Schriftliche Anfrage zur Amtshaftungsklage

Wir haben beim Justizministerium wegen der Amtshaftungsklage des LKA-Beamten Stephan S. nachgehakt. Hier geht’s zur Antwort.  
Dr. Sepp Dürr, grünes Mitglied im bereits beendeten Untersuchungsausschuss Labor: “Die Antwort des Justizministeriums zeigt, dass uneingeschränkt die alte Mauerpolitik fortgesetzt wird. Keine Spur von Einsicht oder Selbstzweifel, geschweige denn Selbstkritik. Der Verweis auf die Selbstverständnisdebatte haut dem Fass den Boden aus. Es nützt wenig bei Untergebenen Fehlerkultur einzufordern, wenn der Minister selbst nicht vorangeht. Ich fordere, dass die Minister Herrmann und Bausback die Lehren aus der Klatsche des Landgerichtes ziehen, indem sie sich offiziell bei den LKA-Beamten entschuldigen und sie damit rehabilitieren.”

 

 

LKA-Beamter hat Erfolg mit Amtshaftungsklage

Das Landgericht München I hat festgestellt, dass die Ermittlungen gegen den LKA-Beamten Stephan S., ein ehemaliges Mitglied der “SOKO Labor”, amtspflichtwidrig waren. Das Handelsblatt berichtet dazu:

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/lka-beamte-zur-schottdorf-affaere-es-geht-um-die-glaubwuerdigkeit-der-justiz/20873848.html

http://www.handelsblatt.com/my/politik/deutschland/schottdorf-affaere-ex-generalstaatsanwalt-im-zwielicht/20881206.html

 

BR kontrovers hat nachgehakt

Das BR Magazin “Kontrovers” hat zum Kampf gegen den Betrug an Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern durch Abrechnungsbetrug im Rahmen der Beihilfe noch einmal nachgehakt.

Nachdem Finanzminister Söder beim Abrechnungsbetrug durch Ärztinnen und Ärzte zu Lasten der Beihilfe über Jahre tatenlos zugesehen hat und wir im Untersuchungsausschuss “Labor” immer wieder diese Missstände aufgezeigt haben, musste das Finanzministerium endlich handeln.

Untersuchungsausschuss zeigt bei Söder Wirkung

Pressemitteilung vom 01.12.2016

„Nachdem Finanzminister Söder beim Abrechnungsbetrug durch Ärzte zu Lasten der Beihilfe über Jahre tatenlos zugesehen hat, handelt er endlich.

Wir Grüne haben im Schottdorf-Untersuchungsausschuss immer wieder diese Missstände aufgezeigt und Herrn Söder so zum Handeln gezwungen“, erklärt Dr. Sepp Dürr, grünes Mitglied im bereits beendeten Untersuchungsausschuss Labor, und verweist auf eine grüne Anfrage. „Der Finanzminister und die Beihilfestellen haben als Kontrollinstanzen versagt – Das kam im Untersuchungsausschuss deutlich heraus: Herr Söder hat bewusst weggesehen, die staatlichen Beihilfestellen waren Betrug hilflos ausgeliefert und die Steuerzahlerinnen und -zahler wurden um Millionenbeträge betrogen.“

Die Landtags-Grünen forderten immer wieder, zuletzt im Minderheitenbericht, eine Digitalisierung der Abrechnungsprüfung, geeignete Prüfsoftware und mehr Personal. Seit Juni 2016 arbeiten laut Finanzministerium nun alle bayerischen staatlichen Beihilfestellen vollständig im neuen digitalen Beihilfebearbeitungsverfahren. Sepp Dürr: „Ein erster Schritt in die richtige Richtung. Der Untersuchungsausschuss Labor zeigt Wirkung – Söder hat dem Druck nachgegeben“

Abschluss des Untersuchungsausschusses „Labor“

Die Bilanz: Versagen auf vielen Ebenen, in allen beteiligten Behörden und Ministerien

