, vom Weisungsrecht Gebrauch gemacht würde. Damit würde die übergeordnete Instanz, sei es die Generalstaatsanwaltschaft, sei es das Ministerium, einerseits sichtbar Verantwortung übernehmen; andererseits eröffnete das den untergebenen Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit, Angelegenheiten durch eine dritte Instanz prüfen zu lassen. Das würde die jeweilige Verantwortung besser sichtbar werden lassen.

Ausblick
Dies war die letzte Sitzung des Untersuchungsausschusses „Labor“ mit Zeugeneinvernahmen. Die Fraktionen machen sich nun daran, den Schlussbericht vorzubereiten. Der Untersuchungsausschuss soll voraussichtlich noch vor der Sommerpause 2016 vollständig abgeschlossen sein.

Ankündigung der 38. Sitzung des UA Labor

Am Dienstag, den 05.04.2016 findet die letzte Zeugeneinvernahme des Untersuchungsausschusses „Labor“ statt. Geladen sind Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Winfried Bausback. Der Innenminister wird uns als oberster Chef der bayerischen Polizei erklären müssen, welche Konsequenzen aus der Affäre rund um die „SoKo Labor“ gezogen wurden.
Im Verlauf des Untersuchungsausschusses wurde deutlich, dass die rechtlichen Möglichkeiten zur Eindämmung des Betruges bei der Abrechnung von Speziallaborleistungen bisher nicht ausgeschöpft wurden. Wir möchten deshalb von Justizminister Bausback wissen, ob und welche bayerischen Initiativen diesbezüglich geplant sind. Ein weiteres Thema wird die Falschinformation des Parlaments und der Öffentlichkeit durch das Justizministerium im Jahr 2014 sein, unter anderem im Zusammenhang mit dem Fall Denk.
Verfolgen Sie @GrueneLandtagBY und @SeppDuerr auf Twitter, um während der Sitzung auf dem Laufenden zu bleiben.

Privatversicherungen ziehen keine Konsequenzen – Staatsanwaltschaft bagatellisiert Schaden

36. Sitzung des Untersuchungsausschusses „Labor“
Bei der 36. Sitzung des Untersuchungsausschusses Labor wurde hat sich gezeigt, dass die Privatversicherungen bis heute keine Lehren aus den massenhaft aufgetretenen Fällen von Abrechnungsbetrug bei Speziallaborleistungen gezogen haben. Der Vertreter des Verbands der Privaten Krankenversicherungen (PKV) sollte über die Konsequenzen berichten, die man dort gezogen hat. Da hat es dann schon sehr überrascht, welch geringe Folgen diese Schäden für das Handeln der Versicherungen hatten.
Obwohl die privaten Krankenversicherungen seit Jahren aus eigenen Vergleichsstudien wissen, dass ihre Ausgaben für Laborleistungen fünfmal so hoch sind wie die der gesetzlichen Krankenkassen, haben sie bis heute keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen. Und das, obwohl der Anteil dieser Kosten für Laborleistungen an den Gesamtausgaben der PKV laut Zeugen jedes Jahr immerhin 12 bis 13 Prozent beträgt. Lediglich äußerst vage wurden Versuche angekündigt, bei den Preisen, die für Laborleistungen bezahlt werden, nachzubessern. Sonst hat der Verband vor allem vorgetragen, was nicht gemacht werden könne (zum Beispiel eine Budgetierung wie in der GKV). Allerdings könnten, wie der Zeuge auf unsere Nachfrage einräumen musste, etliche einfache Kontrollmaßnahmen (wie zum Beispiel einen Qualifikationsnachweis von den abrechnenden Ärztinnen und Ärzten zu verlangen) ganz einfach von den gesetzlichen Kassen übernommen werden.

