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Untersuchungsausschuss zeigt bei Söder Wirkung

Pressemitteilung vom 01.12.2016

„Nachdem Finanzminister Söder beim Abrechnungsbetrug durch Ärzte zu Lasten der Beihilfe über Jahre tatenlos zugesehen hat, handelt er endlich.

Wir Grüne haben im Schottdorf-Untersuchungsausschuss immer wieder diese Missstände aufgezeigt und Herrn Söder so zum Handeln gezwungen“, erklärt Dr. Sepp Dürr, grünes Mitglied im bereits beendeten Untersuchungsausschuss Labor, und verweist auf eine grüne Anfrage. „Der Finanzminister und die Beihilfestellen haben als Kontrollinstanzen versagt – Das kam im Untersuchungsausschuss deutlich heraus: Herr Söder hat bewusst weggesehen, die staatlichen Beihilfestellen waren Betrug hilflos ausgeliefert und die Steuerzahlerinnen und -zahler wurden um Millionenbeträge betrogen.“

Die Landtags-Grünen forderten immer wieder, zuletzt im Minderheitenbericht, eine Digitalisierung der Abrechnungsprüfung, geeignete Prüfsoftware und mehr Personal. Seit Juni 2016 arbeiten laut Finanzministerium nun alle bayerischen staatlichen Beihilfestellen vollständig im neuen digitalen Beihilfebearbeitungsverfahren. Sepp Dürr: „Ein erster Schritt in die richtige Richtung. Der Untersuchungsausschuss Labor zeigt Wirkung – Söder hat dem Druck nachgegeben“

Skandalöse Maulwurfsuche der Münchner Staatsanwaltschaft

Anfang 2008 ging in der „SoKo Labor“ das Gerücht um, es gäbe einen „Maulwurf“, also jemanden, der interne Angelegenheiten nach außen gab. Das haben CSU und SPD im Untersuchungsausschuss fast in allen Befragungen breitgetreten. Eindeutig nicht verdächtig waren damals die Ermittler Sattler und Mahler. Aber als man sich im Jahr 2011 innerhalb des BLKA erneut auf Maulwurfsuche begab, weil der Journalist Hubert Denk über Aktenvermerke verfügte,  als deren Quelle die SoKo vermutet wurde, waren dennoch die beiden auf einmal die Hauptverdächtigen. Warum?
Die Ermittlungen gegen Unbekannt wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses wurden vom Polizeipräsidium Nürnberg durchgeführt. Die Staatsanwaltschaft München I war zuständig, Sachleitender Staatsanwalt zunächst Thomas Steinkraus- Koch. Dieser traf sich mit den Ermittlern aus Nürnberg, um das Verfahren vorzubesprechen. Mit im Gepäck hatte er drei Akten über Strafverfahren gegen Sattler und Mahler: alle ausgelöst durch Anzeigen von Bernd Schottdorf, alle waren völlig gegenstandslos und wurden letztendlich eingestellt. Dennoch reichten Schottdorfs haltlose Beschuldigungen, zusammen mit der heftigen Kritik, die diese Polizeibeamten an ihrer Führung geübt hatten, für die Staatsanwaltschaft aus, um sie auch in diesem Verfahren „gegen Unbekannt“ zu Hauptverdächtigen zu machen. In eine andere Richtung wurden dann überhaupt nicht mehr ermittelt.
Mit einem massiven Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen und ohne einen richterlichen Beschluss, wurden die sogenannten Home-Laufwerke von Sattler, Mahler und Schötz durchsucht. Einen weiteren konkreten Anhaltspunkt, diese drei in den Fokus zu nehmen, als den, dass sie durch interne Kritik und Beschwerden auffällig geworden waren, gab es nicht. Schötz geriet wohl mit in den Fokus der Ermittler, weil er sich intern immer wieder auf die Seite von Mahler und Sattler stellte. Die Durchsuchung brachte kein Ergebnis: Auf den Laufwerken der drei fanden sich keinerlei Hinweise, dass sie Informationen rausgegeben hätten. Nachdem auch keine anderen Maßnahmen ergriffen wurden, verlief das Verfahren im Sande. Es konnte nicht aufgeklärt werden, wer der Maulwurf war. Doch der Ruf von Mahler, Sattler und Schötz litt nachhaltig. Wir Grünen halten die Vorgehensweise von Steinkraus-Koch für skandalös.

