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Ankündigung der 38. Sitzung des UA Labor

Am Dienstag, den 05.04.2016 findet die letzte Zeugeneinvernahme des Untersuchungsausschusses „Labor“ statt. Geladen sind Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Winfried Bausback. Der Innenminister wird uns als oberster Chef der bayerischen Polizei erklären müssen, welche Konsequenzen aus der Affäre rund um die „SoKo Labor“ gezogen wurden.
Im Verlauf des Untersuchungsausschusses wurde deutlich, dass die rechtlichen Möglichkeiten zur Eindämmung des Betruges bei der Abrechnung von Speziallaborleistungen bisher nicht ausgeschöpft wurden. Wir möchten deshalb von Justizminister Bausback wissen, ob und welche bayerischen Initiativen diesbezüglich geplant sind. Ein weiteres Thema wird die Falschinformation des Parlaments und der Öffentlichkeit durch das Justizministerium im Jahr 2014 sein, unter anderem im Zusammenhang mit dem Fall Denk.
Verfolgen Sie @GrueneLandtagBY und @SeppDuerr auf Twitter, um während der Sitzung auf dem Laufenden zu bleiben.

Karenzzeiten für ehemalige Minister- auch in Bayern

Maximilianeum 05

Fälle wie Bahr, Leeb oder Fahrenschon zeigen, dass politischer Einfluss käuflich ist: wer eine bestimmte Politik macht, macht Karriere und Kohle.
Ein ehemaliger bayerischer Finanzminister wird nicht einmal einen Monat nach Amtsende Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (Fahrenschon); ein ehemaliger Gesundheitsminister wechselt zur privaten Krankenversicherung der Allianz (Bahr); und ein ehemaliger Justizminister übernimmt etwa sechs Monate nach seinem Ausscheiden aus dem Amt das Mandat für einen der bekanntesten deutschen Laborärzte (Schottdorf), der die Justiz seit Jahren beschäftigt und dessen Verfahren auch Berichtssachen im Justizministerium waren (Leeb).
Um den Anschein eines „Geschmäckles“ zu vermeiden, braucht es ein Gesetz, das Interessenskonflikte unterbindet, das keine Geschäfte mit Leuten, mit denen man vorher politisch arbeitete, zulässt. LobbyControl und Transparency International fordern eine Karenzzeit von drei Jahren. Im Bundestag wird seit einem Jahrzehnt über Karenzzeiten für Minister beraten, das letzte Mal im Januar 2014. Passiert ist seither nichts, stattdessen ließen SPD und Union den Antrag der Grünen zweimal von der Tagesordnung streichen.

In Bayern ist alles bestens – sagt die Regierung
Ich habe die bayerische Regierung gefragt, ob sie die von der Grünen Bundestagsfraktion und von Organisationen wie LobbyControl und Transparency International erhobene Forderung nach einem Gesetz für Karenzzeiten ausgeschiedener Regierungsmitglieder vor dem Wechsel in die Wirtschaft teilt und ob sie Bedarf für eine bayerische Regelung sieht, um u.a. Interessenskonflikte früherer Mitglieder der Staatsregierung bei anwaltschaftlichen Aktivitäten gegen den Freistaat auszuschließen.

Die Antwort:
Eine Karenzzeit für ehemalige bayerische Regierungsmitglieder ist gesetzlich nicht vorgesehen und eine Änderung dieses Umstands auch nicht gewünscht.

Wir werden im Untersuchungsausschuss Labor genau hinschauen, ob ehemalige Regierungsmitglieder ihren politischen Einfluss für  ihre berufliche Tätigkeit genutzt haben und weiter darauf drängen, dass eine Änderung dieser Praxis gesetzlich geregelt wird. Nicht in allen Fällen, wie etwa im Fall Gauweiler, nützt eine Karenzzeit. Aber es wäre schon einmal ein Anfang.

Landtag lehnt Schottdorfs Verfassungsbeschwerde ab – Stellungnahme stärkt Grüne Position

Am Ende einer ruhigen Sommerpause steht der Untersuchungsausschuss „Labor“ immer noch mit praktisch leeren Händen da. Wie befürchtet kam nur ein Bruchteil der Akten von Justiz-, Innen- und Gesundheitsministerium. Die Staatskanzlei lieferte gar nichts.

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Sepp Dürr vor dem noch leeren Aktenschrank

Immerhin hat der Landtag jetzt in seiner Stellungnahme die Verfassungsbeschwerde von Schottdorf und seiner Frau in allen Punkten als unzulässig und unbegründet zurückgewiesen. Schwerpunkt des Untersuchungsauftrages ist demnach die Vertrauenswürdigkeit und Integrität der bayerischen Justiz und nicht das Verhalten eines Einzelnen (140916 Steiner-Gutachten Schottdorf)

Schottdorfs Vorwurf, er werde durch den Untersuchungsausschuss an den Pranger gestellt, erscheint ohnehin absurd: Schließlich fordert er selbst in einer Amtshaftungsklage gegen zwei LKA- Beamte eine öffentliche und politische Aufklärung der Vorwürfe gegen ihn.