Staatsanwaltschaft redet entstandenen Schaden klein
Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft im so genannten Pilotverfahren versuchte wiederholt, den entstandenen Schaden klein zu reden. Er konnte keine genauen Angaben machen, wie hoch die Rückforderungen der geschädigten Versicherungen waren. Seine Behauptung, diese Frage habe in dem Strafverfahren auch überhaupt keine Rolle gespielt, wurde jedoch durch ein Schreiben der Staatsanwaltschaft selbst deutlich widerlegt, in dem es heißt, dass eben diese Rückforderungen belegen, dass ein Schaden auch im strafrechtlichen Sinne entstanden ist.
Völlig absurd war die auch von ihm wiederholte Behauptung, Fälle von M III/M IV-Abrechnungsbetrug hätten im BGH-Urteil gegen den Arzt A. nur eine geringe Rolle gespielt. Denn er selber hat den vom Gericht dafür angesetzten Schaden auf 478 000 Euro beziffert – bei einem Gesamtschaden von 748 000 Euro.

Die Staatsanwaltschaft muss endlich damit aufhören, das Ausmaß des Betruges zu bagatellisieren. Und die Versicherungen müssen endlich handeln. Denn dann könnten sie die Beiträge der Versicherten spürbar senken.

Ermittlungen ins Blaue hinein: Dehnbare Definition des „Anfangsverdachtes“

35. Sitzung des Untersuchungsausschusses „Labor“
Der Untersuchungsausschuss „Labor“ musste sich jetzt mit  zwei Fällen beschäftigten, in denen die Staatsanwaltschaft zunächst eine äußerst „kreative“ Begründung fand, um nach Anzeigen von Seiten Schottdorfs Ermittlungen gegen dessen Kritiker einzuleiten, und diese dann auch noch unnötig in die Länge zog. Ermittlungen werden, so steht es im Gesetz, durchgeführt, wenn es zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat gibt. Dieser sogenannte Anfangsverdacht ist allerdings äußerst dehnbar definiert. Deshalb lässt sich die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wohl in den meisten Fällen irgendwie begründen. Deshalb sollte eine mögliche Fehleinschätzung über das Vorliegen eines Anfangsverdachtes dadurch korrigiert werden, dass Ermittlungen sofort eingestellt werden, wenn er sich nicht erhärten sollte. Aber genau das hat die Staatsanwaltschaft in diesen zwei Fällen unterlassen.

„Dienst nach Vorschrift“: Der Fall Mahler
Man stelle sich vor ein Polizist macht seine Arbeit. Er wertet ein Beweisstück aus und schreibt einen Ermittlungsbericht dazu. Allerdings irrt er sich dabei und sieht fälschlicherweise Anhaltspunkte für eine Straftat gegeben. Der Irrtum wird rechtzeitig bemerkt. Dennoch wird gegen den Polizisten wegen „Verfolgung Unschuldiger“ ermittelt (§ 344 Abs. 1 StGB). Dabei  setzt dieser Tatbestand voraus, dass ein Staatsbeamter einen Unschuldigen absichtlich oder wissentlich strafrechtlich verfolgt. Ganz offensichtlich nicht gemeint sein kann damit die alltägliche Polizeiarbeit, bei der leider auch Fehler passieren können. Trotzdem wurde der LKA-Beamte Robert Mahler genau deswegen von Schottdorf angezeigt. Die Staatsanwaltschaft München I folgte dem Wunsch Schottdorfs und leitete prompt Ermittlungen gegen den Beamten ein. Unter anderem aufgrund dieses Verfahrens wurde auch ein Disziplinarverfahren eröffnet, das die Regelbeförderung Mahlers aussetzte. Die „Ermittlungen“ liefen dann zwei Jahre, in denen praktisch nichts geschah. Man habe, so versuchte es der damals zuständige Staatsanwalt zu erklären, auf das Urteil des Bundesgerichtshofes im „Pilotverfahren“ gewartet. Aber dieses hat mit dem Tatvorwurf gegen Mahler nichts zu tun, weil etwa das falsch interpretierte Beweisstück dabei überhaupt keine Rolle spielte. Und schon gar nicht konnte sich dabei herausstellen, ob Schottdorf „unschuldig“ im Sinne des § 344 Abs. 1 StGB war, denn er war in diesem Verfahren überhaupt nicht angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hätte stattdessen schon vor Einleitung eines Verfahrens gegen Mahler prüfen müssen, ob er bei der Auswertung der Beweismittel nicht davon ausgehen konnte, dass eine Straftat vorlag und er Schottdorf absichtlich und wider besseres Wissen etwas unterstellt hat. Nur das wäre der springende Punkt gewesen.
Die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft in diesem Fall ist völlig absurd. Ließe man nämlich, wie sie das getan hat, bei der Vorprüfung, ob ein Anfangsverdacht wegen Verfolgung Unschuldiger vorliegen könnte, den subjektiven Teil, also den Vorsatz, völlig außer Acht, könnte man immer nachträglich gegen Beamtinnen und Beamten der Strafverfolgungsbehörden Ermittlungen wegen dieser Straftat einleiten, wenn sich der Anfangsverdacht in den von ihnen untersuchten Fällen nicht erhärtet hat. Das ist natürlich offensichtlicher Quatsch.