Meinungsbildung im LKA: Kostenloser Rat wird manchmal teuer
Nachdem die Staatsanwaltschaft Augsburg Anfang 2009 alle Betrugsverfahren gegen die Ärztinnen und Ärzte eingestellt hatte, wollte die „SoKo Labor“ wenigstens die Berufsaufsichtsbehörden warnen. Denn dass diese Abrechnungsmethode ein massiver Verstoß gegen Berufsrecht war, war zu keinem Zeitpunkt strittig. Zudem hatte die SoKo Kenntnis, dass Schottdorf sowie Ärztinnen und Ärzte auch nach Beginn der Ermittlungen in gleicher widerrechtlicher Art und Weise weiter abrechneten.
Innerhalb der Ermittlungsabteilung des BLKA wurde diese Frage dann zunächst  widersprüchlich diskutiert. U.a. wurde auch der Leiter eines anderen Dezernates zu seiner Einschätzung befragt. Das einzige, was ihn zu seinem kostenlosen Ratschlag qualifizierte war, dass er außer Polizist auch „Volljurist“ war. Mit dem Verfahren an sich hatte er bis dahin nichts zu tun. Deshalb verkannte er auch prompt, um was es der „SoKo Labor“ tatsächlich ging: Nämlich nicht, wie von ihm abgelehnt, um eine detaillierte Auskunft aus den Strafakten, sondern um eine allgemein gehaltene Warnung an die Berufsaufsicht im Rahmen der Prävention: dass diese Abrechnungsmanipulationen weit verbreitet sind, woran man sie erkennt und welche Ärztinnen und Ärzte in der Vergangenheit damit aufgefallen waren. Die nach seinen eigenen Angaben „unverbindliche Meinung“ des Dezernatsleiters setzte sich allerdings durch. Denn auch der Leiter der Ermittlungsabteilung hatte „Bauchschmerzen“ wegen der „Unschuldsvermutung“ und der „ungeklärten Rechtslage“. Schließlich seien die Verfahren ja von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden.
Der berufsrechtliche Verstoß blieb so ebenfalls ungeahndet. Überdies gab die Rechtsabteilung des BLKA den Hinweis, die zuständigen Stellen sollten doch Zeitung lesen, dann wüssten sie Bescheid. Dass dies nicht funktioniert hat, wissen wir spätestens dank dem Untersuchungsausschuss. So haben beispielsweise auch die Beihilfestellen des Freistaates Bayern das Problem nach wie vor nicht erkannt. Die Patientinnen und Patienten und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden weiterhin nicht effektiv vor diesen Abrechnungsmanipulationen geschützt.

Der Grund für den Untersuchungsausschuss
Manche BLKA-Angehörige haben offenbar bis heute nicht verstanden, „wo eigentlich das Problem liegt“ und warum es den Schottdorf-Untersuchungsausschuss überhaupt gibt. Schließlich sei seitens des BLKA alles bestens gelaufen, eine Einflussnahme auf die Arbeit der SoKo aber habe nicht stattgefunden; das wurde immer wieder in den Zeugeneinvernahmen betont.
Tatsächlich arbeitete, das haben wir bereits mehrfach festgestellt, die „SoKo Labor“ tadellos und in enger Ab- und Übereinstimmung mit dem sachleitenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft München I. Aus dem Ruder lief es erst mit der Abgabe und der unmittelbar anschließenden Einstellung der Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Augsburg Anfang 2009. Diese abrupte Kursänderung war für den größten Teil der SoKo-Mitglieder „ein Schock“ und selbst für die damalige Führung nicht nachzuvollziehen.
Wie uns auch in der gestrigen Sitzung geschildert wurde, ist es bei großen Wirtschaftsverfahren durchaus nicht unüblich, dass trotz umfangreicher Ermittlungen am Schluss wenig rauskommt, beispielsweise auf Grund einer zwischenzeitlich geänderten Rechtsprechung. Auch Ermittlungsbeschränkungen aus Gründen der Verfahrensökonomie sind an der Tagesordnung, einfach damit man den roten Faden nicht verliert. Bei diesen Entscheidungen ziehen aber normalerweise Staatsanwaltschaft und Ermittler an einem Strang, denn sie haben ein gemeinsames Ziel vor Augen. Ein „Reingrätschen“ wie das der Staatsanwaltschaft Augsburg, die ohne Kenntnis der Akten, hunderte Verfahren in einem Aufwasch einstellte und sich nicht für die von den Ermittlern geäußerten Einwände interessierte, ist auch in Bayern nicht üblich.
Der Fall „Schottdorf“ ist also gänzlich anders gelagert. Hier gab es bezüglich nicht selbst erbrachter Leistungen seit Jahren eine eindeutige Rechtsprechung, an der sich auch während der Ermittlungen der SoKo nichts änderte. Dass trotzdem eine vorläufige Verengung auf letztendlich ein Pilotverfahren vorgenommen wurde, akzeptierten die Ermittler. Schließlich galt bis zuletzt die Linie, die Verfahren bei Abschluss des Piloten weiter zu bearbeiten. Staatsanwaltschaft und SoKo zogen an einem Strang, bis dieser durch Intervention der Generalstaatsanwaltschaft, die die Verfahren nach Augsburg verlagerte, zerrissen wurde und damit hunderte betrügerische Ärztinnen und Ärzte straffrei davonkamen.
Dieses erbärmliche Ergebnis aufwendiger und gründlicher Ermittlungen ist letztlich der Grund für den Untersuchungsausschuss, den wir Grünen zusammen mit der FW-Fraktion auf den Weg gebracht haben. Aber Voraussetzung war die Beharrlichkeit der Beamten Sattler und Mahler: Weil ihnen diese Vorgänge seltsam vorkommen mussten, haben sich sie sich gegen die streng hierarchische Struktur des BLKA gestellt. Ihrem Engagement ist es zu verdanken, dass dieser Skandal nicht unter den Teppich gekehrt werden konnte.