Diese Woche wurde im Plenum der Schlussbericht des Untersuchungsausschusses „Labor“ diskutiert. Direkte politische Einflussnahme im Fall Schottdorf konnte durch den Untersuchungsausschuss nicht belegt werden. Das ist in Bayern unter CSU- Herrschaft auch nicht nötig. Denn auch so wusste die Generalstaatsanwaltschaft München, dass es nicht opportun ist, sich ausgerechnet im Wahljahr 2008 mit der mächtigen Ärztelobby anzulegen und tausende Ärztinnen und Ärzte zu „inkriminieren“, solange es keine gesicherte höchstrichterliche Rechtsprechung gab. Es kam letztlich dazu, dass nur ein einziger Arzt wegen einer weit verbreiteten Betrugsvariante verurteilt wurde, die bis heute nicht vollständig abgestellt ist. So zeigte sich, dass sehr wohl politische Erwägungen dahinter stehen, wenn über das Ob und Wie von strafrechtlichen Ermittlungen entschieden wird. Einen besonders schlechten Eindruck hinterließ die ehemalige Justizministerin Merk: Sie war darauf bedacht, keine Verantwortung zu übernehmen, um sich nicht politisch angreifbar zu machen. Der Fall Schottdorf ist zudem ein Beispiel für die Zweiklassenjustiz, wie sie in Bayern ausgeübt wird, denn die Staatsanwaltschaft behandelt nicht alle Verdächtigen gleich, sondern legt an gut Verteidigte andere Maßstäbe an. Wer sich teure Anwältinnen und Anwälte leisten kann, hat nicht nur die bessere Expertise, sondern auch einen direkten Zugang zur Staatsanwaltschaft – in diesem Fall vermittelt vom Generalstaatsanwalt persönlich.
Skandalös ist nach wie vor, dass das Betrugssystem munter weiterläuft: Der Abrechnungsbetrug in Zusammenhang mit Speziallaborleistungen findet nach dem bekannten Modell bis heute statt. Um dies endlich abzustellen, ist es dringend notwendig, solche Taten konsequent strafrechtlich zu verfolgen. Zudem muss sich die bayerische Staatsregierung auf Bundesebene dafür einsetzen, dass mengenausweitenden Anreizen sofort entgegengewirkt und Ungleichgewichte im Gesundheitssystem, etwa die teilweise Unterfinanzierung einzelner medizinischer Leistungen, nachgebessert werden.

 

Bilanz des „Untersuchungsausschuss Labor“

Der Fall Schottdorf hat in den vergangenen zwei Jahren für viele Schlagzeilen gesorgt. Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs stand im Raum. Im Januar 2016 wurde Labor-Chef Bernd Schottdorf vor Gericht wegen anderer Vorwürfe freigesprochen. Nicht geklärt wurde dabei aber die Frage, ob die Justiz bei den Ermittlungen Fehler gemacht hat und inwieweit die Staatsregierung darin verwickelt war. Antworten darauf sollte der Untersuchungsausschuss „Labor“ des Bayerischen Landtags finden, der in der kommenden Woche nach knapp zwei Jahren zu Ende geht.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, Florian Streibl, und der grüne Landtagsabgeordnete und kulturpolitische Sprecher Dr. Sepp Dürr sind Mitglieder im „UA Labor“ – heute zogen sie bei einer Landtagspressekonferenz Bilanz: „Für uns steht fest, dass die Ermittlungen stark beeinflusst wurden – auch wenn es dafür keine schriftlichen Anweisungen gibt“, so Streibl. „Vielmehr spielte nach Zeugenaussagen das ‚Empfinden‘ eine große Rolle. Zum Beispiel dahingehend, dass lieber keine weitere Hausdurchsuchung durchgeführt werden sollte, obwohl das der nächste Schritt gewesen wäre.“

Auch bei der Übertragung der Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft München nach Augsburg sei nicht alles mit rechten Dingen zugegangen, ist Streibl überzeugt. „Bis 2008 sind die Ermittlungen offenbar gut gelaufen, dann gab es allerdings einen regelrechten Bruch. Die ‚Soko Labor‘ wurde sukzessive zurückgefahren, ihre Ermittlungen wurden immer stärker behindert – bis sie dann letztlich komplett eingestellt wurden.“ Für den Rechtsexperten der FREIEN WÄHLER ist dabei gravierend, dass in München ein Arzt angeklagt und verurteilt wurde. In Augsburg dagegen wurden Ermittlungen wegen ähnlicher Sachverhalte in hunderten von Fällen eingestellt. „Recht muss jedoch auf alle Bürger gleichermaßen angewandt werden – es kann nicht sein, dass es nur darauf ankommt, vor welcher Staatsanwaltschaft der Fall landet.“

Sepp Dürr prangert das massive Versagen der bayerischen Regierung an: „Sowohl Justiz-, Finanz- und Gesundheitsministerium haben ihren Job nicht gemacht.“ Es sei höchst problematisch, dass nicht nur in der Spitze des Justizministeriums, sondern auch auf anderen Ebenen Verantwortungsverweigerung vorherrscht. Dies sei für einen Rechtsstaat untragbar. Kritik übt Dürr auch an der Generalstaatsanwaltschaft: „Sie hat den einzigen Staatsanwalt, der dieses Betrugssystem verfolgen wollte, behindert und eingebremst. Dadurch kann dieser Filz rund um dieses Betrugsmodell jetzt ungehindert weiterlaufen.“ Denn: Durch die nach wie vor fehlende konsequente Kontrolle würden weiterhin Ärzte ermuntert, auf die gleiche Weise betrügerisch abzurechnen.

