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Ankündigung der 38. Sitzung des UA Labor

Am Dienstag, den 05.04.2016 findet die letzte Zeugeneinvernahme des Untersuchungsausschusses „Labor“ statt. Geladen sind Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Winfried Bausback. Der Innenminister wird uns als oberster Chef der bayerischen Polizei erklären müssen, welche Konsequenzen aus der Affäre rund um die „SoKo Labor“ gezogen wurden.
Im Verlauf des Untersuchungsausschusses wurde deutlich, dass die rechtlichen Möglichkeiten zur Eindämmung des Betruges bei der Abrechnung von Speziallaborleistungen bisher nicht ausgeschöpft wurden. Wir möchten deshalb von Justizminister Bausback wissen, ob und welche bayerischen Initiativen diesbezüglich geplant sind. Ein weiteres Thema wird die Falschinformation des Parlaments und der Öffentlichkeit durch das Justizministerium im Jahr 2014 sein, unter anderem im Zusammenhang mit dem Fall Denk.
Verfolgen Sie @GrueneLandtagBY und @SeppDuerr auf Twitter, um während der Sitzung auf dem Laufenden zu bleiben.

Vakuum im Justizministerium – Allgemeinplätze im Gutachten

33. Sitzung des UA „Labor“
Neben dem vom Landtag bestellten Gutachter sagte diesmal vor dem Untersuchungsausschuss ein hochrangiger Vertreter des Justizministeriums aus. Helmut Seitz ist seit 2009 Leiter der Strafrechtsabteilung und hat damit eine Schlüsselposition inne. Die Generalstaatsanwaltschaft erstattete ihre Berichte an Seitz, der daraufhin entschied, ob überhaupt und an welche Stellen er die Berichte weiterleitete.

Vakuum Merk: Was sie nicht weiß, macht sie nicht heiß
Aufgrund der Prominenz der Person Bernd Schottdorf und dem Ausgangspunkt des Verfahrens, die Vorteilsannahme durch einen Augsburger Staatsanwalt, wurde grundsätzlich die Presseabteilung und der Amtschef informiert. In vielen Fällen auch das Ministerbüro. Wusste die ehemalige Justizministerin Beate Merk also über die Vorgänge Bescheid? Seitz glaubt nicht. Der Grund dafür ist bedenklich: Frau Merk bestand offenbar darauf, dass sie möglichst wenig über Einzelfälle informiert wird, damit sie nicht in den Verdacht der Einflussnahme geraten und für Entscheidungen verantwortlich gemacht werden kann. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihres Büros fungierten als eine Art Schleuse, die sie vor der Last der Verantwortung schützen sollte. Wie in den früheren Skandalfällen Mollath und Gurlitt hatte sie möglicherweise auch im Fall Schottdorf aufgrund befohlenen Nichtwissens wunschgemäß keine Ahnung. Eine solche Vogel-Strauß-Politik zeugt nicht grade von Führungsqualitäten, die man als Ministerin haben sollte. Eine weitere Bestätigung unserer schon mehrfach erhobenen Forderung an den Ministerpräsidenten, sie endlich aus dem Kabinett zu schmeißen.

Justizdebakel: „In der Rückschau unbefriedigend“
Wie schon die zwei Zeugen zuvor wies auch Seitz jede Verantwortung von sich. Er finde es zwar „aus heutiger Sicht unbefriedigend“, dass letztlich nur ein Arzt wegen Betruges verurteilt wurde und eine Vielzahl an Fällen verjährt ist. Aber eine Möglichkeit damals anders zu handeln, sieht auch er nicht. Beide konträren Ansicht, sowohl die der Staatsanwaltschaft München I, dass es sich um Betrug handelt, als auch die Meinung der Staatsanwaltschaft Augsburg, dass es eben nicht so ist, wären vertretbar gewesen. Zudem hätte die Suche nach einem Pilotverfahren aus seiner Sicht viel zu lange gedauert. Dieser Umstand habe auch dazu beigetragen, dass letztendlich so viele Verfahren verjährt sind. Er war gar so ungehalten, dass er bei der damaligen Vizepräsidentin des BLKA, Petra Sandles, anrief, denn er wollte „an hoher Stelle deponieren, dass jetzt endlich mal ein Pilotverfahren stattfinden solle“. Er konnte damals nicht ausschließen, dass es an Problemen im Polizeibereich lag. Auch Seitz trug also maßgeblich dazu bei, den Druck auf die „SoKo Labor“ und den sachleitenden Staatsanwalt stetig zu erhöhen.

Zweierlei Zeitmaß
Im Vergleich zu anderen Verfahren, auf die wir im Zusammenhang mit dieser Affäre gestoßen sind, ist die Behauptung, es habe lange, gar zu lange gedauert, allerdings völlig unverständlich. Denn die „SoKo Labor“ und der sachleitende Staatsanwalt Harz mussten aus zunächst 10 000 verdächtigen Ärztinnen und Ärzten ein oder mehrere Pilotverfahren herausfiltern. Dazu wurden u.a. umfangreiche Durchsuchungen durchgeführt und tausende Arztrechnungen ausgewertet. Im Verlauf hat man der SoKo dann auch noch Mitarbeiter entzogen, so dass sich die Arbeit auf den Schultern weniger verteilte. Dennoch schaffte es Harz, knapp eineinhalb Jahre nach Beginn der Ermittlungen, im Januar 2009 dem Landgericht München I eine umfangreiche Anklageschrift vorzulegen, und im Januar 2012, also genau drei Jahre später, hatte bereits der BGH über die Revision entschieden. Dagegen dauerten andere, wesentlich einfachere Verfahren deutlich länger: So brauchte die Staatsanwaltschaft Augsburg über drei Jahre bis zur Zulassung und mehr als fünf Jahre bis zur Eröffnung des sogenannten Konzernverfahrens. Das Verfahren gegen den Journalisten Denk wiederum lief 4 Jahre: das erste Jahr davon wurde überhaupt nicht ermittelt und auch danach gab es kaum Ermittlungstätigkeit. Trotzdem übte hier niemand Druck aus, um die Verfahren zu beschleunigen. Mit solchen merkwürdigen Einlassungen bleibt auch Seitz der allgemeinen Linie treu: Abwiegeln, leugnen, rausreden.

Ein enttäuschend allgemeines Gutachten
In der Sitzung nahm zudem Professor Dr. Gregor Thüsing Stellung zu einem Gutachten, das er für den Untersuchungsausschuss zum Thema „Zuständigkeit für die Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen und Kontrolle der ordnungsgemäßen Abrechnung von Laborleistungen“ erstellt hat. Aus unserer Sicht ist das Gutachten leider sehr allgemein gehalten, insbesondere werden keine Lösungsvorschläge aufgezeigt, wie die Kontrolle der Abrechnung von Speziallaborleistungen im privatärztlichen Bereich verbessert werden kann. Dabei sagte Professor Thüsing, Patientinnen und Patienten seien „allein gelassen“, weil in der Regel nicht in der Lage, sich gegen Falschabrechnungen zur Wehr zu setzen. Das liege einerseits an ihrem Vertrauensverhältnis zum Arzt, andererseits aber auch daran, dass Arztrechnungen für Unkundige schlicht nicht durchschaubar sind. Thüsing wollte deshalb Verbesserungen beim Arzt ansetzen. Dieser könne etwa ab einem gewissen Schwellenwert verpflichtet werden, eine Erklärung abzugeben, dass die Rechnung korrekt gestellt wurde. Allerdings ist so ein Vorschlag wenig hilfreich, denn schon jetzt versichert der Arzt genau dies mit der Rechnungsstellung.

Ohne Kontrolle keine Vertrauensbasis
Der einzig mögliche Weg ist es letztendlich, die Arztrechnungen transparenter und besser überprüfbar zu machen. Insbesondere privaten Versicherungen und Beihilfestellen sind hier gefordert. Im privatärztlichen Bereich besteht zwar zunächst nur ein Rechtsverhältnis zwischen Arzt und Patient, in der Realität werden aber in den meisten Fällen die Rechnungen durch den Patienten an die private Versicherung oder die Beihilfestelle weitergereicht. Insbesondere weil gem. §§ 86, 194 VVG die Ansprüche des Patienten auf den Versicherer übergehen, wenn dieser die Forderung des Arztes begleicht, können Versicherungen und Beihilfestellen auch die Kontrollaufgabe übernehmen, die die Patientinnen und Patienten überfordert. Sie müssen letztlich dazu angehalten werden, nur korrekt gestellte Rechnungen zu bezahlen, also auch zu prüfen, ob der Arzt über die Qualifikation zur Leistungserbringung verfügt: also ob er als Labormediziner oder als entsprechend zertifizierter Facharzt für Endokrinologie, Gynäkologie, Urologie usw. die Speziallaborleistungen erbringen darf. Entsprechende Nachweise werden bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung gefordert, es gibt keinen Grund, das nicht auch im privatärztlichen Bereich zu tun.

Verantwortung der Regierung
Zumindest eines machte das Gutachten deutlich: In den Fällen des mutmaßlichen Abrechungsbetruges durch hunderte bayerische Ärztinnen und Ärzte und dem damit verbundenen Verstoß gegen berufsrechtlichen Regelungen, insbesondere § 4 Abs. 2 GOÄ, hätten die bayerischen Bezirksregierungen berufsgerichtliche Verfahren gegen die betroffenen Ärztinnen und Ärzte nach Art. 77 Abs. 1 HKaG beantragen können. Dazu hätten sie aber informiert werden müssen, so wie es die „SoKo Labor“ ursprünglich tun wollte. Weil die gesetzlichen Möglichkeiten zur Information der Berufsaufsichtsbehörden nicht ausgeschöpft wurden, blieb eine Vielzahl von Verstößen gegen das Berufsrecht ungeahndet.
Sträflich versäumt haben Bayerns Behörden auch, eine neuerliche Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) anzustoßen, obwohl relativ kurz nach der letzten großen Reform von 1995 klar war, dass der damit bezweckte Versuch, Anreize zur Mengenausweitung zu unterbinden, gescheitert war. Denn seitdem wurden insbesondere die Preise für Laborleistungen nicht mehr überarbeitet und der technische Fortschritt demzufolge nicht berücksichtigt. Dies hat letztlich dazu geführt, dass enorme Gewinnspannen möglich sind, weil die Erbringung vieler Laborleistungen wesentlich günstiger geworden ist, im Vergleich zu dem, was nach der GOÄ abgerechnet werden darf. Nur deshalb konnten Labore illegal abrechnenden Ärztinnen und Ärzten Rabatte anbieten. Aktuell wird die GOÄ überarbeitet und hoffentlich dieser Art von Falschabrechnung endlich ein Riegel vorgeschoben.