Abrechnungsbetrug durch Ärzte zu Lasten der Beihilfe: Söder sieht weiter tatenlos zu

Nachdem die Regierung bisher nicht deutlich machen konnte, mit welchen Maßnahmen sie
verhindern will bzw. in der Vergangenheit verhindert hat, dass die staatliche Beihilfe und damit Bayerns Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch systematischen Abrechnungsbetrug aufgrund von Verstößen gegen die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bei der Abrechnung von Laborleistungen in vielfacher Millionenhöhe geschädigt wurden bzw. werden, haben wir noch einmal nachgefragt.
Die Antwort gerät zu einer Bankrotterklärung des Finanzministers: Söder hat den Ernst der Lage immer noch nicht erkannt, Grund zur Eile scheint aus seiner Sicht nicht geboten.

Im Schneckentempo zur Digitalisierung
Söder kündigte zwar im Dezember an, dass sich eine extra eingerichtete Arbeitsgruppe im Finanzministerium darum kümmern soll, die Abrechnungsverfahren der Beihilfestellen weiter zu optimieren. Aber diese hat sich erst ganze dreimal getroffen, mit offenbar bescheidenen Ergebnissen. Denn unsere erneute Anfrage bringt u.a. ans Licht, dass Digitalisierung für die Beihilfestellen immer noch kaum erschlossenes „Neuland“ ist.
Die Beihilfesachbearbeitung wird erst seit Juli 2014 schrittweise digitalisiert. Und das, obwohl sich das bayerische Landesamt für Finanzen als „einer der federführenden IT-Dienstleister innerhalb der staatlichen Verwaltung in Bayern“ rühmt und insbesondere seine Beihilfeabrechnungssystem BayBAS hervorhebt. Doch derzeit werden noch nicht einmal die eingehenden Schriftstücke eingescannt bzw. digital aufbereitet (Antwort auf Frage 6.2., S. 8). Aber erst danach könnte überhaupt mit einer computergestützten Rechnungsprüfung begonnen werden.
Solange Söder nicht endlich nachrüsten lässt, ist es der Beihilfe praktisch unmöglich, ein Abrechnungsbetrugssystem wie das im Zusammenhang mit Speziallaborleistungen herauszufiltern.

Kritik des ORH wird weiter ignoriert
Der bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) stellte, unabhängig vom derzeit untersuchten Skandal, schon im Jahr 2008 fest, dass durch eine computergestützte Abrechnungsprüfung jährlich 20 bis 50 Millionen Euro bei der Beihilfe eingespart werden könnten.
Die bayerischen Beihilfestellen bemerkten sogar selber, und zwar ebenfalls im Jahr 2008, dass sie Abrechungsbetrügereien durch Ärzte hilflos ausgeliefert sind. Als sie damals vom BLKA über das Betrugssystem im Zusammenhang mit Speziallaborleistungen unterrichtet wurden, stellten sie fest, dass sie nichts unternehmen konnten, weil die Rechnungsbelege nicht eingescannt und sofort nach der Bearbeitung vernichtet oder zurückgegeben werden. Trotzdem hat man seitdem nichts veranlasst, um diese Missstände abzustellen. Im Gegenteil, nach Aussage von Finanzminister Söder fehlen den Beihilfestellen immer noch wirksame Recherchemöglichkeiten, um Betrugsversuche zu erkennen und abzuwenden. Eine Verbesserung könne, räumt er ein, erst nach der vollständigen Digitalisierung der Beihilfe erreicht werden. Rätselhaft bleibt, weshalb dies nicht sofort umgesetzt wurde oder Söder nicht wenigstens jetzt aufs Tempo drückt.
Auch 7 Jahre später ist nichts passiert und jährlich werden weiterhin Millionen Steuergelder zum Fenster rausgeschmissen.

Rückforderungen – nein danke!
Finanzminister Söder tut nicht nur nichts, damit es in Zukunft nicht zu weiteren Abrechnungsbetrügereien kommt. Nach wie vor werden auch keine Rückforderungsansprüche gegen betrügerische Ärztinnen und Ärzte gestellt, obwohl dies, anders als Söder vorschützt, selbstverständlich möglich wäre.
Im Dezember 2014 behauptete die Regierung noch: „Die Beihilfestellen haben gesetzlich auch keinerlei Befugnisse, dem Arzt gegenüber Beanstandungen oder Rückforderungen vorzunehmen.“ Aber diese Aussage ist falsch. So kann nach Art. 14 S. 4 BayBG der Dienstherr, hier also der bayerische Staat, Rückerstattungs- oder Schadensersatzansprüche aufgrund einer unrichtigen Abrechnung gegen eine Ärztin oder einen Arzt geltend machen, wenn er zu hohe Beilhilfeleistungen für seine Beihilfeberechtigten erbracht hat. Obwohl der Regierung dieser Passus nun auch bekannt ist, wird davon nach wie vor nicht Gebrauch gemacht. Der „bloße Hinweis einer Ermittlungsbehörde“ würde nicht ausreichen.
Was Söder unterschlägt: Die Behörden hätten diesem Hinweis nachgehen müssen. Die staatlichen Beihilfestellen wären nach dem Brief des BLKA verpflichtet gewesen, Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft München I zu beantragen. Dies taten einige privaten Krankenversicherungen und stellten, nach Erhalt der konkreten Daten, Rückforderungsansprüche. Dass dies versäumt wurde und weiterhin wird, schädigt den bayerischen Staat und damit seine Bürgerinnen und Bürger, finanziell in massivster Art und Weise. Betrügerische Ärzte wiederum sehen sich weiterhin ermutigt.