Geheimdienstgeschichten: Staatsanwalt hält Journalisten für 007
Noch absurder stellte sich die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Journalisten Denk wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB) dar. Denk hatte vor Gericht behauptet, über vertrauliche Unterlagen zu einem Spendenvorgang zu verfügen. Schottdorfs Anwälte warfen ihm daraufhin vor, dass er ihren Faxverkehr abgehört habe, weil er nur so in den Besitz einer Scheckkopie an den ehemaligen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber habe kommen können. Auch diesen Vorwurf übernahm die Staatsanwaltschaft München I ungeprüft und leitete noch am selben Tag Ermittlungen ein. Sie prüfte weder, ob Denk überhaupt behauptet hatte, diesen Scheck zu besitzen, noch verschwendete sie einen Gedanken daran, ob und wie das technisch möglich sein sollte oder ob Denk selbst dazu überhaupt in der Lage wäre. Seit der NSA- Affäre, so versuchte man sich uns gegenüber mehrfach zu rechtfertigen, sei ja alles denkbar. Außerdem verfüge Denk über ein Telefon. Lächerlicher geht es kaum.
Die erst ein Jahr später mit Ermittlungen beauftragte Polizei erkannte die Absurdität dieser Vorwürfe allerdings sofort und wollte das Verfahren einstellen. Schnell wurde auch klar, dass die von Denk erwähnten Akten aus dem Bestand der „SoKo Labor“ stammten. Aber statt die Ermittlungen gegen Denk sofort einzustellen, konzentrierte sich die Staatsanwaltschaft danach auf „Maulwurf“-Suche, also darauf, gegen LKA-Beamtinnen und Beamte wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen und gegen Denk wegen Anstiftung dazu zu ermitteln.
Das allerdings wollen die Justizbehörden dem Landtag gegenüber bis heute vertuschen. Obwohl inzwischen durch Akten, die dem Untersuchungsausschuss vorliegen, und Zeugenaussagen sicher festgestellt wurde, dass gegen Denk wegen des umstrittenen Vorwurfs der Anstiftung zum Verrat von Dienstgeheimnissen tatsächlich ermittelt wurde, will man uns immer noch das Gegenteil weismachen. Man habe sich nur gedanklich mit dem Vorwurf auseinandergesetzt, in diese Richtung aber nicht ermittelt. Dreister geht es kaum!
Überhaupt nicht erklären konnten uns die Staatsanwälte, warum das Verfahren gegen Denk erst nach knapp vier Jahren eingestellt wurde, obwohl die damit beauftragte Polizei immer wieder darauf drängte, die Ermittlungen sofort einzustellen. Denn bei allen Versuchen haben sich im Laufe der Jahre keine neuen Anhaltspunkte ergeben, wie Denk an die Dokumente gekommen sein könnte.
Denk hat nun dem Ausschuss ausführlich geschildert, wie skurril und komisch sich das tatsächlich zutrug.

