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Freispruch für Schottdorf im „Konzernverfahren“

Herr und Frau Schottdorf wurden gestern im sogenannten „Konzernverfahren“ freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Augsburg warf Schottdorfs vor, ein Netzwerk von scheinselbstständigen Außenlaboren aufgebaut und sich damit des Abrechnungsbetruges strafbar gemacht zu haben, konnte die Vorwürfe aber nicht überzeugend begründen. Die zuständige Kammer des Landgerichtes Augsburg erteilte ihr deshalb eine deutliche Abfuhr. In der Urteilsbegründung kritisierte Richterin Susanne Riedel- Mitterwieser die Arbeit der Staatsanwaltschaft massiv. Sie ließ aber auch kein gutes Haar an den juristischen Abteilungen der betroffenen kassenärztlichen Vereinigungen. Selbst diese seien nicht in der Lage gewesen, die undurchsichtigen und komplizierten Regelungen, die hier einschlägig waren, vollends zu durchschauen.  Der Vorwurf richtet sich also auch gegen die Gesundheitspolitik, die mit ihrer Gesetzgebung zum einen für Rechtsunsicherheit sorgt und es zum anderen „gewieften Experten“ von Schottdorfs möglich macht, mit der Gesundheit von Menschen auf Kosten der Beitrags- und Steuerzahlerinnen und –zahlern viel Geld verdienen zu können. Offenbar stieß der „gewiefteste“ Gesundheitsunternehmer Schottdorf in diesem Fall nicht gerade auf die gewiefteste Staatanwaltschaft.

Bilanz: Ein Jahr Untersuchungsausschuss Schottdorf

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Vorwürfe gegen bayerische Behörden erhärtet
Vor gut einem Jahr haben Grüne und Freie Wähler den Untersuchungsausschuss „Labor“ durchgesetzt. Unser Ziel war und ist, nicht nur die dubiosen Vorgänge bei der Staatsanwaltschaft, sondern auch den gesundheitspolitischen Rahmen unter die Lupe zu nehmen. Dabei wurde schon in den ersten Befragungen deutlich, dass die Ausschussmehrheit aus CSU und SPD kein Interesse an der Aufklärung des gesundheitspolitischen Skandals hat. Aber auch bei der Untersuchung des Justizskandals lief der Ausschuss mehrheitlich Gefahr, sich in Belanglosem zu verlieren bzw. den Wald vor lauter Bäumen nicht zu sehen.
Anfangs gab es immer wieder Ansätze, die Befragungen zu behindern. Einerseits versuchten CSU und SPD z.B. die Zulässigkeit von Fragen zu bestreiten, andererseits haben sie Zeugen unfair behandelt. Insbesondere den ersten Zeugen aus der SoKo, Stefan Sattler haben CSU und SPD versucht einzuschüchtern und sogar mit falschen Behauptungen unter Druck zu setzen.
Der CSUler und Ex-Staatsanwalt Reichhardt hat sich besonders übel hervorgetan. Jüngst hat ihn die Staatsanwaltschaft damit davonkommen lassen, denn er war, scheint’s, nicht fähig, einen Durchsuchungsbeschluss zu lesen. Dummheit schützt da offenbar vor Strafe. Es war ja bereits vorher höchst unwahrscheinlich, dass er als Ex-Kollege der Augsburger Staatsanwälte über deren Handeln unvoreingenommen urteilen kann. Wenn er noch einen Rest Selbstachtung hat, sollte er schleunigst seinen Hut nehmen.

Sackgasse SoKo-interne Streitereien
Nach diesem für CSU und SPD blamablen Exzess hat die CSU die Strategie offenbar geändert: Statt die Befragungen durch beständige Nadelstiche zu zermürben, setzen sie jetzt – wiederum in Einklang mit der SPD – auf Ermüdungstaktik nach dem Motto „Je langweiliger und abseitiger die Fragen, desto zielführender“. Sie haben sich vor allem mit für den Untersuchungsauftrag Nebensächlichem wie Streitereien innerhalb der SoKo oder, besonders skurril, der sogenannten Maulwurfsuche beschäftigt.
Dabei waren sowohl die eifrige „Maulwurf“-Suche wie das Wühlen nach Zerwürfnissen ohne jeden Belang für unseren Untersuchungsauftrag. Denn beides spielte letztlich keine Rolle für die Ermittlungsergebnisse. Die gründliche Arbeit der „SoKo Labor“ wurde durchwegs gelobt, sowohl BLKA intern als auch von der Staatsanwaltschaft. Umso frustrierender war der Ausgang der Verfahren für alle Ermittlerinnen und Ermittler. Ihre ausermittelten Fälle wurden von der Staatsanwaltschaft Augsburg „auf Halde“ gelegt und lösten sich später in Luft auf. Dabei hatten sich diese hunderte von Ärztinnen und Ärzte genauso strafbar gemacht wie der „Pilotarzt“, der zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt wurde.
Sattler und Mahler, die den Skandal hartnäckig an die Öffentlichkeit gebracht haben und dafür bis heute gemaßregelt und diskreditiert werden, wurden in den Befragungen und den Akten als fachlich kompetente und buchstäblich ausgezeichnete Ermittler bezeichnet – selbst von solchen Vorgesetzten, die ihre Unfähigkeit, den Skandal „ad acta zu legen“, missbilligten. Deshalb ist der schäbige Versuch von CSU und SPD, diese vermeintlichen Kronzeugen zu diskreditieren, zum Glück gescheitert. Ein ausgemachter Justizskandal wie dieser wird nicht kleiner, wenn man kritische Beamte schlecht zu machen sucht und ihre Einwände kleinredet. Denn das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Bemühungen bleibt in jedem Fall gleich erbärmlich. Umgekehrt taugten die beiden Polizisten ohnehin nicht zu „Kronzeugen“, weil sie zu weit weg vom politischen Entscheidungszentrum waren.

Politischer Einfluss? Suche an der falschen Stelle
Sich mit Nebensächlichem abzugeben, fiel manchem vielleicht auch deshalb so leicht, weil sich bei der Einvernahme der SoKo- bzw. LKA-Beamten relativ schnell herausgestellt hat: Die wichtigste Frage des Untersuchungsausschusses, die Frage nach den Gründen für diese skandalösen Entscheidungen und eventueller politischer Einflussnahme, lässt sich auf dieser Ebene überhaupt nicht klären. Wer hier sucht, sucht am falschen Ort.
Je mehr Zeugen wir befragten, desto deutlicher wurde: Alle Leitentscheidungen wurden auf Ebene der Generalstaatsanwaltschaft bzw. dann der Augsburger Staatsanwaltschaft getroffen, unter noch zu klärender Rücksprache mit dem Justizministerium. Selbst über die Anzeigen gegen SoKo-Beamte bzw. den Journalisten Denk durch die Anwälte Schottdorfs, durch Gauweiler und Konsorten, entschied ausschließlich die Staatsanwaltschaft, offenbar immer in Rücksprache mit der Generalstaatsanwaltschaft.
Der frühere Abteilungsleiter Geißdörfer nannte es „ungewöhnlich“, dass der sachleitende Staatsanwalt ständig bei der Generalstaatsanwaltschaft „auflaufen“ und um Erlaubnis für weitere Ermittlungsschritte fragen musste. Der Schwerpunkt der Ermittlungen und die Entscheidungshoheit seien wohl nicht bei der eigentlich zuständigen Dienststelle gelegen. Die Generalstaatsanwaltschaft hat entschieden, die Staatsanwaltschaft München I ein „Pilotverfahren“ durchführen und trotzdem die Augsburger Staatsanwaltschaft sämtliche übrigen Ermittlungen einstellen bzw. verjähren zu lassen.
Dafür findet sich bis heute kein stichhaltiges juristisches Argument. Schon die Behauptung, es sei „strittig“ oder „rechtlich ungeklärt“, ob es sich bei den gesetzwidrigen Falschabrechnungen um Betrug handele, war höchst fragwürdig. Denn faktisch gab es daran keinerlei Zweifel. Im Gegenteil gab es bereits eine Vielzahl von entsprechenden Entscheidungen, aber kein einziges gegenläufiges Urteil. Es gab noch nicht mal einen Widerspruch betrügerischer Ärzte: Sämtliche bekannten Strafbefehle oder Urteile wurden von den erwischten Betrügern sang- und klanglos akzeptiert. Für die Leitentscheidungen kann es also nur sachfremde Gründe geben.