Rechnung mit einem Unbekannten
Nach Aussage des Finanzministeriums haben die Beihilfestellen bei privat Krankenversicherten keinen Zugang zu Datenbanken, mit denen sie die aktuelle fachliche Qualifikation approbierter Ärzte überprüfen könnten (Antwort auf Frage 4.1., S. 5-6). Zwar verfügt die Landesärztekammer über ein solches detailliertes Ärzteregister, in dem Facharztbezeichnung und Zusatzqualifikationen gespeichert werden. Aber das Bundesdatenschutzgesetz schließt aus, dass Beihilfestellen oder private Krankenkassen die für sie relevanten Daten dort routinemäßig abfragen. Dies könnte durch eine Gesetzesinitiative geändert werden, eine entsprechende Klausel müsste in die Meldeordnung aufgenommen werden.
Nichts hindert die Beihilfestellen allerdings daran, anhand der Daten, die ihnen zur Verfügung stehen, sofort ein eigenes Register anzulegen. Ihnen liegen die einschlägigen Daten vor, sie müssten sie nur nutzen. Sie erhalten die Abrechnungen der Ärztinnen und Ärzte und könnten daraus ziehen, was sie zu einer rechtssicheren Prüfung bräuchten (v.a. Facharztbezeichnung). In Sonderfällen, wie bei Fachärztinnen und -ärzten mit Zusatzqualifikationen für M-III-Spezialleistungen in ihrem Fachbereich, könnten sie nachfragen, ob die Leistung selbst in eigener Praxis erbracht wurde. So hat das beispielsweise eine Beihilfestelle in Nordrhein-Westfalen erfolgreich gemacht, wie die Recherchen der Süddeutschen Zeitung und des BR Magazins kontrovers belegen.

Kassenärztliche Vereinigung Bayern als Vorbild
Ein Beispiel könnte sich die staatliche Beihilfe auch an der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) nehmen. Diese arbeitet nach dem Umkehrschlussprinzip, sie geht nur bei Laborärzten davon aus, dass sie zur Erbringung aller Laborleistungen qualifiziert sind. Unterschieden wird im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), der die Grundlage für die Abrechnung von kassenärztlichen Leistungen darstellt, zwischen ambulanten Laborleistungen und speziellen Laborleistungen – wie auch in der GOÄ. Für die Erbringung von speziellen Laborleistungen muss die Ärztin oder der Arzt besondere Kenntnisse erworben haben, die im Rahmen der Aus- und Weiterbildung nicht an jeden standardmäßig vermittelt werden. Es wird also eine Genehmigung benötigt, die streng überprüft wird. Alle anderen müssen ihre Qualifikation durch Zeugnisse oder ggf. durch die Teilnahme an einem Kolloquium der KVB nachweisen. Die entsprechenden Genehmigungen werden in der Prüfroutine der KVB als sogenannte „Prüfregel“ hinterlegt. Bei der EDV-gestützten Rechnungsprüfung wird also die Qualifikation des Arztes standardmäßig abgeprüft. Damit ist ausgeschlossen, dass eine nicht genehmigte Laborleistung abgerechnet wird.

