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Abschluss des Untersuchungsausschusses „Labor“

Die Bilanz: Versagen auf vielen Ebenen, in allen beteiligten Behörden und Ministerien

Diese Woche wurde im Plenum der Schlussbericht des Untersuchungsausschusses „Labor“ diskutiert. Direkte politische Einflussnahme im Fall Schottdorf konnte durch den Untersuchungsausschuss nicht belegt werden. Das ist in Bayern unter CSU- Herrschaft auch nicht nötig. Denn auch so wusste die Generalstaatsanwaltschaft München, dass es nicht opportun ist, sich ausgerechnet im Wahljahr 2008 mit der mächtigen Ärztelobby anzulegen und tausende Ärztinnen und Ärzte zu „inkriminieren“, solange es keine gesicherte höchstrichterliche Rechtsprechung gab. Es kam letztlich dazu, dass nur ein einziger Arzt wegen einer weit verbreiteten Betrugsvariante verurteilt wurde, die bis heute nicht vollständig abgestellt ist. So zeigte sich, dass sehr wohl politische Erwägungen dahinter stehen, wenn über das Ob und Wie von strafrechtlichen Ermittlungen entschieden wird. Einen besonders schlechten Eindruck hinterließ die ehemalige Justizministerin Merk: Sie war darauf bedacht, keine Verantwortung zu übernehmen, um sich nicht politisch angreifbar zu machen. Der Fall Schottdorf ist zudem ein Beispiel für die Zweiklassenjustiz, wie sie in Bayern ausgeübt wird, denn die Staatsanwaltschaft behandelt nicht alle Verdächtigen gleich, sondern legt an gut Verteidigte andere Maßstäbe an. Wer sich teure Anwältinnen und Anwälte leisten kann, hat nicht nur die bessere Expertise, sondern auch einen direkten Zugang zur Staatsanwaltschaft – in diesem Fall vermittelt vom Generalstaatsanwalt persönlich.
Skandalös ist nach wie vor, dass das Betrugssystem munter weiterläuft: Der Abrechnungsbetrug in Zusammenhang mit Speziallaborleistungen findet nach dem bekannten Modell bis heute statt. Um dies endlich abzustellen, ist es dringend notwendig, solche Taten konsequent strafrechtlich zu verfolgen. Zudem muss sich die bayerische Staatsregierung auf Bundesebene dafür einsetzen, dass mengenausweitenden Anreizen sofort entgegengewirkt und Ungleichgewichte im Gesundheitssystem, etwa die teilweise Unterfinanzierung einzelner medizinischer Leistungen, nachgebessert werden.

 

Bilanz des „Untersuchungsausschuss Labor“

Der Fall Schottdorf hat in den vergangenen zwei Jahren für viele Schlagzeilen gesorgt. Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs stand im Raum. Im Januar 2016 wurde Labor-Chef Bernd Schottdorf vor Gericht wegen anderer Vorwürfe freigesprochen. Nicht geklärt wurde dabei aber die Frage, ob die Justiz bei den Ermittlungen Fehler gemacht hat und inwieweit die Staatsregierung darin verwickelt war. Antworten darauf sollte der Untersuchungsausschuss „Labor“ des Bayerischen Landtags finden, der in der kommenden Woche nach knapp zwei Jahren zu Ende geht.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, Florian Streibl, und der grüne Landtagsabgeordnete und kulturpolitische Sprecher Dr. Sepp Dürr sind Mitglieder im „UA Labor“ – heute zogen sie bei einer Landtagspressekonferenz Bilanz: „Für uns steht fest, dass die Ermittlungen stark beeinflusst wurden – auch wenn es dafür keine schriftlichen Anweisungen gibt“, so Streibl. „Vielmehr spielte nach Zeugenaussagen das ‚Empfinden‘ eine große Rolle. Zum Beispiel dahingehend, dass lieber keine weitere Hausdurchsuchung durchgeführt werden sollte, obwohl das der nächste Schritt gewesen wäre.“

Auch bei der Übertragung der Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft München nach Augsburg sei nicht alles mit rechten Dingen zugegangen, ist Streibl überzeugt. „Bis 2008 sind die Ermittlungen offenbar gut gelaufen, dann gab es allerdings einen regelrechten Bruch. Die ‚Soko Labor‘ wurde sukzessive zurückgefahren, ihre Ermittlungen wurden immer stärker behindert – bis sie dann letztlich komplett eingestellt wurden.“ Für den Rechtsexperten der FREIEN WÄHLER ist dabei gravierend, dass in München ein Arzt angeklagt und verurteilt wurde. In Augsburg dagegen wurden Ermittlungen wegen ähnlicher Sachverhalte in hunderten von Fällen eingestellt. „Recht muss jedoch auf alle Bürger gleichermaßen angewandt werden – es kann nicht sein, dass es nur darauf ankommt, vor welcher Staatsanwaltschaft der Fall landet.“

Sepp Dürr prangert das massive Versagen der bayerischen Regierung an: „Sowohl Justiz-, Finanz- und Gesundheitsministerium haben ihren Job nicht gemacht.“ Es sei höchst problematisch, dass nicht nur in der Spitze des Justizministeriums, sondern auch auf anderen Ebenen Verantwortungsverweigerung vorherrscht. Dies sei für einen Rechtsstaat untragbar. Kritik übt Dürr auch an der Generalstaatsanwaltschaft: „Sie hat den einzigen Staatsanwalt, der dieses Betrugssystem verfolgen wollte, behindert und eingebremst. Dadurch kann dieser Filz rund um dieses Betrugsmodell jetzt ungehindert weiterlaufen.“ Denn: Durch die nach wie vor fehlende konsequente Kontrolle würden weiterhin Ärzte ermuntert, auf die gleiche Weise betrügerisch abzurechnen.

FREIE WÄHLER und GRÜNE haben daher zum Abschluss des „UA Labor“ eine klare Forderung: Aus dem Fall der ‚Soko Labor‘ müssen Konsequenzen gezogen werden. Dazu gehören unter anderem die Unabhängigkeit der Justiz, eine konsequente Strafverfolgung sowie neue Denkansätze im Bereich der Gesundheitspolitik.

Hier finden Sie den Minderheitenbericht von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FREIE WÄHLER.

Untersuchungsausschuss auf Zielgeraden

Ausblick auf die kommenden Befragungen
Der Untersuchungsausschuss „Labor“ geht in den nächsten Monaten in die letzte Befragungsrunde. Wir haben uns dafür noch einiges vorgenommen. In erster Linie wollen wir den in den bisherigen Sitzungen erlangten Hinweisen nachgehen und unsere Erkenntnisse weiter mit Beweisen unterfüttern.
Außerdem hat ja, wie in den Medien zu lesen war, das Amtsgericht Augsburg die Schottdorfs im sogenannten Konzernverfahren freigesprochen. Dieses Verfahren, die darin vorgetragenen Vorwürfe und damit auch das Urteil, betreffen unseren Untersuchungsausschuss nicht. Denn dort steht, anders als im Untersuchungsausschuss, nicht das Vorgehen und Fehlverhalten der staatlichen Behörden im Mittelpunkt. Das Verfahren wurde einvernehmlich Anfang 2008 nach Augsburg abgegeben, weit vor und unabhängig von den Fehlentscheidungen in Sachen Abrechnungsbetrug bei Speziallaborleistungen.