Gesundheitspolitischer Skandal
In den Befragungen sind die Umrisse eines Milliarden-schweren gesundheitspolitischen Skandals sichtbar geworden. Das Abrechnungsbetrugssystem im Zusammenhang mit Speziallaborleistungen wurde von der Selbstorganisation der Ärzte und der Gesundheitspolitik jahrzehntelang geduldet, weil niemand, auch nicht die privaten Krankenkassen, die Berufs- oder die Finanzaufsicht, in dieses Wespennest stechen wollte. Dabei werden Patientinnen und Patienten, Krankenversicherungen und Steuerzahler massiv geschädigt. So zahlen z.B. Privatversicherte im Schnitt bis zu fünfmal so viel für Laborleistungen wie gesetzlich Versicherte. Nach wie vor besteht ein Anreiz zu Mengenausweitungen, also zu unnötigen oder in der Folge gar gesundheitsschädlichen Untersuchungen. Unsere schriftlichen Anfragen haben ergeben, dass es weiterhin zu Abrechnungsbetrügereien kommt, und zwar auch bei Speziallaborleistungen. Offensichtlich fehlt es nach wie vor an einer abschreckenden Wirkung bzw. an geeigneten Prüfverfahren, die Falschabrechnungen zuverlässig zu Tage fördern. Bis heute wird tatenlos hingenommen, dass die Rechnung eines Arztes weder für Patientinnen und Patienten noch für die Beihilfestelle transparent ist.

Untätigkeit im Hause Söder
Die staatlichen Beihilfestellen und der Finanzminister interessieren sich bis heute nicht für diese Betrügereien. Dabei hat der ORH bereits 2008 das Abrechnungssystem der staatlichen Beihilfestellen gerügt und u.a. dringend empfohlen, eine spezielle Software zur Prüfung gebührenrechtlicher Regelwerke anzuschaffen. So könnten jährlich 20 bis 50 Millionen Euro eingespart werden. Das bayerische Finanzministerium teilte zwar grundsätzlich die Auffassung des ORH, passiert ist dennoch wenig bis gar nichts.
Das Landesamt für Finanzen ist, nach eigener Auskunft, immer noch nicht in der Lage, falsch gestellte Rechnungen zu erkennen. Die Beihilfesachbearbeitung wird erst seit Juli 2014 schrittweise digitalisiert. Lustigerweise rühmt sich das bayerische Landesamt für Finanzen als „einer der federführenden IT-Dienstleister innerhalb der staatlichen Verwaltung in Bayern“. Doch derzeit werden noch nicht einmal die eingehenden Schriftstücke digital aufbereitet. Erst danach könnte ja mit einer computergestützten Rechnungsprüfung begonnen werden.

LKA: Gute Arbeit, schlechter Stil
Das Bild, das die SoKo bzw. das LKA abgegeben haben, ist zwiespältig: Man hat zwar sehr gute Ermittlungsarbeit geleistet, aber andererseits sind wir auf Anzeichen einer miserablen Führungskultur gestoßen. Außerdem hätte man – trotz oder gerade wegen des Ausfalls der Staatsanwaltschaft – im Rahmen polizeilicher Präventionsmaßnahmen die Berufsaufsicht über die systematischen und andauernden Betrugsfälle informieren müssen.
Sicher ist: An der Polizei lag es nicht, dass ein ganzes Betrugssystem unter den Teppich gekehrt wurde und tausende Betrügerinnen und Betrüger straffrei davonkamen. Selbst die damaligen Dezernatsleiter Egger und Sachgebietsleiter Boxleiter wurden von der Einstellung der Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Augsburg im Januar 2009 „gelinde gesagt überrascht“. Denn die Augsburger kannten damals die Akten noch gar nicht, auch die Anklageschrift im Pilotverfahren gegen Dr. A war nicht fertig. Umso perplexer waren die Beamten, als sie durch Umwege von den Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft Augsburg erfuhren. Jahrelange fundierte und äußerst umfangreiche Ermittlungsarbeit löste sich mit einem Schlag in Luft auf. Zudem wurden, trotz verschiedener Voraussetzungen, auch andere Betrugsvarianten in einem Aufwasch mit eingestellt.
Aber trotz aller Beteuerungen des BLKA, eine moderne Führungskultur zu leben, drängt sich der gegenteilige Eindruck auf. Vizepräsidentin Petra Sandles sprach beispielsweise davon, dass Sattler vom Posten des SoKo- Leiters „befreit“ werden musste, um ihn zu entlasten, allerdings ohne dass vorher mit ihm darüber gesprochen wird. Es fallen Äußerungen wie: Manche Beamte seien Diamanten, die noch geschliffen werden müssen und das Schleifen tue eben manchmal weh. Vorwürfe werden schlampig geprüft, immer wieder rückt man nur mit Halbwahrheiten heraus.
Einzelne Chefs in der alten wie in der derzeitigen Führung haben durchaus gezeigt, wie moderne Personalpolitik aussieht: Sie haben auch bei schwierigen oder umstrittenen Entscheidungen frühzeitig das Gespräch mit den Betroffenen bzw. Beteiligten gesucht und konnten so Vertrauen aufbauen. Aber sie sind leider die Ausnahme geblieben.
Eine wenig demokratische, wenig kooperative und intransparente Führungskultur im BLKA trug maßgeblich dazu bei, die ohnehin kritischen Ermittler in ihren Erfahrungen zu bestärken, dass im Fall Schottdorf etwas nicht mit rechten Dingen zuging – und in dem falschen Eindruck, dass ihre Führung darin verwickelt war.

Offene Fragen
Die wichtigsten Fragen sind noch offen, weil sie auf Ebene abhängiger Ermittlungsbehörden auch nicht zu klären waren:
–    Warum haben die Justizbehörden so lange an ihrer überholten Rechtsauffassung festgehalten, es sei kein materieller Schaden entstanden und deshalb niemand betrogen worden?
–    Warum haben sie keine Vorkehrungen für den Fall eines erfolgreichen Ausgangs des „Pilotverfahrens“ getroffen und Tausende betrügerischer Ärzte ungeahndet davonkommen lassen?

–    Wie waren die Generalstaatsanwaltschaft und die Justizministerin jeweils in diese Entscheidungen eingebunden?
Nach der Sommerpause beginnen wir mit der Befragung der Staatsanwälte.

Erste Konsequenzen ziehen!
Ohne den Bericht des Untersuchungsausschusses an den Landtag vorwegzunehmen, lässt sich auflisten, was die Verantwortlichen in ihrer eigenen Zuständigkeit sofort umsetzen können:

1.    Söder muss die Defizite bei der Beihilfe korrigieren:
Der Finanzminister muss die staatlichen Beihilfestellen in die Lage versetzen, dass sie routinemäßig prüfen können, ob ein Arzt die Rechnung entsprechend seiner Qualifikation überhaupt stellen durfte. Die KVB prüft seit 1984, ob ein Arzt über die entsprechenden Zeugnisse oder Zertifikate über Weiterbildungsmaßnahmen verfügt, speichert dies in einem Arztregister und führt sogar eine Gegenprüfung durch. Nichts hindert die Beihilfestellen daran, mit entsprechender Software sofort ein eigenes Register anzulegen. In Sonderfällen, wie bei Fachärztinnen und -ärzten mit Zusatzqualifikationen für M-III-Spezialleistungen in ihrem Fachbereich, könnten sie dem Beispiel einer Beihilfestelle in Nordrhein-Westfalen folgen und nachfragen, ob die Leistung selbst in eigener Praxis erbracht wurde.

2.    Staatsregierung muss auf Bundesebene gesundheitspolitische Konsequenzen fordern:
Die Staatsregierung muss sich bei der anstehenden Gesundheitsreform dafür einsetzen, dass bestehende Ungleichgewichte im Gesundheitssystem, also etwa teilweise Unterfinanzierungen einzelner medizinischer Leistungen nachgebessert werden. Denn dadurch wird eine Art „Quersubventionierung“, sprich: Abrechnungsbetrug begünstigt und zum Teil gar stillschweigend geduldet.
Arztrechnungen müssen transparent sein, d.h. an die Patientinnen und Patienten gestellt und zwar so, dass diese sie verstehen und nachprüfen können. Für die Behandelten wie für die Kostenträger muss auf Anhieb erkennbar sein, ob eine Arztrechnung den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entspricht.

3.    Regierung muss Voraussetzungen konsequenter strafrechtlicher Verfolgung schaffen:
Es braucht keine gesetzliche Änderung in der GOÄ, um Abrechnungsbetrug bei Laborleistungen besser in den Griff zu bekommen. Seit 1996 ist klar geregelt, dass nur Leistungen abgerechnet werden dürfen, die man selbst erbracht hat oder die unter der eigenen fachlichen Weisung erbracht wurden. Staatsanwaltschaften und Polizei müssen entsprechend eingewiesen und personell ausreichend dafür ausgestattet werden.