Irreführung: GOÄ steht nicht in rechtsfreiem Raum
Die Regierung behauptet absurderweise in ihrer Antwort nach wie vor, dass jeder approbierte Arzt nach der GOÄ grundsätzlich alle ärztlichen Leistungen erbringen könne, die darin aufgeführt werden. Das ist falsch! Die GOÄ steht nicht im rechtsfreien Raum! So setzt die in § 4 Abs. 2, S. 1 GOÄ geforderte fachliche Weisung des Arztes voraus, dass der Arzt selbst über eine entsprechende fachliche Qualifikation zur Erbringung der Leistung verfügt (Hess/Klakow-Franck „GOÄ“, S. 17).
Auch im privatärztlichen Bereich gilt selbstverständlich die sogenannte Facharztbindung. Eine Ärztin oder ein Arzt darf grundsätzlich nur in dem Gebiet tätig sein, dessen Bezeichnung sie oder er führen darf (Art. 34 Heilberufe- und Kammergesetz). „Die Gebietsdefinition bestimmt die Grenzen für die Ausübung der fachärztlichen Tätigkeit“ (§ 2 Abs. 2 Weiterbildungsordnung für bayerische Ärzte). Wenn in der entsprechenden Weiterbildungsordnung zur Erbringung bestimmter Leistungen spezielle Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten vorgeschrieben sind, sind diese selbstverständlich auch Voraussetzung für die Abrechnung dieser Leistungen nach der GOÄ (Brück/Klakow-Franck „Kommentar zur GOÄ“, S. 113/ Rn. 10).
Übersetzt bedeutet das: Ein Orthopäde kann keine Darmspiegelung abrechnen, da deren Durchführung in seiner Ausbildung nicht enthalten ist.
Ähnliche qualitative Anforderungen gelten selbstverständlich auch im Laborbereich. Zwar ist das Kapitel M der GOÄ („Laboratoriumsuntersuchungen“) grundsätzlich allen Arztgruppen zugänglich. Dies ändert aber nichts an dem immer geltenden berufsrechtlichen Gebot der Tätigkeitsbeschränkung auf ein Fachgebiet. Inwieweit eine Ärztin oder ein Arzt gebietsspezifische Laboratoriumsuntersuchungen erbringen und damit auch abrechnen darf, ist in der Richtlinie über den Inhalt der jeweiligen Weiterbildung geregelt. „Damit erfolgte eine Verknüpfung von Gebühren- und Weiterbildungsrecht und eine Konkretisierung des so genannten Facharztstandards für den Bereich der Speziallaborleistungen… Fehlt dem Arzt die nachgewiesenen Fachkunde, so entfällt demnach auch die Liquidationsmöglichkeit.“ (Brück/Klakow-Franck „Kommentar zur GOÄ“, S. 887/ Rn. 1).

Was muss die Beihilfe tun?
Mit ein bisschen Software könnte sie Qualifikationsnachweise für Speziallaborleistungen als Prüfregel einpflegen. Der bürokratische Aufwand wäre gering und in Anbetracht der Schadenshöhe sowie zum Schutz von Patienten und nicht betrügenden Ärzten auch gerechtfertigt.

Fernsehtipps und Leseempfehlung

Gestern zeigte ZDF frontal 21 einen Beitrag über den gescheiterten Deal zwischen Schottdorfs Anwalt Gauweiler und der Augsburger Staatsanwaltschaft. Recherchen von BR kontrovers (heute 21 Uhr) und der Süddeutschen Zeitung belegen, dass Beihilfestellen sehr wohl in der Lage sind, Abrechnungsbetrügereien auf die Spur zu kommen, anders als das bayerische Landesamt für Finanzen es vor dem Untersuchungsausschuss behauptet hatte.

Das BR Magazin quer berichtet morgen um 20.15 Uhr unter anderem über die umstrittene Befragung des Zeugen Sattler Anfang März.

“Pilotverfahren” als Sackgasse missbraucht

9.  und 10. Sitzung des Untersuchungsausschusses „Labor“

Die Befragung eines der Hauptzeugen des Untersuchungsausschusses „Labor“ ist nach zwei Tagen vorerst abgeschlossen. Stephan Sattler, ehemaliger Leiter der „SoKo Labor“ hat vor allem eines ganz deutlich gemacht: Die Konzentration auf das sogenannte Pilotverfahren war von Anfang an als Sackgasse angelegt, um das Betrugssystem im Zusammenhang mit der Abrechnung von Speziallaborleistungen und die Rechtslage zu verschleiern.

Klarer Ermittlungsauftrag der Soko
Die „SoKo Labor“ wurde Ende 2006 im Zuge der Ermittlungen gegen den von Schottdorf begünstigten, straffällig gewordenen Augsburger Staatsanwalt H. gegründet. Sie sollte den Nachweis führen, dass eine Vielzahl von Ärzten Speziallaborleistungen, die sie bei Schottdorf bezogen, betrügerisch abrechnete.
Der Ermittlungsauftrag war klar formuliert: Das betrügerische System, das dahinter steckte und diese flächendeckenden Betrügereien erst ermöglichte, sollte herausgearbeitet und möglichst abgestellt werden. Deshalb sollten bei ca. 20 Münchner Ärzten Durchsuchungen stattfinden, alle weiteren Verfahren aber zügig mit Strafbefehlen beendet werden.  Orientiert hat sich der sachleitende Staatsanwalt Harz hierbei an einem vergleichbaren Fall in Limburg an der Lahn. Dort führte Oberstaatsanwalt Badle von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ein Verfahren gegen Ärzte, die ebenfalls Geschäfte mit dem Labor Schottdorf gemacht hatten. Es ging auch da um den Vorwurf, dass diese Ärzte Speziallaborleistungen bei Schottdorf eingekauft und dann an die Patienten weiterverkauft hatten.

Einschätzung der Staatsanwaltschaft

Laut Aussage von Sattler gab es von Anfang an keinen Zweifel, dass es sich hierbei um strafbaren Abrechnungsbetrug handelte. Der sachleitende Staatsanwalt Harz (Staatsanwaltschaft München I) war sich seiner Sache sicher. Als Grundlage für diese Einschätzung dienten ihm erfolgreiche Verfahren in Regensburg, Hof und eben Limburg an der Lahn. Daran orientierten sich naturgemäß auch die unmittelbar für die Ermittlungen Verantwortlichen, der Leiter der Soko, Stephan Sattler und sein Stellvertreter Alois Schötz.