„Konzernverfahren“ betrifft Untersuchungsausschuss nicht
Das Konzernverfahren betrifft ausschließlich den kassenärztlichen Bereich, während wir Laborabrechnungen von Ärzten gegenüber Privatpatienten im Blick haben. Während man Schottdorf im Konzernverfahren eventuell zugutehalten kann, dass hier ein findiger Unternehmer die rechtlichen Möglichkeiten bis aufs Äußerste ausgereizt hat, gab es in unserem Fall nie einen Zweifel daran, dass das in Frage stehende Abrechnungsmodell illegal war – und nach dem Urteil des BGH auch definitiv Klarheit darüber, dass es strafbar war. Ein zentraler Kritikpunkt unserer Untersuchungen ist die vom Konzernverfahren völlig unabhängige Frage, warum die bayerischen Justizbehörden zweierlei Maß angewendet und ein Pilotverfahren zum BGH gebracht, aber gleichzeitig Hunderte vergleichbarer Fälle eingestellt oder verjähren haben lassen, so dass ein Arzt verurteilt, alle anderen aber laufen gelassen wurden.
Ein zweiter Kritikpunkt besteht darin, dass wir der Regierung vorwerfen, im Laborbereich keine Nachbesserungen der Rahmenbedingungen des Gesundheitssystems auf den Weg gebracht zu haben, obwohl sie eine Vielzahl von Hinweisen auf die Notwendigkeit derartiger Nachbesserungen hatte, also darauf dass Ärzte und Laborärzte das Abrechnungssystem dazu genutzt haben, zu Lasten von Patientinnen und Steuerzahlern illegale Gewinne einzustreichen. Dass das Labor Schottdorf jahrelang Einsendeärzten erhebliche Preisnachlässe gewähren konnte und offensichtlich dennoch kostendeckend und gewinnorientiert arbeitete, zeigt, dass Speziallaborleistungen für Privatversicherte deutlich überteuert sind. Unsere gesundheitspolitische Kritik wurde vom Augsburger Gericht geradezu bestätigt, mit Aussage, das Abrechnungssystem sei nicht mal für Experten zu durchschauen. Der dem Freispruch zugrundeliegende Vorwurf des Gerichtes richtet sich auch gegen die Gesundheitspolitik: Sie habe zum einen für Rechtsunsicherheit gesorgt und es zum anderen „gewieften Experten“ wie Schottdorf ermöglicht, mit der Gesundheit von Menschen auf Kosten der Beitrags- und Steuerzahlerinnen und -zahlern viel Geld zu verdienen.

Bei den kommenden Befragungen werden wir uns auf folgende Schwerpunkte konzentrieren:

Rechtsauffassung geändert: Warum?

Das Ministerium und die Staatsanwaltschaft Augsburg waren Ende der 90er Jahre, die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Augsburg wieder 2004 der Rechtsauffassung, dass Falschabrechnungen Betrug sind. Warum ist man davon abgerückt von Straffreiheit ausgegangen?

Blackbox Gesundheitssystem
Das Gesundheitssystem wird von der Gesundheitspolitik mehrheitlich als finanzpolitische Blackbox behandelt, d.h. Hauptsache, das öffentliche Ausgabevolumen wird nicht gesteigert und der Leistungsumfang nicht zu sehr eingeschränkt, alles andere ist vernachlässigbar. Die Honorarverteilung innerhalb der Ärzteschaft ist deshalb kein völlig rechtsfreier, aber rechtsarmer Raum, Maßstab ist a) die Machtverteilung, b) die möglichst flächendeckende Versorgung. Niemand hat offenbar Interesse, Betrug abzustellen, solange er hilft, das System am Laufen zu halten. Warum hat die Regierung daraus keine Konsequenzen gezogen und Änderungen angeregt?

Whistleblower einschüchtern
In dieser Affäre zeigt sich immer wieder, dass die bayerischen Behörden sofort zur Stelle sind, wenn es darum geht, Kritiker möglichen Fehlverhaltens mundtot zu machen. Nicht zuletzt geht es ihnen darum, mögliche interne „Lecks“ zu stopfen. So wurde u.a. der Journalist Denk auf der Basis eines völlig absurden Vorwurfs mit einem langjährigen Verfahren überzogen. Das wurde auch dann nicht eingestellt, als Ermittlungen keinerlei Bestätigung erbrachten. Im Gegenteil hat man ihm dann auch noch Anstiftung zum Geheimnisverrat vorgeworfen, wiederum ohne jegliche Belege. Auffällig ist eine Häufung solcher Fälle in Zuständigkeit des jetzigen Generalstaatsanwalts Nötzel. Man denke nur an den Fall Bendixen, auch da wurde lediglich auf Basis einer Räuberpistole ermittelt. Gegenwärtig geht man gegen zwei Zollfahnder vor, denen vorgeworfen wird, die Ermittlungen gegen Gurlitt öffentlich gemacht zu haben. Ziel dabei ist offenbar, die eigenen Leute, also mögliche Presseinformanten einschüchtern.

Außerdem werden wir versuchen, die Hinweise darauf, dass Landtag und Öffentlichkeit von der Regierung und Behördenvertretern angelogen wurden, zu erhärten, und das offenbare Macht- und Kontrollvakuum im Justizministerium unter Frau Merk näher untersuchen. Dazu stellen wir in der morgigen Sitzung auch einen Beweisantrag. Für weitere Spannung ist also gesorgt.

Vakuum im Justizministerium – Allgemeinplätze im Gutachten

33. Sitzung des UA „Labor“
Neben dem vom Landtag bestellten Gutachter sagte diesmal vor dem Untersuchungsausschuss ein hochrangiger Vertreter des Justizministeriums aus. Helmut Seitz ist seit 2009 Leiter der Strafrechtsabteilung und hat damit eine Schlüsselposition inne. Die Generalstaatsanwaltschaft erstattete ihre Berichte an Seitz, der daraufhin entschied, ob überhaupt und an welche Stellen er die Berichte weiterleitete.

Vakuum Merk: Was sie nicht weiß, macht sie nicht heiß
Aufgrund der Prominenz der Person Bernd Schottdorf und dem Ausgangspunkt des Verfahrens, die Vorteilsannahme durch einen Augsburger Staatsanwalt, wurde grundsätzlich die Presseabteilung und der Amtschef informiert. In vielen Fällen auch das Ministerbüro. Wusste die ehemalige Justizministerin Beate Merk also über die Vorgänge Bescheid? Seitz glaubt nicht. Der Grund dafür ist bedenklich: Frau Merk bestand offenbar darauf, dass sie möglichst wenig über Einzelfälle informiert wird, damit sie nicht in den Verdacht der Einflussnahme geraten und für Entscheidungen verantwortlich gemacht werden kann. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihres Büros fungierten als eine Art Schleuse, die sie vor der Last der Verantwortung schützen sollte. Wie in den früheren Skandalfällen Mollath und Gurlitt hatte sie möglicherweise auch im Fall Schottdorf aufgrund befohlenen Nichtwissens wunschgemäß keine Ahnung. Eine solche Vogel-Strauß-Politik zeugt nicht grade von Führungsqualitäten, die man als Ministerin haben sollte. Eine weitere Bestätigung unserer schon mehrfach erhobenen Forderung an den Ministerpräsidenten, sie endlich aus dem Kabinett zu schmeißen.

Justizdebakel: „In der Rückschau unbefriedigend“
Wie schon die zwei Zeugen zuvor wies auch Seitz jede Verantwortung von sich. Er finde es zwar „aus heutiger Sicht unbefriedigend“, dass letztlich nur ein Arzt wegen Betruges verurteilt wurde und eine Vielzahl an Fällen verjährt ist. Aber eine Möglichkeit damals anders zu handeln, sieht auch er nicht. Beide konträren Ansicht, sowohl die der Staatsanwaltschaft München I, dass es sich um Betrug handelt, als auch die Meinung der Staatsanwaltschaft Augsburg, dass es eben nicht so ist, wären vertretbar gewesen. Zudem hätte die Suche nach einem Pilotverfahren aus seiner Sicht viel zu lange gedauert. Dieser Umstand habe auch dazu beigetragen, dass letztendlich so viele Verfahren verjährt sind. Er war gar so ungehalten, dass er bei der damaligen Vizepräsidentin des BLKA, Petra Sandles, anrief, denn er wollte „an hoher Stelle deponieren, dass jetzt endlich mal ein Pilotverfahren stattfinden solle“. Er konnte damals nicht ausschließen, dass es an Problemen im Polizeibereich lag. Auch Seitz trug also maßgeblich dazu bei, den Druck auf die „SoKo Labor“ und den sachleitenden Staatsanwalt stetig zu erhöhen.