FREIE WÄHLER und GRÜNE haben daher zum Abschluss des „UA Labor“ eine klare Forderung: Aus dem Fall der ‚Soko Labor‘ müssen Konsequenzen gezogen werden. Dazu gehören unter anderem die Unabhängigkeit der Justiz, eine konsequente Strafverfolgung sowie neue Denkansätze im Bereich der Gesundheitspolitik.

Hier finden Sie den Minderheitenbericht von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FREIE WÄHLER.

Labor-Betrugssystem bleibt untrennbar mit dem Namen Schottdorf verbunden

Grüne wehren sich erfolgreich gegen einstweilige Verfügung  
Das beispiellose Betrugssystem mit Speziallaborleistungen, bei dem privaten Krankenkassen und der staatlichen Beihilfe ein mutmaßlicher Schaden in dreistelliger Millionenhöhe entstand, ist und bleibt untrennbar mit dem Namen des Augsburger Laborunternehmens Schottdorf verbunden. Wir sind mit dem Ausgang des Rechtsstreits der Landtags-Grünen mit Bernd Schottdorf hoch zufrieden.
Schottdorfs Anwalts-Armada wollte uns den Terminus „Schottdorf-Betrugssystem“ per einstweiliger Verfügung und unter Androhung eines Ordnungsgelds von 250.000 Euro untersagen. Gegen diesen Einschüchterungsversuch haben wir uns vor dem Landgericht Köln erfolgreich zur Wehr gesetzt. Gegen den Gerichtsentscheid aus dem Februar 2016 war Schottdorf allerdings in Berufung gegangen. Jetzt wurde diese Berufung zurückgezogen. Das Urteil aus dem Februar, wonach der Terminus „Schottdorf-Betrugssystem“ weiterhin verwendet werden darf, hat nun also Rechtskraft erlangt.

Ignoranz und Arroganz der Macht

38. Sitzung des UA „Labor“
Obwohl zwei amtierende bayerische Minister vor dem Untersuchungsausschuss „Labor“ Rede und Antwort stehen mussten, gab es nur eine relativ kurze Sitzung. Beiden gemeinsame Verteidigungslinie: Über den Tisch eines Ministers geht jeden Tag so viel, da könne man sich einfach nicht an Einzelheiten erinnern. Dafür möge sich der Landtag doch an die zuständigen Beamten wenden. Für Innenminister Herrmann waren die Querelen in und um die „SoKo Labor“ wohl auch eher ein alltäglicher, wenig bemerkenswerter Vorgang. Es gehöre eben zum Polizeialltag, dass die Staatsanwaltschaft auch mal Entscheidungen über Ermittlungen treffe, die den Ermittlerinnen und Ermittlern nicht gefallen. Dies ist grundsätzlich richtig. Allerdings kann von einer modernen Führung erwartet werden, dass die Ermittlerinnen und Ermittler rechtzeitig über Angelegenheiten, die sie unmittelbar betreffen, umfassend informiert und einbezogen werden. Und genau dies ist im bayerischen Landeskriminalamt im Fall Schottdorf nicht geschehen.

Herrmann: Aus Schaden nicht klug geworden
Der Innenminister wollte allerdings nichts davon wissen, dass die massiven Verwerfungen in SoKo und LKA auch von einem vormodernen Führungsstil begünstigt wurden. So wurde beispielsweise dem LKA-Ermittler Sattler zunächst noch zugesichert, dass er Leiter der „SoKo Labor“ bleiben werde, um ihn dann kurz darauf ohne Vorwarnung abzusetzen. Vorgänge wie diese führten zu verständlichem Ärger im LKA, der sich zunächst in internen Beschwerden Luft verschaffte. Als die betroffenen Beamten nach Jahren immer noch auf taube Ohren stießen und das Misstrauen weiter wuchs, wandten sie sich letztlich an die Öffentlichkeit. Auf die Frage, ob man im Innenministerium und bei der Polizei daraus gelernt habe, berief sich Herrmann darauf, dass das LKA ja nun einen neuen Präsidenten habe und man sich auch mit der Führungskultur intensiv auseinandergesetzt habe. Offenbar war dies als Distanzierung von dem ehemaligen Präsidenten des LKA, Peter Dathe, gemeint. Letztlich ist das zu wenig. Der Innenminister als oberster Dienstherr hätte frühzeitig und ernsthaft prüfen müssen, was im LKA so massiv schief lief. Diese Verantwortung kann er nicht nachträglich auf andere abwälzen.