Ausblick auf das nächste Jahr
Der Untersuchungsausschuss „Labor“ geht jetzt in die Weihnachtspause. Die erste Sitzung im neuen Jahr findet am 26.01.2016 statt. Weitere Zeugen, die das bereits zutage Geförderte präzisieren helfen sollen, sind für den 16. und 23. Februar geladen.
Am 15.03.2016 muss die ehemalige Justizministerin Beate Merk vor den Untersuchungsausschuss. Innenminister Joachim Herrmann und der derzeitige Justizminister Winfried Bausback kommen am 05.04.2016. Soweit die bisherige Planung. Weitere Zeugeneinvernahmen sind nicht ausgeschlossen.
Wir wünschen Ihnen schöne Weihnachten und ein gutes neues Jahr!

Der Schlüsselzeuge: Massive Eingriffe der Generalstaatsanwaltschaft

24./ 25. Sitzung des UA Labor
Massiver Druck, den die Mitglieder der „SoKo Labor“ nur in unterschwelligen Ausläufern zu spüren bekam, wurde auf mindestens eine Person direkt ausgeübt: auf Andreas Harz, damals sachleitender Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I in dem Verfahren rund um das Labor Schottdorf. Harz, ein hervorragender Jurist und inzwischen Vorsitzender Richter am Landgericht München I, schilderte während seiner Zeugenaussage vor dem Untersuchungsausschuss „Labor“ eindrücklich, wie er von der Generalstaatsanwaltschaft München gemobbt, gegängelt und gesteuert wurde.
Damit widerspricht er eklatant der Darstellung von Dr. Christoph Strötz von der Generalstaatsanwaltschaft München vor dem Verfassungsausschuss am 22.05.2014 und der Beantwortung einer Anfrage der Grünen aus dem Jahr 2010 durch die damalige Justizministerin Beate Merk. Beide Male wurde behauptet, dass die Generalstaatsanwaltschaft München keinerlei Weisungen an die sachleitenden Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gegeben habe. Schriftliche Weisungen gab es wohl tatsächlich nicht, aber Harz zählt acht mündliche Anweisungen auf, denen er Folge zu leisten hatte. Selbst in die Absprache im Fall Staatsanwalt H. sei die Generalstaatsanwaltschaft (GenStA) eingebunden gewesen, das stellte Richterin Brigitte Schroeder, die damalige Vorgesetzte von Andreas Harz, bei ihrer Einvernahme am Tag darauf klar.

Der Fall Schottdorf: Abertausende Ärzte als Abrechnungsbetrüger verdächtig
Begonnen hatten die Verfahren rund um das Labor „Schottdorf“ mit einem Bestechungsverdacht gegen einen Augsburger Staatsanwalt. Dieser Fall war so brisant, dass er eine Berichtspflicht an die GenStA auslöste. Auch als dieser Fall abgeschlossen war, musste nicht nur weiterhin stetig an die GenStA berichtet werden, Harz als sachleitender Staatsanwalt musste auch des Öfteren persönlich zu Gesprächen mit der GenStA, um den Fall zu diskutieren. Im Zuge des Verfahrens gegen den Augsburger Staatsanwalt wurden zwei Fälle des Abrechnungsbetruges bei Speziallaborleistungen im Zusammenhang mit dem Labor Schottdorf wieder aufgerollt, die eben dieser Staatsanwalt eingestellt hatte. Es musste geklärt werden, ob die Einstellungen rechtmäßig gewesen waren oder ob sie in direktem Zusammenhang mit einem Darlehen, das Bernd Schottdorf dem Staatsanwalt einige Jahre zuvor gewährt hatte, standen.
Schnell weitete sich der Verdacht des Abrechnungsbetruges bei Speziallaborleistungen gegen etwa 10 000 Ärztinnen und Ärzte bundesweit aus. In Bayern waren es ca. 3000. Deshalb wurde, um die Arbeit halbwegs bewältigen zu können, ein Schwellenwert von 2500 Euro festgelegt, ab dem eine strafrechtliche Verfolgung stattfinden sollte. Außerdem wollte man die außerbayerischen Verfahren über die Generalstaatsanwaltschaften an die örtlich zuständigen Behörden abgeben. Danach blieben noch ungefähr 500 bayerische Fälle, die Harz als sachleitender Staatsanwalt bearbeitete.

Weichenstellung durch die GenStA: Mit Karacho an die Wand
Als erster Schritt sollten einige Münchner Ärztinnen und Ärzte angeklagt, der Rest auf dem „Büroweg“ abgearbeitet werden. Doch dazu kam es nicht mehr. Wegen eklatant auseinander gehenden Rechtsmeinungen zwischen Staatsanwaltschaft München I und Generalstaatsanwaltschaft München, entschied man sich, zunächst nur ein Pilotverfahren durchzuführen. Während Harz und auch seine Vorgesetzte Brigitte Schroeder von der Strafbarkeit wegen Betruges überzeugt waren und sich dabei u.a. auf ein umfangreiches Verfahren aus Limburg an der Lahn und ein Urteil des Landgerichtes Regensburg stützen konnten, war die Generalstaatsanwaltschaft anderer Meinung. Deren juristische Begründung war allerdings eher mager. Größer war sicher die Angst vor der mächtigen Ärztelobby. Denn im Sommer des Wahljahres 2008 gab es in Bayern bereits einen erbitterten Streit mit dem Hausärzteverband, der die CSU ohnehin schon mächtig unter Druck setzte. Verfahren gegen hunderte oder gar tausende Ärzte wären da mehr als ungelegen gekommen.

„Breitseite von Weisungen“
Als für Korruption zuständiger Staatsanwalt war Harz aber nicht bereit, Betrügereien einfach unter den Tisch fallen zu lassen. Daher wurde er von der GenStA immer wieder in fruchtlose Diskussionen verstrickt. Schließlich hat die GenStA das Verfahren zunehmend durch Anweisungen eingeengt und ihm scheibchenweise entzogen.
Ende 2007 hatte man sich geeinigt, zur Klärung der Rechtsfragen zunächst ein Pilotverfahren durchzuführen. Danach wurde Harz angewiesen, keine neuen Durchsuchungen mehr zu machen. Bei den durchsuchten Ärztinnen und Ärzten hätten diese verjährungsunterbrechend gewirkt. Damit die Ärztinnen und Ärzte, die zunächst zurückgestellt wurden, nicht straflos davonkommen würden, wenn das Pilotverfahren erfolgreich wäre, wollte Harz zur Verjährungsunterbrechung  zumindest Serienbriefe verschicken. Auch das wurde ihm von der GenStA untersagt, weil man die Ärztinnen und Ärzte nicht unnötig belasten und möglicherweise Unschuldige nicht grundlos verdächtigen wollte. Völlig unberücksichtigt blieb bei dieser Argumentation, dass die betreffenden Mediziner auf jeden Fall gesetzwidrig abgerechnet und gegen Berufsrecht verstoßen hatten. Dieser Brief wäre wohl auch Warnung genug gewesen, künftig regelkonform abzurechnen.
Im Frühjahr 2008 wurde das sogenannte Konzernverfahren abgespaltet und nach Augsburg abgegeben. Auch diese Entscheidung ging auf die GenStA zurück.
Bei einer fragwürdigen „Laborbesichtigung“ durch die Staatsanwaltschaft München I, zu der die Schottdorfs über ihre Anwälte eingeladen hatten, verplapperte sich Frau Schottdorf: Sie erzählte nebenbei, dass das Labor Schottdorf nuklearmedizinische Laborleistungen bei einem anderen Speziallabor einkauft und dann mutmaßlich als eigene Leistung weiterverkaufen würde. Das wäre eine weitere Betrugsvariante gewesen. Um diesem Verdacht eigenständig nachzugehen, erwirkte Harz im Frühsommer 2008 einen entsprechenden Durchsuchungsbeschluss. Doch das LKA wollte seiner Aufforderung die Durchsuchung endlich durchzuführen, aus Personalnot zunächst nicht nachkommen. Als er sich endlich durchgesetzt hatte, alles bereit und sieben Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für die Durchsuchung eingeplant waren, teilte ihm seine Chefin Brigitte Schroeder mit, dass die GenStA die Teilnahme der Staatsanwaltschaft verboten hatte. Dies wollte Harz nicht akzeptieren; er verlangte eine schriftliche Weisung, um dagegen offiziell remonstrieren zu können. Aber statt ihm eine Weisung zu erteilen, hat ihm die GenStA im Herbst 2008 alle noch verbliebenen Fälle – bis auf das Pilotverfahren und den schon fast abgeschlossenen Fall einer Münchner Ärztin – entzogen und nach Augsburg abgegeben. Auch die bereits weit ausermittelten Münchner Fälle gingen nach Augsburg, obwohl hier die originäre Zuständigkeit bei der Staatsanwaltschaft München I lag.
Harz beschreibt die Einmischungen der GenStA „als Breitseite von Weisungen“, die er so noch nicht erlebt habe. Im Laufe des Verfahrens sei deshalb sein Gefühl gewachsen, dass die weitere Bearbeitung durch ihn von der Generalstaatsanwaltschaft nicht mehr gewünscht sei. Schließlich wurde ihm im November 2008 seitens der Generalstaatsanwaltschaft sogar nahegelegt, sich am Oberlandesgericht zu bewerben. Dieser spürbare  Vertrauensverlust führte dazu, dass Harz der Aufforderung freiwillig nachkam, obwohl er sich selbst erst ein halbes Jahr später hätte bewerben wollen. Das Verfahren rund um das Labor Schottdorf empfindet Harz im Rückblick als gescheitert: „Wir sind als Tiger gestartet und als Bettvorleger geendet.“ Letztendlich wurde nur ein Arzt verurteilt, 11 Fälle wurden gegen Geldauflage eingestellt und ca. 9990 sind davongekommen.

