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Abschluss des Untersuchungsausschusses „Labor“

Die Bilanz: Versagen auf vielen Ebenen, in allen beteiligten Behörden und Ministerien

Diese Woche wurde im Plenum der Schlussbericht des Untersuchungsausschusses „Labor“ diskutiert. Direkte politische Einflussnahme im Fall Schottdorf konnte durch den Untersuchungsausschuss nicht belegt werden. Das ist in Bayern unter CSU- Herrschaft auch nicht nötig. Denn auch so wusste die Generalstaatsanwaltschaft München, dass es nicht opportun ist, sich ausgerechnet im Wahljahr 2008 mit der mächtigen Ärztelobby anzulegen und tausende Ärztinnen und Ärzte zu „inkriminieren“, solange es keine gesicherte höchstrichterliche Rechtsprechung gab. Es kam letztlich dazu, dass nur ein einziger Arzt wegen einer weit verbreiteten Betrugsvariante verurteilt wurde, die bis heute nicht vollständig abgestellt ist. So zeigte sich, dass sehr wohl politische Erwägungen dahinter stehen, wenn über das Ob und Wie von strafrechtlichen Ermittlungen entschieden wird. Einen besonders schlechten Eindruck hinterließ die ehemalige Justizministerin Merk: Sie war darauf bedacht, keine Verantwortung zu übernehmen, um sich nicht politisch angreifbar zu machen. Der Fall Schottdorf ist zudem ein Beispiel für die Zweiklassenjustiz, wie sie in Bayern ausgeübt wird, denn die Staatsanwaltschaft behandelt nicht alle Verdächtigen gleich, sondern legt an gut Verteidigte andere Maßstäbe an. Wer sich teure Anwältinnen und Anwälte leisten kann, hat nicht nur die bessere Expertise, sondern auch einen direkten Zugang zur Staatsanwaltschaft – in diesem Fall vermittelt vom Generalstaatsanwalt persönlich.
Skandalös ist nach wie vor, dass das Betrugssystem munter weiterläuft: Der Abrechnungsbetrug in Zusammenhang mit Speziallaborleistungen findet nach dem bekannten Modell bis heute statt. Um dies endlich abzustellen, ist es dringend notwendig, solche Taten konsequent strafrechtlich zu verfolgen. Zudem muss sich die bayerische Staatsregierung auf Bundesebene dafür einsetzen, dass mengenausweitenden Anreizen sofort entgegengewirkt und Ungleichgewichte im Gesundheitssystem, etwa die teilweise Unterfinanzierung einzelner medizinischer Leistungen, nachgebessert werden.

 

Labor-Betrugssystem bleibt untrennbar mit dem Namen Schottdorf verbunden

Grüne wehren sich erfolgreich gegen einstweilige Verfügung  
Das beispiellose Betrugssystem mit Speziallaborleistungen, bei dem privaten Krankenkassen und der staatlichen Beihilfe ein mutmaßlicher Schaden in dreistelliger Millionenhöhe entstand, ist und bleibt untrennbar mit dem Namen des Augsburger Laborunternehmens Schottdorf verbunden. Wir sind mit dem Ausgang des Rechtsstreits der Landtags-Grünen mit Bernd Schottdorf hoch zufrieden.
Schottdorfs Anwalts-Armada wollte uns den Terminus „Schottdorf-Betrugssystem“ per einstweiliger Verfügung und unter Androhung eines Ordnungsgelds von 250.000 Euro untersagen. Gegen diesen Einschüchterungsversuch haben wir uns vor dem Landgericht Köln erfolgreich zur Wehr gesetzt. Gegen den Gerichtsentscheid aus dem Februar 2016 war Schottdorf allerdings in Berufung gegangen. Jetzt wurde diese Berufung zurückgezogen. Das Urteil aus dem Februar, wonach der Terminus „Schottdorf-Betrugssystem“ weiterhin verwendet werden darf, hat nun also Rechtskraft erlangt.

Spürbare Ausläufer eines Erdbebens – Wie die Kehrtwende der Staatsanwaltschaft auf die SoKo wirkte

21./ 22. Sitzung des Untersuchungsausschusses „Labor“
Die Vizepräsidentin des Landeskriminalamtes, Petra Sandles, hatte schon ca. Ende 2007 ein Gespräch mit dem Leiter der Strafrechtsabteilung des Justizministeriums Dr. Seitz, der ihr von Streitigkeiten zwischen der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft München I berichtete. Außerdem erklärte sie, dass, wenn umfangreiche Ermittlungen im Bereich der „Gesundheitskriminalität“ politisch gewollt wären, die Personaldecke des BLKA besser ausgestattet sein müsste. Genau da liegt der Knackpunkt: Wie intensiv betrügerische Machenschaften von Ärzten verfolgt werden, das war und ist eine politische Entscheidung.
Auch die skandalösen Entscheidungen in den Schottdorf-Verfahren sind nicht auf der Ebene des BLKA gefallen, sondern wesentlich höher: im Bereich des bayerischen Justizministeriums und der Generalstaatsanwaltschaft München.  Dort wurde das ursprünglich entschlossene Vorgehen praktisch auf den Kopf gestellt. Von dieser Art „Erdbeben“ bekamen die Ermittlerinnen und Ermittler der „SoKo Labor“ immer nur die Ausläufer bzw. die Folgen zu spüren. Die „SoKo Labor“ hatte ja zunächst engen Kontakt zum sachleitenden Staatsanwalt Harz der Staatsanwaltschaft München I, der eine klare Linie vertrat und keinen Zweifel an der Strafbarkeit des Betrugssystems im Zusammenhang mit Speziallaborleistungen ließ. Kontakt mit der Generalstaatsanwaltschaft München oder dem Justizministerium bestand naturgemäß nicht. So kamen tiefgreifende Entscheidungen, wie beispielsweise die Reduzierung der SoKo, jedes Mal überraschend, manches, wie die Einstellung der Verfahren durch Augsburg, gar schockartig. Das ließ viel Raum für Spekulationen und es blieb ein ungutes Gefühl zurück.