Mein Name ist Beate Merk und ich weiß von nichts
Welche Funktion hatte eigentlich die frühere Justizministerin Beate Merk? Diese Frage konnte man sich im Untersuchungsausschuss am Dienstag dieser Woche berechtigterweise stellen. Ihre ehemalige Büroleiterin sagte aus, dass Merk die strikte Weisung ausgab, dass sie sich nicht in einzelne Verfahren einmischen und von diesen auch nicht unterrichtet werden wolle. Sie wollte aber auch nicht von brisanten Fällen zuerst aus der Presse erfahren, weshalb ihr diese dann möglichst davor berichtet werden sollten. Irgendwo zwischen diesen schwammigen Vorgaben musste sich die Büroleiterin bewegen. Relevantes Kriterium für eine Berichterstattung war offenbar nicht, ob es um Wichtiges ging oder Probleme gab, sondern ob die Medien davon Wind bekamen oder zu bekommen drohten. Üblicherweise endete die Berichtskette deshalb im Ministerbüro, nicht bei der Ministerin. Merk weigerte sich offenbar auch eine eigene Bewertung von Rechtsfragen vorzunehmen; sie verließ sich voll und ganz auf ihre Fachabteilungen.
Leitung und Verantwortung für das Justizministerium liegt nun mal bei der jeweiligen Justizministerin oder dem Justizminister. Um sie wahrnehmen zu können, müssen diese zumindest über bedeutende Verfahren informiert sein, weil sie sonst ihre Fach- und Dienstaufsicht nicht ausüben können. Damit haben wir bestätigt, dass im Justizministerium unter Merk ein machtpolitisches Vakuum herrschte.

Untersuchungsausschuss auf Zielgeraden

Ausblick auf die kommenden Befragungen
Der Untersuchungsausschuss „Labor“ geht in den nächsten Monaten in die letzte Befragungsrunde. Wir haben uns dafür noch einiges vorgenommen. In erster Linie wollen wir den in den bisherigen Sitzungen erlangten Hinweisen nachgehen und unsere Erkenntnisse weiter mit Beweisen unterfüttern.
Außerdem hat ja, wie in den Medien zu lesen war, das Amtsgericht Augsburg die Schottdorfs im sogenannten Konzernverfahren freigesprochen. Dieses Verfahren, die darin vorgetragenen Vorwürfe und damit auch das Urteil, betreffen unseren Untersuchungsausschuss nicht. Denn dort steht, anders als im Untersuchungsausschuss, nicht das Vorgehen und Fehlverhalten der staatlichen Behörden im Mittelpunkt. Das Verfahren wurde einvernehmlich Anfang 2008 nach Augsburg abgegeben, weit vor und unabhängig von den Fehlentscheidungen in Sachen Abrechnungsbetrug bei Speziallaborleistungen.

„Konzernverfahren“ betrifft Untersuchungsausschuss nicht
Das Konzernverfahren betrifft ausschließlich den kassenärztlichen Bereich, während wir Laborabrechnungen von Ärzten gegenüber Privatpatienten im Blick haben. Während man Schottdorf im Konzernverfahren eventuell zugutehalten kann, dass hier ein findiger Unternehmer die rechtlichen Möglichkeiten bis aufs Äußerste ausgereizt hat, gab es in unserem Fall nie einen Zweifel daran, dass das in Frage stehende Abrechnungsmodell illegal war – und nach dem Urteil des BGH auch definitiv Klarheit darüber, dass es strafbar war. Ein zentraler Kritikpunkt unserer Untersuchungen ist die vom Konzernverfahren völlig unabhängige Frage, warum die bayerischen Justizbehörden zweierlei Maß angewendet und ein Pilotverfahren zum BGH gebracht, aber gleichzeitig Hunderte vergleichbarer Fälle eingestellt oder verjähren haben lassen, so dass ein Arzt verurteilt, alle anderen aber laufen gelassen wurden.
Ein zweiter Kritikpunkt besteht darin, dass wir der Regierung vorwerfen, im Laborbereich keine Nachbesserungen der Rahmenbedingungen des Gesundheitssystems auf den Weg gebracht zu haben, obwohl sie eine Vielzahl von Hinweisen auf die Notwendigkeit derartiger Nachbesserungen hatte, also darauf dass Ärzte und Laborärzte das Abrechnungssystem dazu genutzt haben, zu Lasten von Patientinnen und Steuerzahlern illegale Gewinne einzustreichen. Dass das Labor Schottdorf jahrelang Einsendeärzten erhebliche Preisnachlässe gewähren konnte und offensichtlich dennoch kostendeckend und gewinnorientiert arbeitete, zeigt, dass Speziallaborleistungen für Privatversicherte deutlich überteuert sind. Unsere gesundheitspolitische Kritik wurde vom Augsburger Gericht geradezu bestätigt, mit Aussage, das Abrechnungssystem sei nicht mal für Experten zu durchschauen. Der dem Freispruch zugrundeliegende Vorwurf des Gerichtes richtet sich auch gegen die Gesundheitspolitik: Sie habe zum einen für Rechtsunsicherheit gesorgt und es zum anderen „gewieften Experten“ wie Schottdorf ermöglicht, mit der Gesundheit von Menschen auf Kosten der Beitrags- und Steuerzahlerinnen und -zahlern viel Geld zu verdienen.