Der Tritt ins Knie
Während seiner Zeugenaussage versuchte Harz immer wieder gute Gründe für die einzelnen Entscheidungen der GenStA zu finden und betonte, dass er sie größtenteils für „vertretbar“ hielt. Auch wenn er jeweils anders gehandelt hätte – und letztendlich Recht behielt.
Entsetzt dagegen war Harz von der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Augsburg, alle Verfahren einfach in einem Aufwasch einzustellen. Damit hatte er nicht gerechnet, denn er hatte auch dem Gerücht, dass alles eingestellt wird, wenn das Verfahren nach Augsburg geht, nie Glauben geschenkt. Insbesondere die Einstellung der Tatvariante „M III in LG“, die Erbringung von Speziallaborleistungen in Laborgemeinschaften, bezeichnet er als „rechtswidrig“ und „unvertretbar“.
Dieses Vorgehen der Staatsanwaltschaft Augsburg damals sei auch ein unfreundlicher Akt („ein Tritt ins Knie“) gegenüber ihm und der Staatsanwaltschaft München I gewesen. Schließlich hatten sie gerade die Anklageschrift gegen den „Pilotarzt“ A. bei Gericht eingereicht, in der ausgeführt wurde, weshalb die Abrechnungsmethode im Zusammenhang mit Speziallaborleistungen rechtswidrig war. Ausgerechnet in dem Moment stellte eine Staatsanwaltschaft aus demselben Bezirk ca. 150 nahezu identische Verfahren mangels Strafbarkeit ein. Auch dafür muss die Generalstaatsanwaltschaft München die Hauptverantwortung tragen. Denn ihre Aufgabe wäre es gewesen, in ihrem Bezirk für gleichwertige Rechtsverhältnisse zu sorgen. Stattdessen drängt sich der Eindruck auf, dass sie die Verfahren tatsächlich mit dem Ziel nach Augsburg gegeben hat, um sie dort einstellen zu lassen.

Auf der Suche nach der „politischen Einflussnahme“
Man liest es immer wieder: Zeuginnen und Zeugen sagen im Untersuchungsausschuss aus, dass auf sie persönlich kein politischer Einfluss ausgeübt wurde. Gab es also keinen? Selbstverständlich gab es ihn. Aber auf anderen, wesentlich höheren Ebenen – und auf wesentlich subtilere Art, als sich das viele vorstellen.
Die Generalstaatsanwaltschaft München hat, das ist nach den jüngsten Befragungen klar, im Fall Schottdorf massiven politischen, weil insistierenden, nicht sachgerechten und die Eigenständigkeit der zuständigen Staatsanwaltschaft aushebelnden Druck ausgeübt. Das hat dazu geführt, dass die gut begründeten Vorhaben der zunächst zuständigen Staatsanwaltschaft in ihr Gegenteil verkehrt wurden. Die GenStA ist als politisch besetzte Einrichtung das Zwischenglied zwischen Justizministerium und Staatsanwaltschaft und kann auch als verlängerter Arm des Ministeriums bezeichnet werden. Deshalb muss die Suche nach der politischen Einflussnahme nun eine Stufe weiter oben ansetzen.
Ungewöhnlich für normal Sterbliche ist auf jeden Fall: Der Verteidiger der Schottdorfs, der Ex-Minister und führende CSU-Politiker Gauweiler, fand stets ein offenes Ohr bei Staatsanwälten und Generalstaatsanwaltschaft. Das ist offenbar ein Privileg, das man kaufen kann. Voraussetzung ist, dass man sich als Beschuldigter Ex-Minister leisten kann. Wenn Gauweiler einmal nicht empfangen wurde, habe sich sofort das Justizministerium als Türöffner eingeschaltet.
Nachdem die „SoKo Labor“ im Sommer 2008 einen Brief an den Verband der privaten Krankenversicherungen herausgeschickt hatte, der über den Abrechnungsbetrug im Zusammenhang mit Speziallaborleistungen informierte, drohte Schottdorf durch seinen Anwalt Gauweiler mit Schadensersatzforderungen gegen den bayerischen Staat. Harz hatte in nachfolgenden Gesprächen mit der GenStA das Gefühl, dass die Intervention Gauweilers für großen Wirbel sorgte. Diese Intervention, vermutet Harz, sei der maßgebliche Grund gewesen für die danach geänderte Verfahrensführung, insbesondere für die Absage der geplanten Durchsuchungen und die Abgabe der Verfahren nach Augsburg. Alle bisherigen Erkenntnisse stützen seine Vermutung.
Politischen Einfluss zu beweisen, ist äußerst schwierig. Denn er setzt ja gerade darauf, nicht ertappt zu werden und sich hinter „vertretbaren“ Entscheidungen zu verstecken. Und schriftlich wird natürlich ohnehin nichts festgehalten. Mündliche Weisungen zu offenbaren, braucht es für die Angewiesenen Mut und Selbstvertrauen – wie zu unser aller Glück eben der ehemalige Korruptionsstaatsanwalt Harz wieder gezeigt hat. Insbesondere in Bayern gibt es, nicht zuletzt aufgrund der seit Jahrzehnten fehlenden Regierungswechsel, zusätzlich noch das Problem des „vorausstolpernden Gehorsams“, wie es der ehemalige bayerische Minister Sinner einmal nannte. Man weiß „unten“ schon, was „die Oberen“ wünschen und vor allem, was sie auf keinen Fall wünschen – und handelt entsprechend.

Bilanz: Ein Jahr Untersuchungsausschuss Schottdorf

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Vorwürfe gegen bayerische Behörden erhärtet
Vor gut einem Jahr haben Grüne und Freie Wähler den Untersuchungsausschuss „Labor“ durchgesetzt. Unser Ziel war und ist, nicht nur die dubiosen Vorgänge bei der Staatsanwaltschaft, sondern auch den gesundheitspolitischen Rahmen unter die Lupe zu nehmen. Dabei wurde schon in den ersten Befragungen deutlich, dass die Ausschussmehrheit aus CSU und SPD kein Interesse an der Aufklärung des gesundheitspolitischen Skandals hat. Aber auch bei der Untersuchung des Justizskandals lief der Ausschuss mehrheitlich Gefahr, sich in Belanglosem zu verlieren bzw. den Wald vor lauter Bäumen nicht zu sehen.
Anfangs gab es immer wieder Ansätze, die Befragungen zu behindern. Einerseits versuchten CSU und SPD z.B. die Zulässigkeit von Fragen zu bestreiten, andererseits haben sie Zeugen unfair behandelt. Insbesondere den ersten Zeugen aus der SoKo, Stefan Sattler haben CSU und SPD versucht einzuschüchtern und sogar mit falschen Behauptungen unter Druck zu setzen.
Der CSUler und Ex-Staatsanwalt Reichhardt hat sich besonders übel hervorgetan. Jüngst hat ihn die Staatsanwaltschaft damit davonkommen lassen, denn er war, scheint’s, nicht fähig, einen Durchsuchungsbeschluss zu lesen. Dummheit schützt da offenbar vor Strafe. Es war ja bereits vorher höchst unwahrscheinlich, dass er als Ex-Kollege der Augsburger Staatsanwälte über deren Handeln unvoreingenommen urteilen kann. Wenn er noch einen Rest Selbstachtung hat, sollte er schleunigst seinen Hut nehmen.

Sackgasse SoKo-interne Streitereien
Nach diesem für CSU und SPD blamablen Exzess hat die CSU die Strategie offenbar geändert: Statt die Befragungen durch beständige Nadelstiche zu zermürben, setzen sie jetzt – wiederum in Einklang mit der SPD – auf Ermüdungstaktik nach dem Motto „Je langweiliger und abseitiger die Fragen, desto zielführender“. Sie haben sich vor allem mit für den Untersuchungsauftrag Nebensächlichem wie Streitereien innerhalb der SoKo oder, besonders skurril, der sogenannten Maulwurfsuche beschäftigt.
Dabei waren sowohl die eifrige „Maulwurf“-Suche wie das Wühlen nach Zerwürfnissen ohne jeden Belang für unseren Untersuchungsauftrag. Denn beides spielte letztlich keine Rolle für die Ermittlungsergebnisse. Die gründliche Arbeit der „SoKo Labor“ wurde durchwegs gelobt, sowohl BLKA intern als auch von der Staatsanwaltschaft. Umso frustrierender war der Ausgang der Verfahren für alle Ermittlerinnen und Ermittler. Ihre ausermittelten Fälle wurden von der Staatsanwaltschaft Augsburg „auf Halde“ gelegt und lösten sich später in Luft auf. Dabei hatten sich diese hunderte von Ärztinnen und Ärzte genauso strafbar gemacht wie der „Pilotarzt“, der zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt wurde.
Sattler und Mahler, die den Skandal hartnäckig an die Öffentlichkeit gebracht haben und dafür bis heute gemaßregelt und diskreditiert werden, wurden in den Befragungen und den Akten als fachlich kompetente und buchstäblich ausgezeichnete Ermittler bezeichnet – selbst von solchen Vorgesetzten, die ihre Unfähigkeit, den Skandal „ad acta zu legen“, missbilligten. Deshalb ist der schäbige Versuch von CSU und SPD, diese vermeintlichen Kronzeugen zu diskreditieren, zum Glück gescheitert. Ein ausgemachter Justizskandal wie dieser wird nicht kleiner, wenn man kritische Beamte schlecht zu machen sucht und ihre Einwände kleinredet. Denn das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Bemühungen bleibt in jedem Fall gleich erbärmlich. Umgekehrt taugten die beiden Polizisten ohnehin nicht zu „Kronzeugen“, weil sie zu weit weg vom politischen Entscheidungszentrum waren.