Zweierlei Zeitmaß
Im Vergleich zu anderen Verfahren, auf die wir im Zusammenhang mit dieser Affäre gestoßen sind, ist die Behauptung, es habe lange, gar zu lange gedauert, allerdings völlig unverständlich. Denn die „SoKo Labor“ und der sachleitende Staatsanwalt Harz mussten aus zunächst 10 000 verdächtigen Ärztinnen und Ärzten ein oder mehrere Pilotverfahren herausfiltern. Dazu wurden u.a. umfangreiche Durchsuchungen durchgeführt und tausende Arztrechnungen ausgewertet. Im Verlauf hat man der SoKo dann auch noch Mitarbeiter entzogen, so dass sich die Arbeit auf den Schultern weniger verteilte. Dennoch schaffte es Harz, knapp eineinhalb Jahre nach Beginn der Ermittlungen, im Januar 2009 dem Landgericht München I eine umfangreiche Anklageschrift vorzulegen, und im Januar 2012, also genau drei Jahre später, hatte bereits der BGH über die Revision entschieden. Dagegen dauerten andere, wesentlich einfachere Verfahren deutlich länger: So brauchte die Staatsanwaltschaft Augsburg über drei Jahre bis zur Zulassung und mehr als fünf Jahre bis zur Eröffnung des sogenannten Konzernverfahrens. Das Verfahren gegen den Journalisten Denk wiederum lief 4 Jahre: das erste Jahr davon wurde überhaupt nicht ermittelt und auch danach gab es kaum Ermittlungstätigkeit. Trotzdem übte hier niemand Druck aus, um die Verfahren zu beschleunigen. Mit solchen merkwürdigen Einlassungen bleibt auch Seitz der allgemeinen Linie treu: Abwiegeln, leugnen, rausreden.

Ein enttäuschend allgemeines Gutachten
In der Sitzung nahm zudem Professor Dr. Gregor Thüsing Stellung zu einem Gutachten, das er für den Untersuchungsausschuss zum Thema „Zuständigkeit für die Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen und Kontrolle der ordnungsgemäßen Abrechnung von Laborleistungen“ erstellt hat. Aus unserer Sicht ist das Gutachten leider sehr allgemein gehalten, insbesondere werden keine Lösungsvorschläge aufgezeigt, wie die Kontrolle der Abrechnung von Speziallaborleistungen im privatärztlichen Bereich verbessert werden kann. Dabei sagte Professor Thüsing, Patientinnen und Patienten seien „allein gelassen“, weil in der Regel nicht in der Lage, sich gegen Falschabrechnungen zur Wehr zu setzen. Das liege einerseits an ihrem Vertrauensverhältnis zum Arzt, andererseits aber auch daran, dass Arztrechnungen für Unkundige schlicht nicht durchschaubar sind. Thüsing wollte deshalb Verbesserungen beim Arzt ansetzen. Dieser könne etwa ab einem gewissen Schwellenwert verpflichtet werden, eine Erklärung abzugeben, dass die Rechnung korrekt gestellt wurde. Allerdings ist so ein Vorschlag wenig hilfreich, denn schon jetzt versichert der Arzt genau dies mit der Rechnungsstellung.

Ohne Kontrolle keine Vertrauensbasis
Der einzig mögliche Weg ist es letztendlich, die Arztrechnungen transparenter und besser überprüfbar zu machen. Insbesondere privaten Versicherungen und Beihilfestellen sind hier gefordert. Im privatärztlichen Bereich besteht zwar zunächst nur ein Rechtsverhältnis zwischen Arzt und Patient, in der Realität werden aber in den meisten Fällen die Rechnungen durch den Patienten an die private Versicherung oder die Beihilfestelle weitergereicht. Insbesondere weil gem. §§ 86, 194 VVG die Ansprüche des Patienten auf den Versicherer übergehen, wenn dieser die Forderung des Arztes begleicht, können Versicherungen und Beihilfestellen auch die Kontrollaufgabe übernehmen, die die Patientinnen und Patienten überfordert. Sie müssen letztlich dazu angehalten werden, nur korrekt gestellte Rechnungen zu bezahlen, also auch zu prüfen, ob der Arzt über die Qualifikation zur Leistungserbringung verfügt: also ob er als Labormediziner oder als entsprechend zertifizierter Facharzt für Endokrinologie, Gynäkologie, Urologie usw. die Speziallaborleistungen erbringen darf. Entsprechende Nachweise werden bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung gefordert, es gibt keinen Grund, das nicht auch im privatärztlichen Bereich zu tun.

Verantwortung der Regierung
Zumindest eines machte das Gutachten deutlich: In den Fällen des mutmaßlichen Abrechungsbetruges durch hunderte bayerische Ärztinnen und Ärzte und dem damit verbundenen Verstoß gegen berufsrechtlichen Regelungen, insbesondere § 4 Abs. 2 GOÄ, hätten die bayerischen Bezirksregierungen berufsgerichtliche Verfahren gegen die betroffenen Ärztinnen und Ärzte nach Art. 77 Abs. 1 HKaG beantragen können. Dazu hätten sie aber informiert werden müssen, so wie es die „SoKo Labor“ ursprünglich tun wollte. Weil die gesetzlichen Möglichkeiten zur Information der Berufsaufsichtsbehörden nicht ausgeschöpft wurden, blieb eine Vielzahl von Verstößen gegen das Berufsrecht ungeahndet.
Sträflich versäumt haben Bayerns Behörden auch, eine neuerliche Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) anzustoßen, obwohl relativ kurz nach der letzten großen Reform von 1995 klar war, dass der damit bezweckte Versuch, Anreize zur Mengenausweitung zu unterbinden, gescheitert war. Denn seitdem wurden insbesondere die Preise für Laborleistungen nicht mehr überarbeitet und der technische Fortschritt demzufolge nicht berücksichtigt. Dies hat letztlich dazu geführt, dass enorme Gewinnspannen möglich sind, weil die Erbringung vieler Laborleistungen wesentlich günstiger geworden ist, im Vergleich zu dem, was nach der GOÄ abgerechnet werden darf. Nur deshalb konnten Labore illegal abrechnenden Ärztinnen und Ärzten Rabatte anbieten. Aktuell wird die GOÄ überarbeitet und hoffentlich dieser Art von Falschabrechnung endlich ein Riegel vorgeschoben.

Ausblick auf das nächste Jahr
Der Untersuchungsausschuss „Labor“ geht jetzt in die Weihnachtspause. Die erste Sitzung im neuen Jahr findet am 26.01.2016 statt. Weitere Zeugen, die das bereits zutage Geförderte präzisieren helfen sollen, sind für den 16. und 23. Februar geladen.
Am 15.03.2016 muss die ehemalige Justizministerin Beate Merk vor den Untersuchungsausschuss. Innenminister Joachim Herrmann und der derzeitige Justizminister Winfried Bausback kommen am 05.04.2016. Soweit die bisherige Planung. Weitere Zeugeneinvernahmen sind nicht ausgeschlossen.
Wir wünschen Ihnen schöne Weihnachten und ein gutes neues Jahr!