Personalführung ohne Problembewusstsein
Erschwerend kam hinzu, dass Entscheidungen im Verfahren, aber eben auch Personalentscheidungen nicht nur oft verspätet oder unabänderlich mitgeteilt wurden, sondern immer wieder auch mit Halbwahrheiten oder vorgeschobenen Argumenten begründet wurden. So wurde beispielsweise die Ablösung von Sattler als SoKo-Leiter im Sommer 2008 nicht im Vorfeld besprochen, sondern er und die gesamte SoKo wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. Was als „Entlastung“ für Sattler dargestellt wurde, der weiter Hauptsachbearbeiter innerhalb der SoKo blieb, aber nicht mehr mit organisatorischen Fragen befasst war, war für ihn und die Kollegen eine Degradierung.
Auch die nachgeschobene Begründung trug nicht zur Klarheit bei: Im Ausschuss wurde – auch von der Vizepräsidentin – mehrfach an der Legende gestrickt, Sattler sei ja ursprünglich nicht als SoKo-Leiter vorgesehen gewesen, denn grundsätzlich würde der Sachgebietsleiter auch der SoKo-Leiter werden. Nur deshalb habe man damals darauf verzichtet, weil der Sachgebietsleiter kurz vor der Pensionierung stand. Als der neue Sachgebietsleiter dann kam, habe sich die „Entlastung“ Sattlers angeboten. Diese Darstellung ist, das haben wir in der Sitzung nachgewiesen, nachweislich falsch. Denn der damalige Abteilungsleiter Geißdörfer hielt, wie er auf Nachfrage erklärt hatte, sehr viel von Sattlers polizeilichen Qualitäten und setzte ihn bewusst und als seine „erste Wahl“ als SoKo-Leiter ein. Überdies war, sagte Geißdörfer, der damalige Sachgebietsleiter mit anderen großen Verfahren ausgelastet. Und schließlich sei es in seiner Zeit üblich gewesen, den Sachgebietsleiter möglichst nicht mit zusätzlichen Aufgaben wie die einer SoKo-Führung zu belasten.
Wer solche fadenscheinigen Begründungen liefert und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich vor vollendete Tatsachen stellt, trägt kaum zur Vertrauensbildung bei. Für solche Merkwürdigkeiten gibt es leider zahlreiche Beispiele. So wurde auch der Vorwurf von Mahler und Sattler, dass bei einer Durchsuchung die Beschlagnahmung von Zufallsfunden verboten wurde, bei einer internen Überprüfung vorschnell und offenbar ohne wenigstens den Durchsuchungsbeschluss anzuschauen, damit abgetan, es habe sich um eine Ergreifungsdurchsuchung gehandelt; damit sei die Suche nach anderen Dingen als der zu ergreifenden Person wie beispielsweise Dokumenten verboten gewesen. Tatsächlich handelte es sich aber gerade nicht um eine reine Ergreifungsdurchsuchung, sondern es sollte auch nach bestimmten belastenden Dokumenten gesucht werden.
Auch bei der Abordnung Sattlers ans Polizeipräsidium München im Herbst 2009 lief einiges schief. Es gab zwar zunächst tatsächlich eine Personalanforderung wegen des MAN- Verfahrens, aber die Ursache, dass man überhaupt auf die Idee kam, Sattler dorthin zu schicken, waren natürlich die von ihm eingelegten strafrechtlich relevanten Beschwerden gegen zahlreiche Beamtinnen und Beamte innerhalb seiner Abteilung. Verständlicherweise musste bis zur Klärung der Vorwürfe eine personelle Veränderung stattfinden, da eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Betroffenen sehr schwierig gewesen wäre. Aber genau dieser Grund wurde Sattler offenkundig nicht ausreichend dargelegt. Seiner Wahrnehmung nach erfuhr er erst im Urlaub und auch noch durch einen Kollegen, sozusagen zufällig, von seiner Abordnung. Sein Abteilungsleiter Busch habe ihm das offiziell erst nach dem Urlaub mitgeteilt. Einzige Begründung: die Personalanforderung wegen des MAN-Verfahrens. Als er dort ankam, gab es für ihn aber kaum etwas zu tun und er hatte ständig dienstfrei. Kein Wunder, dass ihm der Grund für die Abordnung vorgeschoben vorkam und ihn in seiner Ansicht bestätigte, dass hier etwas grundsätzlich nicht mit rechten Dingen zuging.
Der damalige Leiter der Rechtsabteilung des BLKA wiederum sagte in der Befragung zur Abordnung Sattlers zum Polizeipräsidium München, dass er damals sogar der Meinung war, er tue ihm damit einen Gefallen, weil dieser ja von dort zum BLKA gewechselt und das sozusagen sein „Heimatverein“ gewesen sei. Er gab aber zu, dass sein „Problembewusstsein“ damals nicht besonders ausgeprägt war, denn die Abordnung einer Polizistin oder eines Polizisten zu einer anderen Behörde sei eine einschneidende Maßnahme, die meist als Bestrafung aufgefasst werde. Die Versetzung innerhalb der eigenen Behörde sei dagegen kein „Beinbruch“. Bezeichnend für die Personalführung des BLKA aber ist, dass mit dem Betroffenen weder besprochen wurde, ob er die Ablösung von der SoKo-Leitung  – wie Sandles gar formulierte – als „Befreiung“ noch ob er die Abordnung als „Gefallen“ sehen würde. Man hat einen erfahrenen, enorm engagierten Ermittler sozusagen „zwangsbefreit“.

Missglückte Schlusspunktsetzung
Vizepräsidentin Sandles versuchte im Untersuchungsausschuss immer wieder, Kritik an der Führungskultur des BLKA entgegenzutreten. Sie betonte, dass sachliche und gerechtfertigte Kritik im BLKA sehr wohl akzeptiert, ja sogar gewünscht sei. Dies gehöre zur Fehlerkultur des BLKA. Dennoch wurden umfangreiche Überlegungen zu Disziplinarverfahren gegen Sattler und Maler angestellt, erkennbar vorgeschobene Vorwürfe der Anwälte Schottdorfs an die Staatsanwaltschaft übergeben und schließlich ein Disziplinarverfahren gegen Mahler eingeleitet. Aber alle Versuche, Disziplinarmaßnahmen durchzusetzen, liefen genau wie die strafrechtlichen Verfahren gegen Sattler und Mahler ins Leere. Kein Vorwurf hielt einer rechtlichen Überprüfung stand. Am Ende aller Verfahren sprach man eine Missbilligung gegen Mahler aus – und selbst die musste noch nach Hinweis des Verwaltungsgerichtes München zurückgenommen werden.
Den Verantwortlichen im BLKA muss man hier zugutehalten, dass sie lange mit sich gerungen haben, bis das Disziplinarverfahren eingeleitet wurde. Sattler und Mahler wurde sehr wohl zugestanden, Beschwerden vorzubringen, die auch durch die Staatsanwaltschaft München II überprüft wurden. Es wurde gesehen, dass ihr Motiv die Sorge um das „Verfahren Schottdorf“ war. Nicht gut kam dagegen des Öfteren der Ton oder die Art und Weise der Äußerungen an. Aber selbst an Beleidigung grenzende Aussagen wurden zunächst nicht disziplinarrechtlich verfolgt, weil die Beamten so von ihrer Meinung, dass das Verfahren manipuliert wurde, überzeugt waren, dass man ihnen zubilligte, ihre Kritik auch schärfer zu formulieren. Dennoch ist offensichtlich, dass der Aufwand, den man Disziplinierungsversuchen widmete, weder in einem angemessenen Verhältnis zur grundsätzlichen Kritik am Ausgang der Schottdorf-Verfahren noch in einem solchen zu den Resultaten der Versuche selber steht. Vertrauensbildende Maßnahmen sehen anders aus. Damit steht auch das BLKA in seiner „Führungskultur“ vor einem Scherbenhaufen.

Keine präventiven Maßnahmen wegen „Unschuldsvermutung“
Der damalige Leiter der Rechtsabteilung im BLKA wollte nicht, dass die „SoKo Labor“ die berufsrechtlichen Verstöße einzelner Ärzte mit Angabe von persönlichen Daten an die Berufsaufsichtsbehörden melden, weil schließlich die Unschuldsvermutung gelte und es sei eine Unterstellung, dass genau die Ärzte weiter betrügen, die schon mal erwischt wurden. Dass die SoKo konkrete Anhaltspunkte für diesen Vorwurf hatte, war ihm nicht bekannt. Die Möglichkeit nur den „modus operandi“ ohne konkrete Datenübermittlung weiterzugeben, sah er nicht als erforderlich an. Fest steht, dass dies sehr wohl erforderlich war und dass das BLKA dazu auch berechtigt gewesen wäre.
Insgesamt kein gutes Bild, das die Führung LKA im Untersuchungsausschuss abgegeben hat. Umso gespannter sind wir in der nächsten und letzten Sitzung vor der Sommerpause auf den Präsidenten Dathe.