4.    Das Gesundheitsministerium muss konsequente berufsrechtliche Verfolgung fordern:
Einem Verdacht auf Abrechnungsbetrug muss von den Privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen konsequent nachgegangen, Rückforderungen müssen konsequent gestellt und auch eingetrieben werden. Die Berufsaufsichtsbehörden sind aufzufordern, konsequent von ihren disziplinarrechtlichen Möglichkeiten Gebrauch zu machen.

Wesentliche Teile des Schottdorf Verfahrens unter den Teppich gekehrt

Im März 2008 wurde ein großer Teil des Schottdorf- Verfahrens, das sogenannte „Konzernverfahren“, abgetrennt und an die Staatsanwaltschaft Augsburg abgegeben. Im Laufe dieser Sitzung stellte sich heraus, dass wesentliche Teile dieses Komplexes nicht zur Anklage gebracht wurden. Das „Konzernverfahren“ bestand ursprünglich aus vier Teilen. Vor Gericht verhandelt wird aber nur (a) der Vorwurf, dass Laborärztinnen und Laborärzte in externen Außenlaboren in ganz Deutschland nicht selbstständig arbeiteten, sondern Angestellte einer der Schottdorf- Firmen waren. Dadurch wurde eine Honorarabstaffelung der Kassenärztlichen Vereinigungen in betrügerische Absicht umgangen. Vermuteter Schaden allein in diesem Teilkomplex: 90 Millionen Euro. Diesmal zulasten der kassenärztlichen Vereinigungen und damit auch der gesetzlich Versicherten. Dieses Verfahren wurde von der Wirtschaftskriminalitätsabteilung des BLKA ab Sommer 2008 ausermittelt und letztlich im Jahr 2012 zur Anklage gebracht. Verhandlungstermine sind jedoch immer noch keine angesetzt.

Weitere Vorwürfe waren, dass (b) Laborleistungen unter mangelnder ärztlicher Aufsicht erbracht werden, und, dass (c) Ärztinnen und Ärzte Untersuchungen abrechnen, die sie nicht selbst, sondern das Labor Schottdorf, durchgeführt hat. Sie sind offenbar nicht Bestandteil der aktuellen Klage.
Dazu kam noch (d) der Scheinselbstständigkeitsverdacht, dass die Ärztinnen und Ärzte, die in der Gemeinschaftspraxis Schottdorf in Augsburg tätig waren, keine selbstständigen Gesellschafter, sondern ebenfalls abhängig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren. Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht hätten diesen niemals Honorare ausbezahlt werden dürfen. Entstandener Schaden mind. 159 Millionen Euro. Auch darum wird es in dem anstehenden Verfahren in Augsburg nicht gehen. Was aus diesem Vorwurf wurde, ist dringend zu prüfen.

Betrug in Laborgemeinschaften: In einem Aufwasch „abgearbeitet“
Deutlich wurde auch, dass mit der Einstellung der M III/ M IV- Abrechnungsbetrügereien, völlig andere Tatvarianten mit großem eigenem Schadensvolumen in einen Topf geworfen wurden. So wurden bei der Durchsuchung von Speziallaboren in Bochum Laborkarten gefunden, die (e) den Verdacht erhärteten, dass M III- Speziallaborleistungen in Laborgemeinschaften erbracht werden, der sogenannte „M III in LG- Modus“. Auch dies ist illegal. Die Staatsanwaltschaft Augsburg, die zu diesem Zeitpunkt bereits einen großen Teil der Verfahren übernommen hatte, verzichtete auf die Beantragung der Beschlagnahme. Die Laborkarten mussten wieder herausgegeben werden und wurden umgehend vernichtet. Ein Tatnachweis wurde damit unmöglich. Die Betrugsvariante „M III in LG“ wurde letztlich in einem Aufwasch mit den M III/ M IV- Abrechnungsbetrügereien Anfang 2009 von der Staatsanwaltschaft Augsburg eingestellt, obwohl die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen waren. Auch dem Verdacht (f), dass das Labor Schottdorf in anderen spezialisierteren Laboren Leistungen eingekauft und selbst als eigene Leistungen abgerechnet hat, wurde nicht weiter nachgegangen. In vielen Fällen standen noch Gutachten aus. Diese konnten aber nach der Einstellung der Fälle durch die Staatsanwaltschaft Augsburg nicht mehr ausgewertet werden. Die Beweismittel mussten zurückgegeben werden. Eine Verfolgung war damit auch nach dem BGH- Urteil im Jahr 2012 nicht möglich.

Viele Hinweise auf Eingriffe „von oben“
Auch wenn einige SoKo- Mitglieder sich nicht in den Ermittlungen behindert fühlten, wird immer klarer, dass es gravierende, richtungsweisende Eingriffe dennoch gab. Eingriffe erfolgten „von oben“ vor allem auf Ebene der Staatsanwaltschaften. Die SoKo spürte sie jeweils nur mittelbar, beispielsweise durch eine Reduzierung der SoKo- Mitglieder oder den Führungswechsel. Je nachdem, wie sehr die einzelnen Ermittlerinnen und Ermittler über die eigene Arbeit hinaus generell an polizeilicher Aufklärung eines weit um sich greifenden Betrugssystems interessiert waren, nahmen sie diese wahr und versuchten sich zu wehren. Ein ehemaliges SoKo- Mitglied und Ermittler im Bereich organisierte Kriminalität, dem sehr wohl seltsame Vorgänge aufgefallen waren, antwortete bezeichnend auf die Frage, warum er nicht nachrecherchiert hat, ob an den Gerüchten was dran wäre: „Ich bin einfach nicht so ein neugieriger Typ.“

Fokussierung dringend erforderlich
Trotz des enormen Volumens des auf den Schottdorfkonzern konzentrierten Skandals, geht es vielen CSU- und SPD- Ausschussmitgliedern immer noch nur darum, auch die letzten Nuancen der Streitereien der „SoKo- Labor“ auszuleuchten. Dabei sind diese letztlich irrelevant für die Aufklärung des Skandals. Im Fokus des Untersuchungsausschusses „Labor“ muss nach wie vor das Bemühen stehen, aufzuklären, warum Abrechnungsbetrügereien in Höhe von Hunderten Millionen Euro nicht geahndet wurden.

Abrechnungsbetrug durch Ärzte zu Lasten der Beihilfe: Söder sieht weiter tatenlos zu

Nachdem die Regierung bisher nicht deutlich machen konnte, mit welchen Maßnahmen sie
verhindern will bzw. in der Vergangenheit verhindert hat, dass die staatliche Beihilfe und damit Bayerns Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch systematischen Abrechnungsbetrug aufgrund von Verstößen gegen die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bei der Abrechnung von Laborleistungen in vielfacher Millionenhöhe geschädigt wurden bzw. werden, haben wir noch einmal nachgefragt.
Die Antwort gerät zu einer Bankrotterklärung des Finanzministers: Söder hat den Ernst der Lage immer noch nicht erkannt, Grund zur Eile scheint aus seiner Sicht nicht geboten.

Im Schneckentempo zur Digitalisierung
Söder kündigte zwar im Dezember an, dass sich eine extra eingerichtete Arbeitsgruppe im Finanzministerium darum kümmern soll, die Abrechnungsverfahren der Beihilfestellen weiter zu optimieren. Aber diese hat sich erst ganze dreimal getroffen, mit offenbar bescheidenen Ergebnissen. Denn unsere erneute Anfrage bringt u.a. ans Licht, dass Digitalisierung für die Beihilfestellen immer noch kaum erschlossenes „Neuland“ ist.
Die Beihilfesachbearbeitung wird erst seit Juli 2014 schrittweise digitalisiert. Und das, obwohl sich das bayerische Landesamt für Finanzen als „einer der federführenden IT-Dienstleister innerhalb der staatlichen Verwaltung in Bayern“ rühmt und insbesondere seine Beihilfeabrechnungssystem BayBAS hervorhebt. Doch derzeit werden noch nicht einmal die eingehenden Schriftstücke eingescannt bzw. digital aufbereitet (Antwort auf Frage 6.2., S. 8). Aber erst danach könnte überhaupt mit einer computergestützten Rechnungsprüfung begonnen werden.
Solange Söder nicht endlich nachrüsten lässt, ist es der Beihilfe praktisch unmöglich, ein Abrechnungsbetrugssystem wie das im Zusammenhang mit Speziallaborleistungen herauszufiltern.