Ankündigung 33. Sitzung des UA Labor

Am Montag, den 07.12.2015 ab 14 Uhr stellt der Sachverständige Prof. Dr. Georg Thüsing sein Gutachten zur “Zuständigkeit für die Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen und Kontrolle der ordnungsgemäßen Abrechnung von Laborleistungen” vor. Wir haben dazu noch einige Fragen.
Im Anschluss sagt der Leiter der Strafrechtsabteilung des bayerischen Justizministeriums, Dr. Helmut Seitz, vor dem Untersuchungsausschuss als Zeuge aus. Er soll Stellung dazu nehmen, inwieweit das Justizministerium in die Vorgänge rund um das Labor Schottdorf eingeweiht war und steuernd eingegriffen hat.

Verfolgen Sie @GrueneLandtagBY und @SeppDuerr auf Twitter, um während der Sitzung auf dem Laufenden zu bleiben.

SoKo „Labor“ fassungslos – Selbst Leiter kalt überrascht von Verfahrenseinstellungen

Der letzte Leiter der „SoKo Labor“, Heinrich Boxleitner, hatte bereits Mitte Dezember 2008 ein Gespräch mit der Staatsanwaltschaft Augsburg, die zu diesem Zeitpunkt gerade erfahren hatte, dass der größte Teil der ärztlichen Abrechnungsbetrügereien, in Zukunft von ihnen bearbeitet werden würde. Obwohl die Staatsanwaltschaft diese Verfügung gerade erst erhalten hatte, waren sich die Staatsanwälte damals schon sicher, dass das Pilotverfahren in München scheitern würde, dass der sachleitende Staatsanwalt Harz mit seiner „Rechtsmeinung“ völlig daneben läge und sie selbst die übrigen Verfahren – nach Genehmigung durch die Münchner Generalstaatsanwaltschaft – deshalb sofort einstellen würden.
Boxleitner nahm das zwar zur Kenntnis, glaubte aber nicht daran. Denn die Augsburger kannten damals die Akten noch gar nicht, auch die Anklageschrift im Pilotverfahren gegen Dr. A war noch nicht fertiggestellt. Boxleitner ging fest davon aus, dass die Ausführungen von Harz schon zur Überzeugung beitragen würden. Schließlich ermittelte die „SoKo Labor“ bereits seit Jahren in diesem Komplex und Zweifel an der Strafbarkeit der Abrechnungsvariante im Zusammenhang mit Speziallaborleistungen wurden zu Beginn schnell ausgeräumt. Denn Verfahren genau dieser Art waren, wie ein anderer SoKo- Beamter schön zusammenfasste, bereits in ganz Deutschland „rauf und runter“ ohne Probleme abgeurteilt worden. Zudem warnte auch die medizinische Fachpresse seit Jahren vor einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Betruges, wenn Ärztinnen und Ärzte Leistungen abrechneten, die sie nicht selbst erbracht hatten.
Deshalb gab Boxleitner die Äußerungen der Staatsanwaltschaft Augsburg nicht an die „SoKo Labor“ weiter. Und so steht auch noch im 9. Sachstandsbericht von Ende Dezember 2008, dass vor Abschluss des Pilotverfahrens keine Verfahrenseinstellungen erfolgen und verjährungsunterbrechende Maßnahmen getroffen werden sollen. Die SoKo ermittelte fleißig weiter gegen betrügerische Ärztinnen und Ärzte – ohne Vorwarnung, dass ihre Arbeit vergeblich sein könnte.

Einwände weggewischt
Umso perplexer waren die Beamten, als sie Anfang Februar durch Zufall von den Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft Augsburg erfuhren. Sie waren „gelinde gesagt überrascht“. Die Entscheidung war für die meisten nicht nachvollziehbar, auch nicht für den damaligen Leiter Boxleitner. Jahrelange, sachlich äußerst fundierte Ermittlungsarbeit löste sich in Luft auf. Zudem wurden auch andere Betrugsvarianten, trotz anderer Voraussetzungen, in einem Aufwasch mit eingestellt.
Zunächst wurde die Staatsanwaltschaft Augsburg wohl nicht ausdrücklich genug auf den Stand der Ermittlungen hingewiesen. Und mit den Akten, aus denen die Tatbestände hervorgegangen wären, hat man sich dort ja gar nicht erst befasst. Nach heftigen internen Auseinandersetzungen hat die SoKo dann zumindest teilweise nachbessern können. In einem Gespräch mit den Augsburger Staatsanwälten wurde auch noch auf andere Tatvarianten hingewiesen und der Unterschied zu den bereits eingestellten Verfahren erklärt. Aber die Haltung seitens Augsburg war eindeutig: Eingestellt bleibt eingestellt. Weiter- oder Neuermittlung absolut unerwünscht!

Ahndung berufsrechtlicher Verstöße verhindert
Nachdem die SoKo mit ihrem Anliegen bei der Staatsanwaltschaft Augsburg auf taube Ohren stieß, wollte sie zumindest die Berufsaufsichtsbehörden vor den illegalen Abrechnungspraktiken warnen. Dass der Einkauf von Laborleistungen bei Speziallaboren und der Weiterverkauf an die Patientinnen und Patienten ganz klar ein Verstoß gegen ärztliche Vorschriften ist, war nämlich immer unbestritten. Doch die Rechtsabteilung des BLKA sah dafür keine Notwendigkeit. Die betreffenden Stellen hätten das doch in der Zeitung lesen können. Sie sollten selbst auf das BLKA zukommen und Akteneinsicht beantragen. Eine absurde Einstellung. Das betreffende Abrechnungsmodell war bundesweit verbreitet und für alle Beteiligten äußerst lukrativ. Auch nach Beginn der Ermittlungen – z.T. bis heute – wird es weiterbetrieben. Dieser Tragweite hätte man sich im BLKA bewusst sein müssen und alles dafür tun, dass dieses Betrugssystem abgestellt wird. Eine ausdrückliche Warnung an die Berufsaufsichtsbehörden wäre hierzu unerlässlich gewesen.

Personal abgebaut, Ermittlungen abgewürgt
Das Personal der „SoKo Labor“ war im Laufe der Ermittlungen stetig reduziert worden, obwohl eine Vielzahl von Asservaten noch nicht ausgewertet war und dann auch nicht mehr bearbeitet werden konnte. Dass das Personal nicht ausreichte, gaben auch der damalige SoKo- und Sachgebietsleiter sowie sein stellvertretender Sachgebietsleiter unumwunden zu. Die Spitze des BLKA gab vor, dass man sich auf das Pilotverfahren konzentrieren solle. Als die Verfahren Ende Januar von der Staatsanwaltschaft Augsburg eingestellt wurden und die SoKo-Mitarbeiter sich darüber beschwerten, sollten sie plötzlich umfassende Beweisketten in anderen Fällen vorlegen, die bislang zurückgestellt werden mussten und lediglich anermittelt waren. Dies war aber schlicht nicht möglich, denn es gab niemanden der noch Kapazitäten frei gehabt hätte. Auf dieses Dilemma wiesen die Beamten aber bereits mit Beginn der Reduzierung Ende 2007 und dann im Verlauf stetig hin. Lösen hätte es nur die Amtsleitung können, diese unternahm aber nichts.

Absurde Personalpolitik
Stattdessen hat sie den SoKo-Leiter Stephan Sattler mitten in den laufenden Ermittlungen abgelöst und durch den neuen Leiter des Sachgebietes „Organisierte Kriminalität“, Heinrich Boxleitner, ersetzt. Angeblich war das zu Beginn der SoKo so geplant. Normalerweise wäre schon damals der Sachgebietsleiter auch SoKo- Leiter geworden. Dieser stand aber kurz vor der Pensionierung und man wollte einen „Wissensverlust“ vermeiden und für Personalkontinuität sorgen, weshalb Sattler zum Soko-Leiter ernannt wurde. Als der Sachgebietsleiter in Pension ging, kam es trotzdem zum Führungswechsel.
Die Arbeit der SoKo auch unter Sattlers Leitung wurde von den beiden Führungsbeamten des BLKA gestern mehrmals gelobt. Sie sei von sehr hoher Qualität gewesen. Boxleitner ist überzeugt, dass er vor allem zur Entlastung Sattlers als SoKo-Leitung eingesetzt wurde, damit hätte dieser sich nicht mehr mit Dingen wie Personalführung oder Einsatzplanung beschäftigen müssen und auf die Ermittlungen konzentrieren können. Aber damit hat das BLKA sozusagen mitten im Rennen die Pferde gewechselt. Denn selbst wenn das Fachwissen Sattlers erhalten blieb, da er nicht aus der SoKo ausschied, kam es doch zu erheblichen Reibungsverlusten – wegen des Kompetenzverlustes an der Spitze der SoKo.