Politischer Einfluss? Suche an der falschen Stelle
Sich mit Nebensächlichem abzugeben, fiel manchem vielleicht auch deshalb so leicht, weil sich bei der Einvernahme der SoKo- bzw. LKA-Beamten relativ schnell herausgestellt hat: Die wichtigste Frage des Untersuchungsausschusses, die Frage nach den Gründen für diese skandalösen Entscheidungen und eventueller politischer Einflussnahme, lässt sich auf dieser Ebene überhaupt nicht klären. Wer hier sucht, sucht am falschen Ort.
Je mehr Zeugen wir befragten, desto deutlicher wurde: Alle Leitentscheidungen wurden auf Ebene der Generalstaatsanwaltschaft bzw. dann der Augsburger Staatsanwaltschaft getroffen, unter noch zu klärender Rücksprache mit dem Justizministerium. Selbst über die Anzeigen gegen SoKo-Beamte bzw. den Journalisten Denk durch die Anwälte Schottdorfs, durch Gauweiler und Konsorten, entschied ausschließlich die Staatsanwaltschaft, offenbar immer in Rücksprache mit der Generalstaatsanwaltschaft.
Der frühere Abteilungsleiter Geißdörfer nannte es „ungewöhnlich“, dass der sachleitende Staatsanwalt ständig bei der Generalstaatsanwaltschaft „auflaufen“ und um Erlaubnis für weitere Ermittlungsschritte fragen musste. Der Schwerpunkt der Ermittlungen und die Entscheidungshoheit seien wohl nicht bei der eigentlich zuständigen Dienststelle gelegen. Die Generalstaatsanwaltschaft hat entschieden, die Staatsanwaltschaft München I ein „Pilotverfahren“ durchführen und trotzdem die Augsburger Staatsanwaltschaft sämtliche übrigen Ermittlungen einstellen bzw. verjähren zu lassen.
Dafür findet sich bis heute kein stichhaltiges juristisches Argument. Schon die Behauptung, es sei „strittig“ oder „rechtlich ungeklärt“, ob es sich bei den gesetzwidrigen Falschabrechnungen um Betrug handele, war höchst fragwürdig. Denn faktisch gab es daran keinerlei Zweifel. Im Gegenteil gab es bereits eine Vielzahl von entsprechenden Entscheidungen, aber kein einziges gegenläufiges Urteil. Es gab noch nicht mal einen Widerspruch betrügerischer Ärzte: Sämtliche bekannten Strafbefehle oder Urteile wurden von den erwischten Betrügern sang- und klanglos akzeptiert. Für die Leitentscheidungen kann es also nur sachfremde Gründe geben.

Gesundheitspolitischer Skandal
In den Befragungen sind die Umrisse eines Milliarden-schweren gesundheitspolitischen Skandals sichtbar geworden. Das Abrechnungsbetrugssystem im Zusammenhang mit Speziallaborleistungen wurde von der Selbstorganisation der Ärzte und der Gesundheitspolitik jahrzehntelang geduldet, weil niemand, auch nicht die privaten Krankenkassen, die Berufs- oder die Finanzaufsicht, in dieses Wespennest stechen wollte. Dabei werden Patientinnen und Patienten, Krankenversicherungen und Steuerzahler massiv geschädigt. So zahlen z.B. Privatversicherte im Schnitt bis zu fünfmal so viel für Laborleistungen wie gesetzlich Versicherte. Nach wie vor besteht ein Anreiz zu Mengenausweitungen, also zu unnötigen oder in der Folge gar gesundheitsschädlichen Untersuchungen. Unsere schriftlichen Anfragen haben ergeben, dass es weiterhin zu Abrechnungsbetrügereien kommt, und zwar auch bei Speziallaborleistungen. Offensichtlich fehlt es nach wie vor an einer abschreckenden Wirkung bzw. an geeigneten Prüfverfahren, die Falschabrechnungen zuverlässig zu Tage fördern. Bis heute wird tatenlos hingenommen, dass die Rechnung eines Arztes weder für Patientinnen und Patienten noch für die Beihilfestelle transparent ist.

Untätigkeit im Hause Söder
Die staatlichen Beihilfestellen und der Finanzminister interessieren sich bis heute nicht für diese Betrügereien. Dabei hat der ORH bereits 2008 das Abrechnungssystem der staatlichen Beihilfestellen gerügt und u.a. dringend empfohlen, eine spezielle Software zur Prüfung gebührenrechtlicher Regelwerke anzuschaffen. So könnten jährlich 20 bis 50 Millionen Euro eingespart werden. Das bayerische Finanzministerium teilte zwar grundsätzlich die Auffassung des ORH, passiert ist dennoch wenig bis gar nichts.
Das Landesamt für Finanzen ist, nach eigener Auskunft, immer noch nicht in der Lage, falsch gestellte Rechnungen zu erkennen. Die Beihilfesachbearbeitung wird erst seit Juli 2014 schrittweise digitalisiert. Lustigerweise rühmt sich das bayerische Landesamt für Finanzen als „einer der federführenden IT-Dienstleister innerhalb der staatlichen Verwaltung in Bayern“. Doch derzeit werden noch nicht einmal die eingehenden Schriftstücke digital aufbereitet. Erst danach könnte ja mit einer computergestützten Rechnungsprüfung begonnen werden.

LKA: Gute Arbeit, schlechter Stil
Das Bild, das die SoKo bzw. das LKA abgegeben haben, ist zwiespältig: Man hat zwar sehr gute Ermittlungsarbeit geleistet, aber andererseits sind wir auf Anzeichen einer miserablen Führungskultur gestoßen. Außerdem hätte man – trotz oder gerade wegen des Ausfalls der Staatsanwaltschaft – im Rahmen polizeilicher Präventionsmaßnahmen die Berufsaufsicht über die systematischen und andauernden Betrugsfälle informieren müssen.
Sicher ist: An der Polizei lag es nicht, dass ein ganzes Betrugssystem unter den Teppich gekehrt wurde und tausende Betrügerinnen und Betrüger straffrei davonkamen. Selbst die damaligen Dezernatsleiter Egger und Sachgebietsleiter Boxleiter wurden von der Einstellung der Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Augsburg im Januar 2009 „gelinde gesagt überrascht“. Denn die Augsburger kannten damals die Akten noch gar nicht, auch die Anklageschrift im Pilotverfahren gegen Dr. A war nicht fertig. Umso perplexer waren die Beamten, als sie durch Umwege von den Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft Augsburg erfuhren. Jahrelange fundierte und äußerst umfangreiche Ermittlungsarbeit löste sich mit einem Schlag in Luft auf. Zudem wurden, trotz verschiedener Voraussetzungen, auch andere Betrugsvarianten in einem Aufwasch mit eingestellt.
Aber trotz aller Beteuerungen des BLKA, eine moderne Führungskultur zu leben, drängt sich der gegenteilige Eindruck auf. Vizepräsidentin Petra Sandles sprach beispielsweise davon, dass Sattler vom Posten des SoKo- Leiters „befreit“ werden musste, um ihn zu entlasten, allerdings ohne dass vorher mit ihm darüber gesprochen wird. Es fallen Äußerungen wie: Manche Beamte seien Diamanten, die noch geschliffen werden müssen und das Schleifen tue eben manchmal weh. Vorwürfe werden schlampig geprüft, immer wieder rückt man nur mit Halbwahrheiten heraus.
Einzelne Chefs in der alten wie in der derzeitigen Führung haben durchaus gezeigt, wie moderne Personalpolitik aussieht: Sie haben auch bei schwierigen oder umstrittenen Entscheidungen frühzeitig das Gespräch mit den Betroffenen bzw. Beteiligten gesucht und konnten so Vertrauen aufbauen. Aber sie sind leider die Ausnahme geblieben.
Eine wenig demokratische, wenig kooperative und intransparente Führungskultur im BLKA trug maßgeblich dazu bei, die ohnehin kritischen Ermittler in ihren Erfahrungen zu bestärken, dass im Fall Schottdorf etwas nicht mit rechten Dingen zuging – und in dem falschen Eindruck, dass ihre Führung darin verwickelt war.

Offene Fragen
Die wichtigsten Fragen sind noch offen, weil sie auf Ebene abhängiger Ermittlungsbehörden auch nicht zu klären waren:
–    Warum haben die Justizbehörden so lange an ihrer überholten Rechtsauffassung festgehalten, es sei kein materieller Schaden entstanden und deshalb niemand betrogen worden?
–    Warum haben sie keine Vorkehrungen für den Fall eines erfolgreichen Ausgangs des „Pilotverfahrens“ getroffen und Tausende betrügerischer Ärzte ungeahndet davonkommen lassen?

–    Wie waren die Generalstaatsanwaltschaft und die Justizministerin jeweils in diese Entscheidungen eingebunden?
Nach der Sommerpause beginnen wir mit der Befragung der Staatsanwälte.

Erste Konsequenzen ziehen!
Ohne den Bericht des Untersuchungsausschusses an den Landtag vorwegzunehmen, lässt sich auflisten, was die Verantwortlichen in ihrer eigenen Zuständigkeit sofort umsetzen können:

1.    Söder muss die Defizite bei der Beihilfe korrigieren:
Der Finanzminister muss die staatlichen Beihilfestellen in die Lage versetzen, dass sie routinemäßig prüfen können, ob ein Arzt die Rechnung entsprechend seiner Qualifikation überhaupt stellen durfte. Die KVB prüft seit 1984, ob ein Arzt über die entsprechenden Zeugnisse oder Zertifikate über Weiterbildungsmaßnahmen verfügt, speichert dies in einem Arztregister und führt sogar eine Gegenprüfung durch. Nichts hindert die Beihilfestellen daran, mit entsprechender Software sofort ein eigenes Register anzulegen. In Sonderfällen, wie bei Fachärztinnen und -ärzten mit Zusatzqualifikationen für M-III-Spezialleistungen in ihrem Fachbereich, könnten sie dem Beispiel einer Beihilfestelle in Nordrhein-Westfalen folgen und nachfragen, ob die Leistung selbst in eigener Praxis erbracht wurde.

2.    Staatsregierung muss auf Bundesebene gesundheitspolitische Konsequenzen fordern:
Die Staatsregierung muss sich bei der anstehenden Gesundheitsreform dafür einsetzen, dass bestehende Ungleichgewichte im Gesundheitssystem, also etwa teilweise Unterfinanzierungen einzelner medizinischer Leistungen nachgebessert werden. Denn dadurch wird eine Art „Quersubventionierung“, sprich: Abrechnungsbetrug begünstigt und zum Teil gar stillschweigend geduldet.
Arztrechnungen müssen transparent sein, d.h. an die Patientinnen und Patienten gestellt und zwar so, dass diese sie verstehen und nachprüfen können. Für die Behandelten wie für die Kostenträger muss auf Anhieb erkennbar sein, ob eine Arztrechnung den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entspricht.