Die „Soko Labor“ informierte sich im Vorfeld der eigenen Ermittlungen über dieses Verfahren in Limburg an der Lahn und holte sich technischen Support. Mit diesem wurde es möglich, die ärztlichen Abrechnungen so aufzubereiten, dass Betrugsvarianten herausgefiltert werden konnten. Umfangreiche und teure Gutachten bestätigten die Verdachtslage vollumfänglich. Sie bewiesen auch, dass bestimmte Labore den Einsendeärzten „ein Bett bereitet“ hatten, so dass diese bequem an dem Betrugssystem teilhaben konnten.

Um wie viele Ärzte handelte es sich tatsächlich?  

Sattler stellte klar, wie es zu der in den Medien herumgeisternden Zahl von 10- bis 15 000 betroffenen Ärzten kam. Bei der Auswertung der EDV-Daten einer Abrechnungsfirma wurden tatsächlich bundesweit 10 000 bis 15 000 Ärzte herausgefiltert, die sich der in Frage stehenden Systematik bedienten. Diese Zahl war für die „SoKo Labor“ nicht zu stemmen. Staatsanwalt Harz wies an, sich nur auf Fälle zu konzentrieren, in denen der Schaden mehr als 500 € betrug. Auch dann blieben noch zu viele übrig. Deshalb hat man sich zunächst auf diejenigen Ärzte beschränkt, die einen Schaden von mehr als 2000 € verursacht hatten: Bundesweit blieben so ca. 3750 Ärzte übrig, in Bayern ca. 500, davon ca. 120 bis 130 in München.

Generalstaatsanwalt ordnet Kehrtwende an

Im Herbst 2007 kam dann die Kehrtwende. Staatsanwalt Harz teilte der „SoKo Labor“ mit, dass er nicht befugt sei, weitere Durchsuchungsbeschlüsse zu beantragen und die bereits genehmigten Durchsuchungen nicht durchgeführt werden dürften. Es handle sich um eine Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft München. Diese wolle ein Pilotverfahren zur „Klärung der Rechtslage“ durchführen. Für die LKA-Ermittler sei, so Sattler, diese Vorgehensweise absolut unverständlich gewesen, da sie viel Arbeit und Ressourcen in die Ermittlungen gesteckt hätten und die Rechtslage für sie von Anfang an klar war.

Die Klärung einer angeblich „unklaren Rechtslage“ wäre, so fragwürdig dieses Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaft auch sein mag, für sich genommen unproblematisch und lediglich unnötiger Zeitverlust. Allerdings nur für den Fall, wenn man – anders als dann die Staatsanwaltschaft Augsburg – Vorkehrungen getroffen hätte, damit alle anderen bereits ermittelten Fälle nicht in der Zwischenzeit verjähren.

Durch Konzentration auf Einzelfall gerät System außer Sicht

Eine weitere erhebliche negative Wirkung der „Konzentration“ auf ein Pilotverfahren aber war, dass durch die ausschließliche Bearbeitung eines Einzelfalls das Betrugssystem aus dem Blickfeld geraten musste – genauso wie alle anderen bereits ermittelten Betrügereien.

Zu diesem Zeitpunkt wurden bereits zehn Ärzte durchsucht. Hierbei stießen die Ermittler auch auf andere Betrugsvarianten, deren Strafbarkeit schon längst geklärt war. So z.B. der Modus „M III in LG“. Bei dieser Betrugsmethode forderten Ärzte sogenannte M III-Speziallaborleistungen bei Laborgemeinschaften an, die ausdrücklich nicht befugt sind, solche Leistungen zu erbringen. Auch eine kriminelle Zusammenarbeit zwischen Arzt und Patient kam des Öfteren vor: Dabei stellt der Arzt dem Patienten mit dessen Einverständnis eine Rechnung über eine ärztliche Leistung, die nie erbracht wurde. Sobald die Rechnung von der Beihilfestelle oder der privaten Krankenversicherung erstattet wurde, teilen sich Arzt und Patient den Ertrag. Zudem rückten noch andere Großlabore in den Fokus der Ermittler. Auch diese kamen durch die Konzentration auf das Pilotverfahren ungestraft davon.

Die SoKo musste dann die Asservate, die sie bei den zehn Durchsuchungen in München sichergestellt hatte und die die gleiche Vorgehensweise wie im Fall A. – also dem „Pilotverfahren“ – bewiesen, wieder an die betroffenen Ärzte herausgeben. Diese Vorgehensweise sei sogar für einige der Ärzte unverständlich gewesen, sie hätten wortwörtlich gefragt: „Was muss ich denn jetzt zahlen?“

Der eigentliche Skandal

Ende 2008 wurden dann alle Verfahren gegen Münchner Ärzte an die Staatsanwaltschaft Augsburg abgegeben. Diese teilte vor der Abgabe in einer Besprechung mit, dass sie die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft München I bezüglich des Einkaufs und Weiterverkaufs von Speziallaborleistungen nicht teile und plane, die Verfahren – trotz angeblichem „Pilotverfahren“ – einzustellen.