Kritik des ORH wird weiter ignoriert
Der bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) stellte, unabhängig vom derzeit untersuchten Skandal, schon im Jahr 2008 fest, dass durch eine computergestützte Abrechnungsprüfung jährlich 20 bis 50 Millionen Euro bei der Beihilfe eingespart werden könnten.
Die bayerischen Beihilfestellen bemerkten sogar selber, und zwar ebenfalls im Jahr 2008, dass sie Abrechungsbetrügereien durch Ärzte hilflos ausgeliefert sind. Als sie damals vom BLKA über das Betrugssystem im Zusammenhang mit Speziallaborleistungen unterrichtet wurden, stellten sie fest, dass sie nichts unternehmen konnten, weil die Rechnungsbelege nicht eingescannt und sofort nach der Bearbeitung vernichtet oder zurückgegeben werden. Trotzdem hat man seitdem nichts veranlasst, um diese Missstände abzustellen. Im Gegenteil, nach Aussage von Finanzminister Söder fehlen den Beihilfestellen immer noch wirksame Recherchemöglichkeiten, um Betrugsversuche zu erkennen und abzuwenden. Eine Verbesserung könne, räumt er ein, erst nach der vollständigen Digitalisierung der Beihilfe erreicht werden. Rätselhaft bleibt, weshalb dies nicht sofort umgesetzt wurde oder Söder nicht wenigstens jetzt aufs Tempo drückt.
Auch 7 Jahre später ist nichts passiert und jährlich werden weiterhin Millionen Steuergelder zum Fenster rausgeschmissen.

Rückforderungen – nein danke!
Finanzminister Söder tut nicht nur nichts, damit es in Zukunft nicht zu weiteren Abrechnungsbetrügereien kommt. Nach wie vor werden auch keine Rückforderungsansprüche gegen betrügerische Ärztinnen und Ärzte gestellt, obwohl dies, anders als Söder vorschützt, selbstverständlich möglich wäre.
Im Dezember 2014 behauptete die Regierung noch: „Die Beihilfestellen haben gesetzlich auch keinerlei Befugnisse, dem Arzt gegenüber Beanstandungen oder Rückforderungen vorzunehmen.“ Aber diese Aussage ist falsch. So kann nach Art. 14 S. 4 BayBG der Dienstherr, hier also der bayerische Staat, Rückerstattungs- oder Schadensersatzansprüche aufgrund einer unrichtigen Abrechnung gegen eine Ärztin oder einen Arzt geltend machen, wenn er zu hohe Beilhilfeleistungen für seine Beihilfeberechtigten erbracht hat. Obwohl der Regierung dieser Passus nun auch bekannt ist, wird davon nach wie vor nicht Gebrauch gemacht. Der „bloße Hinweis einer Ermittlungsbehörde“ würde nicht ausreichen.
Was Söder unterschlägt: Die Behörden hätten diesem Hinweis nachgehen müssen. Die staatlichen Beihilfestellen wären nach dem Brief des BLKA verpflichtet gewesen, Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft München I zu beantragen. Dies taten einige privaten Krankenversicherungen und stellten, nach Erhalt der konkreten Daten, Rückforderungsansprüche. Dass dies versäumt wurde und weiterhin wird, schädigt den bayerischen Staat und damit seine Bürgerinnen und Bürger, finanziell in massivster Art und Weise. Betrügerische Ärzte wiederum sehen sich weiterhin ermutigt.

Rechnung mit einem Unbekannten
Nach Aussage des Finanzministeriums haben die Beihilfestellen bei privat Krankenversicherten keinen Zugang zu Datenbanken, mit denen sie die aktuelle fachliche Qualifikation approbierter Ärzte überprüfen könnten (Antwort auf Frage 4.1., S. 5-6). Zwar verfügt die Landesärztekammer über ein solches detailliertes Ärzteregister, in dem Facharztbezeichnung und Zusatzqualifikationen gespeichert werden. Aber das Bundesdatenschutzgesetz schließt aus, dass Beihilfestellen oder private Krankenkassen die für sie relevanten Daten dort routinemäßig abfragen. Dies könnte durch eine Gesetzesinitiative geändert werden, eine entsprechende Klausel müsste in die Meldeordnung aufgenommen werden.
Nichts hindert die Beihilfestellen allerdings daran, anhand der Daten, die ihnen zur Verfügung stehen, sofort ein eigenes Register anzulegen. Ihnen liegen die einschlägigen Daten vor, sie müssten sie nur nutzen. Sie erhalten die Abrechnungen der Ärztinnen und Ärzte und könnten daraus ziehen, was sie zu einer rechtssicheren Prüfung bräuchten (v.a. Facharztbezeichnung). In Sonderfällen, wie bei Fachärztinnen und -ärzten mit Zusatzqualifikationen für M-III-Spezialleistungen in ihrem Fachbereich, könnten sie nachfragen, ob die Leistung selbst in eigener Praxis erbracht wurde. So hat das beispielsweise eine Beihilfestelle in Nordrhein-Westfalen erfolgreich gemacht, wie die Recherchen der Süddeutschen Zeitung und des BR Magazins kontrovers belegen.

Kassenärztliche Vereinigung Bayern als Vorbild
Ein Beispiel könnte sich die staatliche Beihilfe auch an der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) nehmen. Diese arbeitet nach dem Umkehrschlussprinzip, sie geht nur bei Laborärzten davon aus, dass sie zur Erbringung aller Laborleistungen qualifiziert sind. Unterschieden wird im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), der die Grundlage für die Abrechnung von kassenärztlichen Leistungen darstellt, zwischen ambulanten Laborleistungen und speziellen Laborleistungen – wie auch in der GOÄ. Für die Erbringung von speziellen Laborleistungen muss die Ärztin oder der Arzt besondere Kenntnisse erworben haben, die im Rahmen der Aus- und Weiterbildung nicht an jeden standardmäßig vermittelt werden. Es wird also eine Genehmigung benötigt, die streng überprüft wird. Alle anderen müssen ihre Qualifikation durch Zeugnisse oder ggf. durch die Teilnahme an einem Kolloquium der KVB nachweisen. Die entsprechenden Genehmigungen werden in der Prüfroutine der KVB als sogenannte „Prüfregel“ hinterlegt. Bei der EDV-gestützten Rechnungsprüfung wird also die Qualifikation des Arztes standardmäßig abgeprüft. Damit ist ausgeschlossen, dass eine nicht genehmigte Laborleistung abgerechnet wird.

Irreführung: GOÄ steht nicht in rechtsfreiem Raum
Die Regierung behauptet absurderweise in ihrer Antwort nach wie vor, dass jeder approbierte Arzt nach der GOÄ grundsätzlich alle ärztlichen Leistungen erbringen könne, die darin aufgeführt werden. Das ist falsch! Die GOÄ steht nicht im rechtsfreien Raum! So setzt die in § 4 Abs. 2, S. 1 GOÄ geforderte fachliche Weisung des Arztes voraus, dass der Arzt selbst über eine entsprechende fachliche Qualifikation zur Erbringung der Leistung verfügt (Hess/Klakow-Franck „GOÄ“, S. 17).
Auch im privatärztlichen Bereich gilt selbstverständlich die sogenannte Facharztbindung. Eine Ärztin oder ein Arzt darf grundsätzlich nur in dem Gebiet tätig sein, dessen Bezeichnung sie oder er führen darf (Art. 34 Heilberufe- und Kammergesetz). „Die Gebietsdefinition bestimmt die Grenzen für die Ausübung der fachärztlichen Tätigkeit“ (§ 2 Abs. 2 Weiterbildungsordnung für bayerische Ärzte). Wenn in der entsprechenden Weiterbildungsordnung zur Erbringung bestimmter Leistungen spezielle Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten vorgeschrieben sind, sind diese selbstverständlich auch Voraussetzung für die Abrechnung dieser Leistungen nach der GOÄ (Brück/Klakow-Franck „Kommentar zur GOÄ“, S. 113/ Rn. 10).
Übersetzt bedeutet das: Ein Orthopäde kann keine Darmspiegelung abrechnen, da deren Durchführung in seiner Ausbildung nicht enthalten ist.
Ähnliche qualitative Anforderungen gelten selbstverständlich auch im Laborbereich. Zwar ist das Kapitel M der GOÄ („Laboratoriumsuntersuchungen“) grundsätzlich allen Arztgruppen zugänglich. Dies ändert aber nichts an dem immer geltenden berufsrechtlichen Gebot der Tätigkeitsbeschränkung auf ein Fachgebiet. Inwieweit eine Ärztin oder ein Arzt gebietsspezifische Laboratoriumsuntersuchungen erbringen und damit auch abrechnen darf, ist in der Richtlinie über den Inhalt der jeweiligen Weiterbildung geregelt. „Damit erfolgte eine Verknüpfung von Gebühren- und Weiterbildungsrecht und eine Konkretisierung des so genannten Facharztstandards für den Bereich der Speziallaborleistungen… Fehlt dem Arzt die nachgewiesenen Fachkunde, so entfällt demnach auch die Liquidationsmöglichkeit.“ (Brück/Klakow-Franck „Kommentar zur GOÄ“, S. 887/ Rn. 1).