Die „lustige“ Maulwurfsuche
Dass die Mehrheit im Untersuchungsausschuss immer noch auf den Zerwürfnissen der „SoKo Labor“ herumreitet und sich lieber auf „Maulwurf“-Suche begibt, nimmt hin und wieder absurde Züge an. Denn der Streit war für die eigentlichen Fragen völlig unerheblich: So ist in den jüngsten Befragungen deutlich geworden, dass auch die neue Leitung der SoKo keinen Täter davon kommen lassen wollte. Der Eindruck, die neue Führung wolle die Arbeit behindern und abwürgen, entstand offenbar durch schlechte interne Kommunikation, vor allem aber aus dem Druck der Generalstaatsanwaltschaft, einem Druck, den sich die Spitze des BLKA, etwa in Gestalt von Personalreduzierung, eins zu eins zu Eigen machte.

Abrechnungsbetrug durch Ärzte zu Lasten der Beihilfe: Söder sieht weiter tatenlos zu

Nachdem die Regierung bisher nicht deutlich machen konnte, mit welchen Maßnahmen sie
verhindern will bzw. in der Vergangenheit verhindert hat, dass die staatliche Beihilfe und damit Bayerns Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch systematischen Abrechnungsbetrug aufgrund von Verstößen gegen die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bei der Abrechnung von Laborleistungen in vielfacher Millionenhöhe geschädigt wurden bzw. werden, haben wir noch einmal nachgefragt.
Die Antwort gerät zu einer Bankrotterklärung des Finanzministers: Söder hat den Ernst der Lage immer noch nicht erkannt, Grund zur Eile scheint aus seiner Sicht nicht geboten.

Im Schneckentempo zur Digitalisierung
Söder kündigte zwar im Dezember an, dass sich eine extra eingerichtete Arbeitsgruppe im Finanzministerium darum kümmern soll, die Abrechnungsverfahren der Beihilfestellen weiter zu optimieren. Aber diese hat sich erst ganze dreimal getroffen, mit offenbar bescheidenen Ergebnissen. Denn unsere erneute Anfrage bringt u.a. ans Licht, dass Digitalisierung für die Beihilfestellen immer noch kaum erschlossenes „Neuland“ ist.
Die Beihilfesachbearbeitung wird erst seit Juli 2014 schrittweise digitalisiert. Und das, obwohl sich das bayerische Landesamt für Finanzen als „einer der federführenden IT-Dienstleister innerhalb der staatlichen Verwaltung in Bayern“ rühmt und insbesondere seine Beihilfeabrechnungssystem BayBAS hervorhebt. Doch derzeit werden noch nicht einmal die eingehenden Schriftstücke eingescannt bzw. digital aufbereitet (Antwort auf Frage 6.2., S. 8). Aber erst danach könnte überhaupt mit einer computergestützten Rechnungsprüfung begonnen werden.
Solange Söder nicht endlich nachrüsten lässt, ist es der Beihilfe praktisch unmöglich, ein Abrechnungsbetrugssystem wie das im Zusammenhang mit Speziallaborleistungen herauszufiltern.

Kritik des ORH wird weiter ignoriert
Der bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) stellte, unabhängig vom derzeit untersuchten Skandal, schon im Jahr 2008 fest, dass durch eine computergestützte Abrechnungsprüfung jährlich 20 bis 50 Millionen Euro bei der Beihilfe eingespart werden könnten.
Die bayerischen Beihilfestellen bemerkten sogar selber, und zwar ebenfalls im Jahr 2008, dass sie Abrechungsbetrügereien durch Ärzte hilflos ausgeliefert sind. Als sie damals vom BLKA über das Betrugssystem im Zusammenhang mit Speziallaborleistungen unterrichtet wurden, stellten sie fest, dass sie nichts unternehmen konnten, weil die Rechnungsbelege nicht eingescannt und sofort nach der Bearbeitung vernichtet oder zurückgegeben werden. Trotzdem hat man seitdem nichts veranlasst, um diese Missstände abzustellen. Im Gegenteil, nach Aussage von Finanzminister Söder fehlen den Beihilfestellen immer noch wirksame Recherchemöglichkeiten, um Betrugsversuche zu erkennen und abzuwenden. Eine Verbesserung könne, räumt er ein, erst nach der vollständigen Digitalisierung der Beihilfe erreicht werden. Rätselhaft bleibt, weshalb dies nicht sofort umgesetzt wurde oder Söder nicht wenigstens jetzt aufs Tempo drückt.
Auch 7 Jahre später ist nichts passiert und jährlich werden weiterhin Millionen Steuergelder zum Fenster rausgeschmissen.

Rückforderungen – nein danke!
Finanzminister Söder tut nicht nur nichts, damit es in Zukunft nicht zu weiteren Abrechnungsbetrügereien kommt. Nach wie vor werden auch keine Rückforderungsansprüche gegen betrügerische Ärztinnen und Ärzte gestellt, obwohl dies, anders als Söder vorschützt, selbstverständlich möglich wäre.
Im Dezember 2014 behauptete die Regierung noch: „Die Beihilfestellen haben gesetzlich auch keinerlei Befugnisse, dem Arzt gegenüber Beanstandungen oder Rückforderungen vorzunehmen.“ Aber diese Aussage ist falsch. So kann nach Art. 14 S. 4 BayBG der Dienstherr, hier also der bayerische Staat, Rückerstattungs- oder Schadensersatzansprüche aufgrund einer unrichtigen Abrechnung gegen eine Ärztin oder einen Arzt geltend machen, wenn er zu hohe Beilhilfeleistungen für seine Beihilfeberechtigten erbracht hat. Obwohl der Regierung dieser Passus nun auch bekannt ist, wird davon nach wie vor nicht Gebrauch gemacht. Der „bloße Hinweis einer Ermittlungsbehörde“ würde nicht ausreichen.
Was Söder unterschlägt: Die Behörden hätten diesem Hinweis nachgehen müssen. Die staatlichen Beihilfestellen wären nach dem Brief des BLKA verpflichtet gewesen, Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft München I zu beantragen. Dies taten einige privaten Krankenversicherungen und stellten, nach Erhalt der konkreten Daten, Rückforderungsansprüche. Dass dies versäumt wurde und weiterhin wird, schädigt den bayerischen Staat und damit seine Bürgerinnen und Bürger, finanziell in massivster Art und Weise. Betrügerische Ärzte wiederum sehen sich weiterhin ermutigt.