3.    Regierung muss Voraussetzungen konsequenter strafrechtlicher Verfolgung schaffen:
Es braucht keine gesetzliche Änderung in der GOÄ, um Abrechnungsbetrug bei Laborleistungen besser in den Griff zu bekommen. Seit 1996 ist klar geregelt, dass nur Leistungen abgerechnet werden dürfen, die man selbst erbracht hat oder die unter der eigenen fachlichen Weisung erbracht wurden. Staatsanwaltschaften und Polizei müssen entsprechend eingewiesen und personell ausreichend dafür ausgestattet werden.

4.    Das Gesundheitsministerium muss konsequente berufsrechtliche Verfolgung fordern:
Einem Verdacht auf Abrechnungsbetrug muss von den Privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen konsequent nachgegangen, Rückforderungen müssen konsequent gestellt und auch eingetrieben werden. Die Berufsaufsichtsbehörden sind aufzufordern, konsequent von ihren disziplinarrechtlichen Möglichkeiten Gebrauch zu machen.

Die LKA-Führung zeigt sich ahnungslos

Der letzte Zeuge im Untersuchungsausschuss „Labor“ vor der Sommerpause war Peter Dathe, derzeitiger Präsident des Landeskriminalamtes. Als Präsident wäre er mit Details bezüglich der „SoKo Labor“ nicht befasst gewesen, könne also den Großteil der Fragen nicht beantworten. Intensiver mit den Vorgängen befasste er sich erst im Sommer 2009, als die ehemaligen SoKo-Ermittler Sattler und Mahler ihre Beschwerden einreichten. Diese hätten ihn sehr betroffen gemacht, deswegen habe er eine umfassende strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Prüfung in Auftrag gegeben. Aber warum die Vorwürfe auch danach noch weiter im Raum standen, kann sich Dathe bis heute nicht erklären.
Nun zeigte sich bei den Befragungen, dass die Aufklärungsversuche des BLKA etwas Halbherziges und Halbwahres an sich hatten. Auch die permanente Prüfung möglicher Vergehen von Sattler und Mahler und schließlich die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen letzteren trugen nicht gerade zur Vertrauensbildung bei. Das stand von Beginn an auf äußerst wackeligen Füßen und blieb letztendlich folgenlos, da ihm wie Sattler nichts angelastet werden konnte. Das Fass zum Überlaufen brachte für die Beamten wohl schließlich das Ende 2010 eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen im Fall Denk. Hier konzentrierten sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft von Beginn an ausschließlich auf drei ehemalige Beamte der „SoKo Labor“, nämlich Sattler, Mahler und Schötz. Ausgerechnet diejenigen, die versucht hatten, zur Aufklärung eines umfassenden gesundheitspolitischen Skandals beizutragen, wurden nun als Verräter dargestellt. Auch dabei mangelte es der Führung des BLKA damals wie heute völlig an Problembewusstsein. Anstatt sich dagegen zu verwahren, dass überhaupt Homelaufwerke beschlagnahmt und dann nur diejenigen der drei Kritiker überprüft werden, gab man der Bitte der Staatsanwaltschaft ohne zu Zögern nach und zerstörte damit das bis dahin mühsam wieder aufgebaute Vertrauen.

Politische Einflussnahme?
Auch Dathe wies, wie die restliche BLKA-Führungsriege zuvor, jeglichen Verdacht der politischen Einflussnahme von oben von sich. Er betonte immer wieder die Sachleitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft und dass ihm als Behördenleiter nur Entscheidungen bezüglich Technik und Personal blieben. Dabei ist ihm bewusst, dass es gewisse „Führungsentscheidungen“ gab, wie vor allem die Vollbremsung, mit der die Generalstaatsanwaltschaft fast alle Ermittlungen bzw. Strafverfahren abgewürgt hat. Aber bis heute hat er nicht realisiert, dass es sich bei der Einstellung hunderter Verfahren wegen Abrechnungsbetrug durch Ärztinnen und Ärzte um eine politische Entscheidung gehandelt hat und dass es letztlich diese politische Vollbremsung war, die zu den Beschwerden von Sattler und Mahler führte.

Miserable Führungskultur im BLKA
Trotz aller Beteuerungen des BLKA eine moderne Führungskultur zu leben, drängt sich ein anderer Eindruck auf. Vizepräsidentin Petra Sandles spricht beispielsweise davon, dass Sattler vom Posten des SoKo- Leiters „befreit“ werden musste, um ihn zu entlasten, allerdings ohne dass vorher mit ihm nur einmal darüber gesprochen wird. Es fallen Äußerungen wie: Manche Beamte seien Diamanten, die noch geschliffen werden müssen und das Schleifen tue eben manchmal weh. Vorwürfe von Beamten, sie seien durch Vorgesetzte in den Ermittlungen behindert worden, werden schlampig geprüft (LINK: https://uaschottdorf.wordpress.com/2015/07/15/spurbare-auslaufer-eines-erdbebens-wie-die-kehrtwende-der-staatsanwaltschaft-auf-die-soko-wirkte/). Das einzig Moderne an dieser Art Führung  ist die Verlotterung einer ursprünglich paternalistischen Pädagogik: die Unfähigkeit, die inzwischen ja auch viele resignative, aber eigentlich autoritäre Eltern zeigen, klare Ansagen zu machen, und die Neigung, lieber alles schleifen zu lassen, statt ein „böses Wort“ zu sagen. Eine wenig demokratische, wenig kooperative und intransparente Führungskultur im BLKA trug maßgeblich dazu bei, die Ermittlerinnen und Ermittler in ihrem Eindruck zu bestärken, dass im Fall Schottdorf etwas nicht mit rechten Dingen zuging.

Ausblick: Nach der Sommerpause
Einflussnahme? Auf jeden Fall. Aber von wem? Der Antwort auf diese Frage werden wir nach der Sommerpause näherkommen. Dann geht es im Untersuchungsausschuss weiter mit den Vernehmungen der Staatsanwaltschaften München I und Augsburg, sowie der Generalstaatsanwaltschaft München. Bereits in den ersten beiden Sitzungen  am 28. und 29. September kommt der „Hauptbelastungszeuge“ Andreas Harz, der zu Zeiten der „SoKo Labor“ sachleitender Staatsanwalt war und – anders als die Generalstaatsanwaltschaft – den Abrechnungsbetrug konsequent abstellen wollte.

Spürbare Ausläufer eines Erdbebens – Wie die Kehrtwende der Staatsanwaltschaft auf die SoKo wirkte

21./ 22. Sitzung des Untersuchungsausschusses „Labor“
Die Vizepräsidentin des Landeskriminalamtes, Petra Sandles, hatte schon ca. Ende 2007 ein Gespräch mit dem Leiter der Strafrechtsabteilung des Justizministeriums Dr. Seitz, der ihr von Streitigkeiten zwischen der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft München I berichtete. Außerdem erklärte sie, dass, wenn umfangreiche Ermittlungen im Bereich der „Gesundheitskriminalität“ politisch gewollt wären, die Personaldecke des BLKA besser ausgestattet sein müsste. Genau da liegt der Knackpunkt: Wie intensiv betrügerische Machenschaften von Ärzten verfolgt werden, das war und ist eine politische Entscheidung.
Auch die skandalösen Entscheidungen in den Schottdorf-Verfahren sind nicht auf der Ebene des BLKA gefallen, sondern wesentlich höher: im Bereich des bayerischen Justizministeriums und der Generalstaatsanwaltschaft München.  Dort wurde das ursprünglich entschlossene Vorgehen praktisch auf den Kopf gestellt. Von dieser Art „Erdbeben“ bekamen die Ermittlerinnen und Ermittler der „SoKo Labor“ immer nur die Ausläufer bzw. die Folgen zu spüren. Die „SoKo Labor“ hatte ja zunächst engen Kontakt zum sachleitenden Staatsanwalt Harz der Staatsanwaltschaft München I, der eine klare Linie vertrat und keinen Zweifel an der Strafbarkeit des Betrugssystems im Zusammenhang mit Speziallaborleistungen ließ. Kontakt mit der Generalstaatsanwaltschaft München oder dem Justizministerium bestand naturgemäß nicht. So kamen tiefgreifende Entscheidungen, wie beispielsweise die Reduzierung der SoKo, jedes Mal überraschend, manches, wie die Einstellung der Verfahren durch Augsburg, gar schockartig. Das ließ viel Raum für Spekulationen und es blieb ein ungutes Gefühl zurück.