Darüber hinaus sehen wir Grünen uns durch die Stellungnahme des Landtags in unseren bisherigen Argumenten auch gegenüber den anderen Fraktionen bestärkt. Denn der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Udo Steiner, der den Landtag vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vertritt, kritisiert wie wir die Bitte des Verfassungsgerichtshofes, den Einsetzungsbeschluss bezüglich der angegriffenen Punkte auszusetzen. Leider war die Mehrheit im Untersuchungsausschuss dieser, zu unserem Unmut, auch noch im Übermaß nachgekommen. 

Grüne Position bestätigt

Nach eigener Rechtsprechung des Verfassungsgerichthofes sei es notwendig, sagt Steiner, bei dem Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren, einen strengen Maßstab anzulegen. Die Abwägung der Folgen, die eintreten, wenn der Verfassungsgerichtshof die einstweilige Anordnung nicht erlässt und die Verfassungsbeschwerde Erfolg hätte,  gegenüber den Nachteilen die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde und die Verfassungsbeschwerde aber keinen Erfolg hätte, hätte eindeutig zu Gunsten des Landtags ausfallen müssen. Denn nun werde die Funktionsfähigkeit des Parlaments beeinträchtigt und eines der wichtigsten parlamentarischen Rechte, das Untersuchungsrecht, praktisch ausgehebelt.

Prof. Steiner kritisiert also, dass bei der Bitte an den Landtag, den Einsetzungsbeschluss auszusetzen, der allgemeine Grundsatz, eine gewisse Zurückhaltung und Selbstbeschränkung, im Hinblick auf die gegenseitige Respektierung oberster Staatsorgane, zu zeigen, durch den Verfassungsgerichtshof nicht ausreichend beachtet wurde. Schottdorfs Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hätte folglich ablehnt werden müssen.

Der Landtag wiederum wäre der Bitte besser, wie allein von uns gefordert, in sinnvoller und pragmatischer Art und Weise nachgekommen: Alle Akten anfordern, sich in Ruhe einen Überblick verschaffen und die öffentliche Behandlung der in der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Punkte auf die Zeit nach der Entscheidung verschieben.

Der Verfassungsgerichtshof wird noch in diesem Jahr entscheiden. Es bleibt also spannend!

Untersuchungsausschuss Schottdorf wird seiner Aufgabe nachkommen

Dr. Sepp Dürr lehnt die vom Verfassungsgerichtshof erbetene Aussetzung der Aufklärungsarbeit ab 

Befremden löst ein am Montagabend per Boten im Landtag eingegangenes Schreiben des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Dr. Karl Huber, aus. Darin werden die Landtagsfraktionen unter Verweis auf eine Verfassungsbeschwerde der Anwälte (Kanzlei Bub, Gauweiler & Partner) des Augsburger Laborarztes Schottdorf gebeten, den bereits getroffenen Beschluss zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Laboraffäre“ vorerst nicht zu vollziehen.

Für Dr. Sepp Dürr, rechtspolitischer Sprecher der Landtags-Grünen, ist dies „ein ungeheuerlicher Vorgang. Herr Schottdorf hat sich in den letzten Jahren stets eine Sonderbehandlung durch die Justiz ausbedungen. Dass er jetzt auf juristischem Weg versucht, die Aufklärungsarbeit des Parlaments zu be- oder verhindern, ist eine Dreistigkeit!“

In dem Schreiben des Verwaltungsgerichtshofs ist in den Augen der Landtags-Grünen eine eigene Prüfung und rechtliche Würdigung der angeblichen Verfassungsbeschwerde seitens des Gerichts nicht erkennbar. Sepp Dürr: „In unseren Augen ist Herr Schottdorf persönlich durch den vorgelegten Fragenkatalog erst einmal gar nicht tangiert. Allerdings wollen wir sehr wohl die systembedingten und möglicherweise auch durch die bayerische Justiz zu vertretenden Fehler bei der Aufklärung der Vorgänge um dessen Laborsystem erkunden. Dies ist die Aufgabe des Untersuchungsausschusses – und der werden wir nachkommen!“

Nach „Prüfung der Bitte des Verfassungsgerichtspräsidenten“ stellen die Landtags-Grünen fest: Das Parlament kann dieser nicht nachkommen. „Der Landtag wird weiter arbeiten“, so Sepp Dürr. Er weist überdies darauf hin, dass der einstige Generalstaatsanwalt und heutige Gerichtspräsident Huber „bei seinen Entscheidungen darauf achten sollte, nicht selbst in den Ruch der Befangenheit zu geraten“.