Bausback: Keine „aktive“ Erinnerung, keine aktive Kontrolle
Justizminister Bausback stellte von vornherein klar, dass die relevanten Vorgänge rund um die „Affäre Schottdorf“ längst abgeschlossen waren, als er im Herbst 2013 Justizminister wurde. An das meiste, was in diesem Zusammenhang danach hochkochte, habe er leider „keine aktive Erinnerung“ mehr. Er weigerte sich auch, Falschinformationen von Parlament und Öffentlichkeit unter anderem im Verfassungsausschuss des bayerischen Landtages am 22.05.2014 zu kommentieren und korrigieren. Obwohl er sich in dieser Sitzung wegen eines Bundesratstermins lediglich vertreten ließ, wollte er zu den falschen Behauptungen, dass „kein Patient geschädigt“ worden und dem Justizministerium Rückforderungen von Versicherungen nicht bekannt geworden seien, nicht Stellung nehmen. Auch das ein Beispiel für die unschöne Art, Verantwortung für offensichtliche Fehler im Nachhinein auf Untergebene abzuwälzen.

Vermeidung von Verantwortung
Insgesamt verfestigte sich durch die beiden Ministereinvernahmen der Eindruck, dass diese – zwar auf ihre je eigene Art, aber im Ergebnis wie die frühere Justizministerin Merk – vor allem darauf bedacht sind, keine Verantwortung zu übernehmen, weil man sich dadurch angreifbar machen kann. Sie schrecken förmlich vor ihrer Ministerkompetenz, der Pflicht zur Kontrolle und dem Recht, zu führen und im Zweifel korrigierend einzugreifen, zurück und verlassen sich lieber darauf, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon wissen, was sie zu tun haben. Diese gelebte Verantwortungslosigkeit führen die untergeordneten Behörden dann ihrerseits fort. So machte die Generalstaatsanwaltschaft München der Staatsanwaltschaft München I nur „Vorschläge“. Auch sie sprach keine beamtenrechtlich verbindlichen, schriftlichen Weisungen aus. „Vorschläge“ der Generalstaatsanwaltschaft sind aber keine Vorschläge, die man auch hätte ablehnen können. Die untergebenen Beamtinnen und Beamten werden so in die Ecke gedrängt. Dagegen vorgehen können sie allerdings nicht. Hätten sie stattdessen eine schriftliche Weisung bekommen, hätte ihnen die Möglichkeit offen gestanden dagegen zu remonstrieren. Eine übergeordnete Behörde müsste dann prüfen, ob die Weisung rechtmäßig war. Durch den Verzicht auf offizielle Weisungen findet im Prinzip keine Eigenkontrolle statt, es bleibt nur noch die parlamentarische Kontrolle und letztlich der Untersuchungsausschuss. So lange die Landtagsmehrheit am politischen Weisungsrecht festhält, wäre es deshalb transparenter, wenn des Öfteren in strittigen Fällen, in denen Besprechungen und Diskussionen kein einhelliges Ergebnis gebracht haben, vom Weisungsrecht Gebrauch gemacht würde. Damit würde die übergeordnete Instanz, sei es die Generalstaatsanwaltschaft, sei es das Ministerium, einerseits sichtbar Verantwortung übernehmen; andererseits eröffnete das den untergebenen Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit, Angelegenheiten durch eine dritte Instanz prüfen zu lassen. Das würde die jeweilige Verantwortung besser sichtbar werden lassen.

Ausblick
Dies war die letzte Sitzung des Untersuchungsausschusses „Labor“ mit Zeugeneinvernahmen. Die Fraktionen machen sich nun daran, den Schlussbericht vorzubereiten. Der Untersuchungsausschuss soll voraussichtlich noch vor der Sommerpause 2016 vollständig abgeschlossen sein.