Personalführung ohne Problembewusstsein
Erschwerend kam hinzu, dass Entscheidungen im Verfahren, aber eben auch Personalentscheidungen nicht nur oft verspätet oder unabänderlich mitgeteilt wurden, sondern immer wieder auch mit Halbwahrheiten oder vorgeschobenen Argumenten begründet wurden. So wurde beispielsweise die Ablösung von Sattler als SoKo-Leiter im Sommer 2008 nicht im Vorfeld besprochen, sondern er und die gesamte SoKo wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. Was als „Entlastung“ für Sattler dargestellt wurde, der weiter Hauptsachbearbeiter innerhalb der SoKo blieb, aber nicht mehr mit organisatorischen Fragen befasst war, war für ihn und die Kollegen eine Degradierung.
Auch die nachgeschobene Begründung trug nicht zur Klarheit bei: Im Ausschuss wurde – auch von der Vizepräsidentin – mehrfach an der Legende gestrickt, Sattler sei ja ursprünglich nicht als SoKo-Leiter vorgesehen gewesen, denn grundsätzlich würde der Sachgebietsleiter auch der SoKo-Leiter werden. Nur deshalb habe man damals darauf verzichtet, weil der Sachgebietsleiter kurz vor der Pensionierung stand. Als der neue Sachgebietsleiter dann kam, habe sich die „Entlastung“ Sattlers angeboten. Diese Darstellung ist, das haben wir in der Sitzung nachgewiesen, nachweislich falsch. Denn der damalige Abteilungsleiter Geißdörfer hielt, wie er auf Nachfrage erklärt hatte, sehr viel von Sattlers polizeilichen Qualitäten und setzte ihn bewusst und als seine „erste Wahl“ als SoKo-Leiter ein. Überdies war, sagte Geißdörfer, der damalige Sachgebietsleiter mit anderen großen Verfahren ausgelastet. Und schließlich sei es in seiner Zeit üblich gewesen, den Sachgebietsleiter möglichst nicht mit zusätzlichen Aufgaben wie die einer SoKo-Führung zu belasten.
Wer solche fadenscheinigen Begründungen liefert und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich vor vollendete Tatsachen stellt, trägt kaum zur Vertrauensbildung bei. Für solche Merkwürdigkeiten gibt es leider zahlreiche Beispiele. So wurde auch der Vorwurf von Mahler und Sattler, dass bei einer Durchsuchung die Beschlagnahmung von Zufallsfunden verboten wurde, bei einer internen Überprüfung vorschnell und offenbar ohne wenigstens den Durchsuchungsbeschluss anzuschauen, damit abgetan, es habe sich um eine Ergreifungsdurchsuchung gehandelt; damit sei die Suche nach anderen Dingen als der zu ergreifenden Person wie beispielsweise Dokumenten verboten gewesen. Tatsächlich handelte es sich aber gerade nicht um eine reine Ergreifungsdurchsuchung, sondern es sollte auch nach bestimmten belastenden Dokumenten gesucht werden.
Auch bei der Abordnung Sattlers ans Polizeipräsidium München im Herbst 2009 lief einiges schief. Es gab zwar zunächst tatsächlich eine Personalanforderung wegen des MAN- Verfahrens, aber die Ursache, dass man überhaupt auf die Idee kam, Sattler dorthin zu schicken, waren natürlich die von ihm eingelegten strafrechtlich relevanten Beschwerden gegen zahlreiche Beamtinnen und Beamte innerhalb seiner Abteilung. Verständlicherweise musste bis zur Klärung der Vorwürfe eine personelle Veränderung stattfinden, da eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Betroffenen sehr schwierig gewesen wäre. Aber genau dieser Grund wurde Sattler offenkundig nicht ausreichend dargelegt. Seiner Wahrnehmung nach erfuhr er erst im Urlaub und auch noch durch einen Kollegen, sozusagen zufällig, von seiner Abordnung. Sein Abteilungsleiter Busch habe ihm das offiziell erst nach dem Urlaub mitgeteilt. Einzige Begründung: die Personalanforderung wegen des MAN-Verfahrens. Als er dort ankam, gab es für ihn aber kaum etwas zu tun und er hatte ständig dienstfrei. Kein Wunder, dass ihm der Grund für die Abordnung vorgeschoben vorkam und ihn in seiner Ansicht bestätigte, dass hier etwas grundsätzlich nicht mit rechten Dingen zuging.
Der damalige Leiter der Rechtsabteilung des BLKA wiederum sagte in der Befragung zur Abordnung Sattlers zum Polizeipräsidium München, dass er damals sogar der Meinung war, er tue ihm damit einen Gefallen, weil dieser ja von dort zum BLKA gewechselt und das sozusagen sein „Heimatverein“ gewesen sei. Er gab aber zu, dass sein „Problembewusstsein“ damals nicht besonders ausgeprägt war, denn die Abordnung einer Polizistin oder eines Polizisten zu einer anderen Behörde sei eine einschneidende Maßnahme, die meist als Bestrafung aufgefasst werde. Die Versetzung innerhalb der eigenen Behörde sei dagegen kein „Beinbruch“. Bezeichnend für die Personalführung des BLKA aber ist, dass mit dem Betroffenen weder besprochen wurde, ob er die Ablösung von der SoKo-Leitung  – wie Sandles gar formulierte – als „Befreiung“ noch ob er die Abordnung als „Gefallen“ sehen würde. Man hat einen erfahrenen, enorm engagierten Ermittler sozusagen „zwangsbefreit“.

Missglückte Schlusspunktsetzung
Vizepräsidentin Sandles versuchte im Untersuchungsausschuss immer wieder, Kritik an der Führungskultur des BLKA entgegenzutreten. Sie betonte, dass sachliche und gerechtfertigte Kritik im BLKA sehr wohl akzeptiert, ja sogar gewünscht sei. Dies gehöre zur Fehlerkultur des BLKA. Dennoch wurden umfangreiche Überlegungen zu Disziplinarverfahren gegen Sattler und Maler angestellt, erkennbar vorgeschobene Vorwürfe der Anwälte Schottdorfs an die Staatsanwaltschaft übergeben und schließlich ein Disziplinarverfahren gegen Mahler eingeleitet. Aber alle Versuche, Disziplinarmaßnahmen durchzusetzen, liefen genau wie die strafrechtlichen Verfahren gegen Sattler und Mahler ins Leere. Kein Vorwurf hielt einer rechtlichen Überprüfung stand. Am Ende aller Verfahren sprach man eine Missbilligung gegen Mahler aus – und selbst die musste noch nach Hinweis des Verwaltungsgerichtes München zurückgenommen werden.
Den Verantwortlichen im BLKA muss man hier zugutehalten, dass sie lange mit sich gerungen haben, bis das Disziplinarverfahren eingeleitet wurde. Sattler und Mahler wurde sehr wohl zugestanden, Beschwerden vorzubringen, die auch durch die Staatsanwaltschaft München II überprüft wurden. Es wurde gesehen, dass ihr Motiv die Sorge um das „Verfahren Schottdorf“ war. Nicht gut kam dagegen des Öfteren der Ton oder die Art und Weise der Äußerungen an. Aber selbst an Beleidigung grenzende Aussagen wurden zunächst nicht disziplinarrechtlich verfolgt, weil die Beamten so von ihrer Meinung, dass das Verfahren manipuliert wurde, überzeugt waren, dass man ihnen zubilligte, ihre Kritik auch schärfer zu formulieren. Dennoch ist offensichtlich, dass der Aufwand, den man Disziplinierungsversuchen widmete, weder in einem angemessenen Verhältnis zur grundsätzlichen Kritik am Ausgang der Schottdorf-Verfahren noch in einem solchen zu den Resultaten der Versuche selber steht. Vertrauensbildende Maßnahmen sehen anders aus. Damit steht auch das BLKA in seiner „Führungskultur“ vor einem Scherbenhaufen.

Keine präventiven Maßnahmen wegen „Unschuldsvermutung“
Der damalige Leiter der Rechtsabteilung im BLKA wollte nicht, dass die „SoKo Labor“ die berufsrechtlichen Verstöße einzelner Ärzte mit Angabe von persönlichen Daten an die Berufsaufsichtsbehörden melden, weil schließlich die Unschuldsvermutung gelte und es sei eine Unterstellung, dass genau die Ärzte weiter betrügen, die schon mal erwischt wurden. Dass die SoKo konkrete Anhaltspunkte für diesen Vorwurf hatte, war ihm nicht bekannt. Die Möglichkeit nur den „modus operandi“ ohne konkrete Datenübermittlung weiterzugeben, sah er nicht als erforderlich an. Fest steht, dass dies sehr wohl erforderlich war und dass das BLKA dazu auch berechtigt gewesen wäre.
Insgesamt kein gutes Bild, das die Führung LKA im Untersuchungsausschuss abgegeben hat. Umso gespannter sind wir in der nächsten und letzten Sitzung vor der Sommerpause auf den Präsidenten Dathe.

Ankündigung 21. und 22. Sitzung des UA Labor

Am Montag, den 13.07.2015, ab 14 Uhr erwarten uns wieder interessanten Zeugenaussagen im UA “Labor”. Unter anderem wird uns ein ehemaliger Vertreter der Rechtsabteilung des BLKA erklären müssen, weshalb die Meldung an die Berufsaufsichtsbehörden im Jahr 2009 untersagt wurde. Am Dienstag, den 14.07.2015 macht ab 9 Uhr die Vizepräsidentin des BLKA, Petra Sandles, ihre Aussage vor dem Untersuchungsausschuss. Uns interessiert besonders, weshalb man die Gerüchteküche im BLKA solange brodeln ließ, bis die Situation eskalierte und warum nicht früher von Seiten der Amtsleitung klärend eingegriffen wurde.

Skandalöse Maulwurfsuche der Münchner Staatsanwaltschaft

Anfang 2008 ging in der „SoKo Labor“ das Gerücht um, es gäbe einen „Maulwurf“, also jemanden, der interne Angelegenheiten nach außen gab. Das haben CSU und SPD im Untersuchungsausschuss fast in allen Befragungen breitgetreten. Eindeutig nicht verdächtig waren damals die Ermittler Sattler und Mahler. Aber als man sich im Jahr 2011 innerhalb des BLKA erneut auf Maulwurfsuche begab, weil der Journalist Hubert Denk über Aktenvermerke verfügte,  als deren Quelle die SoKo vermutet wurde, waren dennoch die beiden auf einmal die Hauptverdächtigen. Warum?
Die Ermittlungen gegen Unbekannt wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses wurden vom Polizeipräsidium Nürnberg durchgeführt. Die Staatsanwaltschaft München I war zuständig, Sachleitender Staatsanwalt zunächst Thomas Steinkraus- Koch. Dieser traf sich mit den Ermittlern aus Nürnberg, um das Verfahren vorzubesprechen. Mit im Gepäck hatte er drei Akten über Strafverfahren gegen Sattler und Mahler: alle ausgelöst durch Anzeigen von Bernd Schottdorf, alle waren völlig gegenstandslos und wurden letztendlich eingestellt. Dennoch reichten Schottdorfs haltlose Beschuldigungen, zusammen mit der heftigen Kritik, die diese Polizeibeamten an ihrer Führung geübt hatten, für die Staatsanwaltschaft aus, um sie auch in diesem Verfahren „gegen Unbekannt“ zu Hauptverdächtigen zu machen. In eine andere Richtung wurden dann überhaupt nicht mehr ermittelt.
Mit einem massiven Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen und ohne einen richterlichen Beschluss, wurden die sogenannten Home-Laufwerke von Sattler, Mahler und Schötz durchsucht. Einen weiteren konkreten Anhaltspunkt, diese drei in den Fokus zu nehmen, als den, dass sie durch interne Kritik und Beschwerden auffällig geworden waren, gab es nicht. Schötz geriet wohl mit in den Fokus der Ermittler, weil er sich intern immer wieder auf die Seite von Mahler und Sattler stellte. Die Durchsuchung brachte kein Ergebnis: Auf den Laufwerken der drei fanden sich keinerlei Hinweise, dass sie Informationen rausgegeben hätten. Nachdem auch keine anderen Maßnahmen ergriffen wurden, verlief das Verfahren im Sande. Es konnte nicht aufgeklärt werden, wer der Maulwurf war. Doch der Ruf von Mahler, Sattler und Schötz litt nachhaltig. Wir Grünen halten die Vorgehensweise von Steinkraus-Koch für skandalös.