Skandalöse Maulwurfsuche der Münchner Staatsanwaltschaft

Anfang 2008 ging in der „SoKo Labor“ das Gerücht um, es gäbe einen „Maulwurf“, also jemanden, der interne Angelegenheiten nach außen gab. Das haben CSU und SPD im Untersuchungsausschuss fast in allen Befragungen breitgetreten. Eindeutig nicht verdächtig waren damals die Ermittler Sattler und Mahler. Aber als man sich im Jahr 2011 innerhalb des BLKA erneut auf Maulwurfsuche begab, weil der Journalist Hubert Denk über Aktenvermerke verfügte,  als deren Quelle die SoKo vermutet wurde, waren dennoch die beiden auf einmal die Hauptverdächtigen. Warum?
Die Ermittlungen gegen Unbekannt wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses wurden vom Polizeipräsidium Nürnberg durchgeführt. Die Staatsanwaltschaft München I war zuständig, Sachleitender Staatsanwalt zunächst Thomas Steinkraus- Koch. Dieser traf sich mit den Ermittlern aus Nürnberg, um das Verfahren vorzubesprechen. Mit im Gepäck hatte er drei Akten über Strafverfahren gegen Sattler und Mahler: alle ausgelöst durch Anzeigen von Bernd Schottdorf, alle waren völlig gegenstandslos und wurden letztendlich eingestellt. Dennoch reichten Schottdorfs haltlose Beschuldigungen, zusammen mit der heftigen Kritik, die diese Polizeibeamten an ihrer Führung geübt hatten, für die Staatsanwaltschaft aus, um sie auch in diesem Verfahren „gegen Unbekannt“ zu Hauptverdächtigen zu machen. In eine andere Richtung wurden dann überhaupt nicht mehr ermittelt.
Mit einem massiven Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen und ohne einen richterlichen Beschluss, wurden die sogenannten Home-Laufwerke von Sattler, Mahler und Schötz durchsucht. Einen weiteren konkreten Anhaltspunkt, diese drei in den Fokus zu nehmen, als den, dass sie durch interne Kritik und Beschwerden auffällig geworden waren, gab es nicht. Schötz geriet wohl mit in den Fokus der Ermittler, weil er sich intern immer wieder auf die Seite von Mahler und Sattler stellte. Die Durchsuchung brachte kein Ergebnis: Auf den Laufwerken der drei fanden sich keinerlei Hinweise, dass sie Informationen rausgegeben hätten. Nachdem auch keine anderen Maßnahmen ergriffen wurden, verlief das Verfahren im Sande. Es konnte nicht aufgeklärt werden, wer der Maulwurf war. Doch der Ruf von Mahler, Sattler und Schötz litt nachhaltig. Wir Grünen halten die Vorgehensweise von Steinkraus-Koch für skandalös.

Meinungsbildung im LKA: Kostenloser Rat wird manchmal teuer
Nachdem die Staatsanwaltschaft Augsburg Anfang 2009 alle Betrugsverfahren gegen die Ärztinnen und Ärzte eingestellt hatte, wollte die „SoKo Labor“ wenigstens die Berufsaufsichtsbehörden warnen. Denn dass diese Abrechnungsmethode ein massiver Verstoß gegen Berufsrecht war, war zu keinem Zeitpunkt strittig. Zudem hatte die SoKo Kenntnis, dass Schottdorf sowie Ärztinnen und Ärzte auch nach Beginn der Ermittlungen in gleicher widerrechtlicher Art und Weise weiter abrechneten.
Innerhalb der Ermittlungsabteilung des BLKA wurde diese Frage dann zunächst  widersprüchlich diskutiert. U.a. wurde auch der Leiter eines anderen Dezernates zu seiner Einschätzung befragt. Das einzige, was ihn zu seinem kostenlosen Ratschlag qualifizierte war, dass er außer Polizist auch „Volljurist“ war. Mit dem Verfahren an sich hatte er bis dahin nichts zu tun. Deshalb verkannte er auch prompt, um was es der „SoKo Labor“ tatsächlich ging: Nämlich nicht, wie von ihm abgelehnt, um eine detaillierte Auskunft aus den Strafakten, sondern um eine allgemein gehaltene Warnung an die Berufsaufsicht im Rahmen der Prävention: dass diese Abrechnungsmanipulationen weit verbreitet sind, woran man sie erkennt und welche Ärztinnen und Ärzte in der Vergangenheit damit aufgefallen waren. Die nach seinen eigenen Angaben „unverbindliche Meinung“ des Dezernatsleiters setzte sich allerdings durch. Denn auch der Leiter der Ermittlungsabteilung hatte „Bauchschmerzen“ wegen der „Unschuldsvermutung“ und der „ungeklärten Rechtslage“. Schließlich seien die Verfahren ja von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden.
Der berufsrechtliche Verstoß blieb so ebenfalls ungeahndet. Überdies gab die Rechtsabteilung des BLKA den Hinweis, die zuständigen Stellen sollten doch Zeitung lesen, dann wüssten sie Bescheid. Dass dies nicht funktioniert hat, wissen wir spätestens dank dem Untersuchungsausschuss. So haben beispielsweise auch die Beihilfestellen des Freistaates Bayern das Problem nach wie vor nicht erkannt. Die Patientinnen und Patienten und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden weiterhin nicht effektiv vor diesen Abrechnungsmanipulationen geschützt.

Der Grund für den Untersuchungsausschuss
Manche BLKA-Angehörige haben offenbar bis heute nicht verstanden, „wo eigentlich das Problem liegt“ und warum es den Schottdorf-Untersuchungsausschuss überhaupt gibt. Schließlich sei seitens des BLKA alles bestens gelaufen, eine Einflussnahme auf die Arbeit der SoKo aber habe nicht stattgefunden; das wurde immer wieder in den Zeugeneinvernahmen betont.
Tatsächlich arbeitete, das haben wir bereits mehrfach festgestellt, die „SoKo Labor“ tadellos und in enger Ab- und Übereinstimmung mit dem sachleitenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft München I. Aus dem Ruder lief es erst mit der Abgabe und der unmittelbar anschließenden Einstellung der Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Augsburg Anfang 2009. Diese abrupte Kursänderung war für den größten Teil der SoKo-Mitglieder „ein Schock“ und selbst für die damalige Führung nicht nachzuvollziehen.
Wie uns auch in der gestrigen Sitzung geschildert wurde, ist es bei großen Wirtschaftsverfahren durchaus nicht unüblich, dass trotz umfangreicher Ermittlungen am Schluss wenig rauskommt, beispielsweise auf Grund einer zwischenzeitlich geänderten Rechtsprechung. Auch Ermittlungsbeschränkungen aus Gründen der Verfahrensökonomie sind an der Tagesordnung, einfach damit man den roten Faden nicht verliert. Bei diesen Entscheidungen ziehen aber normalerweise Staatsanwaltschaft und Ermittler an einem Strang, denn sie haben ein gemeinsames Ziel vor Augen. Ein „Reingrätschen“ wie das der Staatsanwaltschaft Augsburg, die ohne Kenntnis der Akten, hunderte Verfahren in einem Aufwasch einstellte und sich nicht für die von den Ermittlern geäußerten Einwände interessierte, ist auch in Bayern nicht üblich.
Der Fall „Schottdorf“ ist also gänzlich anders gelagert. Hier gab es bezüglich nicht selbst erbrachter Leistungen seit Jahren eine eindeutige Rechtsprechung, an der sich auch während der Ermittlungen der SoKo nichts änderte. Dass trotzdem eine vorläufige Verengung auf letztendlich ein Pilotverfahren vorgenommen wurde, akzeptierten die Ermittler. Schließlich galt bis zuletzt die Linie, die Verfahren bei Abschluss des Piloten weiter zu bearbeiten. Staatsanwaltschaft und SoKo zogen an einem Strang, bis dieser durch Intervention der Generalstaatsanwaltschaft, die die Verfahren nach Augsburg verlagerte, zerrissen wurde und damit hunderte betrügerische Ärztinnen und Ärzte straffrei davonkamen.
Dieses erbärmliche Ergebnis aufwendiger und gründlicher Ermittlungen ist letztlich der Grund für den Untersuchungsausschuss, den wir Grünen zusammen mit der FW-Fraktion auf den Weg gebracht haben. Aber Voraussetzung war die Beharrlichkeit der Beamten Sattler und Mahler: Weil ihnen diese Vorgänge seltsam vorkommen mussten, haben sich sie sich gegen die streng hierarchische Struktur des BLKA gestellt. Ihrem Engagement ist es zu verdanken, dass dieser Skandal nicht unter den Teppich gekehrt werden konnte.