Was muss die Beihilfe tun?
Mit ein bisschen Software könnte sie Qualifikationsnachweise für Speziallaborleistungen als Prüfregel einpflegen. Der bürokratische Aufwand wäre gering und in Anbetracht der Schadenshöhe sowie zum Schutz von Patienten und nicht betrügenden Ärzten auch gerechtfertigt.

Abrechnungsbetrug: Staatliche Beihilfe sieht weiter weg

8. Sitzung des Untersuchungsausschusses „Labor“

Die gestrige Botschaft an alle betrügerisch abrechnenden Ärzte: Macht einfach weiter so, euch kann niemand auf die Schliche kommen – zumindest niemand von den Beihilfestellen des Landesamtes für Finanzen (LfF). Nach wie vor haben die staatlichen Beihilfestellen nichts unternommen, um diese Abrechnungsbetrugsmethode zu bekämpfen und sie haben es auch in Zukunft nicht vor. Steuergelder werden munter weiter verschwendet.
Die Sachbearbeiter des LfF können an den Rechnungen nicht erkennen, wenn ein Arzt die Leistung nicht selbst erbracht hat. Allerdings gäbe es verschiedene bewährte Möglichkeiten, zu erkennen, ob ein Arzt die Leistung überhaupt erbringen konnte. So prüft die KVB sehr wohl nach, ob ein Arzt überhaupt die entsprechende Qualifikation hat, Laborleistungen zu erbringen und abzurechnen.

Wegschauen mit System

Im Fall des wegen Abrechnungsbetrugs verurteilten Arztes aus dem sogenannten „Pilotverfahren“ wurde das LfF tatsächlich auch selber tätig. In die Abrechnungssoftware wurde eine Warnung eingebaut, dass man in diesem Falle genauer nachprüfen müsse. Dennoch sind die Beihilfestellen nach Erhalt des Briefes der „SoKo Labor“ im Jahr 2008 nicht auf die Idee gekommen, Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft München I einzufordern. Danach hätten sie zumindest diejenigen Ärzte herausfiltern können, bei denen das LKA schon ausermittelt hatte, dass sie sich der betrügerischen Abrechungsmethode bedienten. Wenigstens in diesen Fällen hätte die Beihilfe einen Nachweis fordern können, dass die abrechnenden Ärzte eine entsprechende Weiterbildung oder die nötigen Räumlichkeiten und Geräte haben, um Speziallaborleistungen zu erbringen.
Derartige Ärzteregister gibt es bei der staatlichen Beihilfe bis heute nicht. Als einzige „Konsequenz“ will sie künftig die Arztrechnungen länger aufbewahren. Leider bringt das auch nichts, denn aus ihnen ist ja, nach eigener Aussage des LfF, kein Betrug erkennbar.

CSU will’s nicht wissen

Nach Meinung der CSU- Fraktion ist der Beihilfeberechtigte selbst schuld. Er müsse schließlich die Rechnung überprüfen, bevor er sie an die Beihilfestelle weiterleitet und steht dann für deren Richtigkeit gerade. Dass allerdings der Patient derzeit selber nicht erkennen kann, wenn der Arzt Leistungen in Rechnung stellt, die er nicht erbracht hat, hat der Untersuchungsausschuss längst hinreichend geklärt, müsste also auch den CSU-Abgeordneten klar sein. Offenbar will auch die CSU weiter wegsehen, wenn Staat und Beamtenschaft durch Abrechnungsbetrug geschädigt werden.
Absurdester Vorschlag in der Sitzung, vom Präsident des Landesamtes für Finanzen, Klaus Herzog, selbst: Die GOÄ-Änderung von 1996 abschaffen, dann würden sich alle Probleme wie von selbst lösen. Ärzte könnten wieder von „Subunternehmern“ erbrachte Leistungen selbst abrechnen. Schließlich hätten die Beihilfestellen genau so viel gezahlt, wenn die Rechnung nicht vom Einsendearzt, sondern vom Labor gestellt worden wäre.

Realer Schaden für Patienten

Genau das aber stellt bereits die damalige amtliche Begründung zur Änderung der GOÄ (Bundesrat, Drucksache 211/94) in Zweifel: „Sämtliche übrige Leistungen (Speziallabor) können künftig nur noch von dem mit der Durchführung beauftragten Arzt abgerechnet werden. Damit entfällt in einem weiten Bereich ein Vergütungsanreiz für die sogenannte Selbstzuweisung von Laborleistungen, durch die eine Mengenausweitung begünstigt wurde.“ (S. 91). Eine neue Regelung war damals dringend notwendig, denn insbesondere wegen der sonst ungebremsten Mengenausweitung rechnete der Gesetzgeber damals mit einem Anstieg der Ausgaben im Gesundheitsbereich um 5 bis 10 % jährlich.
Dies geht und ging zu Lasten der Patienten, die sich nicht sicher sein können, ob ihnen Blut abgezapft wird, weil der Arzt vermutet, dass sie ernstlich erkrankt sind oder wirtschaftliche Interessen dahinter stehen. Durch das Unterlaufen dieser GOÄ-Regelung durch eine Vielzahl von Ärzten und das Nichthandeln der privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen müssen wir davon ausgehen, dass es weiterhin zu medizinisch ungerechtfertigten Mengenausweitungen kommt und damit zu einem realen Schaden.

7. Sitzung des UA Labor: No audit im Fall Schottdorf

Erkenntnis des Tages
Während uns bisher nahezu jeder Zeuge weismachen wollte, dass es unmöglich sei, bei der, meist computergestützten, Abrechnungsprüfung zu erkennen, ob ein Arzt die Rechnung entsprechend seiner Qualifikation überhaupt stellen durfte, kristallisierte sich in dieser Sitzung heraus, dass eine Stelle es doch konnte und zwar seit knapp 30 Jahren. Die KVB prüft sehr wohl nach, ob ein Arzt überhaupt die entsprechende Qualifikation hat, Laborleistungen zu erbringen und abzurechnen. Dies wird bereits seit 1984 (!) so gemacht. Die KVB lässt sich Zeugnisse und Zertifikate über Weiterbildungsmaßnahmen vorlegen, speichert sie in einem Arztregister und führt sogar eine Gegenprüfung durch. Inzwischen läuft dies hauptsächlich über die Abrechnungsprüfsoftware, die auch vom Landesprüfungsamt für Sozialversicherungen gelobt wurde.


Falschaussage ja oder nein?
Hauptthema in der gestrigen Sitzung war die mögliche Falschaussage der Zeugin des Landesamtes für Finanzen. Diese zeigte sich äußerst zerknirscht und entschuldigte sich dafür, dass sie den Brief des LKA in ihrer ersten Aussage unerwähnt gelassen hatte. Sie konnte den Zusammenhang zum Fall Schottdorf damals nicht herstellen. Tatsächlich war sie im Jahr 2008 sogar mit dem Vorgang befasst und telefonierte mit einem Ermittlungsbeamten der Staatsanwaltschaft München I. Mit wem wusste sie leider nicht mehr, da sie keinerlei Erinnerung mehr an die damaligen Ereignisse hatte. Sie gab den Fall an die zuständige Leitstelle, die Personalnebenstelle in Regensburg, ab, da sie der Ansicht war, dass die Dienststelle München hier allein nichts ausrichten konnte und diese grundsätzlich nur auf Anweisung handelt. In der Leitstelle versprach man ihr, sich darum zu kümmern.