Bei den kommenden Befragungen werden wir uns auf folgende Schwerpunkte konzentrieren:

Rechtsauffassung geändert: Warum?

Das Ministerium und die Staatsanwaltschaft Augsburg waren Ende der 90er Jahre, die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Augsburg wieder 2004 der Rechtsauffassung, dass Falschabrechnungen Betrug sind. Warum ist man davon abgerückt von Straffreiheit ausgegangen?

Blackbox Gesundheitssystem
Das Gesundheitssystem wird von der Gesundheitspolitik mehrheitlich als finanzpolitische Blackbox behandelt, d.h. Hauptsache, das öffentliche Ausgabevolumen wird nicht gesteigert und der Leistungsumfang nicht zu sehr eingeschränkt, alles andere ist vernachlässigbar. Die Honorarverteilung innerhalb der Ärzteschaft ist deshalb kein völlig rechtsfreier, aber rechtsarmer Raum, Maßstab ist a) die Machtverteilung, b) die möglichst flächendeckende Versorgung. Niemand hat offenbar Interesse, Betrug abzustellen, solange er hilft, das System am Laufen zu halten. Warum hat die Regierung daraus keine Konsequenzen gezogen und Änderungen angeregt?

Whistleblower einschüchtern
In dieser Affäre zeigt sich immer wieder, dass die bayerischen Behörden sofort zur Stelle sind, wenn es darum geht, Kritiker möglichen Fehlverhaltens mundtot zu machen. Nicht zuletzt geht es ihnen darum, mögliche interne „Lecks“ zu stopfen. So wurde u.a. der Journalist Denk auf der Basis eines völlig absurden Vorwurfs mit einem langjährigen Verfahren überzogen. Das wurde auch dann nicht eingestellt, als Ermittlungen keinerlei Bestätigung erbrachten. Im Gegenteil hat man ihm dann auch noch Anstiftung zum Geheimnisverrat vorgeworfen, wiederum ohne jegliche Belege. Auffällig ist eine Häufung solcher Fälle in Zuständigkeit des jetzigen Generalstaatsanwalts Nötzel. Man denke nur an den Fall Bendixen, auch da wurde lediglich auf Basis einer Räuberpistole ermittelt. Gegenwärtig geht man gegen zwei Zollfahnder vor, denen vorgeworfen wird, die Ermittlungen gegen Gurlitt öffentlich gemacht zu haben. Ziel dabei ist offenbar, die eigenen Leute, also mögliche Presseinformanten einschüchtern.

Außerdem werden wir versuchen, die Hinweise darauf, dass Landtag und Öffentlichkeit von der Regierung und Behördenvertretern angelogen wurden, zu erhärten, und das offenbare Macht- und Kontrollvakuum im Justizministerium unter Frau Merk näher untersuchen. Dazu stellen wir in der morgigen Sitzung auch einen Beweisantrag. Für weitere Spannung ist also gesorgt.