„Ungewöhnliche“ Einmischung der Generalstaatsanwaltschaft

In der 19. Sitzung des Untersuchungsausschusses Labor gab erstmals ein hoher Führungsbeamter des BLKA zu, dass es im Abrechnungsbetrugsverfahren rund um das Labor Schottdorf durchaus ungewöhnliche Vorkommnisse gab. Nach Angaben des früheren Abteilungsleiters Geißdörfer musste der sachleitende Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft München I ständig bei der Generalstaatsanwaltschaft „auflaufen“ und um Erlaubnis für weitere Ermittlungsschritte fragen. Der Schwerpunkt der Ermittlungen und die Entscheidungshoheit seien wohl nicht bei der eigentlich zuständigen Dienststelle gelegen.
Auch der ehemalige Dezernatsleiter Egger bestätigte die ständigen Diskussionen zwischen der Staatsanwaltschaft München I und der Generalstaatsanwaltschaft. Wer letztlich für die Verengung des Verfahrens gegen zunächst um die 1000 Ärzte auf einen „Piloten“ verantwortlich ist, bleibt weiter offen. Der Grund dafür wurde aber schon gestern genannt: Es könne eben nicht sein, dass ausgerechnet hunderte Ärztinnen und Ärzte unter Verdacht des Abrechungsbetruges gestellt werden. Dass sich dieser „Verdacht“ in nahezu allen Fällen innerhalb kürzester Ermittlungszeit erhärten ließ, scheint für manch eine Führungskraft im BLKA nebensächlich zu sein. Schließlich müsse man verfahrensökonomisch arbeiten. Dennoch haben wir bisher keinen einzigen Beamten des Landeskriminalamts gefunden, der bereit gewesen wäre, wie die Staatsanwaltschaft Augsburg ein ganzes Betrugssystem unter den Tisch fallen zu lassen und Tausende Betrüger straffrei ausgehen zu lassen.

Wer zieht den schwarzen Peter?
Immer wieder wurde betont, dass auf das BLKA kein Einfluss „von oben“ genommen wurde. Man habe das abgearbeitet, was von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben wurde. Die jeweiligen Änderungen und Einschränkungen der Ermittlungen habe man so hingenommen und ausgeführt. Nachgefragt, warum bei über 1000 verdächtigen Ärzten und um die 100 ausermittelten Fällen letztlich nur ein Arzt angeklagt wurde, hat offenbar niemand aus der Führungsebene. Die Strategie des BLKA ist klar: Das miserable Ergebnis des Schottdorf-Verfahrens liege nicht in der Verantwortung des BLKA. Es habe ja kein Staatsanwalt kritisiert, dass man zu wenig ermittelt habe.
Selbst der damalige Dezernatsleiter Egger gab sich sehr überrascht von der Einstellung der Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Augsburg im Januar 2009. Denn das Ergebnis des sogenannten „Pilotverfahrens“ stand ja noch aus. Aus diesem Grund wurde die SoKo, trotz der bereits bis Februar 2008 erfolgten, drastischen Personalreduzierung, zunächst nicht aufgelöst. Denn man wollte, wenn das „Pilotverfahren“ durchginge, die Ermittlungen in den anderen Fällen wieder aufnehmen – und dafür war die Struktur einer Sonderkommission am besten geeignet. Egger kann den Unmut der SoKo-Ermittler über die Einstellung sehr gut nachvollziehen, diese hatten schließlich eine Menge Arbeit und Kompetenz in den Fall gesteckt. Das, was letztendlich dabei herauskam, war für alle unbefriedigend.

Zur Frage des Personalabbaus
Denn das BLKA selbst hat einiges an Ressourcen in den Fall investiert. So mussten in der Ermittlungsabteilung, die in mehrere Dezernate aufgeteilt ist, alle Dezernatsleiter Ermittler an die „SoKo Labor“ abtreten. Je länger die Ermittlungen andauerten, desto häufiger fragten laut Egger die abgebenden Stellen nach ihren Leuten. Zu dieser Zeit liefen noch andere große Verfahren, für die ebenfalls Personal gebraucht wurde. Beispielsweise die „SoKo Siemens“, wie Egger gestern bestätigte. Damit widerspricht er eklatant einer Antwort auf eine Schriftliche Anfrage der Landtagsgrünen aus dem Jahr 2010. Damals war angegeben worden, dass die „SoKo Siemens“ auch ohne eine Personalreduzierung bei der „SoKo Labor“ ausreichend Personal gehabt hätte.
Wurde die „SoKo Labor“ nun, wie zunächst kolportiert, aus fachlichen Gründen verkleinert oder hatte das BLKA zu wenig Personal, allen Verfahren gerecht zu werden? Fachliche Gründe können es nicht gewesen sein. Auch Ende 2007 war noch von mehreren „Pilotverfahren“ die Rede, die der sachleitende Staatsanwalt aus den bereits ermittelten Ärzten herausfiltern wollte. Dazu mussten die Verfahren aber erst bearbeitet werden. Es bestand ein Anfangsverdacht gegen 1300 Personen, für die bereits Ermittlungsakten angelegt wurden. Dennoch wurde die SoKo genau dann um die Hälfte reduziert. Bei dieser Entscheidung des Abteilungsleiters standen also wohl interne Personalschwierigkeiten des BLKA im Vordergrund. Dass Staatsanwalt Harz ab Herbst 2007 keine neuen Durchsuchungsbeschlüsse mehr anfordern durfte, kam zur Begründung dieser Entscheidung nicht ganz ungelegen. Es gab aber noch genügend „alte“ Fälle, die zu ermitteln gewesen wären.

SoKo „Labor“ fassungslos – Selbst Leiter kalt überrascht von Verfahrenseinstellungen

Der letzte Leiter der „SoKo Labor“, Heinrich Boxleitner, hatte bereits Mitte Dezember 2008 ein Gespräch mit der Staatsanwaltschaft Augsburg, die zu diesem Zeitpunkt gerade erfahren hatte, dass der größte Teil der ärztlichen Abrechnungsbetrügereien, in Zukunft von ihnen bearbeitet werden würde. Obwohl die Staatsanwaltschaft diese Verfügung gerade erst erhalten hatte, waren sich die Staatsanwälte damals schon sicher, dass das Pilotverfahren in München scheitern würde, dass der sachleitende Staatsanwalt Harz mit seiner „Rechtsmeinung“ völlig daneben läge und sie selbst die übrigen Verfahren – nach Genehmigung durch die Münchner Generalstaatsanwaltschaft – deshalb sofort einstellen würden.
Boxleitner nahm das zwar zur Kenntnis, glaubte aber nicht daran. Denn die Augsburger kannten damals die Akten noch gar nicht, auch die Anklageschrift im Pilotverfahren gegen Dr. A war noch nicht fertiggestellt. Boxleitner ging fest davon aus, dass die Ausführungen von Harz schon zur Überzeugung beitragen würden. Schließlich ermittelte die „SoKo Labor“ bereits seit Jahren in diesem Komplex und Zweifel an der Strafbarkeit der Abrechnungsvariante im Zusammenhang mit Speziallaborleistungen wurden zu Beginn schnell ausgeräumt. Denn Verfahren genau dieser Art waren, wie ein anderer SoKo- Beamter schön zusammenfasste, bereits in ganz Deutschland „rauf und runter“ ohne Probleme abgeurteilt worden. Zudem warnte auch die medizinische Fachpresse seit Jahren vor einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Betruges, wenn Ärztinnen und Ärzte Leistungen abrechneten, die sie nicht selbst erbracht hatten.
Deshalb gab Boxleitner die Äußerungen der Staatsanwaltschaft Augsburg nicht an die „SoKo Labor“ weiter. Und so steht auch noch im 9. Sachstandsbericht von Ende Dezember 2008, dass vor Abschluss des Pilotverfahrens keine Verfahrenseinstellungen erfolgen und verjährungsunterbrechende Maßnahmen getroffen werden sollen. Die SoKo ermittelte fleißig weiter gegen betrügerische Ärztinnen und Ärzte – ohne Vorwarnung, dass ihre Arbeit vergeblich sein könnte.