No audit – kein Interesse
Die Leitstelle entschied sich dafür, nichts zu tun. Für die Beilhilfefestsetzung werden grundsätzlich nur wenige Daten erfasst (Rechnungsdatum, Behandlungsdatum und Rechnungsbetrag) und diese auch nur für kurze Zeit. Die Arztrechnungen werden umgehend nach der Auszahlung an den Beihilfeberechtigten vernichtet. Es war also unmöglich, in der Vergangenheit bearbeitete Rechnungen noch einmal auf Abrechnungsbetrug zu überprüfen. Aber auch für die Zukunft wurden keinerlei Maßnahmen getroffen, um diesem Betrugssystem entgegenzuwirken. Den Beihilfestellen des Landesamtes für Finanzen kommt es nach wie vor grundsätzlich nur darauf an, dass die Rechnung formell in Ordnung ist. Inhaltlich wird nicht nachgeprüft. Nach der Vorgehensweise würde auch die Behandlung eines Mannes durch einen Gynäkologen wegen Schwangerschaft nicht weiter auffallen.
Das Landesamt für Finanzen rühmt sich zwar als „einer der federführenden IT-Dienstleister innerhalb der staatlichen Verwaltung in Bayern“ für seine Software BayBAS (Bayerisches Beihilfeabrechnungssystem). Leider ist diese wohl überhaupt nicht geeignet, Abrechnungsbetrügereien auf die Spur zu kommen.
Nach der Anfrage des LKA also wieder Business as usual, da man mit den zur Verfügung stehenden Mitteln diesem Betrug nicht auf die Schliche kommen konnte.
Warum wird die Software dann nicht verbessert? Ganz einfach: weil sowohl die einzelnen Dienststellen des Landesamtes für Finanzen, als auch die Zentralabteilung und Leitstellen nur innerhalb ihres kleinen, völlig unzureichenden Rahmens tätig sind. Für eine Erweiterung brauchen sie eine Anweisung aus dem Finanzministerium und die kam bis heute nicht.


Dringender Handlungsbedarf für Söder
Den Finanzminister interessiert offensichtlich nicht, dass Steuergelder in größerem Umfang auf betrügerische Art und Weise abgegriffen werden. Auch die Ermahnung des Bayerischen Obersten Rechnungshofes blieb ungehört. Durch eine an die KVB angelehnte Abrechnungsmethode mit einem entsprechenden Arztregister wäre zumindest diese Betrugsmethode sofort abzustellen. Dies ist dringend zu tun! Denn für die Patienten entsteht nicht nur ein materieller, sondern unter Umständen auch ein physischer Schaden.


Auswirkungen des Systems
Im Jahr 1996 wurde die GOÄ unter anderem deswegen geändert, um fehlsteuernden Gebührenanreizen, die zu Mengenausweitungen insbesondere im Laborbereich führen, entgegenzuwirken. Für den Patienten bestand die Gefahr, dass an ihm medizinisch nicht notwendige Untersuchungen rein aus Profitgier durchgeführt werden. Die Betrugsmethode im Zusammenhang mit der Abrechnung von Speziallaborleistungen, die auch von anderen Laboren umgesetzt wurde, umging genau diese Änderung und tut das bis heute. Durch die Nichtbeachtung und Nichtverfolgung dieser Betrugsart besteht der dringende Verdacht, dass bis zum heutigen Tag unnötige und teure Blutuntersuchungen insbesondere an Privatpatienten/ Beihilfeberechtigten durchgeführt werden. Besonders lohnend ist dieses Geschäft auch, weil die GOÄ seit 1996 preislich nicht mehr angepasst wurde. Im kassenärztlichen Bereich finden in regelmäßigen Abständen Anpassungen der Preise für Laborleistungen statt, insbesondere bedingt durch die Technisierung und Automatisierung der Durchführung von Laboruntersuchungen. Der gesamte technische Fortschritt, der insgesamt vor allem zu einer Verbilligung der Laborleistungen geführt hat, kommt bei Privatpatienten/ Beihilfeberechtigten dagegen überhaupt nicht an.
Wir werden uns weiter bemühen, die Auswirkungen dieser Ignoranz herauszuarbeiten, damit endlich politisch gehandelt wird.


Beschluss der umfangreichen Zeugenliste
In der gestrigen Sitzung wurde die umfangreiche Zeugenliste mit knapp 80 Zeugen beschlossen. Möglichst bald sollen die beiden ehemaligen „SoKo Labor“- Mitglieder Sattler und Mahler kommen. Um dem Pensum gerecht zu werden, wird es zunächst zwei Sondertermine geben, Montag, den 09.03.2015 ab 13 Uhr und Montag, den 23.03.2015 ab 9 Uhr. An den beiden darauffolgenden Dienstagen beginnt die Sitzung dann jeweils schon um 9 Uhr.
In der nächsten Sitzung am 24.02.2015 kommen zwei weitere Zeugen des Landesamtes für Finanzen.

Ankündigung: 7. Sitzung des Untersuchungsausschusses “Labor”

Morgen, am Dienstag, den 10.02.2015, ab 14 Uhr findet die 7. Sitzung des Untersuchungsausschusses “Labor” statt. Zunächst wird nichtöffentlich über Verfahrensfragen diskutiert. Unter anderem soll die umfangreiche Zeugenliste beschlossen werden.

Im Anschluss sind vier Zeugen geladen. Der Vertreter des Landesprüfungsamtes für Sozialversicherungen soll insbesondere erklären, wie das Amt überprüft, dass die KVB die Vorschriften bei der Abrechnung von Laborleistungen einhält.
Ein Zeuge der KVB soll darlegen, warum die KVB im kassenärztlichen Bereich “enorme Anstrengungen unternehmen musste, unbegründeten Leistungs- und Vergütungsvermehrungen wirksam entgegenzuwirken”. Die Beantwortung dieser Frage war er in der 5. Sitzung des Untersuchungsausschusses schuldig geblieben.

Die Vertreterin des Landesamtes für Finanzen, die ebenfalls bereits einmal geladen war, wird dahingehend befragt werden, ob sie tatsächlich nichts von dem Schreiben des bayerischen LKAs aus dem Jahr 2008 wusste, in dem die Beihilfestellen über das Abrechnungssystem im Zusammenhang mit Speziallaborleistungen unterrichtet wurden.
Der Vertreter des Finanzministeriums, der diesen Umstand auch nicht vor dem Untersuchungsausschuss erwähnte, wird in der Sitzung Rede und Antwort stehen müssen, was er selbst von diesem Schreiben wusste und was daraufhin im Finanzministerium veranlasst oder zumindest erörtert wurde.

Denn der Abrechnungsbetrug von tausenden von Ärzten kostet auch uns Steuerzahlerinnen und Steuerzahler viel Geld. Die Finanzminister, auch Finanzminister Söder, haben hier ewig zugesehen, obwohl es immer wieder Hinweise gab beispielsweise von der Polizei oder auch vom Rechnungshof, dass hier vieles im Argen ist. Wir werden versuchen in dieser Sitzung zu klären, warum die zuständigen Behörden nichts unternommen haben.

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5. Sitzung des Untersuchungsausschusses

 Abweisung der Verfassungsbeschwerde Schottdorfs

Das Thema in der 5. Sitzung des Untersuchungsausschusses Labor war natürlich die Abweisung der Verfassungsbeschwerde Schottdorfs durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof.  Der Untersuchungsausschuss kann jetzt seinem Untersuchungsauftrag vollumfänglich nachkommen. Das Justizministerium und das Gesundheitsministerium haben bereits die bei ihnen vorhandenen Akten angeliefert. Die Fraktionen werden versuchen den Aktenberg bis Ende Januar einigermaßen zu bewältigen. Am 27.01.2015 ist eine Sitzung ab 11 Uhr geplant, in der eine vorläufige Zeugenliste vorgestellt wird und entsprechende Beweisanträge beschlossen werden sollen, so dass der Untersuchungsausschuss volle Fahrt aufnehmen kann.
In dieser Sitzung wird voraussichtlich auch ein Sachverständiger angehört werden. Dieser wurde vom Untersuchungsausschuss beauftragt, ein Gutachten zu erstellen, das die Pflichten der Rechtsaufsicht näher beleuchtet und insbesondere klarstellen soll, wer in der Pflicht ist, gesetzliche Änderungen im Gesundheitssystem vorzunehmen, wenn es deutliche Anhaltspunkte für Fehlentwicklungen gibt.

