9. und 10. Sitzung des Untersuchungsausschusses „Labor“
Die Befragung eines der Hauptzeugen des Untersuchungsausschusses „Labor“ ist nach zwei Tagen vorerst abgeschlossen. Stephan Sattler, ehemaliger Leiter der „SoKo Labor“ hat vor allem eines ganz deutlich gemacht: Die Konzentration auf das sogenannte Pilotverfahren war von Anfang an als Sackgasse angelegt, um das Betrugssystem im Zusammenhang mit der Abrechnung von Speziallaborleistungen und die Rechtslage zu verschleiern.
Klarer Ermittlungsauftrag der Soko
Die „SoKo Labor“ wurde Ende 2006 im Zuge der Ermittlungen gegen den von Schottdorf begünstigten, straffällig gewordenen Augsburger Staatsanwalt H. gegründet. Sie sollte den Nachweis führen, dass eine Vielzahl von Ärzten Speziallaborleistungen, die sie bei Schottdorf bezogen, betrügerisch abrechnete.
Der Ermittlungsauftrag war klar formuliert: Das betrügerische System, das dahinter steckte und diese flächendeckenden Betrügereien erst ermöglichte, sollte herausgearbeitet und möglichst abgestellt werden. Deshalb sollten bei ca. 20 Münchner Ärzten Durchsuchungen stattfinden, alle weiteren Verfahren aber zügig mit Strafbefehlen beendet werden. Orientiert hat sich der sachleitende Staatsanwalt Harz hierbei an einem vergleichbaren Fall in Limburg an der Lahn. Dort führte Oberstaatsanwalt Badle von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ein Verfahren gegen Ärzte, die ebenfalls Geschäfte mit dem Labor Schottdorf gemacht hatten. Es ging auch da um den Vorwurf, dass diese Ärzte Speziallaborleistungen bei Schottdorf eingekauft und dann an die Patienten weiterverkauft hatten.
Einschätzung der Staatsanwaltschaft
Laut Aussage von Sattler gab es von Anfang an keinen Zweifel, dass es sich hierbei um strafbaren Abrechnungsbetrug handelte. Der sachleitende Staatsanwalt Harz (Staatsanwaltschaft München I) war sich seiner Sache sicher. Als Grundlage für diese Einschätzung dienten ihm erfolgreiche Verfahren in Regensburg, Hof und eben Limburg an der Lahn. Daran orientierten sich naturgemäß auch die unmittelbar für die Ermittlungen Verantwortlichen, der Leiter der Soko, Stephan Sattler und sein Stellvertreter Alois Schötz.
Die „Soko Labor“ informierte sich im Vorfeld der eigenen Ermittlungen über dieses Verfahren in Limburg an der Lahn und holte sich technischen Support. Mit diesem wurde es möglich, die ärztlichen Abrechnungen so aufzubereiten, dass Betrugsvarianten herausgefiltert werden konnten. Umfangreiche und teure Gutachten bestätigten die Verdachtslage vollumfänglich. Sie bewiesen auch, dass bestimmte Labore den Einsendeärzten „ein Bett bereitet“ hatten, so dass diese bequem an dem Betrugssystem teilhaben konnten.
Um wie viele Ärzte handelte es sich tatsächlich?
Sattler stellte klar, wie es zu der in den Medien herumgeisternden Zahl von 10- bis 15 000 betroffenen Ärzten kam. Bei der Auswertung der EDV-Daten einer Abrechnungsfirma wurden tatsächlich bundesweit 10 000 bis 15 000 Ärzte herausgefiltert, die sich der in Frage stehenden Systematik bedienten. Diese Zahl war für die „SoKo Labor“ nicht zu stemmen. Staatsanwalt Harz wies an, sich nur auf Fälle zu konzentrieren, in denen der Schaden mehr als 500 € betrug. Auch dann blieben noch zu viele übrig. Deshalb hat man sich zunächst auf diejenigen Ärzte beschränkt, die einen Schaden von mehr als 2000 € verursacht hatten: Bundesweit blieben so ca. 3750 Ärzte übrig, in Bayern ca. 500, davon ca. 120 bis 130 in München.