Rechnung mit einem Unbekannten
Nach Aussage des Finanzministeriums haben die Beihilfestellen bei privat Krankenversicherten keinen Zugang zu Datenbanken, mit denen sie die aktuelle fachliche Qualifikation approbierter Ärzte überprüfen könnten (Antwort auf Frage 4.1., S. 5-6). Zwar verfügt die Landesärztekammer über ein solches detailliertes Ärzteregister, in dem Facharztbezeichnung und Zusatzqualifikationen gespeichert werden. Aber das Bundesdatenschutzgesetz schließt aus, dass Beihilfestellen oder private Krankenkassen die für sie relevanten Daten dort routinemäßig abfragen. Dies könnte durch eine Gesetzesinitiative geändert werden, eine entsprechende Klausel müsste in die Meldeordnung aufgenommen werden.
Nichts hindert die Beihilfestellen allerdings daran, anhand der Daten, die ihnen zur Verfügung stehen, sofort ein eigenes Register anzulegen. Ihnen liegen die einschlägigen Daten vor, sie müssten sie nur nutzen. Sie erhalten die Abrechnungen der Ärztinnen und Ärzte und könnten daraus ziehen, was sie zu einer rechtssicheren Prüfung bräuchten (v.a. Facharztbezeichnung). In Sonderfällen, wie bei Fachärztinnen und -ärzten mit Zusatzqualifikationen für M-III-Spezialleistungen in ihrem Fachbereich, könnten sie nachfragen, ob die Leistung selbst in eigener Praxis erbracht wurde. So hat das beispielsweise eine Beihilfestelle in Nordrhein-Westfalen erfolgreich gemacht, wie die Recherchen der Süddeutschen Zeitung und des BR Magazins kontrovers belegen.

Kassenärztliche Vereinigung Bayern als Vorbild
Ein Beispiel könnte sich die staatliche Beihilfe auch an der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) nehmen. Diese arbeitet nach dem Umkehrschlussprinzip, sie geht nur bei Laborärzten davon aus, dass sie zur Erbringung aller Laborleistungen qualifiziert sind. Unterschieden wird im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), der die Grundlage für die Abrechnung von kassenärztlichen Leistungen darstellt, zwischen ambulanten Laborleistungen und speziellen Laborleistungen – wie auch in der GOÄ. Für die Erbringung von speziellen Laborleistungen muss die Ärztin oder der Arzt besondere Kenntnisse erworben haben, die im Rahmen der Aus- und Weiterbildung nicht an jeden standardmäßig vermittelt werden. Es wird also eine Genehmigung benötigt, die streng überprüft wird. Alle anderen müssen ihre Qualifikation durch Zeugnisse oder ggf. durch die Teilnahme an einem Kolloquium der KVB nachweisen. Die entsprechenden Genehmigungen werden in der Prüfroutine der KVB als sogenannte „Prüfregel“ hinterlegt. Bei der EDV-gestützten Rechnungsprüfung wird also die Qualifikation des Arztes standardmäßig abgeprüft. Damit ist ausgeschlossen, dass eine nicht genehmigte Laborleistung abgerechnet wird.

Irreführung: GOÄ steht nicht in rechtsfreiem Raum
Die Regierung behauptet absurderweise in ihrer Antwort nach wie vor, dass jeder approbierte Arzt nach der GOÄ grundsätzlich alle ärztlichen Leistungen erbringen könne, die darin aufgeführt werden. Das ist falsch! Die GOÄ steht nicht im rechtsfreien Raum! So setzt die in § 4 Abs. 2, S. 1 GOÄ geforderte fachliche Weisung des Arztes voraus, dass der Arzt selbst über eine entsprechende fachliche Qualifikation zur Erbringung der Leistung verfügt (Hess/Klakow-Franck „GOÄ“, S. 17).
Auch im privatärztlichen Bereich gilt selbstverständlich die sogenannte Facharztbindung. Eine Ärztin oder ein Arzt darf grundsätzlich nur in dem Gebiet tätig sein, dessen Bezeichnung sie oder er führen darf (Art. 34 Heilberufe- und Kammergesetz). „Die Gebietsdefinition bestimmt die Grenzen für die Ausübung der fachärztlichen Tätigkeit“ (§ 2 Abs. 2 Weiterbildungsordnung für bayerische Ärzte). Wenn in der entsprechenden Weiterbildungsordnung zur Erbringung bestimmter Leistungen spezielle Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten vorgeschrieben sind, sind diese selbstverständlich auch Voraussetzung für die Abrechnung dieser Leistungen nach der GOÄ (Brück/Klakow-Franck „Kommentar zur GOÄ“, S. 113/ Rn. 10).
Übersetzt bedeutet das: Ein Orthopäde kann keine Darmspiegelung abrechnen, da deren Durchführung in seiner Ausbildung nicht enthalten ist.
Ähnliche qualitative Anforderungen gelten selbstverständlich auch im Laborbereich. Zwar ist das Kapitel M der GOÄ („Laboratoriumsuntersuchungen“) grundsätzlich allen Arztgruppen zugänglich. Dies ändert aber nichts an dem immer geltenden berufsrechtlichen Gebot der Tätigkeitsbeschränkung auf ein Fachgebiet. Inwieweit eine Ärztin oder ein Arzt gebietsspezifische Laboratoriumsuntersuchungen erbringen und damit auch abrechnen darf, ist in der Richtlinie über den Inhalt der jeweiligen Weiterbildung geregelt. „Damit erfolgte eine Verknüpfung von Gebühren- und Weiterbildungsrecht und eine Konkretisierung des so genannten Facharztstandards für den Bereich der Speziallaborleistungen… Fehlt dem Arzt die nachgewiesenen Fachkunde, so entfällt demnach auch die Liquidationsmöglichkeit.“ (Brück/Klakow-Franck „Kommentar zur GOÄ“, S. 887/ Rn. 1).

Was muss die Beihilfe tun?
Mit ein bisschen Software könnte sie Qualifikationsnachweise für Speziallaborleistungen als Prüfregel einpflegen. Der bürokratische Aufwand wäre gering und in Anbetracht der Schadenshöhe sowie zum Schutz von Patienten und nicht betrügenden Ärzten auch gerechtfertigt.

Betrugssystem aus dem Blickfeld genommen

11./ 12. Sitzung des UA Labor

Das angebliche „Pilotverfahren“ war in Wirklichkeit keines. Das ist nach der Zeugenaussage von Robert Mahler (BLKA) klar. Am 27.08.2010 urteilte das Landgericht München I, dass es sich bei dem in Frage stehenden Abrechnungsmodell um Betrug im Sinne des § 263 StGB handelt. Aber nicht einmal dann wurden von der Staatsanwaltschaft Augsburg verjährungsunterbrechenden Maßnahmen in den anderen, bereits erfassten Betrugsfällen getroffen. Nur damit wäre es möglich gewesen, alle anderen Betrugsfälle nach dem gleichen Muster abzuarbeiten, sobald das höchstrichterliche Urteil gesprochen wurde. Ein einfaches Rundschreiben hätte dafür ausgereicht. Doch dieses Rundschreiben zur Verjährungsunterbrechung an die betroffenen Ärzte, das bereits vom BLKA und dem sachleitenden Staatsanwalt vorgefertigt worden war, durfte nicht verschickt werden. Angeblich hätte es die Verdunkelungsgefahr erhöht, Beweismittel hätten vernichtet werden können. Stattdessen entschied man sich dafür, lieber gar nichts zu erhellen: Zum Zeitpunkt der Entscheidung des BGH waren dann alle gleichgelagerten Fälle verjährt.