Kaum neue Erkenntnisse

In der heutigen Sitzung gab es wenig Neues. Es waren zwei Zeugen geladen. Eine Vertreterin des Landesamtes für Finanzen, die für den Bereich der Beihilfe zuständig ist, und ein Vertreter der KVB.  Der Vertreter der KVB stellte den Anteil der Laborleistungen an der Gesamtvergütung seit dem Jahr 1986 bei den gesetzlich Versicherten dar. Dieser liegt nun bei ca. 4,4 % der Gesamtleistung. Durch mehrere Reformen und Anpassungen schwankte er zeitweise um 1-2 Prozentpunkte nach oben und unten. Insgesamt steht für Laborleistungen ein Budget von 200 Millionen Euro pro Jahr zu Verfügung.
Im Bereich der privaten Krankenkassen liegt der Anteil der Laborleistungen an der Gesamtvergütung bei ca. 12 %, die Ausgaben für Laboruntersuchungen liegen bei über 800 Millionen Euro. Wie diese Diskrepanz zustande kommt, muss noch geklärt werden.
Kontrolle nicht erwünscht
Die Vertreterin des Landesamtes für Finanzen konnte leider nicht sagen, wie hoch der Anteil an Laborleistungen bei der Gesamtvergütung ist, die die Beihilfe jährlich leistet, oder ob Laborleistungen einen großen Anteil an der Gesamtvergütung im Verhältnis zu anderen Bereichen einnehmen.
Der Grund: Das Landesamt für Finanzen erhebt kaum Daten. Es werden lediglich Statistiken erstellt, wie viele Leistungen im Bereich der ambulanten und der stationären ärztlichen Versorgung anfallen. Der Bereich Laborleistungen wird nicht gesondert ausgewiesen. Arztrechnungen werden nach kurzer Zeit vernichtet, hinterlegt wird nur das Rechnungs- und Behandlungsdatum, sowie der Rechnungsbetrag. Demzufolge hatte das Landesamt für Finanzen auch keine Kenntnis von Schäden, die durch überteuerte Laborleistungen angefallen sind.
Dass so ein jahrelang ausgeübtes Betrugssystem nicht auffallen kann, ist einleuchtend. Es kann keine wirksame Kontrolle geben, wenn niemand kontrollieren will. Damit steht die erste Schlussfolgerung des Untersuchungsausschusses fest, bevor er richtig begonnen hat: Hier müssen schleunigst die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen geändert werden.

Wir bleiben dran

Am 11.12.2014 findet noch eine letzte Sitzung vor der Weihnachtspause mit Zeugeneinvernahme statt. Geladen werden Zeugen der BaFin, des Landesprüfungsamtes für Sozialversicherungen und des Verbands der privaten Krankenkassen. Wir werden noch einmal genauer nachhaken, ob die Abrechnungen tatsächlich so intransparent sind, wie behauptet, und insbesondere wie sich der Anteil der Laborleistungen an der Gesamtvergütung seit 1986 im Bereich der privaten Krankenkassen entwickelt hat, was die Gründe dafür sind und weshalb die Ausgaben für Privatpatienten ca. viermal so hoch sind, wie für gesetzlich Versicherte.
Das Desinteresse an einer wirksamen Kontrolle der Abrechnungen im Laborbereich schädigt Patient und Staat. Langfristig wird auch das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt beeinträchtigt, wenn nicht sogar zerstört.

4. Sitzung des Untersuchungsausschusses

Keine Kontrolle – kein Interesse

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Von sich aus wird weder die KVB noch die bayerische Landesärztekammer oder das Landesamt für Finanzen (zuständig für die Beihilfe) tätig und prüft Arztrechnungen auf ihre Richtigkeit. Das haben die vier Zeugen der 4. Sitzung des UA Schottdorf deutlich gemacht. Zwei vom Gesundheitsministerium, einer vom Finanzministerium und der Geschäftsführer der bayerischen Landesärztekammer haben dabei auf die Rechtslage verwiesen. Dabei mussten sie auch einräumen, dass weder Patientinnen und Patienten noch die Beihilfestelle allein aus der Rechnung des Arztes Betrug oder Verstöße gegen die Gebührenordnung für Ärzte erkennen könnten. Eine Kontrolle kann also generell nicht stattfinden. Tätig werden kann demnach etwa die Berufsaufsicht wie die Staatsanwaltschaft erst, wenn ein konkreter Anfangsverdacht vorliegt. Umfassende Presseberichterstattung wird übrigens nicht als ausreichender Hinweis auf eine mögliche Fehlentwicklung gesehen.

Wir haben eine Vielzahl von Hinweisen auf Tausende Fälle von Abrechnungsbetrug – und Regierung und CSU stören sich nicht an diesem zum Betrug einladenden System. Im Gegenteil, die CSU hat diese eklatante Gesetzeslücke noch unter Verweis auf „Datenschutz“ verteidigt. Gibt es eigentlich noch ein Wirtschaftsgebiet, auf dem Rechnungen systematisch und gesetzlich geschützt gezahlt werden müssen, ohne dass man prüfen kann oder irgendjemand anders prüft, ob die Leistungen erbracht wurden? Entsprechende Hinweise nehmen wir dankend entgegen.

Planwirtschaft oder staatlich organisierte Misswirtschaft? 

Das Gesundheitssystem generell ist zu unser aller Glück nicht als Markt organisiert. Es ist also nicht der Geldbeutel, der darüber entscheidet, welche Leistungen ich als Patient bekomme. Aber wenn der Markt nicht als Korrektiv funktioniert, weil er hier fehl am Platz ist, muss eine andere Funktion oder Instanz verhindern, dass es zu Fehlallokationen kommt. Wie die Agrarpolitik ist unser Gesundheitssystem planwirtschaftlich organisiert. Aber leider funktioniert offenbar Planwirtschaft in Bayern auch nicht viel besser als im Osten. Bei uns liegt das daran, dass starke wirtschaftliche Interessenten, die von der bisherigen Misswirtschaft profitieren, bzw. ihre Lobbyisten das verhindern.

Auch der Bereich der Laborleistungen unterliegt planwirtschaftlichen Regelungen. So ist beispielsweise die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die bestimmt welchen Preis in Euro eine ärztliche Leistung hat, eine Rechtsverordnung des Bundes, erlassen mit Zustimmung der Länder. Ein solches System kann aber nur funktionieren, wenn kontrolliert wird, ob die Regelungen eingehalten werden und wenn ggf. bei Fehlentwicklungen nachgesteuert wird. Stellt ein Bundesland selbst Fehlentwicklungen fest, kann es selbstverständlich über den Bundesrat Änderungen anregen. In Bayern, gab es aber laut Gesundheitsministerium, keinen Anlass dazu.

Im Sozialausschuss des bayerischen Landtags im Jahr 2000 ging es auch um Abrechnungsbetrügereien, allerdings von Kassenärzten. Hier rühmte sich das bayerische Gesundheitsministerium damit, konsequent auf die KVB eingewirkt zu haben, dass dieses System schnellstmöglich abgestellt wird: „Ob und wie weit die Neuregelungen in der Lage sein werden, Missbräuche auszuschließen, wird man sorgfältig beobachten müssen. Wie bei allen planwirtschaftlichen Regelungsmechanismen werden die Markteilnehmer versuchen, ihre Interessen an die Neuregelung anzupassen. Neue administrative Interventionen sind dann die übliche planwirtschaftliche Reaktion.“ Völlig unverständlich ist deshalb, warum sich Regierung und CSU nicht gleichermaßen Privatpatienten wie Steuerzahlern verpflichtet und deshalb zu Korrekturen veranlasst sehen.

Keine fachliche Qualifikation notwendig für Laboruntersuchungen?

Die letzte große Änderung der GOÄ fand vor bald 20 Jahren statt. Damals musste insbesondere der Laborbereich reformiert werden, wegen der rasanten technischen  Entwicklung. Die aber hat sich seitdem eher noch beschleunigt. So gibt es nunmehr Apparate, mit denen auch Nicht-Laborärzte in der Lage sind, spezielle Untersuchungen nach M III oder M IV durchzuführen. Man wollte uns im Untersuchungsausschuss weismachen, dass deshalb im Prinzip jeder Arzt berechtigt ist oder sogar war, viele M-III- und M-IV-Leistungen zu erbringen, auch wenn er kein Facharzt für Laboratoriumsmedizin ist.

In der GOÄ steht tatsächlich nicht ausdrücklich, dass M-III-/ M-IV-Leistungen nur von Speziallaboren erbracht werden dürfen. Aber die Laborleistung muss dennoch zum Fachgebiet des Arztes passen, denn er muss sie „fachgerecht“ erbringen oder qualifizierte Weisungen geben. Ein Arzt der M-III-/ M-IV-Leistungen selbst abrechnen möchte, braucht also zumindest eine fachliche Weiterbildung in diesem Bereich und muss zahlreiche Vorgaben, die die Bundesärztekammer formuliert hat, erfüllen. Die wenigsten Praxen niedergelassener Ärzte werden über die entsprechenden räumlichen und personellen Mittel verfügen, um die Untersuchungen fachgerecht durchzuführen.

Die zahlreichen Ärzte aber, gegen die wegen Abrechnungsbetrug ermittelt wurde, waren ohnehin auf ein Speziallabor angewiesen und konnten die Untersuchungen nicht in ihrer eigenen Praxis durchführen, weil die Technik damals noch gar nicht existierte.