Einwände weggewischt
Umso perplexer waren die Beamten, als sie Anfang Februar durch Zufall von den Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft Augsburg erfuhren. Sie waren „gelinde gesagt überrascht“. Die Entscheidung war für die meisten nicht nachvollziehbar, auch nicht für den damaligen Leiter Boxleitner. Jahrelange, sachlich äußerst fundierte Ermittlungsarbeit löste sich in Luft auf. Zudem wurden auch andere Betrugsvarianten, trotz anderer Voraussetzungen, in einem Aufwasch mit eingestellt.
Zunächst wurde die Staatsanwaltschaft Augsburg wohl nicht ausdrücklich genug auf den Stand der Ermittlungen hingewiesen. Und mit den Akten, aus denen die Tatbestände hervorgegangen wären, hat man sich dort ja gar nicht erst befasst. Nach heftigen internen Auseinandersetzungen hat die SoKo dann zumindest teilweise nachbessern können. In einem Gespräch mit den Augsburger Staatsanwälten wurde auch noch auf andere Tatvarianten hingewiesen und der Unterschied zu den bereits eingestellten Verfahren erklärt. Aber die Haltung seitens Augsburg war eindeutig: Eingestellt bleibt eingestellt. Weiter- oder Neuermittlung absolut unerwünscht!

Ahndung berufsrechtlicher Verstöße verhindert
Nachdem die SoKo mit ihrem Anliegen bei der Staatsanwaltschaft Augsburg auf taube Ohren stieß, wollte sie zumindest die Berufsaufsichtsbehörden vor den illegalen Abrechnungspraktiken warnen. Dass der Einkauf von Laborleistungen bei Speziallaboren und der Weiterverkauf an die Patientinnen und Patienten ganz klar ein Verstoß gegen ärztliche Vorschriften ist, war nämlich immer unbestritten. Doch die Rechtsabteilung des BLKA sah dafür keine Notwendigkeit. Die betreffenden Stellen hätten das doch in der Zeitung lesen können. Sie sollten selbst auf das BLKA zukommen und Akteneinsicht beantragen. Eine absurde Einstellung. Das betreffende Abrechnungsmodell war bundesweit verbreitet und für alle Beteiligten äußerst lukrativ. Auch nach Beginn der Ermittlungen – z.T. bis heute – wird es weiterbetrieben. Dieser Tragweite hätte man sich im BLKA bewusst sein müssen und alles dafür tun, dass dieses Betrugssystem abgestellt wird. Eine ausdrückliche Warnung an die Berufsaufsichtsbehörden wäre hierzu unerlässlich gewesen.

Personal abgebaut, Ermittlungen abgewürgt
Das Personal der „SoKo Labor“ war im Laufe der Ermittlungen stetig reduziert worden, obwohl eine Vielzahl von Asservaten noch nicht ausgewertet war und dann auch nicht mehr bearbeitet werden konnte. Dass das Personal nicht ausreichte, gaben auch der damalige SoKo- und Sachgebietsleiter sowie sein stellvertretender Sachgebietsleiter unumwunden zu. Die Spitze des BLKA gab vor, dass man sich auf das Pilotverfahren konzentrieren solle. Als die Verfahren Ende Januar von der Staatsanwaltschaft Augsburg eingestellt wurden und die SoKo-Mitarbeiter sich darüber beschwerten, sollten sie plötzlich umfassende Beweisketten in anderen Fällen vorlegen, die bislang zurückgestellt werden mussten und lediglich anermittelt waren. Dies war aber schlicht nicht möglich, denn es gab niemanden der noch Kapazitäten frei gehabt hätte. Auf dieses Dilemma wiesen die Beamten aber bereits mit Beginn der Reduzierung Ende 2007 und dann im Verlauf stetig hin. Lösen hätte es nur die Amtsleitung können, diese unternahm aber nichts.

Absurde Personalpolitik
Stattdessen hat sie den SoKo-Leiter Stephan Sattler mitten in den laufenden Ermittlungen abgelöst und durch den neuen Leiter des Sachgebietes „Organisierte Kriminalität“, Heinrich Boxleitner, ersetzt. Angeblich war das zu Beginn der SoKo so geplant. Normalerweise wäre schon damals der Sachgebietsleiter auch SoKo- Leiter geworden. Dieser stand aber kurz vor der Pensionierung und man wollte einen „Wissensverlust“ vermeiden und für Personalkontinuität sorgen, weshalb Sattler zum Soko-Leiter ernannt wurde. Als der Sachgebietsleiter in Pension ging, kam es trotzdem zum Führungswechsel.
Die Arbeit der SoKo auch unter Sattlers Leitung wurde von den beiden Führungsbeamten des BLKA gestern mehrmals gelobt. Sie sei von sehr hoher Qualität gewesen. Boxleitner ist überzeugt, dass er vor allem zur Entlastung Sattlers als SoKo-Leitung eingesetzt wurde, damit hätte dieser sich nicht mehr mit Dingen wie Personalführung oder Einsatzplanung beschäftigen müssen und auf die Ermittlungen konzentrieren können. Aber damit hat das BLKA sozusagen mitten im Rennen die Pferde gewechselt. Denn selbst wenn das Fachwissen Sattlers erhalten blieb, da er nicht aus der SoKo ausschied, kam es doch zu erheblichen Reibungsverlusten – wegen des Kompetenzverlustes an der Spitze der SoKo.

Die „lustige“ Maulwurfsuche
Dass die Mehrheit im Untersuchungsausschuss immer noch auf den Zerwürfnissen der „SoKo Labor“ herumreitet und sich lieber auf „Maulwurf“-Suche begibt, nimmt hin und wieder absurde Züge an. Denn der Streit war für die eigentlichen Fragen völlig unerheblich: So ist in den jüngsten Befragungen deutlich geworden, dass auch die neue Leitung der SoKo keinen Täter davon kommen lassen wollte. Der Eindruck, die neue Führung wolle die Arbeit behindern und abwürgen, entstand offenbar durch schlechte interne Kommunikation, vor allem aber aus dem Druck der Generalstaatsanwaltschaft, einem Druck, den sich die Spitze des BLKA, etwa in Gestalt von Personalreduzierung, eins zu eins zu Eigen machte.

Wo Rauch ist, ist auch Feuer

SoKo spürt Einflussnahmen
In der Rückschau betrachtet gingen die Verfahren rund um das Betrugssystem im Zusammenhang mit Speziallaborleistungen aus wie das „Hornberger Schießen“. Denn es wurden zwar umfangreiche Ermittlungen groß aufgezogen, aber rausgekommen ist bisher nahezu nichts. Das ist nach Aussagen eines ehemaligen SoKo-Mitglieds der Hauptgrund, dass sich das Gefühl einer Einflussnahme „von oben“ im Verlauf der Ermittlungen nahezu zwangsläufig ergeben habe.  Auch wenn auf die SoKo- Mitglieder selbst kein direkter Druck ausgeübt wurde, bekamen sie doch die Folgen der richtungsweisenden Entscheidungen zu spüren.  Einen direkten Draht zur Generalstaatsanwaltschaft oder gar dem Ministerium gab es für die Polizistinnen und Polizisten, die weisungsgebunden mit den Ermittlungen betraut waren, naturgemäß nicht. Deshalb ist es absolut nachvollziehbar, dass es den Beamtinnen und Beamten im Untersuchungsausschuss schwer fällt, Vorwürfe zu konkretisieren, es habe Einflussnahmen gegeben. Denn die geschahen nicht auf ihrer Ebene. Auch das BLKA konnte in einer internen Überprüfung der Vorwürfe eine Einflussnahme nicht sicher ausschließen.
Das miserable Ergebnis aber spricht für sich und hat das Misstrauen, es sei nicht mit rechten Dingen zugegangen, immer wieder neu aufflackern lassen. Aus dem Verfahren gegen den korrupten Staatsanwalt H. ergaben sich zunächst Ermittlungen gegen bundesweit ca. 10 000 Ärzte. Nach und nach wurde abgeschichtet. Erst handelte es sich um einen vierstelligen Bereich an Verdächtigen, dann waren Verfahren gegen ca. hundert Ärztinnen und Ärzte im Gespräch, dann waren‘s nur noch 9 oder 10 und schließlich wurde nur ein einziger Arzt verurteilt. Alle anderen Verfahren wurden nicht ausermittelt oder eingestellt und verjährten. Das sind die empörenden Fakten, die auch noch so viel Gerede drum herum nicht vernebeln kann.