Betrugssystem darf sich jahrelang ungehindert ausbreiten

Ein solches Rundschreiben hätte außerdem dazu beitragen können, das System zumindest teilweise abzustellen. Denn in den Fällen, in denen private Krankenversicherungen kritisch nachgefragt hatten, haben die betroffenen Ärzte und Ärztinnen danach korrekt abgerechnet. Das hat laut Aussage Mahlers die Auswertung der Asservate durch das BLKA ergeben. Deswegen wäre es auch wichtig gewesen, die Berufsaufsichtsbehörden zu informieren. Doch selbst das war von der BLKA-Leitung unter Anleitung der Augsburger Staatsanwaltschaft untersagt worden, trotz ausreichender Rechtsgrundlage. So ist dieser systematische Abrechnungsbetrug noch Jahre weitergelaufen.
Durch die Konzentration auf das Pilotverfahren ging auch völlig unter, dass das Labor Schottdorf nicht das einzige war, das sich der betrügerischen Abrechnungsmethode bediente. Die „SoKo Labor“ ermittelte gegen eine Vielzahl weiterer Labore, die den gleichen „Service“ für die einsendenden Ärzte anboten. Einer erdreistete sich sogar sinngemäß an das Speziallabor zu schreiben: „Wenn ich jetzt nicht bald bessere Konditionen für die eingesendeten Laborproben bekomme, dann schicke ich eben nicht mehr so viele“. Ein klarer Hinweis darauf, dass für die Patientinnen und Patienten durch das System stets die Gefahr der Mengenausweitung bestand: Denn dabei verdient eine Ärztin oder ein Arzt umso mehr, je mehr Laborproben sie oder er in Auftrag gibt. Ob diese medizinisch auch notwendig sind, tritt dabei zwangsläufig in den Hintergrund. Für die Patientin oder den Patienten hat das unter Umständen weitreichende Folgen. Bei einem nicht unerheblichen Teil der Laborproben kommt es zu Falschauswertungen oder Fehlalarmen, die weitere Untersuchungen, teilweise auch invasiver Art (z.B. Biopsien), nach sich ziehen. Auch aus diesem Grund wurde die GOÄ im Jahr 1996 geändert. Umso ärgerlicher ist es daher, dass es einer Vielzahl von Ärztinnen, Ärzten und Laboren über Jahre leicht gemacht wurde, diese klare Regelung in betrügerischer Absicht zu umgehen.

Verkehrte Rollen: Schuldloser wird mit dem Vorwurf „Verfolgung Unschuldiger“ verfolgt

Statt sich die kriminellen Ärztinnen und Ärzte zu verfolgen, zog es die Führung von Staatsanwaltschaft und LKA vor, eigene Beamte mit Verfahren zu überziehen, die gegen diese Untätigkeit protestierten. So wurde gegen Kriminalhauptkommissar Mahler über zwei Jahre wegen des schwerwiegenden Verbrechensvorwurfes der Verfolgung Unschuldiger ermittelt. Das Verfahren fußte auf einer Anzeige von Schottdorfs Anwalt Gauweiler. Mahler war bei der Auswertung zweier Asservate aus dem Labor Schottdorf ein Fehler unterlaufen. Er übersah irrtümlicherweise, dass es sich bei sogenannten „send-away“-Listen tatsächlich um Angebotsübersichten handelte, und ging von Betrug aus. Zur Verfolgung Unschuldiger reicht aber nicht ein Irrtum, man muss absichtlich oder wissentlich eine unschuldige Person strafrechtlich verfolgen. Dieser Vorwurf hätte also umgehend aufgeklärt werden können. Stattdessen gab die Staatsanwaltschaft vor, auf das Ende des „Pilotverfahrens“ warten zu müssen. Ermittlungsmaßnahmen wurden nicht durchgeführt und Mahler wurde bis auf Weiteres nicht rehabilitiert. Gegen die Einstellung des Verfahrens zwei Jahre später legte Schottdorf vergeblich Widerspruch ein. Auch sein Klageerzwingungsverfahren scheiterte. Trotzdem bleibt ein bitterer Beigeschmack, denn der schwere Vorwurf gegen den Beamten Mahler war von Anfang an völlig aus der Luft gegriffen und hätte deshalb nicht über Jahre aufrechterhalten werden dürfen.

Beweismittel durch Staatsanwaltschaft Augsburg zum Vernichten freigegeben

Bei einer Durchsuchung im Jahr 2008 in Bochum stieß Kommissar Mahler auf 600 000 Laboranforderungskarten, mit denen sich der Betrugsmodus „M III in LG“ nachweisen ließ. Bei dieser Methode werden M III-Speziallaborleistungen widerrechtlich in Laborgemeinschaften erbracht, aber von den dazugehörigen Ärzten als selbst erbrachte Untersuchungen abgerechnet. Diese Methode ist unbestritten illegal, denn M III-Laboruntersuchungen dürfen laut GOÄ nicht in Laborgemeinschaften durchgeführt werden. Mahler regte an die Laborkarten mitzunehmen, da diese andernfalls alle drei Monate vernichtet wurden. Der für die Durchsuchung zuständige Staatsanwalt teilte seine Auffassung und ließ die Karten beschlagnahmen. Trotzdem wurde im Nachhinein nicht der Staatsanwalt, sondern Mahler von den eigenen Kollegen und Staatsanwälten aus Augsburg hart angegangen und musste sich dafür sowohl mündlich, als auch schriftlich rechtfertigen. Am Ende gab die Augsburger Staatsanwaltschaft die Laborkarten wieder ohne Auswertung heraus. Diese wurden sofort zum Schreddern gebracht. Eine strafrechtliche Verfolgung war damit unmöglich geworden.

Generalstaatsanwalt hat sich entscheidend eingemischt

Die Generalstaatsanwaltschaft war, das haben die Aussage von Mahler und verschiedene, von uns vorgelegte Akten belegt, schon sehr früh in das Verfahren eingebunden. Sie gab sowohl die Konzentration auf das Pilotverfahren vor als auch die Abgabe der übrigen Verfahren nach Augsburg. Damit nahm sie auch billigend in Kauf, dass die dortige Staatsanwaltschaft – in einer zur Münchner gegensätzliche Rechtsauffassung – sofort auf die Einstellung der übrigen Verfahren zusteuerte. Wie ein Besprechungsprotokoll der „SoKo Labor“ ausweist, steht die Verlegung der Verfahren nach Augsburg in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Anruf von Schottdorfs Anwalt Gauweiler bei der Generalstaatsanwaltschaft in München. Belegt werden konnte auch, dass die Augsburger Staatsanwälte Schottdorf im sogenannten „Konzernverfahren“ mit einer „Strafe“ von 3 Millionen Euro davonkommen lassen wollten, ein Ansinnen, das das Landgericht Augsburg bei einem vermuteten Schaden von 250 Millionen als „grundsätzlich unverhältnismäßig“ und „lächerlich“ ablehnte.
Wie genau sich diese Zusammenhänge darstellen und in welcher Form die Generalstaatsanwaltschaft pflichtgemäß an die Ministerin berichtete, wird in den nächsten Sitzungen zu klären sein.

Fernsehtipps und Leseempfehlung

Gestern zeigte ZDF frontal 21 einen Beitrag über den gescheiterten Deal zwischen Schottdorfs Anwalt Gauweiler und der Augsburger Staatsanwaltschaft. Recherchen von BR kontrovers (heute 21 Uhr) und der Süddeutschen Zeitung belegen, dass Beihilfestellen sehr wohl in der Lage sind, Abrechnungsbetrügereien auf die Spur zu kommen, anders als das bayerische Landesamt für Finanzen es vor dem Untersuchungsausschuss behauptet hatte.

Das BR Magazin quer berichtet morgen um 20.15 Uhr unter anderem über die umstrittene Befragung des Zeugen Sattler Anfang März.

“Pilotverfahren” als Sackgasse missbraucht

9.  und 10. Sitzung des Untersuchungsausschusses „Labor“

Die Befragung eines der Hauptzeugen des Untersuchungsausschusses „Labor“ ist nach zwei Tagen vorerst abgeschlossen. Stephan Sattler, ehemaliger Leiter der „SoKo Labor“ hat vor allem eines ganz deutlich gemacht: Die Konzentration auf das sogenannte Pilotverfahren war von Anfang an als Sackgasse angelegt, um das Betrugssystem im Zusammenhang mit der Abrechnung von Speziallaborleistungen und die Rechtslage zu verschleiern.