Intransparente Rechnungen

Bei der Änderung der GOÄ 1995 wurde eingefügt, dass ein Arzt nur selbstständig bzw. „unter seiner Aufsicht nach fachlicher Weisung“ erbrachte Leistungen selbst abrechnen darf. Ein Einkauf von Laborleistungen und deren Weiterverkauf an den Patienten sind seitdem explizit verboten. Doch genau das war die Tathandlung im Betrugssystem, das den Untersuchungsausschuss interessiert. Im Rahmen der GOÄ-Änderung wurden die Ärzte umfassend informiert. Der Geschäftsführer der bayerischen Ärztekammer, hält den Wissensstand der bayerischen Ärzte deshalb diesbezüglich für ausreichend. Dass dann doch ein Abrechnungsbetrugssystem über Jahre laufen konnte, wird auf die kriminelle Energie einzelner geschoben. Aber als Patient, Beihilfestelle oder private Krankenkasse einem betrügerischen Arzt auf die Schliche zu kommen, ist faktisch unmöglich. Kassen und Beihilfestellen prüfen grundsätzlich nur, ob die abgerechnete Leistung medizinisch sinnvoll und die Höhe des berechneten Betrags angemessen ist. Wer die Laborleistung wirklich erbracht hat, ist angeblich undurchschaubar.

Quersubventionierung im Laborbereich 

„Anpassung von Mengensteuerungs- und Honorarbegrenzungsmechanismen“, die im Zuge der Laborreform 2008 laut aktueller Stellungnahme der Regierung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen vorgenommen wurden, gab es im privatärztlichen Bereich bis heute nicht. Ein Privatpatient ist also immer der Gefahr ausgesetzt, dass zu viele und unnötige Untersuchungen an ihm vorgenommen werden, damit beim Arzt die Kasse klingelt. Im Bereich der kassenärztlichen Versorgung wurden die abrechenbaren Leistungen für Ärzte stark gekürzt oder budgetiert. Laborleistungen für Kassenpatienten etwa bringen den Laboren meist nur ein paar Euro, der Privatpatient zahlt im Durchschnitt das Vierfache für die gleiche Untersuchung. Privatpatienten werden offenbar auch genutzt, Defizite auszugleichen: eine Art „Quersubventionierung“.

Auch Ärzte müssen keine Heiligen sein

Rechnungen müssen so gestellt und nachvollziehbar sein, dass Patientinnen und Patienten sie auch lesen und nachprüfen können. Das ist das Minimum an Verbraucherschutz bzw. Mündigkeit, das auch Patientinnen und Patienten zugestanden werden muss. So muss für die Behandelten wie für die Kostenträger auf Anhieb erkennbar sein, ob eine Arztrechnung den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entspricht. Angesichts eines Abrechnungsbetrugsskandal wie dem vorliegenden, mit Tausenden von Fällen, kann niemand mehr guten Glaubens davon ausgehen, dass Ärzte schon richtig abrechnen werden. Auch Ärzte haben Anspruch darauf, nicht wie Heilige, sondern wie ganz normale wirtschaftliche Akteure behandelt zu werden.

Modell “Kleiner Prinz”: die ahnungslose Regierung

In der letzten Sitzung  des Untersuchungsausschuss „Labor“ ging es um das Gesundheitssystem und speziell um die Abrechnung von Laborleistungen. Die Regierung wurde von der Landtagsmehrheit aufgefordert, zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen und zum Fragenkomplex 1 des Fragenkataloges Stellung zu nehmen. Dazu wurde in der Sitzung dann Bericht erstattet.

Wir hatten bereits in der ersten Ausschusssitzung eingefordert, zu diesen Fragen einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Denn es reicht nicht aus, wenn die Regierung uns erzählt, welche Pflichten sie hat und ob sie sie erfüllt hat. Nur wenn das Pflichtengerüst neutral dargestellt wird, lässt sich klar bewerten, ob die Regierung sich daran gehalten hat.

Probleme im Gesundheitswesen? Regierung weiß von nix

Das Ergebnis war also vorauszusehen: Natürlich hat das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege aus seiner Sicht die ihm obliegende Rechtsaufsicht über das System der gesetzlich Versicherten korrekt ausgeführt. Dabei macht man sich einen schlanken Fuß: erfüllt wurden nur die Pflichten, die gesehen wurden oder werden wollten. Das ist ein bisschen wie das Modell “Der kleine Prinz”: Gab der nur Aufträge, die auch ohne seine Befehle umgesetzt wurden, sieht die Regierung nur die Pflichten, die sie erfüllt hat.
Ansonsten gibt sich die Regierung weitgehend ahnungslos. So war es angeblich noch nie erforderlich, gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) rechtsaufsichtlich tätig zu werden. Dabei lief bereits vor 15 Jahren ein Verfahren gegen Schottdorf, in dem Vertretern der KVB vorgeworfen wurde, diesen zu verschonen. Im Bayerischen Landtag ging es damals auch um die Frage, ob die Regierung in diesem Fall rechtsaufsichtlich hätte tätig werden müssen.

Medien berichten – Regierung hat nichts mitbekommen

Skurril ist auch: Trotz einer massiven Medienberichterstattung über das Pilotverfahren und den damit zusammenhängenden Abrechnungsbetrug durch mutmaßlich 3000 bayerische Ärzte und einer kolportieren Schadenssumme von ca. 500 Millionen Euro liegen der Regierung nach eigenen Angaben keine umfassenden Erkenntnisse über einen Schaden vor.
Auch das System der Kick-back-Zahlungen zwischen Laborbetreibern und Ärzten ist seit mehr als drei Jahrzehnten bekannt und kritisiert worden. Dennoch sieht die Regierung kein „strukturelles oder systematisches Defizit im Abrechnungssystem für Privatpatienten“.
Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung wurde dagegen wenigstens im Jahr 2008, im Zuge der Laborreform, diesem System ein Riegel vorgeschoben. Seitdem dürfen in Laborgemeinschaften erbrachte Laborleistungen nur noch durch die Laborgemeinschaft selbst mit der KVB abgerechnet werden und nicht mehr vom auftraggebenden Arzt.

Leider niemand zuständig für Privatpatienten

Immer wieder wird in der Stellungnahme der Regierung betont, dass es sich bei dem Verhältnis Arzt zu Privatpatient um ein rein privatrechtliches Verhältnis handle, in dem leider niemand die Rechtsaufsicht habe. Nicht erwähnt wird, dass in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht nach § 193 III VVG besteht und sich Privatpatienten eben bei einer privaten Krankenversicherung versichern müssen. Diese wickelt, je nach Vertragsgestaltung, die Arztrechnungen für den Patienten ab und überprüft diese auch. Die privaten Krankenkassen unterstehen der Rechtsaufsicht der Bundesfinanzagentur.
Unerwähnt bleibt auch, dass Beihilfeberechtigte, bspw. Staatsbeamte, ihre Arztrechnungen üblicherweise bei der Beihilfestelle einreichen, die diese genauso überprüft, wie die KVB. Zuständig wäre hier beispielsweise das Landesamt für Finanzen, das dem bayerischen Finanzministerium untersteht.

Politisch verantwortungslos

Es ist schwer zu glauben, dass niemandem aufgefallen sein soll, dass die einsendenden Ärzte gar nicht befugt waren, Speziallaborleistungen abzurechnen. Diese unhaltbaren Zustände und die Ignoranz der Regierung werfen also nicht nur eine Reihe von rechtlichen Fragen auf. Auch politisch ist die „Stellungnahme“ der Regierung ein Eingeständnis völliger gesundheitspolitischer Unfähigkeit und Verantwortungslosigkeit.

Privatversicherte werden seit Jahrzehnten ausgenommen wie eine Weihnachtsgans und Laborunternehmer enden als Vielfach-Millionäre, aber niemand sieht sich veranlasst, dagegen etwas zu tun. Während im Bereich der kassen- und vertragsärztlichen Selbstverwaltung, nach Aussage der Kassenärztlichen Vereinigung (KVB), einiges unternommen wurde, „Anreizen zu medizinisch unbegründeten Leistungs- und Vergütungsmehrungen wirksam entgegenzutreten“, geschah im Bereich der Privatpatienten – nichts!

Wie geht’s weiter?

Ob wirklich niemand für die Rechtsaufsicht im Bereich der Privatversicherten zuständig oder dazu verpflichtet ist, ein fehlgesteuertes System zu korrigieren, werden wir uns in einer der nächsten Sitzungen von einem unabhängigen Experten darstellen lassen. Einen entsprechenden Beweisantrag haben wir zusammen mit den Freien Wählern bereits gestellt.
In der nächsten Sitzung am 11.11.2014 um 14 Uhr kommen Vertreter des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, des Finanzministeriums und der bayerischen Landesärztekammer. Wenn sie bei der vorgegebenen Linie bleiben, kann das noch heiter werden.