Klare Ansage der Staatsanwaltschaft
Immer wieder dreht sich die Mehrheit aus CSU und SPD im Untersuchungsausschuss um fachliche und persönliche Differenzen der SoKo- Mitglieder untereinander oder mit den Vorgesetzten.  Aber interessant für die Aufklärung des in Frage stehenden Justizskandals sind wenn überhaupt fachliche Auseinandersetzungen. Diese gab es zu Beginn der „SoKo Labor“, als noch nicht klar war, welche Ermittlungsansätze verfolgt werden sollten, was als strafbar bewertet und welches Ausmaß das Verfahren haben würde. Ein weiterer Teil der Differenzen gründete außerdem in dem „heterogenen Personalkörper“ der SoKo, wie es ein ehemaliges Mitglied beschreibt. Einige der Beamtinnen und Beamten hatten keinerlei Erfahrung mit großen Wirtschaftsstrafverfahren, nahezu niemand kannte sich im ärztlichen Abrechnungsdschungel aus. Nachdem die fachlichen Fragen, insbesondere durch den erfahrenen und fachlich versierten sachleitenden Staatsanwalt ausgeräumt wurden, besserte sich auch die Stimmung innerhalb der SoKo deutlich. Es hatte danach keiner mehr das Gefühl, dass zu umfangreich ermittelt wurde. Und das Ziel, die Abrechnungsbetrüger unter den Ärzten vor Gericht zu bringen, teilten ohnehin alle SoKo-Mitglieder.

Die Rede von „höchstrichterlicher Rechtsprechung“
Zweifel an der Strafbarkeit der Betrugsvariante „M III/ M IV“ mussten die Ermittlerinnen und Ermittler nicht haben, denn der zuständige Staatsanwalt hatte ebenfalls keine, aus guten Gründen. Er konnte sich auf zahlreiche Entscheidungen aus Bayern und anderen Bundesländern stützen, die teilweise 10Jahre und mehr zurücklagen. Bei keiner dieser Entscheidungen wurde die Notwendigkeit gesehen, auch nicht von Seiten der Verurteilten, eine höchstrichterliche Klärung herbeizuführen, obwohl die Möglichkeit bestanden hätte. Offensichtlich wurde die Frage, ob es sich bei der Abrechnung nicht selbst erbrachter privatärztlicher Leistungen um strafbaren Betrug handelt, von Staatsanwaltschaften und Gerichten einheitlich mit „Ja“ beantwortet – mit Ausnahme der Münchner Generalstaatsanwaltschaft.
Unter einigen Ausschuss-Mitgliedern herrscht augenscheinlich immer noch Unklarheit hinsichtlich des Begriffes „Pilotverfahren“. Dabei war von einer höchstrichterlichen Rechtsprechung durch den BGH lange nicht die Rede. Es ging zunächst lediglich darum, mehrere Verfahren aufgrund der schieren Masse beispielhaft durchzuexerzieren, um die Restlichen mit den gewonnenen Erfahrungen einheitlich auf dem Schriftweg abarbeiten zu können. Wer die Entscheidung getroffen hat, lediglich ein Verfahren vor den BGH zu bringen und alles andere fallen zu lassen, ist nach wie vor ungeklärt – und durch die Befragung von SoKo-Mitgliedern auch kaum zu klären.

Klare Trennung zwischen den Tatvarianten
Anders verhält es sich bei § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr). Herrschende Meinung auf Basis der derzeitigen Gesetzeslage war und ist, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte keine tauglichen Täterinnen und Täter für dieses Delikt sein können. Hier gibt es eine Strafbarkeitslücke, die demnächst behoben werden soll. Lediglich ein Aufsatz in einer juristischen Zeitschrift vertrat zu Beginn der Ermittlungen der „SoKo Labor“ eine gegenteilige Meinung. Hier gab es also eine erhebliche Rechtsunsicherheit, auch bei dem sachleitenden Staatsanwalt, die einer Klärung bedurfte. Letztendlich wurde aber unter den durchsuchten bayerischen Ärztinnen und Ärzten kein geeigneter Fall gefunden.

Sackgasse SoKo-interne Differenzen
Auch wenn es sicherlich menschliche Schwierigkeiten innerhalb der SoKo gegeben hat, spielt dies letztendlich keine Rolle für den Untersuchungsausschuss. Die akribische Arbeit der „SoKo Labor“ wurde durchwegs gelobt, sowohl BLKA intern, als auch von der Staatsanwaltschaft.
Es festigt sich im Verlauf der Befragungen der Eindruck, dass der Ausgang der Verfahren für alle Ermittlerinnen und Ermittler frustrierend war. Ihre ausermittelten Fälle wurden von der Staatsanwaltschaft Augsburg „auf Halde“ gelegt und lösten sich später in Luft auf. Dabei hatten sich diese Ärztinnen und Ärzte genauso strafbar gemacht wie der „Pilotarzt“, der zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt wurde.
Sattler und Mahler, die den Skandal hartnäckig an die Öffentlichkeit gebracht und dafür bis heute gemaßregelt und diskreditiert werden, werden in den Befragungen und den Akten als fachlich kompetente und sehr gute, buchstäblich ausgezeichnete Ermittler dargestellt – selbst von solchen Vorgesetzten, die ihre Hartnäckigkeit missbilligten. Letztendlich lagen sie mit ihren Vorwürfen richtig. Ein ausgemachter Justizskandal  wie dieser, wird nicht kleiner, wenn man kritische Beamte schlecht zu machen sucht und ihre Einwände kleinredet. Das Ergebnis bleibt in jedem Fall gleich erbärmlich: Ein einziger Arzt wurde bislang verurteilt und aberhunderte Verfahren hat man verjähren lassen. Mangels abschreckender Wirkung läuft das lukrative Abrechnungsbetrugsmodell auch heute noch weiter. Das ist und bleibt der wahre Skandal.

Wesentliche Teile des Schottdorf Verfahrens unter den Teppich gekehrt

Im März 2008 wurde ein großer Teil des Schottdorf- Verfahrens, das sogenannte „Konzernverfahren“, abgetrennt und an die Staatsanwaltschaft Augsburg abgegeben. Im Laufe dieser Sitzung stellte sich heraus, dass wesentliche Teile dieses Komplexes nicht zur Anklage gebracht wurden. Das „Konzernverfahren“ bestand ursprünglich aus vier Teilen. Vor Gericht verhandelt wird aber nur (a) der Vorwurf, dass Laborärztinnen und Laborärzte in externen Außenlaboren in ganz Deutschland nicht selbstständig arbeiteten, sondern Angestellte einer der Schottdorf- Firmen waren. Dadurch wurde eine Honorarabstaffelung der Kassenärztlichen Vereinigungen in betrügerische Absicht umgangen. Vermuteter Schaden allein in diesem Teilkomplex: 90 Millionen Euro. Diesmal zulasten der kassenärztlichen Vereinigungen und damit auch der gesetzlich Versicherten. Dieses Verfahren wurde von der Wirtschaftskriminalitätsabteilung des BLKA ab Sommer 2008 ausermittelt und letztlich im Jahr 2012 zur Anklage gebracht. Verhandlungstermine sind jedoch immer noch keine angesetzt.