Klarer Ermittlungsauftrag der Soko
Die „SoKo Labor“ wurde Ende 2006 im Zuge der Ermittlungen gegen den von Schottdorf begünstigten, straffällig gewordenen Augsburger Staatsanwalt H. gegründet. Sie sollte den Nachweis führen, dass eine Vielzahl von Ärzten Speziallaborleistungen, die sie bei Schottdorf bezogen, betrügerisch abrechnete.
Der Ermittlungsauftrag war klar formuliert: Das betrügerische System, das dahinter steckte und diese flächendeckenden Betrügereien erst ermöglichte, sollte herausgearbeitet und möglichst abgestellt werden. Deshalb sollten bei ca. 20 Münchner Ärzten Durchsuchungen stattfinden, alle weiteren Verfahren aber zügig mit Strafbefehlen beendet werden.  Orientiert hat sich der sachleitende Staatsanwalt Harz hierbei an einem vergleichbaren Fall in Limburg an der Lahn. Dort führte Oberstaatsanwalt Badle von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ein Verfahren gegen Ärzte, die ebenfalls Geschäfte mit dem Labor Schottdorf gemacht hatten. Es ging auch da um den Vorwurf, dass diese Ärzte Speziallaborleistungen bei Schottdorf eingekauft und dann an die Patienten weiterverkauft hatten.

Einschätzung der Staatsanwaltschaft

Laut Aussage von Sattler gab es von Anfang an keinen Zweifel, dass es sich hierbei um strafbaren Abrechnungsbetrug handelte. Der sachleitende Staatsanwalt Harz (Staatsanwaltschaft München I) war sich seiner Sache sicher. Als Grundlage für diese Einschätzung dienten ihm erfolgreiche Verfahren in Regensburg, Hof und eben Limburg an der Lahn. Daran orientierten sich naturgemäß auch die unmittelbar für die Ermittlungen Verantwortlichen, der Leiter der Soko, Stephan Sattler und sein Stellvertreter Alois Schötz.

Die „Soko Labor“ informierte sich im Vorfeld der eigenen Ermittlungen über dieses Verfahren in Limburg an der Lahn und holte sich technischen Support. Mit diesem wurde es möglich, die ärztlichen Abrechnungen so aufzubereiten, dass Betrugsvarianten herausgefiltert werden konnten. Umfangreiche und teure Gutachten bestätigten die Verdachtslage vollumfänglich. Sie bewiesen auch, dass bestimmte Labore den Einsendeärzten „ein Bett bereitet“ hatten, so dass diese bequem an dem Betrugssystem teilhaben konnten.

Um wie viele Ärzte handelte es sich tatsächlich?  

Sattler stellte klar, wie es zu der in den Medien herumgeisternden Zahl von 10- bis 15 000 betroffenen Ärzten kam. Bei der Auswertung der EDV-Daten einer Abrechnungsfirma wurden tatsächlich bundesweit 10 000 bis 15 000 Ärzte herausgefiltert, die sich der in Frage stehenden Systematik bedienten. Diese Zahl war für die „SoKo Labor“ nicht zu stemmen. Staatsanwalt Harz wies an, sich nur auf Fälle zu konzentrieren, in denen der Schaden mehr als 500 € betrug. Auch dann blieben noch zu viele übrig. Deshalb hat man sich zunächst auf diejenigen Ärzte beschränkt, die einen Schaden von mehr als 2000 € verursacht hatten: Bundesweit blieben so ca. 3750 Ärzte übrig, in Bayern ca. 500, davon ca. 120 bis 130 in München.

Generalstaatsanwalt ordnet Kehrtwende an

Im Herbst 2007 kam dann die Kehrtwende. Staatsanwalt Harz teilte der „SoKo Labor“ mit, dass er nicht befugt sei, weitere Durchsuchungsbeschlüsse zu beantragen und die bereits genehmigten Durchsuchungen nicht durchgeführt werden dürften. Es handle sich um eine Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft München. Diese wolle ein Pilotverfahren zur „Klärung der Rechtslage“ durchführen. Für die LKA-Ermittler sei, so Sattler, diese Vorgehensweise absolut unverständlich gewesen, da sie viel Arbeit und Ressourcen in die Ermittlungen gesteckt hätten und die Rechtslage für sie von Anfang an klar war.

Die Klärung einer angeblich „unklaren Rechtslage“ wäre, so fragwürdig dieses Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaft auch sein mag, für sich genommen unproblematisch und lediglich unnötiger Zeitverlust. Allerdings nur für den Fall, wenn man – anders als dann die Staatsanwaltschaft Augsburg – Vorkehrungen getroffen hätte, damit alle anderen bereits ermittelten Fälle nicht in der Zwischenzeit verjähren.

Durch Konzentration auf Einzelfall gerät System außer Sicht

Eine weitere erhebliche negative Wirkung der „Konzentration“ auf ein Pilotverfahren aber war, dass durch die ausschließliche Bearbeitung eines Einzelfalls das Betrugssystem aus dem Blickfeld geraten musste – genauso wie alle anderen bereits ermittelten Betrügereien.

Zu diesem Zeitpunkt wurden bereits zehn Ärzte durchsucht. Hierbei stießen die Ermittler auch auf andere Betrugsvarianten, deren Strafbarkeit schon längst geklärt war. So z.B. der Modus „M III in LG“. Bei dieser Betrugsmethode forderten Ärzte sogenannte M III-Speziallaborleistungen bei Laborgemeinschaften an, die ausdrücklich nicht befugt sind, solche Leistungen zu erbringen. Auch eine kriminelle Zusammenarbeit zwischen Arzt und Patient kam des Öfteren vor: Dabei stellt der Arzt dem Patienten mit dessen Einverständnis eine Rechnung über eine ärztliche Leistung, die nie erbracht wurde. Sobald die Rechnung von der Beihilfestelle oder der privaten Krankenversicherung erstattet wurde, teilen sich Arzt und Patient den Ertrag. Zudem rückten noch andere Großlabore in den Fokus der Ermittler. Auch diese kamen durch die Konzentration auf das Pilotverfahren ungestraft davon.

Die SoKo musste dann die Asservate, die sie bei den zehn Durchsuchungen in München sichergestellt hatte und die die gleiche Vorgehensweise wie im Fall A. – also dem „Pilotverfahren“ – bewiesen, wieder an die betroffenen Ärzte herausgeben. Diese Vorgehensweise sei sogar für einige der Ärzte unverständlich gewesen, sie hätten wortwörtlich gefragt: „Was muss ich denn jetzt zahlen?“

Der eigentliche Skandal

Ende 2008 wurden dann alle Verfahren gegen Münchner Ärzte an die Staatsanwaltschaft Augsburg abgegeben. Diese teilte vor der Abgabe in einer Besprechung mit, dass sie die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft München I bezüglich des Einkaufs und Weiterverkaufs von Speziallaborleistungen nicht teile und plane, die Verfahren – trotz angeblichem „Pilotverfahren“ – einzustellen.

Nach der Aussage des Zeugen Sattler ist klar, dass die Ermittlungen in Sachen Abrechnungsbetrug und Schottdorf brutal und mit großer Dreistigkeit abgewürgt wurden. Deshalb ist für uns völlig unverständlich, warum sich sowohl CSU als auch SPD darauf konzentrierten, den Zeugen Sattler in schlechtem Licht erscheinen zu lassen, statt seinen Hinweisen nachzugehen.

Fakt ist: Die „SoKo Labor“ hat mit großem Aufwand und detailliert ermittelt, dass Tausende Ärzte und etliche Großlabore systematisch ihre Patientinnen und Patienten viele Jahre betrogen haben, aber die Staatsanwaltschaft hat sich auf Weisung von oben nur auf ein einziges Verfahren konzentriert und alle anderen fallen lassen. Damit ist das Betrugssystem rund um die Abrechnung von Speziallaborleistungen aus dem Blickfeld geraten und viele betrügerische Ärzte sind straflos davongekommen.