Meinungsbildung im LKA: Kostenloser Rat wird manchmal teuer
Nachdem die Staatsanwaltschaft Augsburg Anfang 2009 alle Betrugsverfahren gegen die Ärztinnen und Ärzte eingestellt hatte, wollte die „SoKo Labor“ wenigstens die Berufsaufsichtsbehörden warnen. Denn dass diese Abrechnungsmethode ein massiver Verstoß gegen Berufsrecht war, war zu keinem Zeitpunkt strittig. Zudem hatte die SoKo Kenntnis, dass Schottdorf sowie Ärztinnen und Ärzte auch nach Beginn der Ermittlungen in gleicher widerrechtlicher Art und Weise weiter abrechneten.
Innerhalb der Ermittlungsabteilung des BLKA wurde diese Frage dann zunächst  widersprüchlich diskutiert. U.a. wurde auch der Leiter eines anderen Dezernates zu seiner Einschätzung befragt. Das einzige, was ihn zu seinem kostenlosen Ratschlag qualifizierte war, dass er außer Polizist auch „Volljurist“ war. Mit dem Verfahren an sich hatte er bis dahin nichts zu tun. Deshalb verkannte er auch prompt, um was es der „SoKo Labor“ tatsächlich ging: Nämlich nicht, wie von ihm abgelehnt, um eine detaillierte Auskunft aus den Strafakten, sondern um eine allgemein gehaltene Warnung an die Berufsaufsicht im Rahmen der Prävention: dass diese Abrechnungsmanipulationen weit verbreitet sind, woran man sie erkennt und welche Ärztinnen und Ärzte in der Vergangenheit damit aufgefallen waren. Die nach seinen eigenen Angaben „unverbindliche Meinung“ des Dezernatsleiters setzte sich allerdings durch. Denn auch der Leiter der Ermittlungsabteilung hatte „Bauchschmerzen“ wegen der „Unschuldsvermutung“ und der „ungeklärten Rechtslage“. Schließlich seien die Verfahren ja von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden.
Der berufsrechtliche Verstoß blieb so ebenfalls ungeahndet. Überdies gab die Rechtsabteilung des BLKA den Hinweis, die zuständigen Stellen sollten doch Zeitung lesen, dann wüssten sie Bescheid. Dass dies nicht funktioniert hat, wissen wir spätestens dank dem Untersuchungsausschuss. So haben beispielsweise auch die Beihilfestellen des Freistaates Bayern das Problem nach wie vor nicht erkannt. Die Patientinnen und Patienten und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden weiterhin nicht effektiv vor diesen Abrechnungsmanipulationen geschützt.

Der Grund für den Untersuchungsausschuss
Manche BLKA-Angehörige haben offenbar bis heute nicht verstanden, „wo eigentlich das Problem liegt“ und warum es den Schottdorf-Untersuchungsausschuss überhaupt gibt. Schließlich sei seitens des BLKA alles bestens gelaufen, eine Einflussnahme auf die Arbeit der SoKo aber habe nicht stattgefunden; das wurde immer wieder in den Zeugeneinvernahmen betont.
Tatsächlich arbeitete, das haben wir bereits mehrfach festgestellt, die „SoKo Labor“ tadellos und in enger Ab- und Übereinstimmung mit dem sachleitenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft München I. Aus dem Ruder lief es erst mit der Abgabe und der unmittelbar anschließenden Einstellung der Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Augsburg Anfang 2009. Diese abrupte Kursänderung war für den größten Teil der SoKo-Mitglieder „ein Schock“ und selbst für die damalige Führung nicht nachzuvollziehen.
Wie uns auch in der gestrigen Sitzung geschildert wurde, ist es bei großen Wirtschaftsverfahren durchaus nicht unüblich, dass trotz umfangreicher Ermittlungen am Schluss wenig rauskommt, beispielsweise auf Grund einer zwischenzeitlich geänderten Rechtsprechung. Auch Ermittlungsbeschränkungen aus Gründen der Verfahrensökonomie sind an der Tagesordnung, einfach damit man den roten Faden nicht verliert. Bei diesen Entscheidungen ziehen aber normalerweise Staatsanwaltschaft und Ermittler an einem Strang, denn sie haben ein gemeinsames Ziel vor Augen. Ein „Reingrätschen“ wie das der Staatsanwaltschaft Augsburg, die ohne Kenntnis der Akten, hunderte Verfahren in einem Aufwasch einstellte und sich nicht für die von den Ermittlern geäußerten Einwände interessierte, ist auch in Bayern nicht üblich.
Der Fall „Schottdorf“ ist also gänzlich anders gelagert. Hier gab es bezüglich nicht selbst erbrachter Leistungen seit Jahren eine eindeutige Rechtsprechung, an der sich auch während der Ermittlungen der SoKo nichts änderte. Dass trotzdem eine vorläufige Verengung auf letztendlich ein Pilotverfahren vorgenommen wurde, akzeptierten die Ermittler. Schließlich galt bis zuletzt die Linie, die Verfahren bei Abschluss des Piloten weiter zu bearbeiten. Staatsanwaltschaft und SoKo zogen an einem Strang, bis dieser durch Intervention der Generalstaatsanwaltschaft, die die Verfahren nach Augsburg verlagerte, zerrissen wurde und damit hunderte betrügerische Ärztinnen und Ärzte straffrei davonkamen.
Dieses erbärmliche Ergebnis aufwendiger und gründlicher Ermittlungen ist letztlich der Grund für den Untersuchungsausschuss, den wir Grünen zusammen mit der FW-Fraktion auf den Weg gebracht haben. Aber Voraussetzung war die Beharrlichkeit der Beamten Sattler und Mahler: Weil ihnen diese Vorgänge seltsam vorkommen mussten, haben sich sie sich gegen die streng hierarchische Struktur des BLKA gestellt. Ihrem Engagement ist es zu verdanken, dass dieser Skandal nicht unter den Teppich gekehrt werden konnte.

Wo Rauch ist, ist auch Feuer

SoKo spürt Einflussnahmen
In der Rückschau betrachtet gingen die Verfahren rund um das Betrugssystem im Zusammenhang mit Speziallaborleistungen aus wie das „Hornberger Schießen“. Denn es wurden zwar umfangreiche Ermittlungen groß aufgezogen, aber rausgekommen ist bisher nahezu nichts. Das ist nach Aussagen eines ehemaligen SoKo-Mitglieds der Hauptgrund, dass sich das Gefühl einer Einflussnahme „von oben“ im Verlauf der Ermittlungen nahezu zwangsläufig ergeben habe.  Auch wenn auf die SoKo- Mitglieder selbst kein direkter Druck ausgeübt wurde, bekamen sie doch die Folgen der richtungsweisenden Entscheidungen zu spüren.  Einen direkten Draht zur Generalstaatsanwaltschaft oder gar dem Ministerium gab es für die Polizistinnen und Polizisten, die weisungsgebunden mit den Ermittlungen betraut waren, naturgemäß nicht. Deshalb ist es absolut nachvollziehbar, dass es den Beamtinnen und Beamten im Untersuchungsausschuss schwer fällt, Vorwürfe zu konkretisieren, es habe Einflussnahmen gegeben. Denn die geschahen nicht auf ihrer Ebene. Auch das BLKA konnte in einer internen Überprüfung der Vorwürfe eine Einflussnahme nicht sicher ausschließen.
Das miserable Ergebnis aber spricht für sich und hat das Misstrauen, es sei nicht mit rechten Dingen zugegangen, immer wieder neu aufflackern lassen. Aus dem Verfahren gegen den korrupten Staatsanwalt H. ergaben sich zunächst Ermittlungen gegen bundesweit ca. 10 000 Ärzte. Nach und nach wurde abgeschichtet. Erst handelte es sich um einen vierstelligen Bereich an Verdächtigen, dann waren Verfahren gegen ca. hundert Ärztinnen und Ärzte im Gespräch, dann waren‘s nur noch 9 oder 10 und schließlich wurde nur ein einziger Arzt verurteilt. Alle anderen Verfahren wurden nicht ausermittelt oder eingestellt und verjährten. Das sind die empörenden Fakten, die auch noch so viel Gerede drum herum nicht vernebeln kann.

Klare Ansage der Staatsanwaltschaft
Immer wieder dreht sich die Mehrheit aus CSU und SPD im Untersuchungsausschuss um fachliche und persönliche Differenzen der SoKo- Mitglieder untereinander oder mit den Vorgesetzten.  Aber interessant für die Aufklärung des in Frage stehenden Justizskandals sind wenn überhaupt fachliche Auseinandersetzungen. Diese gab es zu Beginn der „SoKo Labor“, als noch nicht klar war, welche Ermittlungsansätze verfolgt werden sollten, was als strafbar bewertet und welches Ausmaß das Verfahren haben würde. Ein weiterer Teil der Differenzen gründete außerdem in dem „heterogenen Personalkörper“ der SoKo, wie es ein ehemaliges Mitglied beschreibt. Einige der Beamtinnen und Beamten hatten keinerlei Erfahrung mit großen Wirtschaftsstrafverfahren, nahezu niemand kannte sich im ärztlichen Abrechnungsdschungel aus. Nachdem die fachlichen Fragen, insbesondere durch den erfahrenen und fachlich versierten sachleitenden Staatsanwalt ausgeräumt wurden, besserte sich auch die Stimmung innerhalb der SoKo deutlich. Es hatte danach keiner mehr das Gefühl, dass zu umfangreich ermittelt wurde. Und das Ziel, die Abrechnungsbetrüger unter den Ärzten vor Gericht zu bringen, teilten ohnehin alle SoKo-Mitglieder.