Nach der Aussage des Zeugen Sattler ist klar, dass die Ermittlungen in Sachen Abrechnungsbetrug und Schottdorf brutal und mit großer Dreistigkeit abgewürgt wurden. Deshalb ist für uns völlig unverständlich, warum sich sowohl CSU als auch SPD darauf konzentrierten, den Zeugen Sattler in schlechtem Licht erscheinen zu lassen, statt seinen Hinweisen nachzugehen.

Fakt ist: Die „SoKo Labor“ hat mit großem Aufwand und detailliert ermittelt, dass Tausende Ärzte und etliche Großlabore systematisch ihre Patientinnen und Patienten viele Jahre betrogen haben, aber die Staatsanwaltschaft hat sich auf Weisung von oben nur auf ein einziges Verfahren konzentriert und alle anderen fallen lassen. Damit ist das Betrugssystem rund um die Abrechnung von Speziallaborleistungen aus dem Blickfeld geraten und viele betrügerische Ärzte sind straflos davongekommen.

Abrechnungsbetrug: Staatliche Beihilfe sieht weiter weg

8. Sitzung des Untersuchungsausschusses „Labor“

Die gestrige Botschaft an alle betrügerisch abrechnenden Ärzte: Macht einfach weiter so, euch kann niemand auf die Schliche kommen – zumindest niemand von den Beihilfestellen des Landesamtes für Finanzen (LfF). Nach wie vor haben die staatlichen Beihilfestellen nichts unternommen, um diese Abrechnungsbetrugsmethode zu bekämpfen und sie haben es auch in Zukunft nicht vor. Steuergelder werden munter weiter verschwendet.
Die Sachbearbeiter des LfF können an den Rechnungen nicht erkennen, wenn ein Arzt die Leistung nicht selbst erbracht hat. Allerdings gäbe es verschiedene bewährte Möglichkeiten, zu erkennen, ob ein Arzt die Leistung überhaupt erbringen konnte. So prüft die KVB sehr wohl nach, ob ein Arzt überhaupt die entsprechende Qualifikation hat, Laborleistungen zu erbringen und abzurechnen.

Wegschauen mit System

Im Fall des wegen Abrechnungsbetrugs verurteilten Arztes aus dem sogenannten „Pilotverfahren“ wurde das LfF tatsächlich auch selber tätig. In die Abrechnungssoftware wurde eine Warnung eingebaut, dass man in diesem Falle genauer nachprüfen müsse. Dennoch sind die Beihilfestellen nach Erhalt des Briefes der „SoKo Labor“ im Jahr 2008 nicht auf die Idee gekommen, Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft München I einzufordern. Danach hätten sie zumindest diejenigen Ärzte herausfiltern können, bei denen das LKA schon ausermittelt hatte, dass sie sich der betrügerischen Abrechungsmethode bedienten. Wenigstens in diesen Fällen hätte die Beihilfe einen Nachweis fordern können, dass die abrechnenden Ärzte eine entsprechende Weiterbildung oder die nötigen Räumlichkeiten und Geräte haben, um Speziallaborleistungen zu erbringen.
Derartige Ärzteregister gibt es bei der staatlichen Beihilfe bis heute nicht. Als einzige „Konsequenz“ will sie künftig die Arztrechnungen länger aufbewahren. Leider bringt das auch nichts, denn aus ihnen ist ja, nach eigener Aussage des LfF, kein Betrug erkennbar.

CSU will’s nicht wissen

Nach Meinung der CSU- Fraktion ist der Beihilfeberechtigte selbst schuld. Er müsse schließlich die Rechnung überprüfen, bevor er sie an die Beihilfestelle weiterleitet und steht dann für deren Richtigkeit gerade. Dass allerdings der Patient derzeit selber nicht erkennen kann, wenn der Arzt Leistungen in Rechnung stellt, die er nicht erbracht hat, hat der Untersuchungsausschuss längst hinreichend geklärt, müsste also auch den CSU-Abgeordneten klar sein. Offenbar will auch die CSU weiter wegsehen, wenn Staat und Beamtenschaft durch Abrechnungsbetrug geschädigt werden.
Absurdester Vorschlag in der Sitzung, vom Präsident des Landesamtes für Finanzen, Klaus Herzog, selbst: Die GOÄ-Änderung von 1996 abschaffen, dann würden sich alle Probleme wie von selbst lösen. Ärzte könnten wieder von „Subunternehmern“ erbrachte Leistungen selbst abrechnen. Schließlich hätten die Beihilfestellen genau so viel gezahlt, wenn die Rechnung nicht vom Einsendearzt, sondern vom Labor gestellt worden wäre.