Weitere Vorwürfe waren, dass (b) Laborleistungen unter mangelnder ärztlicher Aufsicht erbracht werden, und, dass (c) Ärztinnen und Ärzte Untersuchungen abrechnen, die sie nicht selbst, sondern das Labor Schottdorf, durchgeführt hat. Sie sind offenbar nicht Bestandteil der aktuellen Klage.
Dazu kam noch (d) der Scheinselbstständigkeitsverdacht, dass die Ärztinnen und Ärzte, die in der Gemeinschaftspraxis Schottdorf in Augsburg tätig waren, keine selbstständigen Gesellschafter, sondern ebenfalls abhängig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren. Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht hätten diesen niemals Honorare ausbezahlt werden dürfen. Entstandener Schaden mind. 159 Millionen Euro. Auch darum wird es in dem anstehenden Verfahren in Augsburg nicht gehen. Was aus diesem Vorwurf wurde, ist dringend zu prüfen.

Betrug in Laborgemeinschaften: In einem Aufwasch „abgearbeitet“
Deutlich wurde auch, dass mit der Einstellung der M III/ M IV- Abrechnungsbetrügereien, völlig andere Tatvarianten mit großem eigenem Schadensvolumen in einen Topf geworfen wurden. So wurden bei der Durchsuchung von Speziallaboren in Bochum Laborkarten gefunden, die (e) den Verdacht erhärteten, dass M III- Speziallaborleistungen in Laborgemeinschaften erbracht werden, der sogenannte „M III in LG- Modus“. Auch dies ist illegal. Die Staatsanwaltschaft Augsburg, die zu diesem Zeitpunkt bereits einen großen Teil der Verfahren übernommen hatte, verzichtete auf die Beantragung der Beschlagnahme. Die Laborkarten mussten wieder herausgegeben werden und wurden umgehend vernichtet. Ein Tatnachweis wurde damit unmöglich. Die Betrugsvariante „M III in LG“ wurde letztlich in einem Aufwasch mit den M III/ M IV- Abrechnungsbetrügereien Anfang 2009 von der Staatsanwaltschaft Augsburg eingestellt, obwohl die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen waren. Auch dem Verdacht (f), dass das Labor Schottdorf in anderen spezialisierteren Laboren Leistungen eingekauft und selbst als eigene Leistungen abgerechnet hat, wurde nicht weiter nachgegangen. In vielen Fällen standen noch Gutachten aus. Diese konnten aber nach der Einstellung der Fälle durch die Staatsanwaltschaft Augsburg nicht mehr ausgewertet werden. Die Beweismittel mussten zurückgegeben werden. Eine Verfolgung war damit auch nach dem BGH- Urteil im Jahr 2012 nicht möglich.

Viele Hinweise auf Eingriffe „von oben“
Auch wenn einige SoKo- Mitglieder sich nicht in den Ermittlungen behindert fühlten, wird immer klarer, dass es gravierende, richtungsweisende Eingriffe dennoch gab. Eingriffe erfolgten „von oben“ vor allem auf Ebene der Staatsanwaltschaften. Die SoKo spürte sie jeweils nur mittelbar, beispielsweise durch eine Reduzierung der SoKo- Mitglieder oder den Führungswechsel. Je nachdem, wie sehr die einzelnen Ermittlerinnen und Ermittler über die eigene Arbeit hinaus generell an polizeilicher Aufklärung eines weit um sich greifenden Betrugssystems interessiert waren, nahmen sie diese wahr und versuchten sich zu wehren. Ein ehemaliges SoKo- Mitglied und Ermittler im Bereich organisierte Kriminalität, dem sehr wohl seltsame Vorgänge aufgefallen waren, antwortete bezeichnend auf die Frage, warum er nicht nachrecherchiert hat, ob an den Gerüchten was dran wäre: „Ich bin einfach nicht so ein neugieriger Typ.“

Fokussierung dringend erforderlich
Trotz des enormen Volumens des auf den Schottdorfkonzern konzentrierten Skandals, geht es vielen CSU- und SPD- Ausschussmitgliedern immer noch nur darum, auch die letzten Nuancen der Streitereien der „SoKo- Labor“ auszuleuchten. Dabei sind diese letztlich irrelevant für die Aufklärung des Skandals. Im Fokus des Untersuchungsausschusses „Labor“ muss nach wie vor das Bemühen stehen, aufzuklären, warum Abrechnungsbetrügereien in Höhe von Hunderten Millionen Euro nicht geahndet wurden.

Abrechnungsbetrug durch Ärzte zu Lasten der Beihilfe: Söder sieht weiter tatenlos zu

Nachdem die Regierung bisher nicht deutlich machen konnte, mit welchen Maßnahmen sie
verhindern will bzw. in der Vergangenheit verhindert hat, dass die staatliche Beihilfe und damit Bayerns Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch systematischen Abrechnungsbetrug aufgrund von Verstößen gegen die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bei der Abrechnung von Laborleistungen in vielfacher Millionenhöhe geschädigt wurden bzw. werden, haben wir noch einmal nachgefragt.
Die Antwort gerät zu einer Bankrotterklärung des Finanzministers: Söder hat den Ernst der Lage immer noch nicht erkannt, Grund zur Eile scheint aus seiner Sicht nicht geboten.

Im Schneckentempo zur Digitalisierung
Söder kündigte zwar im Dezember an, dass sich eine extra eingerichtete Arbeitsgruppe im Finanzministerium darum kümmern soll, die Abrechnungsverfahren der Beihilfestellen weiter zu optimieren. Aber diese hat sich erst ganze dreimal getroffen, mit offenbar bescheidenen Ergebnissen. Denn unsere erneute Anfrage bringt u.a. ans Licht, dass Digitalisierung für die Beihilfestellen immer noch kaum erschlossenes „Neuland“ ist.
Die Beihilfesachbearbeitung wird erst seit Juli 2014 schrittweise digitalisiert. Und das, obwohl sich das bayerische Landesamt für Finanzen als „einer der federführenden IT-Dienstleister innerhalb der staatlichen Verwaltung in Bayern“ rühmt und insbesondere seine Beihilfeabrechnungssystem BayBAS hervorhebt. Doch derzeit werden noch nicht einmal die eingehenden Schriftstücke eingescannt bzw. digital aufbereitet (Antwort auf Frage 6.2., S. 8). Aber erst danach könnte überhaupt mit einer computergestützten Rechnungsprüfung begonnen werden.
Solange Söder nicht endlich nachrüsten lässt, ist es der Beihilfe praktisch unmöglich, ein Abrechnungsbetrugssystem wie das im Zusammenhang mit Speziallaborleistungen herauszufiltern.

Kritik des ORH wird weiter ignoriert
Der bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) stellte, unabhängig vom derzeit untersuchten Skandal, schon im Jahr 2008 fest, dass durch eine computergestützte Abrechnungsprüfung jährlich 20 bis 50 Millionen Euro bei der Beihilfe eingespart werden könnten.
Die bayerischen Beihilfestellen bemerkten sogar selber, und zwar ebenfalls im Jahr 2008, dass sie Abrechungsbetrügereien durch Ärzte hilflos ausgeliefert sind. Als sie damals vom BLKA über das Betrugssystem im Zusammenhang mit Speziallaborleistungen unterrichtet wurden, stellten sie fest, dass sie nichts unternehmen konnten, weil die Rechnungsbelege nicht eingescannt und sofort nach der Bearbeitung vernichtet oder zurückgegeben werden. Trotzdem hat man seitdem nichts veranlasst, um diese Missstände abzustellen. Im Gegenteil, nach Aussage von Finanzminister Söder fehlen den Beihilfestellen immer noch wirksame Recherchemöglichkeiten, um Betrugsversuche zu erkennen und abzuwenden. Eine Verbesserung könne, räumt er ein, erst nach der vollständigen Digitalisierung der Beihilfe erreicht werden. Rätselhaft bleibt, weshalb dies nicht sofort umgesetzt wurde oder Söder nicht wenigstens jetzt aufs Tempo drückt.
Auch 7 Jahre später ist nichts passiert und jährlich werden weiterhin Millionen Steuergelder zum Fenster rausgeschmissen.