Die Rede von „höchstrichterlicher Rechtsprechung“
Zweifel an der Strafbarkeit der Betrugsvariante „M III/ M IV“ mussten die Ermittlerinnen und Ermittler nicht haben, denn der zuständige Staatsanwalt hatte ebenfalls keine, aus guten Gründen. Er konnte sich auf zahlreiche Entscheidungen aus Bayern und anderen Bundesländern stützen, die teilweise 10Jahre und mehr zurücklagen. Bei keiner dieser Entscheidungen wurde die Notwendigkeit gesehen, auch nicht von Seiten der Verurteilten, eine höchstrichterliche Klärung herbeizuführen, obwohl die Möglichkeit bestanden hätte. Offensichtlich wurde die Frage, ob es sich bei der Abrechnung nicht selbst erbrachter privatärztlicher Leistungen um strafbaren Betrug handelt, von Staatsanwaltschaften und Gerichten einheitlich mit „Ja“ beantwortet – mit Ausnahme der Münchner Generalstaatsanwaltschaft.
Unter einigen Ausschuss-Mitgliedern herrscht augenscheinlich immer noch Unklarheit hinsichtlich des Begriffes „Pilotverfahren“. Dabei war von einer höchstrichterlichen Rechtsprechung durch den BGH lange nicht die Rede. Es ging zunächst lediglich darum, mehrere Verfahren aufgrund der schieren Masse beispielhaft durchzuexerzieren, um die Restlichen mit den gewonnenen Erfahrungen einheitlich auf dem Schriftweg abarbeiten zu können. Wer die Entscheidung getroffen hat, lediglich ein Verfahren vor den BGH zu bringen und alles andere fallen zu lassen, ist nach wie vor ungeklärt – und durch die Befragung von SoKo-Mitgliedern auch kaum zu klären.

Klare Trennung zwischen den Tatvarianten
Anders verhält es sich bei § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr). Herrschende Meinung auf Basis der derzeitigen Gesetzeslage war und ist, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte keine tauglichen Täterinnen und Täter für dieses Delikt sein können. Hier gibt es eine Strafbarkeitslücke, die demnächst behoben werden soll. Lediglich ein Aufsatz in einer juristischen Zeitschrift vertrat zu Beginn der Ermittlungen der „SoKo Labor“ eine gegenteilige Meinung. Hier gab es also eine erhebliche Rechtsunsicherheit, auch bei dem sachleitenden Staatsanwalt, die einer Klärung bedurfte. Letztendlich wurde aber unter den durchsuchten bayerischen Ärztinnen und Ärzten kein geeigneter Fall gefunden.

Sackgasse SoKo-interne Differenzen
Auch wenn es sicherlich menschliche Schwierigkeiten innerhalb der SoKo gegeben hat, spielt dies letztendlich keine Rolle für den Untersuchungsausschuss. Die akribische Arbeit der „SoKo Labor“ wurde durchwegs gelobt, sowohl BLKA intern, als auch von der Staatsanwaltschaft.
Es festigt sich im Verlauf der Befragungen der Eindruck, dass der Ausgang der Verfahren für alle Ermittlerinnen und Ermittler frustrierend war. Ihre ausermittelten Fälle wurden von der Staatsanwaltschaft Augsburg „auf Halde“ gelegt und lösten sich später in Luft auf. Dabei hatten sich diese Ärztinnen und Ärzte genauso strafbar gemacht wie der „Pilotarzt“, der zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt wurde.
Sattler und Mahler, die den Skandal hartnäckig an die Öffentlichkeit gebracht und dafür bis heute gemaßregelt und diskreditiert werden, werden in den Befragungen und den Akten als fachlich kompetente und sehr gute, buchstäblich ausgezeichnete Ermittler dargestellt – selbst von solchen Vorgesetzten, die ihre Hartnäckigkeit missbilligten. Letztendlich lagen sie mit ihren Vorwürfen richtig. Ein ausgemachter Justizskandal  wie dieser, wird nicht kleiner, wenn man kritische Beamte schlecht zu machen sucht und ihre Einwände kleinredet. Das Ergebnis bleibt in jedem Fall gleich erbärmlich: Ein einziger Arzt wurde bislang verurteilt und aberhunderte Verfahren hat man verjähren lassen. Mangels abschreckender Wirkung läuft das lukrative Abrechnungsbetrugsmodell auch heute noch weiter. Das ist und bleibt der wahre Skandal.

Wesentliche Teile des Schottdorf Verfahrens unter den Teppich gekehrt

Im März 2008 wurde ein großer Teil des Schottdorf- Verfahrens, das sogenannte „Konzernverfahren“, abgetrennt und an die Staatsanwaltschaft Augsburg abgegeben. Im Laufe dieser Sitzung stellte sich heraus, dass wesentliche Teile dieses Komplexes nicht zur Anklage gebracht wurden. Das „Konzernverfahren“ bestand ursprünglich aus vier Teilen. Vor Gericht verhandelt wird aber nur (a) der Vorwurf, dass Laborärztinnen und Laborärzte in externen Außenlaboren in ganz Deutschland nicht selbstständig arbeiteten, sondern Angestellte einer der Schottdorf- Firmen waren. Dadurch wurde eine Honorarabstaffelung der Kassenärztlichen Vereinigungen in betrügerische Absicht umgangen. Vermuteter Schaden allein in diesem Teilkomplex: 90 Millionen Euro. Diesmal zulasten der kassenärztlichen Vereinigungen und damit auch der gesetzlich Versicherten. Dieses Verfahren wurde von der Wirtschaftskriminalitätsabteilung des BLKA ab Sommer 2008 ausermittelt und letztlich im Jahr 2012 zur Anklage gebracht. Verhandlungstermine sind jedoch immer noch keine angesetzt.

Weitere Vorwürfe waren, dass (b) Laborleistungen unter mangelnder ärztlicher Aufsicht erbracht werden, und, dass (c) Ärztinnen und Ärzte Untersuchungen abrechnen, die sie nicht selbst, sondern das Labor Schottdorf, durchgeführt hat. Sie sind offenbar nicht Bestandteil der aktuellen Klage.
Dazu kam noch (d) der Scheinselbstständigkeitsverdacht, dass die Ärztinnen und Ärzte, die in der Gemeinschaftspraxis Schottdorf in Augsburg tätig waren, keine selbstständigen Gesellschafter, sondern ebenfalls abhängig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren. Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht hätten diesen niemals Honorare ausbezahlt werden dürfen. Entstandener Schaden mind. 159 Millionen Euro. Auch darum wird es in dem anstehenden Verfahren in Augsburg nicht gehen. Was aus diesem Vorwurf wurde, ist dringend zu prüfen.

Betrug in Laborgemeinschaften: In einem Aufwasch „abgearbeitet“
Deutlich wurde auch, dass mit der Einstellung der M III/ M IV- Abrechnungsbetrügereien, völlig andere Tatvarianten mit großem eigenem Schadensvolumen in einen Topf geworfen wurden. So wurden bei der Durchsuchung von Speziallaboren in Bochum Laborkarten gefunden, die (e) den Verdacht erhärteten, dass M III- Speziallaborleistungen in Laborgemeinschaften erbracht werden, der sogenannte „M III in LG- Modus“. Auch dies ist illegal. Die Staatsanwaltschaft Augsburg, die zu diesem Zeitpunkt bereits einen großen Teil der Verfahren übernommen hatte, verzichtete auf die Beantragung der Beschlagnahme. Die Laborkarten mussten wieder herausgegeben werden und wurden umgehend vernichtet. Ein Tatnachweis wurde damit unmöglich. Die Betrugsvariante „M III in LG“ wurde letztlich in einem Aufwasch mit den M III/ M IV- Abrechnungsbetrügereien Anfang 2009 von der Staatsanwaltschaft Augsburg eingestellt, obwohl die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen waren. Auch dem Verdacht (f), dass das Labor Schottdorf in anderen spezialisierteren Laboren Leistungen eingekauft und selbst als eigene Leistungen abgerechnet hat, wurde nicht weiter nachgegangen. In vielen Fällen standen noch Gutachten aus. Diese konnten aber nach der Einstellung der Fälle durch die Staatsanwaltschaft Augsburg nicht mehr ausgewertet werden. Die Beweismittel mussten zurückgegeben werden. Eine Verfolgung war damit auch nach dem BGH- Urteil im Jahr 2012 nicht möglich.

Viele Hinweise auf Eingriffe „von oben“
Auch wenn einige SoKo- Mitglieder sich nicht in den Ermittlungen behindert fühlten, wird immer klarer, dass es gravierende, richtungsweisende Eingriffe dennoch gab. Eingriffe erfolgten „von oben“ vor allem auf Ebene der Staatsanwaltschaften. Die SoKo spürte sie jeweils nur mittelbar, beispielsweise durch eine Reduzierung der SoKo- Mitglieder oder den Führungswechsel. Je nachdem, wie sehr die einzelnen Ermittlerinnen und Ermittler über die eigene Arbeit hinaus generell an polizeilicher Aufklärung eines weit um sich greifenden Betrugssystems interessiert waren, nahmen sie diese wahr und versuchten sich zu wehren. Ein ehemaliges SoKo- Mitglied und Ermittler im Bereich organisierte Kriminalität, dem sehr wohl seltsame Vorgänge aufgefallen waren, antwortete bezeichnend auf die Frage, warum er nicht nachrecherchiert hat, ob an den Gerüchten was dran wäre: „Ich bin einfach nicht so ein neugieriger Typ.“

Fokussierung dringend erforderlich
Trotz des enormen Volumens des auf den Schottdorfkonzern konzentrierten Skandals, geht es vielen CSU- und SPD- Ausschussmitgliedern immer noch nur darum, auch die letzten Nuancen der Streitereien der „SoKo- Labor“ auszuleuchten. Dabei sind diese letztlich irrelevant für die Aufklärung des Skandals. Im Fokus des Untersuchungsausschusses „Labor“ muss nach wie vor das Bemühen stehen, aufzuklären, warum Abrechnungsbetrügereien in Höhe von Hunderten Millionen Euro nicht geahndet wurden.