Realer Schaden für Patienten

Genau das aber stellt bereits die damalige amtliche Begründung zur Änderung der GOÄ (Bundesrat, Drucksache 211/94) in Zweifel: „Sämtliche übrige Leistungen (Speziallabor) können künftig nur noch von dem mit der Durchführung beauftragten Arzt abgerechnet werden. Damit entfällt in einem weiten Bereich ein Vergütungsanreiz für die sogenannte Selbstzuweisung von Laborleistungen, durch die eine Mengenausweitung begünstigt wurde.“ (S. 91). Eine neue Regelung war damals dringend notwendig, denn insbesondere wegen der sonst ungebremsten Mengenausweitung rechnete der Gesetzgeber damals mit einem Anstieg der Ausgaben im Gesundheitsbereich um 5 bis 10 % jährlich.
Dies geht und ging zu Lasten der Patienten, die sich nicht sicher sein können, ob ihnen Blut abgezapft wird, weil der Arzt vermutet, dass sie ernstlich erkrankt sind oder wirtschaftliche Interessen dahinter stehen. Durch das Unterlaufen dieser GOÄ-Regelung durch eine Vielzahl von Ärzten und das Nichthandeln der privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen müssen wir davon ausgehen, dass es weiterhin zu medizinisch ungerechtfertigten Mengenausweitungen kommt und damit zu einem realen Schaden.

Finanzminister Söder verantwortlich für Verschwendung von bis zu 300 Millionen Euro

Keine Konsequenzen nach ORH-Kritik von 2008

Palais_Leuchtenberg

Bayerisches Finanzministerium

Letzte Woche haben wir noch einmal nachgehakt und eine Anfrage zum Plenum gestellt. Wir wollten wissen, was die Beihilfestellen des Freistaates Bayern getan haben, nachdem die „SoKo Labor“ sie im Jahr 2008 über ein „Großermittlungsverfahren gegen den Laborkonzern Schottdorf“ informiert hatte.
Die Antwort des bayerischen Finanzministers ist so dürftig wie blamabel. Das Landesamt für Finanzen habe auf den Brief der „SoKo Labor“ geantwortet, dass zu den gestellten Fragen keine Erkenntnisse vorliegen. Akteneinsicht, die einige private Krankenversicherungen einforderten, wurde nicht beantragt. Es folgt noch der Hinweis, dass das Landesamt eine reine Abrechnungsstelle sei und lediglich prüft, ob die gestellte Rechnung den Gebührenordnungen entspricht und nach den Vorgaben des Beihilferechtes erstattungsfähig ist.
Genau das aber ist der springende Punkt: Denn die in Frage stehenden Rechnungen entsprachen genau nicht der Gebührenordnung für Ärzte und waren damit nicht erstattungsfähig. Ein Arzt darf nur selbst erbrachte oder unter seiner fachlichen Weisung erbrachte Leistungen abrechnen. Gegen diese Vorschrift verstießen die sogenannten Einsendeärzte massenhaft, in dem sie von Laborunternehmen erbrachte Leistungen in die eigene Tasche wirtschafteten.
Finanzminister Söder ist uns deshalb noch eine Antwort schuldig, wie seine Behörde dem gesetzlichen Auftrag, die Erstattungsfähigkeit zu prüfen, nachkommt bzw. warum er nicht dafür sorgt, dass die das tun und etwa auch Rückforderungen an die betrügerischen Ärzte gestellt werden. Söder sieht seit Jahren zu, wie Steuergelder in Höhe von Hunderten von Millionen illegal vereinnahmt und somit veruntreut werden. Das ist der eigentliche Skandal!
ORH hat bereits 2008 Abrechnungssystem der staatlichen Beihilfestellen gerügt
Als Grund, warum das Landesamt seinem Prüfauftrag in keinster Weise nachgekommen ist oder nachkommen konnte, wurde bereits im Jahr 2008 vom bayerischen Obersten Rechnungshof (ORH) gerügt: Die Belegerfassung und -prüfung erfolge weitgehend ohne technische Hilfe, zudem fehle es an medizinischem Fachpersonal zur Beurteilung medizinischer Fragestellungen. Damals hat der ORH dringend empfohlen, eine spezielle Software zur Prüfung gebührenrechtlicher Regelwerke und Arzneimittel anzuschaffen und medizinisches Fachpersonal zu beschäftigen. Ansonsten sei es nicht möglich, sicherzustellen, dass nur medizinisch notwendige und angemessene Kosten erstattet werden. Dadurch könnten jährlich 20 bis 50 Millionen Euro eingespart werden.
Das bayerische Finanzministerium teilte zwar grundsätzlich die Auffassung des ORH, passiert ist dennoch wenig bis gar nichts. Das Landesamt für Finanzen ist, nach eigener Auskunft, immer noch nicht in der Lage, falsch gestellte Rechnungen zu erkennen. Offensichtlich wurde nach dem Bericht des ORH weder in eine geeignete Prüfsoftware investiert, noch entsprechendes Fachpersonal angestellt.
Dies ist also kein Versagen einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern ein Versagen des bayerischen Finanzministeriums und damit des Finanzministers. Durch dessen Untätigkeit entstand für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler seit 2008 bis heute ein geschätzter Schaden von bis zu 300 Millionen Euro.
Auch die Augsburger Allgemeine berichtet zu diesem Thema.