Rückforderungen – nein danke!
Finanzminister Söder tut nicht nur nichts, damit es in Zukunft nicht zu weiteren Abrechnungsbetrügereien kommt. Nach wie vor werden auch keine Rückforderungsansprüche gegen betrügerische Ärztinnen und Ärzte gestellt, obwohl dies, anders als Söder vorschützt, selbstverständlich möglich wäre.
Im Dezember 2014 behauptete die Regierung noch: „Die Beihilfestellen haben gesetzlich auch keinerlei Befugnisse, dem Arzt gegenüber Beanstandungen oder Rückforderungen vorzunehmen.“ Aber diese Aussage ist falsch. So kann nach Art. 14 S. 4 BayBG der Dienstherr, hier also der bayerische Staat, Rückerstattungs- oder Schadensersatzansprüche aufgrund einer unrichtigen Abrechnung gegen eine Ärztin oder einen Arzt geltend machen, wenn er zu hohe Beilhilfeleistungen für seine Beihilfeberechtigten erbracht hat. Obwohl der Regierung dieser Passus nun auch bekannt ist, wird davon nach wie vor nicht Gebrauch gemacht. Der „bloße Hinweis einer Ermittlungsbehörde“ würde nicht ausreichen.
Was Söder unterschlägt: Die Behörden hätten diesem Hinweis nachgehen müssen. Die staatlichen Beihilfestellen wären nach dem Brief des BLKA verpflichtet gewesen, Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft München I zu beantragen. Dies taten einige privaten Krankenversicherungen und stellten, nach Erhalt der konkreten Daten, Rückforderungsansprüche. Dass dies versäumt wurde und weiterhin wird, schädigt den bayerischen Staat und damit seine Bürgerinnen und Bürger, finanziell in massivster Art und Weise. Betrügerische Ärzte wiederum sehen sich weiterhin ermutigt.

Rechnung mit einem Unbekannten
Nach Aussage des Finanzministeriums haben die Beihilfestellen bei privat Krankenversicherten keinen Zugang zu Datenbanken, mit denen sie die aktuelle fachliche Qualifikation approbierter Ärzte überprüfen könnten (Antwort auf Frage 4.1., S. 5-6). Zwar verfügt die Landesärztekammer über ein solches detailliertes Ärzteregister, in dem Facharztbezeichnung und Zusatzqualifikationen gespeichert werden. Aber das Bundesdatenschutzgesetz schließt aus, dass Beihilfestellen oder private Krankenkassen die für sie relevanten Daten dort routinemäßig abfragen. Dies könnte durch eine Gesetzesinitiative geändert werden, eine entsprechende Klausel müsste in die Meldeordnung aufgenommen werden.
Nichts hindert die Beihilfestellen allerdings daran, anhand der Daten, die ihnen zur Verfügung stehen, sofort ein eigenes Register anzulegen. Ihnen liegen die einschlägigen Daten vor, sie müssten sie nur nutzen. Sie erhalten die Abrechnungen der Ärztinnen und Ärzte und könnten daraus ziehen, was sie zu einer rechtssicheren Prüfung bräuchten (v.a. Facharztbezeichnung). In Sonderfällen, wie bei Fachärztinnen und -ärzten mit Zusatzqualifikationen für M-III-Spezialleistungen in ihrem Fachbereich, könnten sie nachfragen, ob die Leistung selbst in eigener Praxis erbracht wurde. So hat das beispielsweise eine Beihilfestelle in Nordrhein-Westfalen erfolgreich gemacht, wie die Recherchen der Süddeutschen Zeitung und des BR Magazins kontrovers belegen.

Kassenärztliche Vereinigung Bayern als Vorbild
Ein Beispiel könnte sich die staatliche Beihilfe auch an der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) nehmen. Diese arbeitet nach dem Umkehrschlussprinzip, sie geht nur bei Laborärzten davon aus, dass sie zur Erbringung aller Laborleistungen qualifiziert sind. Unterschieden wird im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), der die Grundlage für die Abrechnung von kassenärztlichen Leistungen darstellt, zwischen ambulanten Laborleistungen und speziellen Laborleistungen – wie auch in der GOÄ. Für die Erbringung von speziellen Laborleistungen muss die Ärztin oder der Arzt besondere Kenntnisse erworben haben, die im Rahmen der Aus- und Weiterbildung nicht an jeden standardmäßig vermittelt werden. Es wird also eine Genehmigung benötigt, die streng überprüft wird. Alle anderen müssen ihre Qualifikation durch Zeugnisse oder ggf. durch die Teilnahme an einem Kolloquium der KVB nachweisen. Die entsprechenden Genehmigungen werden in der Prüfroutine der KVB als sogenannte „Prüfregel“ hinterlegt. Bei der EDV-gestützten Rechnungsprüfung wird also die Qualifikation des Arztes standardmäßig abgeprüft. Damit ist ausgeschlossen, dass eine nicht genehmigte Laborleistung abgerechnet wird.

Irreführung: GOÄ steht nicht in rechtsfreiem Raum
Die Regierung behauptet absurderweise in ihrer Antwort nach wie vor, dass jeder approbierte Arzt nach der GOÄ grundsätzlich alle ärztlichen Leistungen erbringen könne, die darin aufgeführt werden. Das ist falsch! Die GOÄ steht nicht im rechtsfreien Raum! So setzt die in § 4 Abs. 2, S. 1 GOÄ geforderte fachliche Weisung des Arztes voraus, dass der Arzt selbst über eine entsprechende fachliche Qualifikation zur Erbringung der Leistung verfügt (Hess/Klakow-Franck „GOÄ“, S. 17).
Auch im privatärztlichen Bereich gilt selbstverständlich die sogenannte Facharztbindung. Eine Ärztin oder ein Arzt darf grundsätzlich nur in dem Gebiet tätig sein, dessen Bezeichnung sie oder er führen darf (Art. 34 Heilberufe- und Kammergesetz). „Die Gebietsdefinition bestimmt die Grenzen für die Ausübung der fachärztlichen Tätigkeit“ (§ 2 Abs. 2 Weiterbildungsordnung für bayerische Ärzte). Wenn in der entsprechenden Weiterbildungsordnung zur Erbringung bestimmter Leistungen spezielle Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten vorgeschrieben sind, sind diese selbstverständlich auch Voraussetzung für die Abrechnung dieser Leistungen nach der GOÄ (Brück/Klakow-Franck „Kommentar zur GOÄ“, S. 113/ Rn. 10).
Übersetzt bedeutet das: Ein Orthopäde kann keine Darmspiegelung abrechnen, da deren Durchführung in seiner Ausbildung nicht enthalten ist.
Ähnliche qualitative Anforderungen gelten selbstverständlich auch im Laborbereich. Zwar ist das Kapitel M der GOÄ („Laboratoriumsuntersuchungen“) grundsätzlich allen Arztgruppen zugänglich. Dies ändert aber nichts an dem immer geltenden berufsrechtlichen Gebot der Tätigkeitsbeschränkung auf ein Fachgebiet. Inwieweit eine Ärztin oder ein Arzt gebietsspezifische Laboratoriumsuntersuchungen erbringen und damit auch abrechnen darf, ist in der Richtlinie über den Inhalt der jeweiligen Weiterbildung geregelt. „Damit erfolgte eine Verknüpfung von Gebühren- und Weiterbildungsrecht und eine Konkretisierung des so genannten Facharztstandards für den Bereich der Speziallaborleistungen… Fehlt dem Arzt die nachgewiesenen Fachkunde, so entfällt demnach auch die Liquidationsmöglichkeit.“ (Brück/Klakow-Franck „Kommentar zur GOÄ“, S. 887/ Rn. 1).

Was muss die Beihilfe tun?
Mit ein bisschen Software könnte sie Qualifikationsnachweise für Speziallaborleistungen als Prüfregel einpflegen. Der bürokratische Aufwand wäre gering und in Anbetracht der Schadenshöhe sowie zum Schutz von Patienten und nicht betrügenden Ärzten auch gerechtfertigt.