Generalstaatsanwalt ordnet Kehrtwende an
Im Herbst 2007 kam dann die Kehrtwende. Staatsanwalt Harz teilte der „SoKo Labor“ mit, dass er nicht befugt sei, weitere Durchsuchungsbeschlüsse zu beantragen und die bereits genehmigten Durchsuchungen nicht durchgeführt werden dürften. Es handle sich um eine Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft München. Diese wolle ein Pilotverfahren zur „Klärung der Rechtslage“ durchführen. Für die LKA-Ermittler sei, so Sattler, diese Vorgehensweise absolut unverständlich gewesen, da sie viel Arbeit und Ressourcen in die Ermittlungen gesteckt hätten und die Rechtslage für sie von Anfang an klar war.
Die Klärung einer angeblich „unklaren Rechtslage“ wäre, so fragwürdig dieses Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaft auch sein mag, für sich genommen unproblematisch und lediglich unnötiger Zeitverlust. Allerdings nur für den Fall, wenn man – anders als dann die Staatsanwaltschaft Augsburg – Vorkehrungen getroffen hätte, damit alle anderen bereits ermittelten Fälle nicht in der Zwischenzeit verjähren.
Durch Konzentration auf Einzelfall gerät System außer Sicht
Eine weitere erhebliche negative Wirkung der „Konzentration“ auf ein Pilotverfahren aber war, dass durch die ausschließliche Bearbeitung eines Einzelfalls das Betrugssystem aus dem Blickfeld geraten musste – genauso wie alle anderen bereits ermittelten Betrügereien.
Zu diesem Zeitpunkt wurden bereits zehn Ärzte durchsucht. Hierbei stießen die Ermittler auch auf andere Betrugsvarianten, deren Strafbarkeit schon längst geklärt war. So z.B. der Modus „M III in LG“. Bei dieser Betrugsmethode forderten Ärzte sogenannte M III-Speziallaborleistungen bei Laborgemeinschaften an, die ausdrücklich nicht befugt sind, solche Leistungen zu erbringen. Auch eine kriminelle Zusammenarbeit zwischen Arzt und Patient kam des Öfteren vor: Dabei stellt der Arzt dem Patienten mit dessen Einverständnis eine Rechnung über eine ärztliche Leistung, die nie erbracht wurde. Sobald die Rechnung von der Beihilfestelle oder der privaten Krankenversicherung erstattet wurde, teilen sich Arzt und Patient den Ertrag. Zudem rückten noch andere Großlabore in den Fokus der Ermittler. Auch diese kamen durch die Konzentration auf das Pilotverfahren ungestraft davon.
Die SoKo musste dann die Asservate, die sie bei den zehn Durchsuchungen in München sichergestellt hatte und die die gleiche Vorgehensweise wie im Fall A. – also dem „Pilotverfahren“ – bewiesen, wieder an die betroffenen Ärzte herausgeben. Diese Vorgehensweise sei sogar für einige der Ärzte unverständlich gewesen, sie hätten wortwörtlich gefragt: „Was muss ich denn jetzt zahlen?“
Der eigentliche Skandal
Ende 2008 wurden dann alle Verfahren gegen Münchner Ärzte an die Staatsanwaltschaft Augsburg abgegeben. Diese teilte vor der Abgabe in einer Besprechung mit, dass sie die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft München I bezüglich des Einkaufs und Weiterverkaufs von Speziallaborleistungen nicht teile und plane, die Verfahren – trotz angeblichem „Pilotverfahren“ – einzustellen.
Nach der Aussage des Zeugen Sattler ist klar, dass die Ermittlungen in Sachen Abrechnungsbetrug und Schottdorf brutal und mit großer Dreistigkeit abgewürgt wurden. Deshalb ist für uns völlig unverständlich, warum sich sowohl CSU als auch SPD darauf konzentrierten, den Zeugen Sattler in schlechtem Licht erscheinen zu lassen, statt seinen Hinweisen nachzugehen.
Fakt ist: Die „SoKo Labor“ hat mit großem Aufwand und detailliert ermittelt, dass Tausende Ärzte und etliche Großlabore systematisch ihre Patientinnen und Patienten viele Jahre betrogen haben, aber die Staatsanwaltschaft hat sich auf Weisung von oben nur auf ein einziges Verfahren konzentriert und alle anderen fallen lassen. Damit ist das Betrugssystem rund um die Abrechnung von Speziallaborleistungen aus dem Blickfeld geraten und viele betrügerische Ärzte sind straflos davongekommen.